angemessene Vergütung von Rezensionen? Kennzeichnungspflicht bei Erhalt von Rezensionsexemplaren?

  • Mir schwebt da nix vor,

    Dann musst du mir aber erklären, woher der" Journalist" sein Honorar bekommen soll, wenn das Medium keine Werbung schalten soll. Oder bestehst du auch darauf, dass Journalismus ein Hobby ist?

    Mir deucht, dass es ganz praktisch ist - gang und gäbe, dass Content und Werbethema gemeinsame Interessenten haben. Nur die Spielebranche kann es sich leisten, keine Anzeigen für ihre Artikel zu schalten, weil deren Spieleempfehler sich für Journalisten halten und selbstverständlich auf ein Honorar vom Medium und auch keine Zuwendung von den Verwertern wollen. Denn sie kennen ja den Pressekodex! :thumbsup:
    Selbst die rezensierten (und obendrein honoriert) Veranstaltungen im Kulturteil schalten Anzeigen in den Medien, weil es praktisch ist - und niemand kommt der Pressekodex in den Sinn - sowas kommt nur aus unseren Kreisen. :rolleyes:

    Aber wie bereits gesagt, ich kritisiere hier nicht aus Eigeninteresse. Mein Lohn für meinen Aufwand sehe darin, dass die Quelle (Brettspielgruppe) unter der Spieleempfehlung steht und mir damit kostengünstige regionale Schleichwerbung für die Brettspielgruppe ermöglicht wird. Tät' ich auf ein Honorar bestehen, würde dieser Zusatz wegfallen. Wahrscheinlich aber eher gar nichts veröffentlicht werden.

    Liebe Grüße
    Nils

  • Mir schwebt da nix vor,

    Dann musst du mir aber erklären, woher der" Journalist" sein Honorar bekommen soll, wenn das Medium keine Werbung schalten soll. Oder bestehst du auch darauf, dass Journalismus ein Hobby ist?

    Mir deucht, dass es ganz praktisch ist - gang und gebe, dass Content und Werbethema gemeinsame Interessenten haben. Nur die Spielebranche kann sich leisten, keine Anzeigen für ihre Artikel zu schalten, weil deren Spieleempfehler sich für Journalisten halten und selbstverständlich auf ein Honorar vom Medium und auch keine Zuwendung von den Verwertern wollen. Denn sie kennen ja den Pressekodex! :thumbsup:

    Ich sage es nochmal sehr deutlich, es geht nicht um keine Werbung, sondern um keine Verknüpfung von Werbung und redaktionellen Inhalten, wie Du sie mit deiner Forderung an die Verlage herbei redest.

    Zudem kann man sich auch direkt durch Leser finanzieren, dass ist aber auch eben nicht ohne passende Angebote zu haben. Der einfachere Weg ist Werbung, diese darf aber auf keinen Fall mit Werbezusagen gegen Artikel verknüpft werden.

    Es kommt überall vor,dass diese Trennung nicht eingehalten wird. Daran muss und darf man sich aber als Blogger, ob als Hobby oder professionell kein Beispiel nehmen.

    Wenn man so sein Geld verdienen will, dann doch bitte direkt als Werbetexter, oder in einer Marketingabteilung.

  • Eine Sache finde ich jedoch noch schwierig und das ist die Bewertung selbst. Jeder Rezensent hat da für sich einen Schlüssel entwickelt, aber manchmal verstehe ich den Zusammenhang zwischen dem Gesprochenen und der letztlichen Bewertung nicht.

    Wie bereits an anderer Stelle erwähnt: das st manchmal gar nicht so einfach. "Handfeste" Mängel niederzuschreiben kann in der Menge ganz schön viel Text werden. Was man dann schlecht darstellen kann (und in Videos noch einfacher ist als im Text) ist die GEWICHTUNG der einzelnen genannten Mängel. So entsteht leider oft ein falscher Eindruck. Vielleicht hat das Spiel 3-4 kleinere Sachen, die negativ aufgefallen sind, was dann irgendwie die halbe Seite einnimmt. Trotzdem macht das Spiel Spaß und am Ende stehen 6 oder 7 von 10 Punkten. Das hat also nicht unbedingt was damit zu tun, dass man als Rezensent ein Spiel positiver darstellen möchte, als es wirklich ist.

