Crowdfunding und Mehrwertsteuer

  • Entdeckt über die KS-Kampagne zu Spirit Island (2. Erweiterung), aber das ist meines Erachtens einen eigenen Thread wert. Meiner Meinung nach wird uns sowas in Zukunft noch öfter begegnen. Der Verlag hinter diesem Crowdfunding-Spiel hat sich hier entschlossen, über den Pledge Manager von EU-Backern Mehrwertsteuer (VAT = value added tax) einzukassieren, und das macht die Sache dann gleich erheblich teurer.


    Jetzt kann man sich natürlich sagen: "Huch, was ist das denn? Das hatten wir ja noch nie!" Aber das ist aus meiner Sicht etwas zu kurz gesprungen. Weltweit sind die Staaten dabei, die Steuer-Schlupflöcher im Bereich des Online-Handels zu schließen und das betrifft hier dann auch ganz direkt den Spielefreak, der Crowdfunding-Spiele unterstützt. Konkret war es bisher überwiegend wohl so, dass beim EU-Import von Spielen von dem EU Fulfillment Partner (deutlich günstigere) Herstellungskosten versteuert wurden. Das ist mindestens mal eine Grauzone, zumindest solange, wie niemand den Gewinn bis zu dem, was der EU-Backer nachweislich bezahlt hat, ebenfalls irgendwo in der EU versteuert.


    Es ist davon auszugehen, dass die EU diese Schlupflöcher perspektivisch schließen wird.


    Greater Than Games sind in diesem Falle einfach nur die ersten, die hier auf Nummer Sicher gehen wollen, um da in einem sich verändernden Klima später keinen Ärger zu bekommen. Ich gehe fest davon aus, dass andere Verlage folgen werden. Ich empfehle deshalb sehr, sich mal den EU-Shipping-FAQ-Abschnitt ganz am Ende der Kampagnenseite durchzulesen. Da ist zwar nicht alles 100% korrekt (z.B. scheint den Amis hier nicht klar gewesen zu sein, dass der Mehrwertsteuer-Satz von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sein kann), aber es steht trotzdem viel Information drin, auch über verlinkte externe Seiten, die man sich als Crowdfunding-Unterstützer durchaus mal anschauen sollen, um zu wissen, wohin die Reise für uns geht.

  • Naja gibt immer wieder Projektersteller die komische Sachen abziehen, würde hier noch nicht den Teufel an die Wand malen. Mit greaterthangames war glaub ich eh schon Mal ne Steuerproblematik in einer ihrer Kampagnen mit eu-backern wo behauptet wurde VAT-frei was aber nicht stimmte und sie hinterher erstatten mussten. Möglich das die auch einfach keinen Durchblick haben...


    Sollte der Tag kommen ab dem ich überteuerte Spiele direkt beim Hersteller mit saftigen versandaufschlag bestelle und dann nochmal zusätzlich 20% obendrauf, dann bin wohl nicht nur ich raus ;)

  • Ich würde das nicht mal Grauzone nennen, sondern Betrug:


    Zitat

    (b) Rechnung


    auf deren Grundlage der Zollwert angemeldet wird. Mindestangaben in der Rechnung sind alle handelsüblichen Angaben wie: Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers, Ort und Tag der Ausstellung, Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, genaue Warenbezeichnung (handelsübliche Bezeichnung nach Art, Beschaffenheit, Güteklasse usw.), Warenmengen in der handelsüblichen Einheit, Warenpreis (fob-Wert, cif-Kosten im einzelnen, cif-Wert), Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Aus der Rechnung müssen das Einkaufs- oder Versendungsland und das Ursprungsland der Waren ersichtlich sein.

    Quelle: Importvorschriften - IHK Frankfurt am Main

    Es gab auch schon andere Verlage / Spiele, die die Importkosten aufgeschlagen haben, damit die Unterstützer sich nicht um den Zoll kümmern müssen. Eins von dem ich weiß, war das Kickstarterprojekt Joking Hazards.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

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  • Ich bin da bei FischerZ. Meines Erachtens wurde die Mehrwertsteuer bisher - solange sie nicht vom Produzenten übernommen wurde - ganz einfach auf die Shippingkosten aufgeschlagen.

