angemessene Vergütung von Rezensionen? Kennzeichnungspflicht bei Erhalt von Rezensionsexemplaren?

  • [Mod] aus sachkundigere Kritiken


    Hallo Ben,

    Ok, dann ist es in Ordnung!

    nichts ist in Ordnung! Du kannst doch nicht einfach deinen Beitrag löschen, den ich gerade zitieren möchte. :whistling:

    Zitat von Ben2 sinngemäß, hat es dann aber aus einem anderen Grund gelöscht.

    Der Spieleempfehler hätte nur ein einziges Mal ein Muster angefordert, wenn er keine Rezension darüber schreibt. Ich kann Abstauber überhaupt nicht leiden.

    Da kommt mir gerade der Richtige. ;)

    Wie tätest du denn die erhaltene und "geforderte" Werbeflächen vergüten? Oder darf die als Gewerblicher einfach abgestaubt werden. Also ich habe inzwischen einigen Verlagen den Korb gegeben, weil die sich für meinen Aufwand nicht mal ansatzweise dankbar gaben. So geschäftig waren die mit ihren Marketingmaßnahmen. Die nahmen alles, was recht und vor allem billig war.
    Da stellt sich einem doch die Frage, wer hier eigentlich der Abstauber ist.

    Sachverstand für Spieleempfehlungen ist gefragt?
    Das mag ich bezweifeln. Wieviel oder was ist den angewandter Sachverstand für Gesellschaftsspiele wert? Wem ist das etwas wert?
    Den Verlagen? Zeigen die sich erkenntlich, indem sie bei dem genutzten Medium Anzeigen schalten?
    Dem Leser? Schaltet der den Werbeblocker ab, weil er den Spieleempfehler zu schätzen weiß?

    Ich bin unter anderem beruflich Sachverständiger. Ich weiß, was Sachkenntnisse für einen Wert haben. Ich kann nicht ansatzweise erkennen, dass angewandete Sachkenntnisse über Gesellschaftsspiele irgend jemanden mehr wert wäre als eine "zur Kenntnisnahme". Für mich lohnt sich ein solcher Aufwand wahrlich nicht.

    Was ich jedoch sehe, ist, dass Unterhaltung vergütet wird. Dafür sind aber nicht zwingend Sachkenntnisse erforderlich - sondern in erster Linie "Clowns". 8-))

    Liebe Grüße
    Nils

    5 Mal editiert, zuletzt von yzemaze () aus folgendem Grund: [Mod], Titel

  • Ach Nils ... steck doch mal halb so viel Zeit in deine "Werbefläche", wie du sie in das Rumnölen über nichtvergütete Spieleempfehlungen steckst ;)

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Ach Ines - ich würde mich für dich freuen, dass dir dein Aufwand auch etwas wert wäre.
    Für mich sieht es einfach wie eine verkehrte Welt aus - wenn man versucht, es normal zu betrachten. Schlimm wird es jedoch für mich erst, wenn welche in ihrem Eifer mit Schmähungen über das gratis Erlangte anfangen - und ihre Ansprüche kund tun. :/

    Liebe Grüße
    Nils

  • Bei dir ist doch ein ganz anderer Hintergrund. Du argumentiert damit, was eine Anzeigefläche kosten würde im Vergleich zu deinem Beitrag und mit der Auflage der Zeitung = potentielle Leser

  • Du argumentiert damit,

    Ich setze eher dort an, wo es in anderen Wirtschaftsbereichen noch "richtig funktioniert" (Content finanziert durch ein Anzeigengeschäft) und vergleiche es mit unseren Verhältnissen, wo auf "Fanboys" spekuliert wird, die Content gratis liefern und ein Anzeigengeschäft Kosten sparend erübrigen. Irritiert bin ich sehr darüber, dass einige der nutzenden Leser dem Spieleempfehler nichts gönnen - manchmal sogar das erhaltene Arbeitsmittel missgönnen.