    Habe ich ja genannt, Pressekodex, Pressegesetze der Länder, abgeleitet aus dem Recht auf Pressefreiheit im Grundgesetz, und im speziellen Fall, wenn die Einflussnahme sogar in Schleichwerbung mündet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,welches auch im verlinkten Artikel zitiert wird.

    Ich hoffe dir ist klar, dass 95% der Blogger KEINE Journalisten sind und sich mit dem Pressekodex auf gut Deutsch gesagt den Popo abwischen können. Das ist eine FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG, die rechtlich überhaupt keine Relevanz hat. Blogger unterliegen den normalen Gesetzen: Meinungsfreiheit, keine strafrechtlichen Verletzungen (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede...)


    Es kommt überall vor,dass diese Trennung nicht eingehalten wird.

    Aha wo denn? Wer in der deutschen Brettspielszene hält denn die Trennung nicht ein?

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

    Einmal editiert, zuletzt von Bandida ()

  • Mit überall ist auch überall gemeint. Da fallen mir Automagazine, PC Spielemagazine aber auch Fernsehzeitschriften oder auch allgemeine Zeitungen ein.

  • Ich als (früherer) Hobby-DJ würde nie auf die Idee kommen zu erwarten, Geld für meine Mixe zu bekommen. Mein technisches Equipment geht in den vierstelligen Bereich, jeden Monat musste ich mehrere Euro in Musik stecken - Das mache ich für mich und ich freue mich wenn Leute zuhören.

    OffTopic...


    ich als frühere Djane hätte das Ganze nie gemacht, wenn nicht wenigstens das Geld für meine Schallplatten raus gekommen wäre. Ist das der Unterschied zwischen Hobby und Profi? Mein Studium konnte ich damit gut finanzieren... Profi war ich aber nie.



    LG

    Martina

  • MissBaybee - Dem Nick Namen nach rate ich mal Gabber oder Hardstyle? :P


    Ich meinte auch eher Internetradio - Das lässt sich besser mit einem Youtubekanal vergleichen, als Liveauftritte (wo eine Vergütung natürlich eher üblich ist).


    Ich war froh, meine wöchentliche Radiosendung zu haben und hab mich gefreut, dass regelmäßig 600-900 Leute zugehört haben, was ich so spiele. Nicht viel, aber für ein kleines Onlineradio im Minimaltechno-Bereich durchaus ein ganz guter Wert...

    Top 10 (jeweils ohne Reihenfolge)

    Einmal editiert, zuletzt von Harry2017 ()

  • Hast Du dir Equipment unf Platten erst gekauft, nachdem Dich jemand engagiert hatte??? Unwahrscheinlich...

    Doch, eigentlich schon. Ich habe als Light Jokey angefangen, dann immer mal aufgelegt und hatte sehr schnell einen Resident Job. Da brauchte ich nur eigene Platten, die teilweise am Anfang noch geliehen waren, das Equipment mit Technics, Mischpult etc. kam erst später. Außer dem eigenen Kopfhörer und meine Platten brauchte ich in Clubs nichts mitzunehmen.


    Ist als Frau vielleicht auch einfacher ;) (Damals in der grauen Vorzeit, als ich noch jung war, gab es nicht wirklich viele weibliche Djanes...)


    LG

    Martina

  • Dem Nick Namen nach rate ich mal Gabber oder Hardstyle?

    Schranz und Acid, dazu mal, wenn es ruhiger sein musste Progressiv oder auch mal Hard Trance.


    Dazu allerdings auch Hip Hop:peinlich:. Kam darauf an, wohin ich gebucht wurde.


    Beides hat im technischen Sinne einen gewissen Reiz des Mixens, jeweils völlig anders.


