Asmodee Fachhandelsaktion

  • (denn das Bild macht nur Sinn wenn man die Eltern mit den Verlagen gleichsetzt),

    Das ist doch Unsinn - ähm :humbug:.


    Kein Verlag wird die Kunden maßregeln - auch wenn einige wenige das offensichtlich genau so zu verstehen scheinen.
    Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es viele gibt, die gelernt haben, Einschränkungen zu ertragen und einige Eltern in dem Punkt vielleicht etwas bei ihren Kindern versäumt haben.

    Es geht ja auch nicht darum, Kritik mundtod zu machen, sondern um gelegentliche unsachliche Verlagsbeschimpfungen. Manchmal wünschen Usern den Verlagen die Pest (Amazon 8-)) ) an den Hals, nur weil ihnen etwas nicht sofort zur Verfügung steht. Hier wurde eigentlich ausreichend versucht, die Verhältnisse verständlich zumachen und alternative Maßnahmen aufzuweisen. Und trotzdem kochen hier die Emotionen regelmäßig über. ???

    Warum sollte jemand, der das Problem nicht hat, es für andere lösen wollen? Aus Spaß an der Freude?

    Ja?
    Als jemand, der eigentlich viel ehrenamtlich macht, gerate ich da schon in Erklärungsnot - wenn es so abwegig zu sein scheint.
    [Tom] Kannst du so was bitte erklären?


    Liebe Grüße
    Nils (glaubt nicht mal, dass wir beide in der Meinung arg weit auseinander liegen)

  • Dancer versteht nicht, warum man so "uneigennützig" ist und Sammelbestellungen durchführt?

    Ahh!

    Aber das ist doch nicht völlig uneigennützig?!

    Ich mache doch eine Sammelbestellung, weil das Bestellen für eine Person zu hohe Versandkosten sind. Darum mache ich dann eine Sammelbestellung, weil dann alle - auch ich - davon profitieren, in Form von (deutlich) geringerem Versand...

  • Kein Verlag wird die Kunden maßregeln

    Ich muss mir selbst widersprechen. ^^

    Doch - der Verlag maßregelt die Kunden ...
    ... wenn sie so ungezogen sind, dass sie Verlagssubstanz schädigend agieren und und nur eigennützig online bestellen wollen.

    Nur - hat das mit meinem Erwähnen von bockigen Kindern und den Versagen mancher Erziehungsmaßnahmen nichts zu tun.

    Liebe Grüße
    Nils

  • widow_s_cruse Erst wirst Du nicht müde Deinem Unverständnis Ausdruck zu geben, warum die Leute so ungeduldig sind, und dann setzt Du die Befriedigung dieser Ungeduld mit einem Ehrenamt gleich? Jetzt wird es mir zu albern.


    Und auch wenn wir in der Meinung nicht weit auseinanderliegen sollten (was ich bezweifle), ich denke in der Motivation, warum wir sie äußern liegen Welten zwischen uns.


    Gruß - Dancer

  • Es ist anzunehmen, dass ein Ausschluss des Onlinehandels, gerade auch für die Exklusivhändler als kartellrechtlich problematisch zu bewerten ist. Zu ähnlichen Fällen gab es schon Urteile, wo klare Grenzen gezogen wurden.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Mit Sammelbestellungen löst man das Problem nicht, da man damit nur erreicht, dass das System sich stabilisiert. Was die meisten hier ja scheinbar nicht wünschen.

    Ansonsten würde ich auf Rechnung bestellen, und dann halt einfach warten. Gibt ja noch genug andere Spiele.

  • Mit Sammelbestellungen löst man das Problem nicht,

    Es ist ja kein wirkliches Problem. Würde die Aktion nicht funktionieren, gäbe es sie schon lange nicht mehr. Die meisten Kunden haben demnach kein Problem damit. Es sind nur wenige unerträglich Ungeduldige - die sich offensichtlich auch noch weigern, einer Selbsthilfegruppe beizutreten. ;)

    Liebe Grüße
    Nils

  • Ich verstehe nicht, dass die gefühlt immer gleichen Argumente minimum 1 mal pro Jahr ausgetauscht werden wollen. Jede Seite kennt doch die Argumente des Anderen. Alles wurde gesagt, man wird niemanden mehr neu überzeugen. Die Motivation der überwiegend gleichen Dikussionsteilnehmer, sich an diesen Wiederholungen zu beteiligen bleibt mir verschlossen.