    Liebe Grüße
    Nils (hat überhaupt nichts von seinen Vorschlägen. Würde er sich vergüten lassen, könnte er unter seine Veröffentlichung nicht mehr schreiben, dass es eine Empfehlung der Brettspielgruppe ist. Dieser Punkt ist ihm aber wichtig.)

  • Vielleicht bereue ich diese Aussage irgendwann....


    Ich bin froh, dass ich mit meinem Geschreibsel nix verdiene... Würde alles nur unnötig kompliziert machen. Wenn Anfangs das kostenlose Spiel der einzige "LOHN" war, sind es nun Kommentare und Bekanntschaften, die der Blog mit sich bringt.

  • Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.

    Grundsätzlich ist eine Verknüpfung redaktioneller Inhalte und Werbung presserechtlich nicht erwünscht. Es wäre also geradezu fatal würde ein Verlag im direkten Zusammenhang mit einer Rezension Werbung schalten.

    Wem ein Rezensionsexemplar nicht genügt, der ist ja nicht gezwungen seine Freizeit damit zu verbringen. Professionelle Journalisten machen sich redaktionell nicht von Werbekunden abhängig.

  • Professionelle Journalisten machen sich redaktionell nicht von Werbekunden abhängig.

    Ich weiß nicht, wo von du redest. Zeig mir doch mal die professionellen Journalisten, die vom Spieleempfehlen leben könnten. Wofür ich auch den "Leser" verantwortlich machen möchte.

    Liebe Grüße
    Nils (der noch nie Spielerezension im Kulturteil lesen konnte, weil Gesellschaftsspiele allgemein als Wirtschaftsgüter betrachtet werden.)

  • Zitat von Ben2 sinngemäß, hat es dann aber aus einem anderen Grund gelöscht.

    Der Spieleempfehler hätte nur ein einziges Mal ein Muster angefordert, wenn er keine Rezension darüber schreibt. Ich kann Abstauber überhaupt nicht leiden.

    Da kommt mir gerade der Richtige. ;)

    Wie tätest du denn die erhaltene und "geforderte" Werbeflächen vergüten?

    Ich behaupte, wir haben in Deutschland hier ein besonderes Problem. Wie man am Erfolg und der schieren Summe der Kickstarter für etwa Dice Tower, Rahdo und noch locker 10 anderen sieht, gibt es international eine andere Einstellung, was Content angeht. Wir leben hier in einem Land, in dem die Leute gerne eine 5kg schwere Spieleschachtel für maximal 10 Euro erstehen wollen. Idealerweise mit 24 Gutscheinen dann am Ende noch was rausbekommen.

    Auch wenn ich mich damit unbeliebt mache und mich daher gerne aus solchen Unterhaltungen raushalte - uns ist Content oft nichts wert. Gar im Gegenteil, heute wie damals muss man sich als Rezensent Vorwürfen ausgetzt sehen wie "Ach du hast das gratis bekomme!?! Das geht ja gar nicht!" Weder der Aufwand noch die Expertise erfahren hier eine Wertschätzung. Nicht so in anderen Ländern. Weder in Frankreich, noch in den USA sieht man das als selbstverständlich, dass man für andere etwas macht. Diese Leistung wird dann auch gern vergütet. Sei es, dass Leute gerne mehr Geld für ihr Hobby ausgeben, um bessere Produkte zu erhalten, gute Entscheidungen zu belohnen oder eben bei Rezensenten ein Dankeschön zu hinterlassen.


    Die Problematik, dass der Verlag dich vergüten sollte, sehe ich nicht. Natürlich freut der sich über gratis gute Rezensionen. So wie er sich sicher über die ein oder andere negative ärgern wird. Das ist aber die falsche "Kette", die du hier anpacken willst. Die liegt zwischen dem Contentprovider und dem Contentnutzer.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

    Einmal editiert, zuletzt von Ben2 ()

  • Professionelle Journalisten machen sich redaktionell nicht von Werbekunden abhängig.

    Ich weiß nicht, wo von du redest. Zeig mir doch mal die professionellen Journalisten, die vom Spieleempfehlen leben könnten. Wofür ich auch den "Leser" verantwortlich machen möchte.