    Musikalisch komme ich eh aus dem Gothik, EBM Bereich.


    LG

    Martina


    P.S. Sorry für super OT

  • Oh Schranz, fein :)


    Ok - Um das Topic mal wieder anzuwerfen:


    Vergleichen wir einen DJ Liveauftritt mit einer Con/Veranstaltung eines Youtubers - Dafür zahle ich gerne etwas Eintritt...


    Das streamen in einem Internetradio bzw. auf als Brettspieler auf Youtube ist eine ganz andere Sache. So hart es klingt: Da ist imho meine Zeit, die ich zum zuschauen verwende und meinen Beitrag zu den Klickzahlen leiste oft Vergütung genug, die ich bereit bin zu leisten. Das ich mal zuschaue / einschalte heisst nicht, dass ich ohne diesen Kanal nicht leben könnte oder ihn in irgendeiner Art für absolut herausragend halte. Davon gibts ganz wenige und diese würde (werde) ich auch vergüten.


    Nur weil ein Jongleur am Straßenrand steht und ich ihm gerne mal ne Minute zuschaue, ist diese Leistung nicht so herausragend, dass er dafür Geld verdient :) Jongliert er kopfstehend mit brennenden Backsteinen und spielt dabei Mundharmonika, zücke ich aber gerne das Portemonnaie.

    Top 10 (jeweils ohne Reihenfolge)

    Einmal editiert, zuletzt von Harry2017 ()

  • Doch, eigentlich schon. Ich habe als Light Jokey angefangen, dann immer mal aufgelegt und hatte sehr schnell einen Resident Job. Da brauchte ich nur eigene Platten, die teilweise am Anfang noch geliehen waren, das Equipment mit Technics, Mischpult etc. kam erst später. Außer dem eigenen Kopfhörer und meine Platten brauchte ich in Clubs nichts mitzunehmen.

    Ok, Sonderfall :) Trotzdem wars schon vorher Dein Hobby. Denke der Youtuber kauft sich auch erst die teure Cam und teures Mic, wenn er Geld macht. Gemacht hat er es aber hobbymäßig auch schon zuvor.

  • Nur weil ein Jongleur am Straßenrand steht und ich ihm gerne mal ne Minute zuschaue, ist diese Leistung nicht so herausragend, dass er dafür Geld verdient Jongliert er kopfstehend mit brennenden Backsteinen und spielt dabei Mundharmonika, zücke ich aber gerne das Portemonnaie.

    Bei youtube hat der Vergleich gepasst, hier nicht mehr so sehr. Hier gibts auch oft ne soziale Komponente. Daher kriegt auch der alte Obdachlose vielleicht mal nen Euro, auch wenn er nicht toll jonglierieren kann. Oder der eher mäßige Musiker...

  • Der materielle Vorteil bei freiem Eintritt ist ja eindeutig.

    Nein, überhaupt nicht. Wie ein freier Konzerteintritt ein materieller (!) Vorteil sein soll, musst du mir bitte mal erklären. Was genau ist denn die Sache, die ich hinterher an Mehrwert besitze?


    Irgendwie scheinst du den Unterschied zwischen materiell und immateriell entweder nicht zu verstehen oder nicht sehen zu wollen. Da ich dich eigentlich so einschätze, dass dir dieser Unterschied bekannt sein sollte, frage ich mich, ob du meinen Beitrag überhaupt richtig gelesen hast ...

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Thygra

    Weltherrscher meint wahrscheinlich den „geldwerten Vorteil“. Das wäre dann auch der Knackpunkt, der ggf. für das Finanzamt interessant wird …

  • Thygra

    Weltherrscher meint wahrscheinlich den „geldwerten Vorteil“. Das wäre dann auch der Knackpunkt, der ggf. für das Finanzamt interessant wird …

    Wegen mir auch so, es ist aber doch klar, dass wenn ich Geld nicht ausgeben muss einen finanziellen Vorteil habe. Ob Du das nun unter materieller Vorteil einordnen willst, oder nicht, ideelll ist der Vorteil sicher nicht. Ganz unabhängig davon, ob Du ideell was vom Konzert hast oder nicht.