    Das erinnert mich an die Familienbesuche meiner Kindheit, bei denen meine Mutter mit meiner Grossmutter und meiner Grosstante immer wieder die gleichen jahrzente alte Familiendiskussionen wieder und wieder durchkauen musste.

  • Mit Sammelbestellungen löst man das Problem nicht,

    Es ist ja kein wirkliches Problem. Würde die Aktion nicht funktionieren, gäbe es sie schon lange nicht mehr. Die meisten Kunden haben demnach kein Problem damit. Es sind nur wenige unerträglich Ungeduldige - die sich offensichtlich auch noch weigern, einer Selbsthilfegruppe beizutreten. ;)

    Liebe Grüße
    Nils

    Du kannst nicht festlegen was für Andere ein Problem zu sein hat. Und deren Problem ist a) die Verfügbarkeit b) die Aktion an sich. Und beides wird sich durch eine Sammelbestellung nicht ändern. Wenn alles was nicht funktioniert direkt beendet würde, dann sähe die Welt deutlich anders aus.

  • Du bist die Kellyanne Conway

    Magst du wenigsten meine "alternativen Fakten" erklären oder geht es nur um das Vergnügen des Bashing?

    Ehrlich gesagt bereue ich es bereits, dass ich mich zu diesem Kommentar habe hinreißen lassen. Ich werde mir so etwas in Zukunft verkneifen.


    Ich muss manchmal echt nur dermaßen den Kopf schütteln über Deine Beiträge und das Menschenbild, das da durchscheint. Und vor allem auch das abfällige Bild, das Du hier immer wieder von jedem anderen User hier an die Wand malst. Unterbrich mich, wenn ich Dich im Laufe der letzten paar Jahre falsch verstanden haben sollte:

    1. Wir alle (mit Ausnahme von Dir) sind hier abnormale Freaks, die nur Spiele spielen, die keinen normalen Menschen "aus dem Volk" interessieren. Richtig?
    2. Viele von uns sind hier "anonym" unterwegs, weil sie gerne mit Dreck um sich werfen. Richtig?
    3. Viele von uns glauben, die Verlage seinen dazu verpflichtet, uns Typen mit irgendwelchem Kram zu versorgen. Richtig?
    4. Du selber bist hier der Typ, der uns allen hier immer wieder zurück auf den Boden der Tatsachen bringen muss. Richtig?
    5. Wer etwas kritisches gegen Verlage schreibt, ist undankbar. Richtig?
    6. Wer etwas kritisches gegen ein Brettspiel schreibt, schadet dem Hobby. Richtig?
    7. [Hier gerne irgendeine andere ungerechtfertigte Annahme Deinerseits einfügen, die ich unter den Punkten 1 bis 6 vergessen habe]

    Da weiß man bisweilen gar nicht, wo man überhaupt anfangen soll, Dir mit vernünftigen Argumenten zu begegnen. Warum? Weil man gegen eine Wand redet. Was man auch schreibt, es dringt scheinbar überhaupt nicht durch zu Dir, und was dann zurückkommt, greift dann oft noch nicht einmal die Argumente auf, auf die sich die Replik eigentlich beziehen soll.


    Ich setze mir gerne den Hut auf, Dir nun meinerseits ungerechtfertigt die eine oder andere Falschannahme zu unterstellen. Mag sein, dass ich Dich falsch einschätze, aber das ist in aller Offenheit der Eindruck, den ich von Dir gewonnen habe.

    Soziale Medien fügen Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.

  • Es ist anzunehmen, dass ein Ausschluss des Onlinehandels, gerade auch für die Exklusivhändler als kartellrechtlich problematisch zu bewerten ist. Zu ähnlichen Fällen gab es schon Urteile, wo klare Grenzen gezogen wurden.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Dies ist ein neuer Aspekt in der Diskussion. Weltherrscher kannst du zu den Urteilen hier noch was teilen, um es vergleichen zu können?

  • Danke für das Statement

    Wir alle (mit Ausnahme von Dir) sind hier abnormale Freaks, die nur Spiele spielen, die keinen normalen Menschen "aus dem Volk" interessieren. Richtig?

    Die "Ausnahme" stimmt nicht.

    Viele von uns sind hier "anonym" unterwegs, weil sie gerne mit Dreck um sich werfen. Richtig?

