Verkaufen auf BGG
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BGG-Verkauf ist vom Typ "Fire & Forget". Reinsetzen und irgendwann kauft's jemand. Oder auch nicht. Dann kann man ggf. den Preis senken oder das Spiel rausnehmen und es bei einer Auktionsplattform für 1 Euro Startpreis reinsetzen, wenn man's unbedingt loswerden möchte, weil es Platz im Spieleregal blockiert. Die Gefahr bei BGG ist höchstens, dass man selbst ganz vergisst, dass man dort vor X Monaten und Jahren ein Spiel ins virtuelle Schaufenster gestellt hat.
Übrigens: Die 3% Provision für BGG (zahlbar mit PayPal) sollte man nicht vergessen. Im Vergleich zu Ebay (10% Provision) ist das ein recht fairer Preis, denn das Ganze hat für Kenner- und Expertenspiele, erst recht, wenn sie englischsprachig sind, eine Reichweite, die man mit ebay.de oder unknowns Marktplatz nicht bekommt.
EDIT: Ach ja: Mit "price history" kann man sich vergangene Verkaufspreise anzeigen lassen. Das ist eine wertvolle Hilfe, um seine Preisvorstellung festzulegen.
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Ich habe einiges über BGG verkauft, gerade eben ist ein Kaigan hier von Bremen nach Japan aufgebrochen. Dank Paypal ist das mittlerweile auch kein Problem mehr. Gerade wenn man speziellere Titel hat, die man an den Mann bzw. die Frau bringen möchte, ist ein internationales Publikum auf der größten Brettspielseite der Welt ein nicht ganz verkehrter Startpunkt.
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Einfach das Formular ausfüllen, Preis, Zustand, Zahlungsoptionen, etc
Mach am Besten ein paar Bilder, kommt immer gut an.
Wenn jemand es kauft, bekommst Du eine Email. Da musst Du den Deal
bestätigen. Kann ja sein, dass Du das Spiel schon andersweitig verkauft hast.
Dann rechnest Versand aus, schickst dem Käufer eine Paypal Zahlungsanweisung
und verschickst nach Eingang. Am Ende noch eine Bewertung abgeben.
Die Provision muss man erst zahlen, wenn man über 2 Euro Provision kommt.
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Super, danke euch! Werd das mal austesten!
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Ich verkaufe auch recht viel über BGG, insbesondere international. Ich weise immer noch darauf hin, dass die Paypal Gebühren von dem Käufer getragen werden und ich versende eigentlich nur versichert und mit Sendungsverfolgung - gerade irgendwo nach Südamerika oder Russland sind die Sendungen oft lange unterwegs.
Das zieht meistens hohe Versandkosten nach sich, aber die meisten Käufer auf BGG fragen vorher nach oder sind sich dessen bewusst.
Grundsätzlich sind die Preise immer exklusive Versandkosten, aber Du kannst in der Artikelbeschreibung natürlich davon abweichen.
Überhaupt kannst Du dort auch einschränken, wohin Du versendest und welche Transaktionsarten Du akzeptierst.
Ich schätze den Marktplatz sehr, eben weil man zum Einen dort einstellen kann und dann nicht mehr drüber nachdenken muss, zum Anderen weil man dort eine große Reichweite hat.
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Ich hol den Thread mal eben hoch.
Biete ich also ein Spiel zum Verkauf an, bin ich nicht verpflichtet es zu verkaufen, wenn jemand das Angebot annimmt, korrekt?
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Nein. Wenn jemand das Spiel kaufen möchte, bekommst du eine Geekmail (und falls eingestellt diese auch per e-mail) und wirst aufgefordert, den Kauf binnen 3 Tagen zu bestätigen. Du bist nicht gezwungen, den Artikel an den Kaufwilligen auch zu veräußern.