    Um zum eigentlichen Thema zurückkehren, wenn ein Artikel Qualität haben soll, gehört auch Transparenz über den Rezensionsprozess dazu, sowohl den formalen als auch den rechtlichen Teil.

    Habe nachgelesen, es ist sogar Steuerhinterziehung wenn ich die Karten nicht beim Finanzamt als geldwerten Vorteil versteuere. Beispiel waren VIP Karten bei einem Fußballspiel.

  • yzemaze : Wieso jetzt Finanzamt? Ein Geldwerter Vorteil wäre es, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Privatvergnügen (!) eine Konzertkarte überlässt, die Geld gekostet hätte. - Ob es auch bei einer Freikarte noch ein geldwerter Vorteil wäre, da bin ich schon skeptischer.


    Hier reden wir aber doch über etwas ganz anderes: Ein Journalist berichtet in einer Zeitung von einem Konzert. Das ist Arbeit, kein Privatvergnügen. Selbst wenn also der Arbeitnehmer die Eintrittskarte bezahlen würde, wären das Arbeitskosten, aber kein geldwerter Vorteil.


    Um das alles geht es hier aber immer noch nicht. Kommen wir mal zurück zum eigentlichen Aspekt: Nicht der Arbeitnehmer zahlt den Eintritt, sondern der Veranstalter lässt den Journalisten gratis rein bzw. hat ihm eine Presseakkreditierung für das Konzert gegeben. Ich glaube Weltherrscher einfach nicht, dass man unter dem Zeitungsartikel erwähnen muss, dass der Journalist keinen Eintritt zahlen musste.


    Dann müsste übrigens konsequenterweise auch jeder Journalist, der von einer Messe berichtet, unter seinem Bericht erwähnen, dass er aufgrund seines Presseausweises keinen (oder vergünstigten) Messe-Eintritt zahlen musste. Habe ich auch noch nie gesehen ...

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Habe nachgelesen, es ist sogar Steuerhinterziehung wenn ich die Karten nicht beim Finanzamt als geldwerten Vorteil versteuere. Beispiel waren VIP Karten bei einem Fußballspiel.

    1. Quelle?

    2. „Ich“ in welcher Funktion? Als Arbeitnehmer? Privatmensch? Sport-Journalist? Und wer stellt die Karten zur Verfügung?

    Ich tippe auf: Arbeitnehmer, Karten vom Arbeitgeber. Das ist selbstverständlich ein „geldwerter Vorteil“ und wäre Steuerhinterziehung, wenn man es nicht als Einnahme deklarierte.


    Wieso jetzt Finanzamt?

    Ich hätte „ggf.“ fetten sollen, denn es betrifft (betraf?) vor allem die Auto- und Reisebranche/-journalisten: Trip nach Peking: VW-Reise wird für Journalisten zum Finanzdebakel - SPIEGEL ONLINE (von 2009, aktuellere Berichte habe ich gesehen/gelesen, aber ad hoc nicht gefunden)

    Ich glaube Weltherrscher einfach nicht, dass man unter dem Zeitungsartikel erwähnen muss, dass der Journalist keinen Eintritt zahlen musste.

    Wenn man „muss“ eng als „auf Basis von Gesetzen“ interpretiert, dürftest du recht behalten. Zieht man jedoch Ziffern 7 und 15 des Pressekodex’ zu Rate, sollte klar werden, dass sich Medien und Journalisten keinen Gefallen tun, es nicht zu erwähnen. Mehr als eine Rüge des Presserates wird allerdings - wenn überhaupt - wohl nur in seltenen Fällen die Folge sein.