    Liebe Grüße
    Nils (der noch nie Spielerezension im Kulturteil lesen konnte, weil Gesellschaftsspiele allgemein als Wirtschaftsgüter betrachtet werden.)

    Wie ich jüngst gelernt habe: die Spielbox.

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  • Ben2 : Bei der Beobachtung, dass Deutsche tendenziell für Leistungen nichts bezahlen wollen, stimme ich dir im Grunde zu, aber erstens sehe ich das in anderen Ländern auch nicht als soooo viel besser an (weil du konkret Frankreich ansprichst: hast du zur Situation dort nähere Kenntnisse?) und zweitens darf man beim Verweis auf die Funding-Kampagnen für Dice Tower, Rahdo & Co auch nicht vergessen, dass die weltweit Gelder einsammeln können, während deutschsprachige Content-Erschaffer sich im wesentlichen auf DE, AT und den deutschsprachigen Teil von CH beschränken müssen. Das ist einfach eine ganz andere Basis.

  • Professionelle Journalisten machen sich redaktionell nicht von Werbekunden abhängig.

    Ich weiß nicht, wo von du redest. Zeig mir doch mal die professionellen Journalisten, die vom Spieleempfehlen leben könnten. Wofür ich auch den "Leser" verantwortlich machen möchte.

    Liebe Grüße
    Nils (der noch nie Spielerezension im Kulturteil lesen konnte, weil Gesellschaftsspiele allgemein als Wirtschaftsgüter betrachtet werden.)

    Es wird da welche geben, darum ging es aber überhaupt nicht. Du hast immer noch nicht kapiert, dass rein presserechtliche deine Forderung voll daneben ist. Das ist dann kein Journalismus mehr sondern Werbung.


    Und natürlich gibt es Rezensionen von Spielen im Kulturteil, keine Ahnung welche Zeitungen Du liest.

  • Ben2 : Bei der Beobachtung, dass Deutsche tendenziell für Leistungen nichts bezahlen wollen, stimme ich dir im Grunde zu, aber erstens sehe ich das in anderen Ländern auch nicht als soooo viel besser an (weil du konkret Frankreich ansprichst: hast du zur Situation dort nähere Kenntnisse?) und zweitens darf man beim Verweis auf die Funding-Kampagnen für Dice Tower, Rahdo & Co auch nicht vergessen, dass die weltweit Gelder einsammeln können, während deutschsprachige Content-Erschaffer sich im wesentlichen auf DE, AT und den deutschsprachigen Teil von CH beschränken müssen. Das ist einfach eine ganz andere Basis.

    Klar - das man international mehr Publikum hat, ist keine Frage. Aber man muss sich einfach mal auf youtube etc. anschauen, was es so gibt und wie dafür bezahlt wird. Erst gerade nen kleinen Science Channel gefunden, 5000 Patreons, 23.000USD pro Monat. Es ist schon soooo viel besser. Denn auch wenn man international sammeln kann, werden sich doch die meisten Nutzer aus Amerika einfinden. Ich glaube sogar Tom hat mal gesagt, dass es 70% USA&Canada&UK sind und 30% nicht-englischsprachige.

    Erst letzte Woche wieder so eine tolle Facebook-Unterhaltung gehabt, mit einem, der absichtlich Gloomhaven bei Fantasywelt kauft (1cent billiger) als bei Feuerland, weil er meint "Feuerland hat sowieso schon genug Geld". Da bin ich etwas ausgetickt ...

    Und ich habe das nun wirklich schon am eigenen Leib erlebt - auf BEIDEN Seiten. Als Rezensent und als Verlag.

    Bestes Statement bisher, dass Robinson Crusoe bei Pegasus (39,90€) (Englisch bei Z-MAN damals 79USD), ja doch sehr teuer wäre. Mehr als 29Euro wäre das ja nicht wert ...

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  • Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.

    Naja...mit der gleichen Argumentation könntest Du fordern, dass Konzertberichte als Werbung gekennzeichnet werden müssten. Der Journalist durfte ja gratis ins Konzert. Das finde ich etwas abwegig.

  • Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.

    Naja...mit der gleichen Argumentation könntest Du fordern, dass Konzertberichte als Werbung gekennzeichnet werden müssten. Der Journalist durfte ja gratis ins Konzert. Das finde ich etwas abwegig.

    Wenn er gratis ins Konzert durfte, dann ist das zu kennzeichnen. Und es ist dann Werbung. Das ist nicht abwegig, so ist es laut Presserecht und Pressekodex

  • Naja...mit der gleichen Argumentation könntest Du fordern, dass Konzertberichte als Werbung gekennzeichnet werden müssten. Der Journalist durfte ja gratis ins Konzert. Das finde ich etwas abwegig.

    Wenn er gratis ins Konzert durfte, dann ist das zu kennzeichnen. Und es ist dann Werbung. Das ist nicht abwegig, so ist es laut Presserecht und Pressekodex

    Eine Rezension ist Werbung? Das zeigst du mir bitte im Pressekodex. Ich kann mich nicht daran erinnern beim "Literarischen Quartett" vorher zu sehen "Dies ist eine Dauerwerbesendung".

    Wenn das so wäre ...

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  • Ich glaube sogar Tom hat mal gesagt, dass es 70% USA&Canada&UK sind

    Selbst "nur" USA + Kanada + UK wären 425 Mio Einwohner. Kein Vergleich zu DE+AT+CH, und das sind noch gar nicht mal alle englischsprachigen Länder. Und wenn du Pfennigfuchser erleben willst, dann findest du die in den USA ganz genauso. Vielleicht nicht ganz so extrem wie hier, das schon, da bin ich ganz bei dir, aber es ist nicht alles nur schwarz hier, weiß dort.

  • Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.

    Blödsinn. Es heißt "Bereitstellen eines Rezensionsexemplars" und nicht "Anzeige/Werbung". Und abgesehen davon ist der Satz "für diese Rezension ist uns ein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt worden" absolut aussagekräftig, transparent und ehrlich.


    Einige Kollegen rezensieren gar nicht erst, wenn sie kein Rezensionsexemplar bekommen. Und das ist ihr gutes Recht. Wenn ein Verlag eine Rezension WILL, dann muss er eben das Produkt zur Verfügung stellen.


    Andersrum stimmt aber auch: wenn ICH rezensieren WILL, kann ich nicht fordern, dass mir irgendjemand ein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellt. Entweder kauf ich es dann selbst oder ich frag ganz lieb und hoffe dann, dass meine Leistung es auch wert ist. So einfach ist das.


    Der Markt regelt Angebot und Nachfrage. Wenn irgendein Leser Leistung WILL, muss er auch entweder jemanden finden, der die entsprechende Leistung freiwillig bringt oder aber vielleicht auch mal jemanden finanziell unterstützen, damit die Qualität verbessert wird. Jeder Involvierte muss für sich entscheiden, was er will und was er bereit ist, dafür zu "zahlen". Völlig egal ob Leser, Verlag, Journalist, Youtuber oder Blogger.


    @HDScurox


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  • Blogger und Verlage - zwischen Meinungsfreiheit und Schleichwerbung - Skoutz


    Mehr muss ich dazu nicht sagen. Ben2 sofern die Bücher beim Quartett nicht selbst gekauft waren, wurde das sicher irgendwie kenntlich gemacht. Ansonsten muss man auch dort von einer rechtlich problematischen Handhabung ausgehen.


    So ein Satz mit Rezensionsexemplar kann ausreichend sein, muss er aber nicht. Da es nicht systematisch verfolgt wird, bekommen die meisten Leute davon nix mit. Nur bei Beautyblogs kocht die Sache mittlerweile hoch.

  • Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.

    Blödsinn. Es heißt "Bereitstellen eines Rezensionsexemplars" und nicht "Anzeige/Werbung". Und abgesehen davon ist der Satz "für diese Rezension ist uns ein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt worden" absolut aussagekräftig, transparent und ehrlich.

