Santa Maria: online lieferbar trotz Fachhandelsexklusivität

  • [Mod] aus Santa Maria – Aporta Games / Pegasus Spiele – yze


    Santa Maria *Fachhandels-exklusiv bis 31.7.2018*


    ... und heute bei Thalia für 29€ bestellt und versendet


    versteht das jemand?

    ... ich finde es gut aber was sagen die, die es vor kurzem gekauft haben? :/


    Santa Maria *Fachhandels-exklusiv bis 31.7.2018*

    Einmal editiert, zuletzt von yzemaze () aus folgendem Grund: [Mod], Titel

  • ... und heute bei Thalia für 29€ bestellt und versendet


    versteht das jemand?

    ... ich finde es gut aber was sagen die, die es vor kurzem gekauft haben? :/

    ich sag: ich hatte schon viel Spaß damit - und sonst garnichts.

  • Wenn Thalia Fachhandelspartner ist, dürfen sie es meiner Meinung auch online verkaufen. Dazu gibt es ja hier einen entsprechenden Thread, wie die rechtliche Situation aussieht

  • Jeder Händler kann, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, Fachhändler werden. Pegasus darf nur entsprechende Vorgaben machen, bei Erfüllung der Vorgaben dürfen sie es aber nicht ablehnen.

  • Thalia hat auch Ladengeschäfte. Ich denke dort dürfen sie es verkaufen aber nicht online versenden. Sonst dürften das ja alle anderen auch, die Ladengeschäft und Internetshop haben.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Nur weil Pegasus (und Asmodee) den Verkauf über Internetshops (temporär) verbieten, heißt das noch lange nicht, dass dieses Verbot rechtlich zulässig ist.

  • Es gibt ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.


    Siehe meinen Beitrag hier: Asmodee Fachhandelsaktion


    Deswegen bin ich der Meinung, dass ein Internetverkaufsverbot (gerade weil es nur temporär ist) bei den Fachhandelsaktionen gegen das Gesetz verstoßen könnte.

  • yzemaze

    Hat das Label ausgelagert hinzugefügt.
  • Hab´s jetzt auch bei Thalia bestellt für 30,xx € (14% Rabattaktion heute) - hatte die 15/16% gestern leider verpasst.....aber zu dem Preis und wenn es sofort lieferbar ist (wie dort beschrieben).....da musste ich einfach zugreifen!


    Danke für die Info!


    Update: Gerade kam auch die Versandinfo von Thalia - von daher freue ich mich sehr, dass ich jetzt nicht bis zum Ende dieser Fachhandelsaktion warten muss!!

    Einmal editiert, zuletzt von FischerZ ()

  • Nur weil Pegasus (und Asmodee) den Verkauf über Internetshops (temporär) verbieten, heißt das noch lange nicht, dass dieses Verbot rechtlich zulässig ist.

    Dass du eine andere Meinung vertrittst, heißt aber auch nicht, dass es rechtlich unzulässig ist. Gegenargumente zu deinem Standpunkt findest du im von dir bereits verlinkten Thread.


    Ich glaube, niemand von uns kann das fachlich korrekt beurteilen, ohne Anwalt mit entsprechender Erfahrung in diesem Bereich zu sein.

  • Das einzige Argument für ein Onlineverbot ist, dass es nur zeitlich begrenzt ist.


    Das widerspricht aber eigentlich wieder

    Zitat

    Unzulässig: [...] Kriterien für den Online-Verkauf, die den Kriterien für den Offline-Verkauf nicht gleichwertig sind


    Ich verstehe, warum die Fachhändler nicht dagegen vorgehen, da es für sie ja auch eine Win Situation ist.

    Die Frage ist hier, ob Thalia als Fachhändler zertifiziert(? Keine Ahnung, ob es das richtige Wort ist) ist oder ob aus Versehen die Spiele an Thalia geliefert wurden.

    Bei ersterem wird es interessant, ob Pegasus dann mit der Klausel ankommt und ob Thalia dann nicht dagegen klagt.