  • Journalistenrabatt – Wikipedia

    EM-Karten: VIP-Gäste hinterziehen beim Stadionbesuch Steuern - WELT


    Ob sie müssten ist umstritten, und da der Pressekodex nur dann verbindlich ist, wenn er Teil der im Arbeitsvertrag niedergelegten Compliance Regeln ist, und ansonsten nur Rechtsvorschriften wie das UWG greifen, welches aber auch nicht sonderlich gut kontrolliert wird, findest Du das eben kaum. Wer sich aber an den Pressekodex halten will, Probleme mit dem UWG und der Steuern vermeiden möchte, der sollte es ausweisen.

    Blogger die einen Presseausweis besitzen haben nicht nur Privilegien, sondern auch Sorgfaltspflichten.

    Eine freie Eintrittskarte kann als geldwerter Vorteil gewertet werden, fällt so was beim Finanzamt auf, kommt durchaus der Tatbestand der Steuerhinterziehung in Frage.

  • 1. Quelle im vorherigen Beitrag

    2. Karten vom Veranstalter, im beruflichen Kontext, kann nicht ausschließen,dass auch eine Privatperson hier eine Versteuerung vornehmen muss, ist aber eher unwahrscheinlich. Wird im Artikel nicht ganz klar.


    Definitiv betrifft dies auch Journalisten, außer dem Pressekodex kommen wie gesagt noch Verstöße gegen UWG,Presserecht und eben auch Steuerhinterziehung in Frage, wenn man es nicht kenntlich macht.


    Da es aber meist nicht sanktioniert wird, findet man eben diese Hinweise recht selten. Es muss sich aber keiner wundern, wenn er plötzlich doch mit der Problematik konfrontiert ist.

  • Da es aber meist nicht sanktioniert wird, findet man eben diese Hinweise recht selten. Es muss sich aber keiner wundern, wenn er plötzlich doch mit der Problematik konfrontiert ist.

    Man sollte allerdings die Unterscheidung ziehen zwischen im Artikel erwähnen und in der Steuererklärung angeben.

  • Die Quelle ist aus 2008. Das sind im Steuerrecht quasi Äonen. Man müsste sich aktuelle Rechtsprechung oder Kommentare zu Durchführungsverordnungen, etc. ansehen, um das seriös zu beurteilen. Die Steuerdiskussion läuft hier gerade unter dem Titel “Gefährliches Halbwissen“.

  • Eine freie Eintrittskarte kann als geldwerter Vorteil gewertet werden, fällt so was beim Finanzamt auf, kommt durchaus der Tatbestand der Steuerhinterziehung in Frage.

    Nicht, wenn die Eintrittskarte im Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit steht. Es ist die Grundlage für den Journalisten, um arbeiten zu können. V.I.P. ist natürlich nicht die Grundlage.


    Anders wäre es nur, wenn er freie Eintrittskarten für ein Fußballspiel kriegen würde, über das er nicht berichtet.


    Und genau so siehts eben auch mit Rezi-Exemplaren aus.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Die Quelle ist aus 2008. Das sind im Steuerrecht quasi Äonen. Man müsste sich aktuelle Rechtsprechung oder Kommentare zu Durchführungsverordnungen, etc. ansehen, um das seriös zu beurteilen. Die Steuerdiskussion läuft hier gerade unter dem Titel “Gefährliches Halbwissen“.

    Es hat sich daran nichts geändert, 2006 zur WM kam es zum ersten Mal in den Fokus der Öffentlichkeit,seitdem wird immer mal wieder darüber berichtet.


    Die steuerliche Behandlung von Geschenken und Incentives - IHK Region Stuttgart


    Hier mal aus einer Quelle einer IHK die entsprechende Passage verlinkt.

  • Durch wiederholen wird deine eindeutig falsche Interpretation nicht richtiger. Siehe den Link zu Presserabatten.

    Davon abgesehen ist es steuerlich gesehen immer ein geldwerter Vorteil. Sofern der Vorteilsgewährer es nicht von sich aus pauschal versteuert hat, was er nicht muss, liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn man es nicht angibt bei der Steuererklärung.

    Die Aufwendungen des Journalisten muss der Arbeitgeber oder er selbst bezahlen, kein Veranstalter.