    Genau so ist es. Das ist auch keine Werbung. Das ist kenntlichmachen. Wie man das dann selbst als Leser interpretiert ("reine Lobhudelei" / "ordentliche Kritik"), ist ja dann jedem selbst überlassen.

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  • Ich glaube sogar Tom hat mal gesagt, dass es 70% USA&Canada&UK sind

    Selbst "nur" USA + Kanada + UK wären 425 Mio Einwohner. Kein Vergleich zu DE+AT+CH, und das sind noch gar nicht mal alle englischsprachigen Länder. Und wenn du Pfennigfuchser erleben willst, dann findest du die in den USA ganz genauso. Vielleicht nicht ganz so extrem wie hier, das schon, da bin ich ganz bei dir, aber es ist nicht alles nur schwarz hier, weiß dort.

    Wie gesagt - da bin ich mehr als bei dir. Ich würde es wenn dann auch immer im Kontext sehen. Aber ich suche ja nicht die Extreme Pfennigfuchser / Was kostet die Welt .. sondern ich sehe mir die Verhältnisse an. Und auf die Einwohnerzahl runtergerechnet ist das immernoch beachtlich. Und den Erfolg des doch hochpreisigen amerikanischen und französischen Spielemarktes kann man ja auch kaum wegargumentieren.


    Es gibt NIE schwarz und weiß - das ist ja klar. Aber die Tendenzen sind für mich eindeutig.

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  • Schleichwerbung ist, wenn ich in einem sachfremden Beitrag ne Coladose permanent zur Kamera drehe.


    Eine Rezension ist eine Rezension, eine Kritik. Sie dient nicht dem Verkauf, sondern der Besprechung. Ergo kein kommerzieller Zweck:


    Zitat

    Eine reine Meinungsäußerung ist unschädlich

    Zitat

    Es kommt auf den Aufwand und den Gegenwert an. Ebenso auch darauf, ob es sich lediglich um ein Rezensionsexemplar oder um zusätzliche Vorteile handelt. Da man ein Buch, das man vorstellen will, lesen muss, wird normalerweise das Rezi-Exemplar allein noch nicht zu einem wirtschaftlich motivierten Werbepost führen.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Wenn er gratis ins Konzert durfte, dann ist das zu kennzeichnen.

    Eine materielle Zuwendung (Rezensionsexemplar) ist aus meiner Sicht noch mal etwas anderes als eine immaterielle. Und meines Wissens ist es absoluter Normalfall, dass Journalisten zu Konzerten eingeladen werden, um darüber zu berichten. Zugleich habe ich noch nie in einer Zeitung wahrgenommen, dass es eine Notiz gibt, der Journalist hätte das Konzert gratis besuchen dürfen. Und ich rede von seriösen Tageszeitungen, die so etwas meines Erachtens kennzeichnen würden, wenn sie es müssten.


    Auch bei Kritiken zu Kinofilmen habe ich noch nie den Vermerk gelesen, dass der Journalist den Film gratis sehen durfte, obwohl das meines Wissens immer der Fall ist.


    Deshalb habe ich Zweifel an deiner Darstellung. Kannst du das bitte irgendwie belegen?

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Schleichwerbung ist, wenn ich in einem sachfremden Beitrag ne Coladose permanent zur Kamera drehe.

    Ohoh, dünnes Eis (sofern Du keine Medienrechtlerin bist). Grad gestern Abend ne Doku auf ZDF zu dem Thema gesehen. "Reinhalten" könnte vllt. Schleichwerbung sein, aber vermutlich meinst Du eher das "zufällige" mal im Bild erscheinen ohne darüber zu sprechen - das wäre dann Product Placement. Nochmal was anderes. Macht ja Apple in jedem zweiten Kinofilm.


    Zitat


    Sendet ein Verlag oder Autor ein Buch (vielleicht sogar ohne Vorabsprache) zu und bleibt dabei vollkommen offen, ob, wann und wie ihr das Buch besprecht, handelt es sich trotz des Rezensionsexemplares, wohl um einen redaktionellen Beitrag.

