Veröffentlichung eigener Übersetzung englischer Anleitung: Juristische Fallstricke?

  • [Mod] aus Schwerkraft, pdf-Regeln, Scanner, OCR etc. [yze]


    Theoretische Frage:

    Wenn ich basierend auf einer englischen Anleitung eine eigene Übersetzung anfertigen würde (eigene Wortwahl ohne Bilder) und diese kostenlos zur Verfügung stelle, kann mir eine Konsequenz seitens des Verlages der deutschen Ausgabe drohen?

  • Theoretische Frage:

    Wenn ich basierend auf einer englischen Anleitung eine eigene Übersetzung anfertigen würde (eigene Wortwahl ohne Bilder) und diese kostenlos zur Verfügung stelle, kann mir eine Konsequenz seitens des Verlages der deutschen Ausgabe drohen?

    Ich denke, es ist - von rechtlichen Fragen abgesehen - einfach nur guter Stil, wenn man sich für erstellte Zusatzmaterialien (die ja doch irgendwie immer Textteile, Ideen, Bildanteile o.a. beinhalten) vor Veröffentlichung die Genehmigung vom Verlag geben lässt. Hab noch nie ein Problem damit gehabt, und eine Mail mehr schreiben und ein bischen warten ist nun auch keine Arbeit, ist man auch auf der sicheren Seite,

  • Theoretische Frage:

    Wenn ich basierend auf einer englischen Anleitung eine eigene Übersetzung anfertigen würde (eigene Wortwahl ohne Bilder) und diese kostenlos zur Verfügung stelle, kann mir eine Konsequenz seitens des Verlages der deutschen Ausgabe drohen?

    Genauso theoretisch zurück:


    Es dürfte § 23 UrhRG gelten. Die Übersetzung eines fremdsprachigen Textwerkes ist eine Bearbeitung dieses fremdsprachigen Textwerkes. Die Übersetzung kann selbst, je nachdem, wie kreativ sie ist, für den Übersetzer ein Urheberrecht bewirken. Ihre Weitergabe bedarf aber auch dann der Einwilligung des Inhabers des Urheberrechts des bearbeiteten fremdsprachigen Textes. Was Du für Dich persönlich machst, ist eine ganz andere Frage, aber jede Form der unerlaubten, also nicht mit Einwilligung geschehenden Weitergabe der Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine Urheberrechtsverletzung. Das mögen manche nicht so gerne sehen.


    Davon unabhängig zu sehen wäre die Frage, ob Spielregeln überhaupt Gegenstand eines Urheberrechtes sind, oder ob es nicht einfach Gebrauchstexte wie die Anleitung zur Bedienung einer Kaffeemaschine sind. Es wird da immer auf den Einzelfall ankommen. Schon seit Jahren ist da eine intensive Entwicklung im Gang. Auf der sicheren Seite ist man da nur, wenn man einfach von der Urheberrechtsfähigkeit einer Spielregel ausgeht, alles Andere ist hohes Risiko. Nicht umsonst, das dürfte nicht nur Service für thematisch interessierte Spieler sein, findet man immer häufiger mehr oder weniger lange Ausführungen zum Hintergrund des Spiels, erzählerische Formen der Regeldarbietung usw., womit das Gesamtwerk Spielregel eine deutlich kreativere Note bekommt und das Ganze auf eine höhere Schöpfungsebene hebt, als eine Bedienungsanleitung.


    Bilder sind ein anderes Thema, die unterliegen regelmäßig dem Urheberrecht des Grafikers. Hast Du, wie ich meistens, die Originalgrafik einer Spielregel in Deiner Übersetzung, geht dann auch deshalb nichts ohne Einwilligung des Rechteinhabers.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


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  • yzemaze

    Hat das Label ausgelagert hinzugefügt.
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    Theoretische Frage:

    Wenn ich basierend auf einer englischen Anleitung eine eigene Übersetzung anfertigen würde (eigene Wortwahl ohne Bilder) und diese kostenlos zur Verfügung stelle, kann mir eine Konsequenz seitens des Verlages der deutschen Ausgabe drohen?

    Theoretische Antwort:

    - für den Eigenbedarf dürfte das erlaubt sein.

    - wenn Du privat angefragt wirst, wird die Weitergabe wahrscheinlich auch erlaubt sein

    - wenn Du im Netz zur Verfügung stellen (= kostenlos anbieten) willst, wird das wahrscheinlich nicht erlaubt sein - BGG erlaubt's m.W. nicht

    - wenn Du im Netzt verkaufen willst, wirst Du mit Sicherheit Probleme bekommen


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • in eigenen Worten geschrieben ist meines Wissens kein Problem, die Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material (Grafiken, etc.) ist nicht so einfach möglich. Beispiel ist hier sind zum Beispiel Lords of Waterdeep

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • in eigenen Worten geschrieben ist meines Wissens kein Problem, die Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material (Grafiken, etc.) ist nicht so einfach möglich. Beispiel ist hier sind zum Beispiel Lords of Waterdeep

    "In eigenen Worten"?