    Die Diskussion gab es vor einigen Monaten schon bei einem anderen Kickstarterprojekt, der transparenter wirken wollte und eine in den Shippingkosten enthaltene VAT angab, und sich dem Vorwurf gegenübersah, dass andere Kickstarter ja auch keine VAT nehmen würden, und überhaupt sei sein Projekt als EU-friendly gekennzeichnet etc. Was natürlich nichts miteinander zu tun hat.

    Ich glaube, die Leute sind es einfach nicht gewohnt, dass die Mehrwertsteuer jetzt plötzlich aktiv mit angegeben wird ... :/

  • Ich bin kein Experte im internationalen Handels- und Steuerecht, aber um "Steuer-Schlupflöcher" geht es da wohl kaum. Es hat schon seinen Grund, warum Großhandelsimporteure ihre Waren zum Herstellungspreis plus Fracht plus Versicherung (cif-Wert) versteuern, während Endkunden Einfuhrumsatzsteuer auf den VERKAUFSPREIS plus Fracht zu zahlen haben. Äpfel und Birnen sag ich da nur. Im vorliegenden Fall würde ich von Ahnungslosigkeit gepaart mit Aktionismus seitens GTG ausgehen und nicht von einer handelpolitischen Apokalypse...

  • Der entscheidende Unterschied dürfte sein, dass die Großhandelsimporteure ihre importierte Ware weiterverkaufen und überall die MWSt durchbelastet wird, während die Fulfillmant-Dienstleister die Sachen jemandem liefern, der nachweislich mehr dafür bezahlt hat als sie selbst als Wert abrechnen. Die Differenz fehlt dann bei der Berechnung der Einfuhrabgaben.

  • Weiterverkauft wird es aber doch so oder so, und natürlich zu einem höheren Preis. Das ist ja auch bei Komponenten für eine Sache das selbe. Mit Zwischenhandel sehe ich nicht, wieso das Zollrechtlich nicht ok sein sollte. Im Zweifelsfall drucke ich ein Beiblatt/Anleitung im Zielland aus, und habe damit kein fertiges Produkt eingeführt. Sehr da theoretisch kein Problem.


    Zumal die immateriellen Kosten ja mit der physischen Ware nicht untrennbar verknüpft sind.

  • in dem von Dir beschriebenen Fall muss aber der generierte Mehrwert in Zielland versteuert werden. Da bedeutet der Unterstützer bezahlt den Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer im Zielland

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Stimmt, hatte das auf die Einfuhrumsatzsteuer bezogen, wird steuerlich wohl keine Vorteile haben.


    Aber insgesamt wirkt der Vorgang schon seltsam, liegt aber wohl daran das in den USA die VAT, für jeden Bundesstaat aufgeschlagen wird.

  • Man mag mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber mein Wissensstand ist wie folgt: Kauft man als Endkunde einen Artikel von außerhalb der EU, muss man dafür Einfuhr-Umsatzsteuer zahlen. Hat man aber bereits Umsatzsteuer in dem Land des Kaufs gezahlt, kann man sich diese hier wieder erstatten lassen. Man muss niemals doppelt Umsatzsteuer zahlen.


    Ob nun die Unterstützung eine Kickstarter-Kampagne überhaupt als Warenkauf gilt, ist ein anderes Thema, das ich nicht beantworten kann.

  • Man mag mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber mein Wissensstand ist wie folgt: Kauft man als Endkunde einen Artikel von außerhalb der EU, muss man dafür Einfuhr-Umsatzsteuer zahlen. Hat man aber bereits Umsatzsteuer in dem Land des Kaufs gezahlt, kann man sich diese hier wieder erstatten lassen. Man muss niemals doppelt Umsatzsteuer zahlen.


    Ob nun die Unterstützung eine Kickstarter-Kampagne überhaupt als Warenkauf gilt, ist ein anderes Thema, das ich nicht beantworten kann.