    "Viele" stimmt nicht.

    Du selber bist hier der Typ, der uns allen hier immer wieder zurück auf den Boden der Tatsachen bringen muss. Richtig?

    Ich bringe meine Selbstzweifel zum Ausdruck. Für manche ist es unerträglich.

    Wer etwas kritisches gegen Verlage schreibt, ist undankbar. Richtig?

    Nein - niemand muss Verlagen dankbar sein. Mit Verlagen tätigt man Geschäfte. Ich bin der Letzte, der Verlagen mit Emotionen begegnet.

    Wer etwas kritisches gegen ein Brettspiel schreibt, schadet dem Hobby. Richtig?

    Eigentlich schadet er sich selbst, wenn er gerne beschreibt, wie schlecht das ist, was er da treibt. Richtig?
    Wenn ich als Betreiber einer Brettspielgruppe oft behaupten würde, dass da vieles von dem Gruppenzweck keinen Wert hat, wäre das doch irgendwie selbst zerfleischend, oder?

    Und du hast jetzt den Eindruck, dass ich "alternative Fakten" für das Forum verbreiten würde?

    Liebe Grüße
    Nils

  • Vielen Dank für die gehaltvolle Wortmeldung.

    Nur weil DU hier wiederholst, was bereits vor einigen Tagen schon an anderen Stelle diskutiert wurde, muss ICH das nicht auch noch mal tun. Dass deine Aussage nicht stimmt, habe ich bereits im anderen Thread erläutert. Kannst du gerne dort nachlesen.

    Thygra

    Ich habe die Sachen jetzt mal grob überflogen. Jetzt weiß ich, dass du als freiberuflich Angestellter da kaum Ahnung hast, da du nicht im Marketing arbeitest und du am besten zu diesen Dingen nicht äußern solltest, denn das mag Pegasus auch nicht.

    Du hast an keiner Stelle die ich finden konnte irgendetwas geschrieben, dass gegen meine Aussage spricht. Entweder gibt es ein "Mehr" oder damit wird etwas gestützt.

    Ich habe auch wirklich keinen Bock mit dir über irgendwelche Aussagen von deiner Seite zu fachsimpeln oder einen Vortrag bezüglich richtig zitieren anzuhören. Auch auf die übliche Wortglauberei werde ich nicht anspringen. Also entweder kannst du mir in einem Satz oder mit drei oder vier Stichpunkten erläutern was du ausgesagt haben möchtest oder lässt es.

    Ansonsten überlasse ich dir gerne das letzte Wort.


    MfG

    fleXfuX

    Wer die Weisheit mit Löffeln gegessen hat, neigt zu geistigem Durchfall.

    Einmal editiert, zuletzt von fleXfuX () aus folgendem Grund: die durch du ersetzt

  • Es ist anzunehmen, dass ein Ausschluss des Onlinehandels, gerade auch für die Exklusivhändler als kartellrechtlich problematisch zu bewerten ist.

    Redest du von der Asmodee-Aktion? Die kann ich nicht beurteilen, da ich mir keine Details dazu angesehen habe.


    Falls du das allgemein und auch für Pegasus gemeint hast: Bei Pegasus wird der Onlinehandel nicht ausgeschlossen, sondern später beliefert. Das ist nicht dasselbe. Zeitlich begrenzte Exklusiv-Partner-Aktionen sind auch in anderen Wirtschaftsbereichen (zumindest in meines Wahrnehmung) keine totale Seltenheit.

    Zu ähnlichen Fällen gab es schon Urteile, wo klare Grenzen gezogen wurden.

    Über detailliertere Infos (Links?) statt allgemeiner Aussagen wäre sicher nicht nur ich dankbar. :)

  • Es ist anzunehmen, dass ein Ausschluss des Onlinehandels, gerade auch für die Exklusivhändler als kartellrechtlich problematisch zu bewerten ist. Zu ähnlichen Fällen gab es schon Urteile, wo klare Grenzen gezogen wurden.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Dies ist ein neuer Aspekt in der Diskussion. Weltherrscher kannst du zu den Urteilen hier noch was teilen, um es vergleichen zu können?

    Internethandel: Wenn Hersteller die Vertriebswege vorschreiben wollen | heise Resale


    EuGH: Luxusanbieter dürfen Vertrieb über Amazon und Co. beschränken | heise online


    Das es praktisch relevant wird in diesen Fällen ist unwahrscheinlich, theoretisch kommt es aber auf jeden Fall in Frage.