Code
Alles anzeigenSubject: [BGG] Geek Market Order (#…) From: GeekMarket ---------------------------------------------- You have received an order for the following items from JohnDoe Please confirm this order before YYYY-MM-DD hh:mm:ss with the total cost plus shipping and payment instructions to the buyer here: https://boardgamegeek.com/geekmarket/sale/details/… Order Summary (placed on YYYY-MM-DD hh:mm:ss): Shipping Address: John Doe … Email: … Items Purchased ------------------------ …
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Stark vereinfacht: Ohne jetzt irgendwelche Bedingungen dort nachgelesen zu haben wird das Einstellen bei BGG wie beim Einstellen eines Artikels in ein echtes Schaufenster eine sog. ivitatio ad offerendum sein und erst der potentielle Käufer gibt ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab, das man dann annehmen kann oder auch nicht als Verkäufer. So zumindest wenn deutsches Recht gelten würde. Dies ist bei einem internationalen Marktplatz wie BGG möglich genauso gut wie jedes andere Recht. Weitere Ausführungen zum internationalen Privatrecht spare ich mir jetzt, interessiert eh niemanden
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Naja gut, dann:
Ohne jetzt in epischer Breite alle Möglichkeiten darlegen zu wollen ist in grenzüberschreitenden Rechtssachen stets die Frage zu beantworten, welches (Sach-)Recht Anwendung findet. Dies ist eine Frage des internationalen Privatrechts. In Deutschland ist diese Frage im EGBGB geregelt bzw. geregelt gewesen. Das meiste ist mittlerweile in den sog. Rom-Verordnungen zu finden, für vertragliche Schuldverhältnisse ist grundsätzlich die Rom-I-Verordnung einschlägig. Daneben gibt es im hier einschlägigen Bereich auch noch das internationale Kaufrecht (CISG), welches möglicherweise anwendbar ist. Dort werden dann gewisse Anknüpfungspunkte vorgegeben, bei Beteiligung von Verbrauchern gilt z.B. des öfteren das Recht des Staates, in dem der Verbaucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Danach muss dann entschieden werden welches Recht gilt. Dazu gibt es jedoch eine vorrangig zu prüfende Ausnahme, den Parteien ist es nämlich unbenommen, eine Rechtswahl zu treffen. Theoretisch wäre es möglich, dass ein Kaufvertrag zwischen einem Verkäufer aus Papua-Neuguinea und einem Bewohner der Niederländischen Antillen dem Recht Eritreas unterliegt um das mal plastisch auszudrücken. So gelangt man dann am Ende der Prüfung zu einem anwendbaren Recht, nach dem dann die jeweiligen Fragen zu prüfen sind. Kann in der Praxis tatsächlich auch mal sehr kompliziert werden, weil das Sachrecht dann auch tatsächlich vom zuständigen Gericht angewendet werden muss.
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Ich hasse Juristen. War nah dran, Deinen Bericht der Moderation zu melden, mein Freund
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War nah dran, Deinen Bericht der Moderation zu melden, mein Freund
[Mod] Mit welcher Begründung, mein Freund? Das würde mich jetzt doch mal interessieren...
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Wegen juristischen Rumschwafelns außerhalb eines Gerichtssaals
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Dann wäre das Ticket als unberechtigt geschlossen worden.
Danke auch von der Moderation an Miyagi für die ausführliche Antwort auf Syrophir s Frage. Das Schöne an unserem Brettspiel-Hobby ist doch, dass man immer wieder die Möglichkeit hat, auf -- im wahrsten Sinne des Wortes! -- spielerische Art und Weise etwas dazu zu lernen kann, wenn man es denn möchte. Warum nicht auch mal in einem Forum etwas über internationales Privatrecht lernen?
Eigene Thread zu diesem Thema aber bitte zukünftig im Off-Topic-Bereich eröffnen, haha...
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Nein da läuft nichts automatisch, du musst dem Käufer sagen, wie er bezahlen soll.
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Nein da läuft nicht automatisch, dumusst dem Käufer sagen, wie er bezahlen soll.