    Bei Fantasywelt ist die Anmerkung "Stationärer Verkauf".

  • Deswegen bin ich der Meinung, dass ein Internetverkaufsverbot (gerade weil es nur temporär ist) bei den Fachhandelsaktionen gegen das Gesetz verstoßen könnte.


    Möglich, dass das so ist, aber nicht zwingend. Der EuGH (C-439/09) hat sich mit einem totalen Internetvertriebsverbot auch schon mal befasst und dieses nicht zwingend als Wettbewerbsbeschränkung angesehen. Dort ging es allerdings um Pharmaprodukte. Zum Tragen kam dabei die Rechtsprechung zur objektiven Rechtfertigung qualitativer Selektionskriterien im Rahmen selektiver Vertreibssysteme. Dabei gibt es wiederum diverse Unterscheidungen. Von einer einfachen Fachhandelsbindung spricht man, wenn der Hersteller seine Abnehmer verpflichtet, nur in bestimmter Weise qualifizierte Fachhandelsgeschäfte unter Ausschluss anderer Formen des Einzelhandels zu beliefern; hinzu tritt häufig die Verpflichtung des Einzelhandels, die gebundene Ware allein an Letztverbraucher weiterzuveräußern. Solche Absatzsysteme werden vom EuGH unter bestimmten Voraussetzungen als mit Art. 101 Abs. 1 AEUV vereinbar angesehen, so dass die Notwendigkeit einer Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV und damit der Anwendung der Vertikal-GFVO an sich entfällt. Grundsätzlich unbedenklich sind nach dieser Rechtsprechung Vertriebssysteme, wenn die Beschränkung des Händlerkreises nach Art und Eigenschaften des Produkts erforderlich erscheint, um dessen Qualität zu wahren und einen richtigen Gebrauch der Ware zu gewährleisten, sofern das System diskriminierungsfrei gehandhabt wird, also alle Händler, die die erforderliche Qualifikation aufweisen, auch zum Vertrieb zugelassen werden. Nur bei der rein qualitativen Selektion der Vertriebspartner kommt eine fehlende Wettbewerbsbeschränkung in Betracht, nicht aber bei quantitativer Beschränkung des Zugangs zum System. Ist also das Internetvertriebsverbot in Hinblick auf die „Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs“ erforderlich, kann also das Produkt ohne persönlichen Kontakt insbesondere nicht sicher vertrieben werden, stellt das Verbot jedenfalls im Rahmen eines Selektivvertriebs keine Wettbewerbsbeschränkung dar, sofern es einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet wird. (Quelle Dauses/Ludwigs, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts §2 Art. 101 AEUV – Kartellverbot Rn. 247 und 286)


    Da kann man nun sicherlich in beide Richtungen argumentieren, bereits ausgeurteilte Beispiele, die die Einführung einer einfachen Fachhandelsbindung rechtfertigen, sind außer Kraftfahrzeugen noch Computer, Produkte der Unterhaltungselektronik, hochwertiger Schmuck, Kameras, Uhren sowie sogar Presseerzeugnisse.

    Einmal editiert, zuletzt von Miyagi ()

  • Das haben wir schon im.anderen Thread durchdiskutiert,interessant ist hier aber doch,was genau passiert ist. Das Thalia bewusst Verträge bricht,halte ich für weniger wahrscheinlich.

    Und im Grunde wird es wohl nur Pegasus und die anderen Händler stören. Als Spieler ist man glaube ich ganz froh,wenn es breit verfügbar ist.

  • Eventuell ist auch Datenfehler bei Thalia für den vorzeitigen Versand verantwortlich. Immerhin hat Thalia auch Geschäfte über dem das Spiel regulär erworben werden könnte, oder?

  • jedenfalls hat mir Thalia auf mein gestern bestelltes "Heaven + Ale" heute dies mitgeteilt..