    Und zwar sollte der Händler auch ohne Zustimmung des Verlages das Spiel früher verschicken dürfen,solang das Spiel nicht aktiv beworben wird. Aber welcher Händler hat schon Lust deswegen seinen Exklusiv Status zu verlieren.

  • Und zwar sollte der Händler auch ohne Zustimmung des Verlages das Spiel früher verschicken dürfen,solang das Spiel nicht aktiv beworben wird.

    Das ist deine Interpretation der Artikel, die stimmen kann, aber nicht stimmen muss. Die verlinkten Artikel beziehen sich alle auf generelle Verbote, nicht auf zeitlich befristete Exklusiv-Aktionen. Deshalb sind diese Artikel aus meiner Sicht auf die Pegasus-Aktion nicht anwendbar. Wie es bei der Asmodee-Aktion aussieht, dazu kann ich nach wie vor nichts sagen, da sie (wie oben erwähnt) nicht kenne.

  • Und zwar sollte der Händler auch ohne Zustimmung des Verlages das Spiel früher verschicken dürfen,solang das Spiel nicht aktiv beworben wird.

    Das ist deine Interpretation der Artikel, die stimmen kann, aber nicht stimmen muss. Die verlinkten Artikel beziehen sich alle auf generelle Verbote, nicht auf zeitlich befristete Exklusiv-Aktionen. Deshalb sind diese Artikel aus meiner Sicht auf die Pegasus-Aktion nicht anwendbar. Wie es bei der Asmodee-Aktion aussieht, dazu kann ich nach wie vor nichts sagen, da sie (wie oben erwähnt) nicht kenne.

    Ich habe es ja auch nicht als Tatsache hingestellt. Der zweite Punkt der die Aktion strittig macht, ist die Problematik das ein solcher Vertrieb unter dem Vorbehalt steht das er für die Qualitätssicherung notwendig ist. Das wird für exklusive Luxusartikel angenommen, bei Artikeln des täglichen Bedarfs ausgeschlossen, und dazwischen liegen irgendwo Spiele.

    Die Begrenztheit der Exklusivität ist hier übrigens ein Minuspunkt für die mögliche Einordnung als Luxusartikel.

    Wen es interessiert, mehr dazu hier:


    Die verschiedenen Arten von selektiven Vertriebssystemen, ihre Bindungskriterien und ihre Zulässigkeit


    Hierzu auch interessant Punkt 22 hier:


    Beschränkungen, Kernbeschränkungen und graue Klauseln, FAQ zu selektiven Vertriebssystemen Teil 3


    Und hier aus der Praxis:


    BVOH warnt: Onlinehandel in Gefahr - BVOH Bundesverband Onlinehandel e.V.

  • Die Artikel beziehen sich eigentlich vor allem auf den Onlineverkauf bei nicht vorgesehenen Plattformen (zum Beipsiel bei ebay oder Amazon). Ein generelles Verbot des Onlinehandels wurde da jetzt nicht behandelt.


    Besonders der Link von Weltherrscher ist interessant.

    II. Unzulässige Kriterien

    Unzulässig sind hingegen folgende Kriterien:

    • Festsetzung höherer Preise für online verkaufte Artikel
    • Ausschluss des Verkaufs übers Internet, wenn ein stationärer Verkauf existiert
    • Kriterien für den Online-Verkauf, die den Kriterien für den Offline-Verkauf nicht gleichwertig sind
    • Begrenzung der Anzahl der Verkäufe übers Internet, z.B. höchstens 200 Exemplare des Produkts oder höchstens 50% der Verkäufe

  • Das mit dem allgemeinen Verbot steht da verklausuliert bei der 22, und an der Stelle wo Du zitiert hast ja auch ganz konkret. Rei


    Soweit die Theorie, wie das praktisch dann gehandhabt wird, siehe die Beschwerde dieses Onlinehandelverbandes, ist eine andere Sache.

    Das Kartellamt ist auch ohne diesen "Kleinkram" gut ausgelastet, fürchte ich.


    Deshalb wird man darüber, wenn auch vielleicht zutreffend keine Lösung der Problematik erreichen. Ich wollte nur damit darauf hinweisen, dass es kann einem eigentlich egal sein, nicht so stimmt. Gerade Asmodee ist auch keine kleine Nummer im Markt.