Ah ok danke 😅
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Und denk dran, wenn du über Paypal dein Betrag begleichen lässt, das du dem Käufer die Paypal-Gebühren beaufschlagst. Als Verkäufer muss man nur die BGG-Market-Commission selbst tragen. Die Versandkosten und die Paypal-Kosten trägt bei mir zu 98% der Käufer. Und wenn du den Käufer gut kennen solltest kann er/sie dann auch als Freund überweisen, das spart etwas an Unkosten.
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Wieso sollte der Käufer deine Gebühren noch extra bezahlen? Ist es nicht eher die Aufgabe des Verkäufers , die Paypal Gebühren gleich in den Verkaufspreis einzukalkulieren? Kann doch nicht sein, das ich was kaufe und dann noch einen Haufen Aufschläge berechnet bekomme.
So war das zumindest immer meine herangehensweise. Endpreis + Porto. Was ich vorher falsch berechnet habe, damit hat doch der Kunde nichts zu tun.
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Wieso sollte der Käufer deine Gebühren noch extra bezahlen? Ist es nicht eher die Aufgabe des Verkäufers , die Paypal Gebühren gleich in den Verkaufspreis einzukalkulieren? Kann doch nicht sein, das ich was kaufe und dann noch einen Haufen Aufschläge berechnet bekomme.
Das ist doch Vereinbarungssache und das ist bei den Privatverkäufen dort üblich. Nebenkosten für Versand und Zahlung sind m.E. Käufersache, ich sehe da zwischen beiden keinen Unterschied, zumal Paypal ja auch nicht alternativlos ist. Auch sind die Kosten nicht vorher kalkulierbar und somit fest einplanbar, da je nach Land des Käufers unterschiedlich hoch. Ich seh da kein Problem. Nach Kenntnis aller Details steht es m.E. dem Käufer selbstverständlich frei, um Canceln der Order zu bitten, sollte ihm die Gesamtkalkulation nicht gefallen.
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Wieso sollte der Käufer deine Gebühren noch extra bezahlen? Ist es nicht eher die Aufgabe des Verkäufers , die Paypal Gebühren gleich in den Verkaufspreis einzukalkulieren? Kann doch nicht sein, das ich was kaufe und dann noch einen Haufen Aufschläge berechnet bekomme.
Ich gebe immer die Höhe der Paypalkosten im Artikeltext an. Es kann ja nicht Sinn und Zweck sein, dass bgg dafür auch noch Provision bekommt.
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Problem ist immer so eine Sache. Ich finde das einfach nicht transparent und würde bei dem Verkäufer nicht kaufen. Das sehen andere Käufer bestimmt anders, für die kann ich natürlich nicht sprechen.
Ich weiß nur, wie ich meine Kalkulationen gemacht habe.
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Wieso sollte der Käufer deine Gebühren noch extra bezahlen? Ist es nicht eher die Aufgabe des Verkäufers , die Paypal Gebühren gleich in den Verkaufspreis einzukalkulieren? Kann doch nicht sein, das ich was kaufe und dann noch einen Haufen Aufschläge berechnet bekomme.
Ich gebe immer die Höhe der Paypalkosten im Artikeltext an. Es kann ja nicht Sinn und Zweck sein, dass bgg dafür auch noch Provision bekommt.
Wenn es vorher bekannt ist, ist das natürlich eine Option - genauso wie man vorher die Versandkosten angeben sollte. Nur hinterher Prozente aufschlagen finde ich irgendwie "shady".
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Wenn es vorher bekannt ist, ist das natürlich eine Option - genauso wie man vorher die Versandkosten angeben sollte. Nur hinterher Prozente aufschlagen finde ich irgendwie "shady".
Das kann ich unterschreiben. Die Konditionen im Vorfeld nach bestem Wissen mit angeben sollte selbstverständlich sein.