    This... Hier glaube ich nicht daran, dass das bei den Spiele-Rezensenten so ist. Aber vielleicht täusche ich mich auch.


    Generell ist das hier so ein bissl ein Jammer-Thread. Rezensenten beklagen sich, dass sie nix für Ihr Hobby bekommen. Aber: Es zwingt sie ja keiner dazu, ein Review zu schreiben. Somit DARF da doch kein kommerzielles Interesse dahinterliegen, schließlich ist das Rezensieren ja wohl ein Hobby. Oder es liegt doch wirtschaftliches Interesse dahinter, aber dann ist das eher wirtschaftliches Versagen, wenns dann halt nicht klappt. Andere schaffen es (Dice Tower, Hunter & Cron etc).

  • Die Regel dürfte aber sein, dass die kostenlose Überlassung eines Rezensionsexemplars regelmäßig nicht ausreicht, um eine unlautere Beeinflussung des Artikels anzunehmen. Solange das Zusenden des Buchs allein zur Ermöglichung einer, wie auch immer gearteten, Besprechung erfolgt, ist die Unabhängigkeit des Bloggers in der Regel nicht über die Maßen strapaziert. Hierfür spricht allein der tatsächlich recht geringe Gegenwert eines Buches, so lange keine (sehr teuren) Prachtausgaben besprochen werden, ist selbst das Zusenden eines aufwändigeren Kunstbandes erlaubt.

    Zitat

    Die Kennzeichnung von Rezensionsexemplaren ist rechtlich gesehen nicht notwendig, wie ihr es moralisch oder ethisch handhabt bleibt euch überlassen.

    § 5a UWG - Einzelnorm


    Zitat

    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    § 5a Irreführung durch Unterlassen

    ....

    (6) Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • mavman


    Zitat von Wikipedia

    Schleichwerbung bezeichnet laut ORF-Gesetz und deutschem Rundfunkstaatsvertrag „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann.“ Die dramaturgisch nicht notwendige Produktplatzierung wird in der Regel mit Geld- oder Sachzuwendungen abgegolten.

    Differenzierung zwischen Product Placement und Schleichwerbung



    Also MIR hat noch nie ein Verlag Vorschriften zu einer Rezension gemacht. Hätte ich auch gar nicht mitgemacht. Und abgesehen von Nils hat hier überhaupt gar kein Rezensent gejammert, dass das nicht bezahlt wird. Ansonsten bitte Verweis.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

    3 Mal editiert, zuletzt von Bandida ()

  • Nein, Thread-Exegese betreibe ich nicht :) Wenn es nur Nils so sieht, und es für Euch andere ok ist, keine Rezi-Exemplar zu bekommen, dann passt das. Wobei ICH nix dagegen habe wenn Ihr eins bekommt. Aber Antrieb kann das meines Erachtens nicht sein...

  • Bandida Jetzt hast Du gerade gelöscht was ich zitieren wollen. Und ja, ich weiß ich kann darauf noch zugreifen (an die Mods gerichtet :) ).


    Das "Vorschreiben" scheint bei größerer Zielgruppe durchaus normal zu sein. Wobei das nicht heißt, dass sich die youtuber deswegen verbiegen sollen - schließlich wurden sie ja gerade durch Ihren Stil populär. Aber in diesem Umfeld ist Product Placement dann schon ein großes Thema. Und hier gibt es wohl auch Verträge nach dem Motto "Du rezensierst in den nächsten 3 Monaten 10 unserer Produkte" etc. Da fließt dann aber auch richtig Kohle.

  • Sorry


    Ja das ist halt ne Grauzone. Hat aber nix damit zu tun, dass ein Rezensionsexemplar ein Rezensionsexemplar ist. Schleichwerbung/Produktplacement ist nochmal was anderes und verfolgt eben kommerzielle Zwecke. Und wir reden hier nicht über irgendeinen x-beliebigen Beautyblog sondern unsere Spezialfälle


    Und solange hier niemand Werbung für den Verlag schaltet, sondern nur Kritiken schreibt, ist es eben kein kommerzieller Zweck.