  • Rei. Auch dein Zitat weist den vorliegenden Fall nicht auf ...

    Aus meiner Sicht treffen da zwei Punkte zu, zumal das nur Beispiele sind, und auch ein generelles Untersagen des Onlinevertriebs ein mögliches Beispiel wäre. Das untersagen des Vertriebs über eine bestimmte Plattform stellt da nur einen Sonderfall da.

    Ich kann mir gut vorstellen,dass die lokalen Händler die Spiele auch gern online verkaufen würden. Das wäre in diesem exklusiven Zeitraum sicher ein besseres Geschäft als nur der Ladenverkauf.

  • Aus meiner Sicht treffen da zwei Punkte zu, zumal das nur Beispiele sind, und auch ein generelles Untersagen des Onlinevertriebs ein mögliches Beispiel wäre.

    Mir ist klar, dass das nur Beispiele sind. Aber keines davon trifft 1:1 zu. Und solange kein 1:1 passendes Beispiel genannt wird, können wir beide (!) eben nur spekulieren. Vielleicht hast du Recht und es ist rechtlich ein Problem. Vielleicht sind es aber auch genau die Unterschiede zwischen den Beispielen und den tatsächlichen Fakten der Fachhandelsaktion, die dafür sorgen, dass die Aktion rechtlich in Ordnung ist.


    Wie gesagt, wir können da nur spekulieren.

  • Aus meiner Sicht treffen da zwei Punkte zu, zumal das nur Beispiele sind, und auch ein generelles Untersagen des Onlinevertriebs ein mögliches Beispiel wäre.

    Mir ist klar, dass das nur Beispiele sind. Aber keines davon trifft 1:1 zu. Und solange kein 1:1 passendes Beispiel genannt wird, können wir beide (!) eben nur spekulieren. Vielleicht hast du Recht und es ist rechtlich ein Problem. Vielleicht sind es aber auch genau die Unterschiede zwischen den Beispielen und den tatsächlichen Fakten der Fachhandelsaktion, die dafür sorgen, dass die Aktion rechtlich in Ordnung ist.


    Wie gesagt, wir können da nur spekulieren.

    Mach aus den 50% einfach 0% der Verkäufe, dann passt es ziemlich gut. :) Eine Begrenzung auf 0 ist auch eine Begrenzung. Kann sein, dass es Nebenbestimmungen gibt die das Ganze kartellrechtlich unproblematisch machen, aber ich wüsste ehrlich gesagt nicht welche das sein sollten. Allgemein wird sowas nämlich nur erlaubt, wenn es für den Verbraucher Vorteile hat. Und ich sehe da keine, zumal die Aktion ja auch für die Händler konzipiert ist.


    Mir ging es wie gesagt auch nur darum auf die Problematik hinzuweisen. Praktisch bin ich weder betroffen von der Aktion, noch sehe ich ein kartellrechtliches Vorgehen als Lösungsweg.

    Fachhändler müssen qualitativ zulegen, wenn sie auf dem Markt bestehen wollen. Kundenbindung ist hier absolut essentiell. Über solche Programme erreicht man das aus meiner Sicht nicht. Man bekommt vielleicht den ein oder anderen mehr im Laden zu sehen, aber ob der dauerhaft bleibt hängt von ganz anderen Kriterien ab. Und wenn man die erfüllt, dann braucht man so eine Aktion auch eher weniger.

  • Mach aus den 50% einfach 0% der Verkäufe, dann passt es ziemlich gut.

    Ich wiederhole es nochmals: Der entscheidende Unterschied ist, dass die Aktion zeitlich befristet ist! Und damit ist es weder ein Ausschluss noch eine Reduzierung auf 0%.

  • Im heise Interview, was oben verlinkt ist, steht auch noch folgendes. Ob eine zeitliche Befristung gesetzeskonform ist, kann ich so nicht beurteilen. Da müsste man mal genau in die Gesetze schauen.


    Zum einen das Kartellrecht, das nach dem Willen der Kommission den Internetvertrieb durch stärkeren Preiswettbewerb, eine breitere Produktauswahl und einen freien Binnenmakt fördern soll. Das Kartellrecht schränkt die Möglichkeiten der Markenhersteller, den Onlinevertrieb ganz zu verbieten oder einzuschränken, stark ein. Klauseln in Vertriebsverträgen, die den Onlinevertrieb absolut verbieten, sind oft unwirksam. Klauseln, die den Onlinevertrieb nur einschränken, indem z.B. eine gewisse Art der Produktpräsentation im Rahmen des "look & feel" des Markeninhabers verlangt wird, sind dagegen bis zu einem gewissen Grad erlaubt.