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Wenn es vorher bekannt ist, ist das natürlich eine Option - genauso wie man vorher die Versandkosten angeben sollte. Nur hinterher Prozente aufschlagen finde ich irgendwie "shady".
Es geht hier um einen Privatverkauf.
Wer da einen Käuferschutz haben will, der möge ihn auch bezahlen.
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Wenn es vorher bekannt ist, ist das natürlich eine Option - genauso wie man vorher die Versandkosten angeben sollte. Nur hinterher Prozente aufschlagen finde ich irgendwie "shady".
Es geht hier um einen Privatverkauf.
Wer da einen Käuferschutz haben will, der möge ihn auch bezahlen.
Ich habe nicht gesagt, daß er das nicht bezahlen soll, sondern das ein vernünftiger Verkäufer das vorher (ein)kalkuliert. Bemerke den Unterschied.
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Es geht hier um einen Privatverkauf.
Wer da einen Käuferschutz haben will, der möge ihn auch bezahlen.
Ich habe nicht gesagt, daß er das nicht bezahlen soll, sondern das ein vernünftiger Verkäufer das vorher (ein)kalkuliert. Bemerke den Unterschied.
Dann bin ich wohl unvernünftig.
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Ich lasse für gewöhnlich alles über Zahlung an Freunde laufen, da ich mit dem Käuferschutz durchaus schon schlechte Erfahrungen gemacht habe. Da hat man als Verkäufer quasi keine Einflussmöglichkeiten und wenn der Käufer einen Disput aufmacht, ist die Kohle erstmal eingefroren. Zahlung an Freunde ist aus meiner Sicht auch ok, da es zur Absicherung ja die Bewertungsmöglichkeit gibt.
Wer dann auf den Käuferschutz beharrt, soll ihn dann auch bezahlen (und auch nur bei versichertem Versand).
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Ich interpretiere Bundyman Aussage so, dass sie etwas verkürzt dargestellt wurde.
Ich stelle dem Käufer ein paar Versandoptionen (DhL oder Hermes) zur Verfügung, die er natürlich bezahlen muss. Das Gleiche gilt für die Überweisungsmodalitäten. Bei Paypal ist es ja so, dass man verschiedene Optionen hat. Da kann mMn sich der Käufer diejenige aussuchen, mit der er sich am wohlsten fühlt. Die Kosten dafür muss er schon tragen und das kann schon Auswirkungen auf den Preis haben.
Es geht hier um einen Privatverkauf.
Wer da einen Käuferschutz haben will, der möge ihn auch bezahlen.
Ich habe nicht gesagt, daß er das nicht bezahlen soll, sondern das ein vernünftiger Verkäufer das vorher (ein)kalkuliert. Bemerke den Unterschied.
Gibst du dann die Differenz raus, wenn der Käufer Paypal mit F&F bezahlt?
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Ich hatte noch nie einen Käufer, der Family oder Friend war, mit denen hantiere ich persönlich
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Es geht hier um einen Privatverkauf.
Wer da einen Käuferschutz haben will, der möge ihn auch bezahlen.
Ich habe nicht gesagt, daß er das nicht bezahlen soll, sondern das ein vernünftiger Verkäufer das vorher (ein)kalkuliert. Bemerke den Unterschied.
Ich biete verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Wenn jemand überweisen möchte, bin ich auch dazu natürlich bereit. Ich fände es dann allerdings ungerecht dem Verkäufer die PayPal-Kosten zahlen zu lassen, wenn er PayPal gar nicht nutzt. Alternativ könnte ich also bei Überweisung auch diese wieder vom Verkaufspreis abziehen, Aber mein angegebener Verkaufspreis bezieht sich nun mal auf das Spiel und etwaige Zusatzkosten wie PayPal und Versand haben für mich erstmal nichts mit dem Verkaufspreis des Spiels zu tun (die BGG-Commission geht übrigens immer "auf's Haus"). Bisher hat sich auch noch kein Verkauf deswegen zerschlagen. Der Käufer hat die freie Wahl ob er den Käuferschutz haben will oder nicht. Ist doch fast genauso wie mit den Versandkosten. Wer unversicherten Versand oder einen speziellen Paketdienstleister haben möchte um ein paar Euro zu sparen, bekommt diesen auch und zahlt nur die tatsächlich entstandenen Kosten.