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  • Ursprünglich mal um sachkundigere Kritiken. Dass man nicht während der Kritik in den Regeln blättern muss, weil das unseriös wirkt.


    Wie wir wieder bei Rezensionsexemplaren gelandet sind ?‍♀️


    Im Zweifelsfall ist Nils schuld ?

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Unter dem Link den ich gepostet habe, ist das, wenn man es ganz liest, eigentlich ganz gut dargestellt.

    Strittig ist, ob bei einem Rezensionsexemplar generell schon klare Werbung vorliegt, oder ob man sich noch in einer Grauzone bewegt. Die Kennzeichnung wird, auch beim verlinkten Artikel, grundsätzlich empfohlen. Im verlinkten Beitrag wird auch von einem werblichen Hintergrund ausgegangen, ganz eindeutig wird das in Fällen, wo der Verlag auch nur eine Vorgabe macht, kommerziell ist es allein schon durch das annehmen eines Rezensionsexemplars. Wobei das meist auch schon an die Bedingung einer zeitnahen Veröffentlichung einer Rezension gebunden ist. Womit dann beides erfüllt wäre.

    Es ist ein schmaler Grad, ab wann es eindeutig kennzeichnungspflichtig ist, laut Pressekodex ist es im Sinne der Transparenz immer kenntlich zu machen.

    Wenn das nicht geschieht, dann ist das absolut fragwürdig. Gerade im Bereich Blogging tritt das Problem prominent auf, und da sind meines Wissens auch schon entsprechende Schleichwerbungsurteile gefallen.

    Ich bin ehrlich gesagt ziemlich irritiert, wie wenig Bewusstsein dafür besteht.


    Im Pressekodex ist auf Abschnitt 7 zu verweisen, inwieweit es im Presserecht der Länder hinterlegt ist weiß ich nicht. Zu bemerken ist ebenso,dass die Auswirkungen eines Verstoßes rein rechtlich meist gering sind, außer wenn zufällig eine strafrechtliche Norm greift.


    Pressekodex: Presserat

  • Entscheidend ist, ob der Beitrag den Zweck hat, den Absatz des Produktes oder die Leistung zu fördern.


    Ergo fallen Rezensionsexemplare nicht darunter, weil wir Kritiken schreiben und keine Werbung machen. Und das sehen auch die Gerichte so.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Unter dem Link den ich gepostet habe, ist das, wenn man es ganz liest, eigentlich ganz gut dargestellt.

    Dort werden als Beispiele immer nur materielle Dinge genannt, wenn ich nichts übersehen habe. Und unabhängig davon ist das aus meiner Sicht nur ein Artikel, den du verlinkt hast, aber mir fehlen da die relevanten gesetzlichen Vorlagen. Ich hatte gehofft, die könntest du nennen ...

  • Unter dem Link den ich gepostet habe, ist das, wenn man es ganz liest, eigentlich ganz gut dargestellt.

    Dort werden als Beispiele immer nur materielle Dinge genannt, wenn ich nichts übersehen habe. Und unabhängig davon ist das aus meiner Sicht nur ein Artikel, den du verlinkt hast, aber mir fehlen da die relevanten gesetzlichen Vorlagen. Ich hatte gehofft, die könntest du nennen ...

    Der materielle Vorteil bei freiem Eintritt ist ja eindeutig. Du musst kein Geld dafür investieren. Wenn Du es einwandfrei handhaben willst, muss Dir Dein Auftraggeber das als Spesen bezahlen. Und nicht der, der Gegenstand der Rezension ist,oder davon profitiert,oder profitieren könnte.


    Habe ich ja genannt, Pressekodex, Pressegesetze der Länder, abgeleitet aus dem Recht auf Pressefreiheit im Grundgesetz, und im speziellen Fall, wenn die Einflussnahme sogar in Schleichwerbung mündet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,welches auch im verlinkten Artikel zitiert wird.