  • Hängt davon ab, ob man die Leut‘ hier als ‚fremd‘ betrachtet.

    Ich für meinen Teil betrachte den überwiegenden Teil der Leute hier als fremd, da ich meines Wissens nach tatsächlich genau 6 Leute aus diesem Forum persönlich kenne.

    Weitere ca. 5 bis 10 Leutchen 'kenne' ich von verschiedenen privaten Korrespondenzen her wenigstens teilweise dem Namen nach und der Rest verbirgt sich hinter anonymen Nicknames.

    Und ich bin nicht erst seit gestern hier im Forum unterwegs.

    Den Großteil der Teilnehmer hier sehe ich daher als Fremde an, die zufällig dasselbe Hobby haben.

  • Klaus_Knechtskern

    Du bist hier nicht nur anonym unterwegs, du bist schon tot, John B. ;) Sauerei!

  • der Rest verbirgt sich hinter anonymen Nicknames

    Man kann sich auch bei den Unbekannten mit bekanntem Namen anmelden.

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Hallo XXXXX aka Bierbart ,

    Und du hast jetzt den Eindruck, dass ich "alternative Fakten" für das Forum verbreiten würde?

    Können wir noch klären, wer von uns beiden sich hier um "alternativen Fakten" bemüht?
    Bis jetzt bleibt mir nur die Einsicht, dass es dir eher um das Vergnügen des Bashings ging.

    Liebe Grüße
    Nils

    3 Mal editiert, zuletzt von widow_s_cruse () aus folgendem Grund: Auf Bitten @Bierbart den auf BGG-veröffentlichten Vornamen gelöscht LG Nils

  • Hier noch ein paar weitere Links

    Hier wurde ein Internetverkaufsverbot abgenickt: Darf ein Hersteller Händlern best. Vertriebswege untersagen?

    Hier teils ja/teils nein: Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme


    Problematisch könnte bei Pegasus und Asmodee die Zeitexklusivität sein, da danach der Verkauf ja über Internet und bei ebay etc. erlaubt ist. Damit ist das Argument, dass man wegen der Seriösität oder des Luxusgedankens diesen Vertriebsweg ausschließt, ja nicht gegeben.


    Ob diese Urteile auch in einer höheren Instanz bestand hätten, ist ebenso fraglich.


    Besonders interessant bei den Aktionen ist dieses:

    Nach § 1 GWG sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. (hier GWG = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)


    Da bewegen sich Asmodee und Pegasus denke ich auf eher dünnen Eis.

    Die Premiumshops sind übrigens dagegen kein Problem, solange diese nach objektiven Kriterien ausgewählt werden und diese Kriterien jeder Händler nachfragen und damit auch erfüllen kann.

  • Hallo zusammen,


    es ist ja immer schwierig, nicht zu reagieren, wenn man direkt angesprochen wird.

    Daher als allgemeine Klarstellung:


    SebastianW und ich sind hier aktiv, um auf Fragen zu Spielen zu antworten, die von Asmodee Deutschland vertrieben werden und (im Normalfall) von uns bearbeitet worden sind. Das tun wir gerne, haben hierzu aber keinen übergeordneten Auftrag erhalten, sondern tun das, weil uns unsere Spiele wichtig sind – ganz besonders natürlich diejenigen, die von uns direkt betreut worden sind, denn nur zu einem solchen kann man auch wirklich Fundiertes beitragen.

    Wir sind aber nicht das "Außenministerium" von Asmodee Deutschland (und schon gar nicht das der Asmodee Group).

    Daher werden wir zu Vertriebs- und Marketingaktionen oder sonstigen übergeordneten Fragestellungen in Normalfall weder Stellung beziehen noch unsere Meinung äußern. Denn das ist schlicht und ergreifend nicht unsere Baustelle. Das gilt noch viel mehr für Zukäufe oder ähnliche Aktivitäten, die von der Asmodee Group gesteuert bzw. getätigt werden.

    Hierfür bitte ich im Namen der Asmodee-Lokalisationsteams um Verständnis.


    Sebastian Rapp – Asmodee