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Ich biete verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Wenn jemand überweisen möchte, bin ich auch dazu natürlich bereit. Ich fände es dann allerdings ungerecht dem Verkäufer die PayPal-Kosten zahlen zu lassen, wenn er PayPal gar nicht nutzt. Alternativ könnte ich also bei Überweisung auch diese wieder vom Verkaufspreis abziehen (...)
Aber eine Überweisung verursacht doch auch Kosten, wenn sie nicht aus der EU kommt, oder?
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Ich hatte noch nie einen Käufer, der Family oder Friend war, mit denen hantiere ich persönlich
Guter Konter.
Daran merkt man, dass Paypal F&F irgendwie Augenwischerei ist und man sich bzgl. Schutz und Sicherheit gegenüber dem Kunden einen schlanken Fuß macht.
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Ich biete verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Wenn jemand überweisen möchte, bin ich auch dazu natürlich bereit. Ich fände es dann allerdings ungerecht dem Verkäufer die PayPal-Kosten zahlen zu lassen, wenn er PayPal gar nicht nutzt. Alternativ könnte ich also bei Überweisung auch diese wieder vom Verkaufspreis abziehen (...)
Aber eine Überweisung verursacht doch auch Kosten, wenn sie nicht aus der EU kommt, oder?
Ich müsste mal die AGBs meiner Bank genauer studieren, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass eingehende Überweisungen für mich kostenfrei bzw. in den Kontoführungsgebühren enthalten sind.
EDIT: Von außerhalb der EU habe ich bisher noch keine Überweisungen erhalten. Da wurde bisher immer PayPal gewählt.
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Guter Hinweis mit den Paypalgebühren. Ich habe erstmal drauf hingewiesen, dass ich nur Paypal F&F akzeptiere.
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Ich verkaufe Promos bei Briefversand theoretisch weltweit, aber Spiele nur an Käufer aus Europa. Bei Bezahlung gilt: Sepa-Überweisung (innerhalb der EU per EU-Definition für beide Seiten kostenfrei, außerhalb der EU nicht mehr mein Problem) oder der Verkäufer zahlt eventuell anfallende zusätzliche Gebühren. Steht transparent in den Angeboten drin. Bisher alles 100% problemlos. Anders als bei Ebay, wo man regelmäßig nicht zahlende Käufer dabei hat.
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Ich verkaufe Promos bei Briefversand theoretisch weltweit, aber Spiele nur an Käufer aus Europa. Bei Bezahlung gilt: Sepa-Überweisung (innerhalb der EU per EU-Definition für beide Seiten kostenfrei, außerhalb der EU nicht mehr mein Problem) oder der Verkäufer zahlt eventuell anfallende zusätzliche Gebühren.
Ueber die anfallenden Gebuehren solltest du dir aber schon bewusst sein, sonst hast du nachher das Gerenne, wenn die erst auf der Monatsbrechnung drauf stehen und aus Sicht des Kaeufers das Geschaeft schon lange abgeschlossen ist.
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Ich biete als Bezahlmöglichkeit nur PayPal F&F und Überweisung an, verschickt wird nur per DHL Paket, die Versandkosten für DE und EU sind grob nach Gewicht gestaffelt (mit dem Hinweis auf Einzelfallabweichung) und die BGG Gebühren teilen wir uns.
All das steht in meiner Market Signatur und somit automatisch unter jedem Artikel, den ich auf BGG eintrage. Wer damit nicht einverstanden ist, kauft halt keines meiner Spiele.