  • Den Link hab ich gelesen. Da steht nur was von Pressekodex, nichts von rechtsverbindlichen Gesetzen. Es ist umstritten, ja. Im Gesetz steht, dass bezüglich Rezensionsexemplaren im Einzelfall geklärt werden muss, ob es sich um eine geldwerte Vorteilsnahme handelt und in den meisten Fällen ist das bei Rezensionsexemplaren NICHT der Fall. Hab ich aber auch schon mehrmals verlinkt.


    Und freier Eintritt zu einer Veranstaltung, über die man berichten soll, dürfte ähnlich sein, muss ich aber nachher nochmal genauer gucken. Jedenfalls soweit ich das sehen kann, geht es immer nur um den Zweck: kommerzieller Zweck nicht erlaubt, Berinflussung der Berichtserstattung nicht erlaubt usw.


    Hab auch in all deinen links nix genaues gefunden. Da steht es KANN so ausgelegt werden ( eben Einzelfallprüfung ), nicht dass es generell so ist.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Nee ICH nicht. Weltenherrscher verlinkt dauernd Seiten, die sich auf den Pressekodex berufen. Deswegen sag ich das ja. Ich find im Gesetz dazu nämlich nicht ganz viel


    Im Gesetz steht lediglich das, was ich vorher verlinkt habe. Und damit ist es keine geldwerte Vorteilsnahme

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

    Einmal editiert, zuletzt von Bandida ()

  • Ein geldwerter Vorteil ist steuerrechtlich problematisch, dass ist eindeutig. Zusätzlich berührt er aber auch den Pressekodex und das UWG.

    Es gibt hier Abstufungen von Grauzone, hin zu Verstoß gegen Pressekodex, Presserecht, Korruption, und dann klarer Verstoß gegen UWG und Steuerrecht.


    Es soll jeder für sich selbst beurteilen wie er den jeweiligen Sachverhalt einordnet, ich halte es aber für fahrlässig das für irrelevant zu halten.


    Um nochmal eine Einordnungshilfe zu liefern ein Artikel zum Thema Korruption im Journalismus:


    Korruption im Journalismus? | Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus


    Als normaler Blogger ist man natürlich nicht an diesem Ende des Spektrums unterwegs, man bewegt sich aber auch nicht im rechts und moralfreien Raum.


    Man sollte sich eigentlich noch daran erinnern, wie der Verkauf bei Ebay und das Betreiben von Webseiten inklusive Impressum immer mehr zu unliebsamen Überraschungen geführt hat, und auch immer noch führt. Aktuell zum Beispiel die Bewertung von Youtube Kanälen als Rundfunkangebote.

  • Ich finde die Frage, die du hier aufwirfst, auch durchaus interessant und wichtig. Ich lese aus den Gesetzen nur irgendwie was anderes raus als du. Ich bin aber auch kein Jurist.


    Deshalb wäre jemand mit Ahnung ganz hilfreich. Ist hier zufällig ein Jurist?

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

    • Offizieller Beitrag

    mavman

    Du solltest Motivationstrainer werden. Dein Talent ist unverkennbar …

    MetalPirate

    Wir können da gerne mal wetten. Lass mich aber bitte vorher noch schnell widow_s_cruse für ein paar Tage sperren ;)


    [Mod]

    Ich lager den Finanzkram bei Gelegenheit aus. Ich freu mich schon drauf :-/

  • Ich finde die Frage, die du hier aufwirfst, auch durchaus interessant und wichtig. Ich lese aus den Gesetzen nur irgendwie was anderes raus als du. Ich bin aber auch kein Jurist.


    Deshalb wäre jemand mit Ahnung ganz hilfreich. Ist hier zufällig ein Jurist?

    Schleichwerbung und Produktplatzierung bei Youtube|WBS


    Hier zumindest eine Einschätzung im Bezug auf YouTube. Man beachte das Finanzämter allerdings schon die Grenze bei 35 Euro, und nicht bei 1000 Euro ziehen. Hier wurde also nur die medienrechtliche Seite betrachtet.