    Ich behaupte dem deutschen Zoll ist es egal wo du es gekauft hast, Hauptsache du hast es gekauft. Zumindest als Privatperson. Ich gebe ja immer an wo ich einen Artikel erworben habe, habe jedoch immer 19% gezahlt, egal ob ebay oder Crowdfunding.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

  • Mir ist doch eigentlich als Backer einer KS-Kampagne egal, wer die MwSt. oder Einfuhr-Umsatzsteuer oder sonst was zahlt - Hauptsache, es ist EU-friendly und die Versandkosten in einem vertretbaren Rahmen und ich muss nicht mehr zum Zoll um mein Spiel abzuholen und irgendeine Steuer zu zahlen.


    Das, was bei verschiedenen Kampagnen aber gerade abgeht (VK von mehr als 15$ für "normale" Spiele bzw. was bei CTG üblich ist), geht schon an die Grenzen (wenn nicht schon darüber hinaus) des für mich als Privatmann vertretbaren.


    Sollte das weiter um sich greifen, hat sich das Thema Crowdfunding meiner Meinung nach relativ schnell erledigt - zunmindest für mich.

  • Sales Tax fällt in den USA nur für Verkäufe innerhalb eines Bundesstaates an. Der ganze Onlinehandel wird durch die derzeit gültige Steuermodelle nur sehr unzureichend abgebildet

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Ich behaupte dem deutschen Zoll ist es egal wo du es gekauft hast, Hauptsache du hast es gekauft. Zumindest als Privatperson. Ich gebe ja immer an wo ich einen Artikel erworben habe, habe jedoch immer 19% gezahlt, egal ob ebay oder Crowdfunding.

    Natürlich zahlst du immer 19%, weil du in Deutschland lebst. Aber darum ging es mir nicht. Sondern darum, dass man meines Wissens beantragen kann, sich eine im Ursprungsland schon gezahlte Umsatzsteuer hier wieder erstatten zu lassen.


    Konkretes Beispiel, wenngleich auch schon viele Jahre her: Als ich noch meinen Laden hatte, haben dort Kunden aus der Schweiz eingekauft. Diese brauchten immer eine Quittung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Wenn sie an der Grenze zur Schweiz waren, haben sie dort ihre Einkäufe angemeldet und sich die deutsche Umsatzsteuer erstatten lassen, weil diese nicht anfällt, wenn man in ein Nicht-EU-Land verkauft. Dafür haben sie dann die Schweizer Einfuhr-Umsatzsteuer gezahlt, welche deutlich niedriger war als die deutsche Umsatzsteuer. Ich glaube, es waren damals 17% in DE und 8% in CH. Und wenn man für mehrere Hundert Euro (oder waren es noch DM?) einkauft, kann sich der Aufwand durchaus lohnen, um 9% weniger zu zahlen.


    Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, wie gesagt, das ist ein paar Jahre her.

  • Sales Tax fällt in den USA nur für Verkäufe innerhalb eines Bundesstaates an. Der ganze Onlinehandel wird durch die derzeit gültige Steuermodelle nur sehr unzureichend abgebildet

    Ich hatte es so verstanden, dass die Umsatzsteuer im Bundesstaat anfällt, in den verkauft wird. Sonst würde ja für Onlinehandel so gut wie keine Steuer bezahlt?

  • Weltherrscher : Wenn du als deutscher Endkunde für eine zu dir nach Deutschland gelieferte Ware 119 Euro bezahlst, möchte der Staat normalerweise davon 19 Euros haben. Das kann man natürlich blöd finden (und wer findet Steuern nicht blöd, wenn er sie zahlen soll?), aber das ist die Rechtslage.


    Beim Spiel, das der Großhändler importiert hat, kriegt der Staat diese 19 Euros. Über verschlungene Wege mit mehreren Beteiligten bis zum Spieleladen vor Ort, bei denen einmal gezahlte Steuern anderswo angerechnet werden, und beim Importeur heißt's irgendwo auch mal Einfuhrumstatzsteuer statt Mehrwersteuer, aber am Ende landen in der Summe 19 Euros beim Staat. Importierst du selbst ein Brettspiel aus China für 100 Euro (incl. Versand) und holst es beim örtlichen Zollamt ab, gilt das Gleiche: am Ende 119 Euro gezahlt und 19 Euros davon an den Staat (dann alles unter dem Label EUSt). Beim bisher üblichen Verfahren der Kickstarter-Abwicklung wird der Staat mit der Versteuerung von klein gerechneten Herstellungskosten abgespeist, aber die Differenz zum real bezahlten Preis des Endkunden bleibt unversteuert. Das kann dem Staat nicht gefallen.