    Auch ideelle Zuwendungen, wie privilegierter Zugang zu Informationen sind kritisch, nicht nur materielle. Wobei dieser Zugang natürlich auch wieder zu materiellen Vorteilen führen kann.

    Es geht ja hier meist nicht um einzelne Rezensionen, sondern um regelmäßige nach diesem Schema. Da ist dann auch eine Bagatellgrenze schnell überschritten, wie sie im Artikel als mögliche Begrenzung genannt wird.

    Wenn Du Dein Rezensionsexemplar immer zurückschickst oder verschenkst, dann wirst Du normalerweise diese Problematik umgehen. Ansonsten ist es einfach grenzwertig, und Transparenz ist da sowieso immer geboten.

    Hier wurden vor kurzem auch mal die Bedingungen von Ravensburger gepostet, die an das Erhalten eines Rezensionsexemplar geknüpft sind. Wer unter diesen Bedingungen ein Exemplar annimmt, ist da nochmal einen ganzen Schritt weiter in Richtung Schleichwerbung unterwegs,sofern er das Ganze nicht transparent macht.

    Es gab doch auch mal diesen Fall mit diesem Spiel von Kosmos, irgendwas mit Teufeln und Würfeln, das war auch zu Recht hochumstritten. Keine Ahnung ob das heute noch gängig ist, aber in einem solchen Fall ist dann definitiv was faul.

  • Wie ich jüngst gelernt habe: die Spielbox.

    Darauf habe ich gewartet. :)
    Und wie sieht deren Anzeigengeschäft aus? Machen die Werbung für Gartenzwerge? Kann sich jemand vorstellen, dass die eine andere Werbung schalten?

    Du hast immer noch nicht kapiert, dass rein presserechtliche deine Forderung voll daneben ist. Das ist dann kein Journalismus mehr sondern Werbung.

    Glaubst du denn allen Ernstes, dass die Verlage mit ihren Mustern einen Journalismus fördern wollen? Mit meinen Spieleempfehlungen bin ich bei der "Presse" oft genug mit dem Argument abgelehnt worden: Es würde kein Anzeigengeschäft seitens Händler oder Verlage dafür vorliegen. Das bedeutet praktisch, dass den Verlage ihre Artikel auch nicht durch die Hintertür beworben werden. In die Tageszeitung habe ich es mit Empfehlungen nur mittels regionaler Veranstaltungen geschafft z.B. Aiblinger Wahl SdJ.
    Mir deucht, dir schwebt eine Idealvorstellung vor. Die ich in der Praxis jedoch nicht vorgefunden habe.

    Liebe Grüße
    Nils

  • index.html


    4. Uns interessiert Ihre Einschätzung des Produkts. Eine Rezension sollte deshalb inhaltlich über die Darstellung des Klappentextes eines Buchs oder die Produktbeschreibung auf der Rückseite eines Spiels hinausgehen.


    Die problematische Bedingung bei Ravensburger.


    Zitat aus dem von mir verlinkten Artikel:


    "Besprochener Beitrag über ein zugesandetes Buch

    Sobald der Verlag oder Autor in Bezug auf das Rezensionsexemplar Vorgaben zur Rezension macht, z.B. wann, wie (mit oder ohne Klappentext, Cover, bestimmte Hinweise etc.), besteht

    Kennzeichnungspflicht."

  • Wenn Du eine solche Aussage von einer Zeitung, einem Verlag bekommen hast, dann ist das die Zugabe eines klaren Verstoßes gegen UWG, Pressekodex und Presserecht.

    Mir schwebt da nix vor, es kann auf jeden Fall nicht sein,dass Du mit deiner Forderung an die Verlage solche Verstöße noch begrüßt,förderst.

  • Niemand. Aber wenn Du davon leben willst, solltest Du Dich von Deinen idealistischen Ansichten (ich will mit "Gruppe" unterschreiben s.o.) verabschieden.


    Entweder oder. Durch Rezensionen wirst Du sonst kaum ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen begründen. Irgendwo muss die Kohle ja herkommen....