  • Ach yze,

    Lass mich aber bitte vorher noch schnell widow_s_cruse für ein paar Tage sperren

    Sind wir in einem Forum, in dem auch kontrovers diskutiert werden kann?
    Wäre es dir lieber, wir stellen uns mit einer gemeinsamen Meinung in den Kreis und klopfen uns deswegen immer zu kräftig auf die Schulter.
    Ich befürchte, DAS könnte schnell ermüden.

    Es wurde Sachkunde gefordert. Als "Experte" habe ich meinen Aspekt in die Runde geworfen, dass eine solche Forderung beim Geforderten ebenfalls Erwartungen wecken kann. Und es im "richtigen Leben" gang und gäbe ist, dass eine Sachkunde nicht gratis verschleudert wird.
    Und ja - die übliche Empörung über eine solche Unverschämtheit war irgendwie schon zu erwarten. :/

    Liebe Grüße
    Nils

  • Sind wir in einem Forum, in dem auch kontrovers diskutiert werden kann?

    Rhetorische Frage? Egal. Selbstverständlich. Oberstes Credo meinerseits: Meinungsfreiheit. [Such mal nach Beiträgen von mir mit dem Inhalt, du wirst sicherlich fündig werden …]

    Wäre es dir lieber, wir stellen uns mit einer gemeinsamen Meinung in den Kreis und klopfen uns deswegen immer zu kräftig auf die Schulter.

    Ich befürchte, DAS könnte schnell ermüden.

    Nein, natürlich nicht. Dass du das auch nur ansatzweise von mir denkst, erschüttert mich ehrlich gesagt.

    I. ü. wäre mir ganz lieb, wenn Fragen mit einem ? endeten ;)


    Noch mal ganz langsam für dich: Das oben war Spaß - allerdings mit einem ernsten Hintergrund. Du hast die unnachahmliche Gabe, fast jedes Thema entgleisen zu lassen. Oftmals indem du einfach irgendwie die Diskussion auf das Thema „Vergütung von Rezensionen“ o. ä. bringst. Das ist ermüdend dürfte so manchen ermüden.

    Moderatoren mit kürzerer Lunte oder weniger klaren Ansichten in Sachen Meinungsfreiheit hätten dir sicher längst mal ein paar Tage Besinnung verordnet. Insofern: Lass dich nicht aufhalten, aber bitte drück ab und an vorher mal auf einen der Buttons, um ein neues Thema zu eröffnen. Das würde so Threads wie diesen hier mit durcheinander purzelnden Argumentationsketten und Vollzitathöllen verhindern oder wenigstens eindämmen und mir nebenbei einen Haufen überflüssiger Arbeit ersparen. Vielen Dank im Voraus :)


    wer ist hier das Beispiel für „wie man einen User blockt“

    Das war i. ü. purer Zufall. Ich hätte einen zweiten Testuser anlegen müssen, weil ich als Admin ja besondere Optionen sehe, die ich nicht auf dem Screenshot haben wollte, und nicht blockiert werden kann. Tja, zu faul … Also habe ich ein paar zufällige User auf der Startseite durchgeklickt, bis ich einen fand, der keine Adresse im Profil angegeben hatte. [Datenschutz, Leute?] Du warst die Nummer 4 ;) [Und wer jetzt Bahnhof versteht, guckt sich mal User blockieren im Wiki an.]

  • Kannst ruhig zugeben, dass du mich stalkst.


    Die Nr 4 *pfft


    :mmhh::laber:


    Btt:


    Falls jemand trotzdem noch was zu Welt(en)herrschers These sagen kann, wäre ich immer noch interessiert.


    Nicht dass ich derzeit irgendwas umsonst kriegen würde, aber vielleicht gelang ich ja doch irgendwann mal unverhofft zu Rum und Ehre usw. usf.

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

    Einmal editiert, zuletzt von Bandida ()