    Ich bin kein Experte im Steuer- und Handelsrecht. Außerdem bin ich der Meinung, dass der Staat auf der Suche nach neuen Einnahmenquelle eher mal auf die Steuervermeidungs-Tricksereien der multinationalen Großkonzerne oder die globalen Finanzströme des internationalen Großkapitals (Stichwort: Finanztransaktionssteuer) schauen sollte, aber Crowdfunding-Backer haben eine kleinere Lobby und deshalb sollte es niemanden überraschen, wenn das bisherige System nicht auf Dauer überleben wird. Meiner Meinung nach sind das bei Greater Than Games die ersten Vorboten für deutlich teurere Kickstarter, und das bleibt auch dann noch richtig, wenn GTG in ihrer FAQ ein paar Unsauberkeiten drin haben wie das Unterschlagen unterschiedlicher VAT-Sätze innerhalb der EU oder die Vermischungen mit drohenden Handelskriegen, die mit dem ganzen Thema nur am Rande zu tun haben, wenn überhaupt.

  • Thygra Das ist immer noch so. Aber da ja im Kaufland, im allgemeinen, keine Umsatzsteuer gezahlt wurde, kann man die auch nicht zurück erhalten. Auch denke ich, das gilt nur für Dinge die Du eigenhändig mitbringst.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

    Einmal editiert, zuletzt von Klaus_Knechtskern ()

  • Finde ich gut so! Im extremsten Fall gibt's keine EU-Pledges mehr und die Verlage dürfen sich wieder an die Arbeit machen. Das sollte im besten Fall wiederum heißen, dass es eine vernünftige deutsche und redaktionelle Überarbeitung für 19€ Aufpreis gibt ;)

  • [Exkurs USA]

    Sales Tax fällt in den USA nur für Verkäufe innerhalb eines Bundesstaates an.

    Jein. Einzelne Bundesstaaten zwingen Online-Händler mittlerweile generell zum Abführen von sales tax bei Lieferungen an ihre "residents" und bei großen Händlern, z.B. amazon.com, hing es auch lange Zeit daran, ob größere Betriebseinrichtungen (etwa ein Zentrallager) im Bundesstaat des Käufers sind -- weswegen Amazon z.B. diese Zentrallager gerne in bevölkerungsarmen Staaten auf dem platten Land hat(te). Außerdem wäre es im Normalfall Sache des US-Käufers, beim Online-Kauf ersparte sales tax in seiner Steuererklärung zu berücksichtigen.


    Weil in den USA der Online-Handel mindestens genauso boomt wie hierzulande, weil die Amis auch nicht blöd sind (nicht vom gegenwärtigen Präsidenten auf alle schließen!) und weil auch dort der öffentliche Bereich Geld für seine Aufgaben braucht, ändert sich in den USA generell die Besteuerungspraxis Stück für Stück in Richtung von Einbeziehung des Online-Handels. Die Möglichkeiten, beim Kauf zwischen den Bundesstaaten Steuern zu sparen, werden auch in den USA immer kleiner.

  • MetalPirate Einfuhrumsatzsteuer ist nicht eben keine Mehrwertsteuer. Die fällt bei der Einfuhr an, die Mehrwertsteuer ist im Verkaufspreis eingepreist.


    Ich will nicht tricksen, es ist nur die Frage, ist das so rechtens, oder muss die Umsatzsteuer hier erhoben werden.


    Klaus_Knechtskern Im Prinzip hast Du Recht, allerdings gibt es einen sogenannten Steuernexus, das heißt die Bundesstaaten könnten durchaus Steuer erheben,dafür reicht theoretisch schon die Online-Werbung dafür aus. Habe ich gerade nachgelesen. Üblicherweise wird's wohl aber gelassen, manche Bundesstaaten haben überhaupt keine VAT.