    Wenn Du damit meinst, dass Du eine Spielregel völlig frei und unabhängig von der Originalregel formulierst und strukturierst, ist das ja keine Übersetzung, sondern Dein eigenes Werk.


    Wenn Du damit meinst, dass Du übersetzt und dabei Deine Worte benutzt, ist das eher nicht so. Natürlich verwendest Du eigene Worte, weil die Übersetzung nun einmal eine Transformierung eines fremdsprachigen Textes in eine andere Sprache ist. Das sind dann aber trotzdem nicht "Deine Worte".


    Es gibt da schöne Beispiele, etwa ein sog. "Rewriting". Das ist keine Übersetzung, sondern Du formulierst für das Dir vorliegende Spielmaterial selbst eine Spielregel, die Du auch auch ganz eigenständig und neu strukturierst. Wenn Du Dich damit wirklich ausreichend weit vom Originaltext entfernst, ist das eine eigenständige Leistung und keine Bearbeitung mehr. Alles schwierig, im Grunde ohne Fachanwalt kaum möglich.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


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  • Wie ist das dann mit Videos die die Spielregeln komplett erklären? Wenn ich die bei YouTube monetarisiere habe ich doch das selbe Problem... Ich lese die Spielregeln praktisch vor und zeige mit dem originalen Material wie es geht. Im Gegensatz zu einer Rezension wahrscheinlich noch mehr Grauzone als eine eigene Übersetzung.

    Vielleicht kann ja einer der "Verleger" etwas dazu sagen.

  • Das mag juristisch so durchgehen, zeigt aber aus meiner Sicht nur die geringe Wertschätzung für Übersetzungen. Die Diskussionen ob Übersetzungen als eigene Werke gelten sollten, wird schon jahrzehntelang auf den Buchmessen dieser Republik geführt. Es gibt zig Werke wo ich das sofort bejahen würde. Wörtliche Übersetzungen sind oft ein Zeichen mangelnder Expertise.

  • Amen!!

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Ja, gute Übersetzungen sind im Grunde genommen eine Kunstform für sich !! Ich bin schon (trotz recht guter Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch) richtig kläglich daran gescheitert, wenn ich Begriffe aus unserem lokalen Dialekt, irgendwelche witzigen Wortspielereien oder hier gebräuchliche Redewendungen (z.B. "Wie eine Katze um den heissen Brei herumschleichen") einem ausländischem Gesprächspartner begreiflich machen wollte. :rolleyes:

    Gruß aus Frankfurt, Helmut

  • Wie ist das dann mit Videos die die Spielregeln komplett erklären? Wenn ich die bei YouTube monetarisiere habe ich doch das selbe Problem... Ich lese die Spielregeln praktisch vor und zeige mit dem originalen Material wie es geht. Im Gegensatz zu einer Rezension wahrscheinlich noch mehr Grauzone als eine eigene Übersetzung.

    Vielleicht kann ja einer der "Verleger" etwas dazu sagen.

    Wie ist das bei diversen Rezis?

    Es gibt da einige Kandidaten, die erst einmal die Regeln abschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von iceteddi ()

  • Zitate sind immer erlaubt. Wenn man sie entsprechend markiert. Auch indirekte Zutate. Ich sehe hier keinen Unterschied zum wissenschaftlichen Plagiat.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

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  • Zitate sind immer erlaubt. Wenn man sie entsprechend markiert. Auch indirekte Zutate. Ich sehe hier keinen Unterschied zum wissenschaftlichen Plagiat.

    Habe ich auch gedacht, aber ich denke das ist nach der Lektüre der unten angegebenen Links eher falsch. Man muss wohl tatsächlich immer die Einwilligung für eine Regelübersetzung haben.


    Ach ja? Definier mir "normal"!

    3 Mal editiert, zuletzt von Sepiroth ()

  • Ich denke, gegen ein informatives oder gar positives YouTube-Video, in dem die Spielregeln erklärt werden, wird sich kein Verlag wehren.

    Interessant könnte es werden, wenn bei einer Rezension gleichzeitig das Spiel "zerrissen" wird.

    Kann der Verlag als Rechteinhaber an den Spielregeln dann die Rezension untersagen oder gar juristische Schritte einleiten?

  • Meines Erachtens ist auch bei einem Video entscheidend, ob der Erklärer eigene Worte verwendet oder nicht. Ein "Ablesen" der Anleitung könnte ein Urheberrechtsverstoß sein. Eine Erklärung der Anleitung in eigenen Worten eher nicht. Also alles so, wie es Ernst Juergen Ridder oben schon erklärt hat.

  • Ein "Ablesen" der Anleitung könnte ein Urheberrechtsverstoß sein.

    Wie weit lässt sich das treiben? Wenn auf einer öffentlichen Veranstaltung die Anleitung vorgelesen wird?

    Da gehst Du am besten zum Fachanwalt, wenn Du es denn so genau wissen willst.:/

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


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