    Der Artikel ist noch nicht erhältlich und erscheint voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte kommenden Jahres neu. Gerne haben wir Ihre Bestellung vorgemerkt


    Immerhin haben sie für meine Blood Rage 5 Spieler Erweiterung Grad mal 7 Monate gebraucht bis es bei mir ankam..

  • Wenn Thalia Fachhändler wäre würde es diese ganze Aktion von Pegasus absurdum führen

    Nur dann wenn man glaubt das die „Fachhandelsaktion“ tatsächlich etwas mit der Unterstützung von Spielefachgeschäften zu tun hat. Hat sie selbstverständlich nicht. Man hat von Seiten Pegasus einfach nur versucht den starken Eingriff in den Markt irgendwie positiv zu verkaufen und hat sich dieses Märchen mit der Unterstützung des Fachhandels ausgedacht.


    Ich finde die Aktion sogar durchaus legitim. Mich stört daran eigentlich nur wie sie kommuniziert und benannt wird.

  • Bitte korrigiert mich, falls ich mich irre, aber kann man diese Spiele nicht sogar im Pegasus Online Shop einfach kaufen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass sie die verschicken. Ausprobiert habe ich es jedoch noch nicht.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

  • Wenn Thalia Fachhändler wäre würde es diese ganze Aktion von Pegasus absurdum führen

    Nur dann wenn man glaubt das die „Fachhandelsaktion“ tatsächlich etwas mit der Unterstützung von Spielefachgeschäften zu tun hat. Hat sie selbstverständlich nicht. Man hat von Seiten Pegasus einfach nur versucht den starken Eingriff in den Markt irgendwie positiv zu verkaufen

    welchen Sinn macht die Fachhandelaktion für Pegasus deiner Meinung den sonst?

  • Ich weiß nicht, was ihr habt... Ich sehe bei Thalia nix... ;)

    Du hast recht - da ist jetzt kein einziger Eintrag zum Spiel mehr - noch nicht mal "Nicht lieferbar" o.ä. ?! =O


    Bin ich froh, dass ich gestern noch geordert hatte und es heute schon geliefert wird!! :sonne:

  • Ich denke eher, dass es wohl ein Fehler im System war......

    Ich glaube auf jeden Fall, das es von Thalia keine Absicht war. Aber dann die Frage: wie wurden Sie drauf aufmerksam (gemacht) ?

    Vielleicht haben das jetzt auch alle (von hier und aus anderen Foren,Facebook etc.) dort bestellt, weil es ausgeliefet wurde und deren Bestand ist erst mal erschöpft.

    Oder irgendwer bei Pegasus hat mal nachgefragt, weil es so nicht gedacht war (sehr freundlich natürlich, man arbeitet ja miteinander) oder .... ich weiß es nicht, schließe aber nichts aus...

  • Nur dann wenn man glaubt das die „Fachhandelsaktion“ tatsächlich etwas mit der Unterstützung von Spielefachgeschäften zu tun hat. Hat sie selbstverständlich nicht. Man hat von Seiten Pegasus einfach nur versucht den starken Eingriff in den Markt irgendwie positiv zu verkaufen

    welchen Sinn macht die Fachhandelaktion für Pegasus deiner Meinung den sonst?

    Hauptsächlich geht es um Preiskontrolle, Preisstabilität; also um eine Ausschaltung der Marktmechanismen. Alles andere sind bestenfalls Nebeneffekte.

  • Hab´s jetzt auch bei Thalia bestellt für 30,xx € (14% Rabattaktion heute) - hatte die 15/16% gestern leider verpasst.....aber zu dem Preis und wenn es sofort lieferbar ist (wie dort beschrieben).....da musste ich einfach zugreifen!


    Danke für die Info!

    ....gerne

  • Hab das auch schon gehabt bei anderen spielen. Die Händler haben es anscheinend schon vorher und dürfen es vorher nicht verkaufen. Einige halten sich nicht drann... Vor allem über eBay.


    Und ganz ehrlich ich glaube es juckt einen roten...das ist sowieso alles nur Marketing