    Siehe : Online-Händler müssen in den USA Sales Tax bezahlen | KMLZ - KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER

  • Sorry, ich hätte das Zitat enger ziehen sollen. Mir ging es nur um deinen letzten Satz.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

  • Sales Tax in den USA setzt sich immer additiv aus mehreren Komponenten zusammen, die von den jeweiligen Bereichen (state, county, city) unabhängig voneinander festgelegt werden. Also z.B. 7% für state, 2% für county und 1.5% für city = 10.5% sales tax. Im Einzelfall kann da auch noch mal etwas anderes dazu kommen, z.B. eine Nahverkehrsabgabe im Ballungsräumen, aber normalerweise sind es die drei genannten Komponenten.

  • Der Zoll sagt: "Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen.

    Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt."
    allgemeines_node.html

    Das bedeutet nach meinen bescheidenen Steuerkenntnissen:
    1. Berechnte der Hersteller keine VAT, folgt eine Einfuhrumsatzsteuer, die sich der Kunde nicht zurückholen kann.
    2. Berechnet der Hersteller bereits mit dem Preis eine VAT, folgt zwar eine Einfuhrumsatzsteuer, die sich der Kunde beim Zoll aber erstatten lassen kann.

    Übrigens gilt es in Deutschland anders herum: Wer als Gewerbetreibender eine Rechnung an Privatleute im Ausland erstellt, schlägt normal die Umsatzteuer drauf und führt diese schon im Inland ab. Im gewerblichen Bereich gibt es dagegen mit vielen Staaten die Reverse-Charge-Regelung, dass der Empfänger die VAT selbst zahlt. Warum Unternehmen in anderen Ländern gegenüber Privatleuten keine VAT aufschlagen, ist daher die Frage (und ist abhängig vom Steuersystem natürlich).

    So oder so sollte auf jeden Fall die Umsatzsteuer nur EINMAL fällig werden. Alles andere wäre meines Wissens nicht korrekt. Das kann jedoch bedeuten, dass bisher einige Kickstarter-Projekte tatsächlich an der Umsatzsteuer vorbei geliefert wurden.

    Vielleicht kann das ja ein Steuerberater berichtigen oder bestätigen.

  • Soweit richtig, aber wenn die VAT in den USA 0 ist, aber quasi berechnet wird, muss ich dann hier nochmal Umsatzsteuer zahlen? Gelten die 0% als VAT, oder nicht?

    Oder könnte der Versender, die niedriger VAT seines Bundestaates aufschlagen, und gut wärs? Man könnte sich dann also die Einfuhrumsatzsteuer hier zurück holen, laut deinem 2. müsste das ja gehen. Also wäre der EU Aufschlag nicht nötig, sondern nur der des Bundesstaates wo der Firmensitz ist, der manchmal auch 0% ist.

  • 2. Berechnet der Hersteller bereits mit dem Preis eine VAT, folgt zwar eine Einfuhrumsatzsteuer, die sich der Kunde beim Zoll aber erstatten lassen kann.

    Bist du sicher, dass der Kunde die Einfuhrumsatzsteuer erstattet bekäme und nicht die Original VAT? So kenne ich es nämlich ...

  • Oder könnte der Versender, die niedriger VAT seines Bundestaates aufschlagen, und gut wärs?

    Es gilt neim Zoll immer der Umsatzsteuersatz im Zielland. Also würdest du 19 % versteuern und ggf. den niedrigeren Anteil zurückbekommen. Anders herum kannst du aber meines Wissens (vom Zoll) nicht mehr als 19 % zurückbekommen, wenn im Lieferland ein höherer Satz existiert.

  • 2. Berechnet der Hersteller bereits mit dem Preis eine VAT, folgt zwar eine Einfuhrumsatzsteuer, die sich der Kunde beim Zoll aber erstatten lassen kann.

    Bist du sicher, dass der Kunde die Einfuhrumsatzsteuer erstattet bekäme und nicht die Original VAT? So kenne ich es nämlich ...

    Das war wohl gemeint, deckt sich zumindest mit der Antwort zu meiner Frage, man bekommt die VAT des Ursprungslandes, bis maximal zum heimischen Satz,aktuell 19%, erstattet.