[Asmodee] Legitimation für den Gebrauchtverkauf nötig?

  • Nicht dass ich mich heute schon über den Kundenservice von Asmodee genug geärgert hätte...


    Ich wollte ein Spiel gebraucht bei Amazon anbieten - das mache ich häufiger. Die Gebühren sind zwar recht hoch, aber man kann trotzdem gelegentlich gute Preise erzielen. Ich wollte einen Asmodee-Titel anbieten, aber das wurde mir untersagt. Ich bräuchte eine Erlaubnis von Asmodee, um mein GEBRAUCHTES Spiel dort zu verkaufen? Ernsthaft???


    Muss mir der Hersteller offiziell erlauben, seine Produkte weiterverkaufen zu dürfen? Oder ist das irgendein "krummer" Deal zwischen Asmodee und Amazon, nach dem Motto: Ihr macht uns den Markt nicht kaputt, indem ihr Gebrauchtverkäufe unterbindet, damit mehr neue Spiele verkauft werden. Dafür bekommt ihr bessere Konditionen?


    WIrkt zumindest auf mich komisch...

  • In Bildern:






    Das scheint mir eine Maßnahme gegen Produktpiraterie zu sein. Angesichts von Vertragsfreiheit spricht wohl wenig dagegen, wenn amazon und Asmodee das so vereinbaren.

  • Muss mir der Hersteller offiziell erlauben, seine Produkte weiterverkaufen zu dürfen?

    Nein.

    Aber wie [Tom] schon zu Recht geschrieben hat, kann Amazon selbst bestimmen, unter welchen Bedingungen sie eine Nutzung ihrer Plattform erlauben. Offenbar gibts da also Absprachen mit Asmodee.


    Schon mal mit dem Marktplatz hier versucht? Da sparst Du Dir sogar die Amazon-Abgabe ;)

  • Vllt haben sie wirklich so einen Vertrag wie das z.B. mit den Lego exclusive Sachen ist.


    Wenn Spiele wirklich ein Kulturgut währen und sie im halbwegs guten Zustand sind sollten sich Preise halten und nicht je nach Nachfrage hoch und runter springen. Aber die Käufer von heute braucht es jetzt und sofort weil er was verpassen könnte (reine spekulation und sehr überspitzt dargestellt!) und da es keine standardmäßigen Ludotheken gibt.


    Asmodee versucht warscheinlich den Markt zu kontrollieren und damit teuren wiederverkäufen entgegen zu wirken?

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Asmodee versucht warscheinlich den Markt zu kontrollieren und damit teuren wiederverkäufen entgegen zu wirken?

    Ich glaube der Ansatz von yzemaze bezüglich Produktpiraterie ist wohl eher anzunehmen. Es ist erstaunlich wie gut die Fälschungen teilweise sind

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Hat zwar eher nichts direkt mit Asmodee zu tun, aber vielleicht spielt es da mit rein.

    Klingt auch eher nach Hinweisen für gewerbliche Verkäufern, obwohl ich nicht weiß, ob Amazon da unterscheidet.


    Categories and products requiring approval - Amazon Seller Central

    Zitat

    Produkte, die eine Freischaltung erfordern

    Auch wenn für den Verkauf in einer Kategorie keine Freischaltung von Amazon benötigt wird, kann beim Verkauf bestimmter Produkte eine Freischaltung erforderlich sein. So reichen Sie einen Antrag zum Verkaufen ein:


    • Für den Verkauf in der Kategorie Spielzeug ist zwischen Oktober und Ende Januar eine Freischaltung für den Verkauf erforderlich. Außerhalb dieses Zeitraums steht diese Kategorie allen Verkäufern offen. Die Verkäuferleistung ist ein wichtiger Faktor im Freischaltungsverfahren.


    Richtlinien für den Weihnachtsverkauf in der Kategorie Spielzeug

    help.html?itemid=200371730&language=de_de&ref=efph_200371730_cont_200333160

  • yzemaze

    Hat den Titel des Themas von „Legitimation für den Gebrauchtverkauf“ zu „[Asmodee] Legitimation für den Gebrauchtverkauf nötig?“ geändert.
  • Merke: Beim Kauf von Asmodee-Produkten immer eine Rechnung verlangen – auch von privat. Yeah.

    Auf die andere Schlussfolgerung kommt ihr selbst …


    pogo

    Offenbar aber nicht für alle Produkte:


  • Asmodee will sicherlich verhindern wollen, daß potentiellen Spiele-Käufern auf der Amazon-Seite direkt neben dem neuen Asmodee-Spiel ein preiswerteres Gebraucht-Angebot offeriert wird. Das wäre nicht im Sinne von Asmodee (die wollen ja möglichst viele neue Spiele verkaufen), und m.E. ist es durchaus verständlich, wenn sie sowas vertraglich ausschließen wollen. Ich würde das als Hersteller von Irgendetwas auch machen, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

    Einmal editiert, zuletzt von Warbear ()

  • Das ist ein rechtlich absolut fragwürdiges Gebaren, damit sind seiner Zeit schon Softwarefirmen wie Microsoft und Co auf die Schnauze gefallen, Tenor der Urteile dazu, der Gebrauchtmarkt für Produkte ist frei. Gibt auch einen Fachbegriff dafür. Erschöpfungsgrundsatz glaube ich.

    Produktkopien sind ärgerlich, aber auf die Art kann man das nicht unterbinden.

  • Weltherrscher

    Das sind zwei Paar Schuhe.

    Im Gegensatz zu MS versucht Asmodee eben nicht, den Gebrauchthandel generell zu verbieten, unmöglich zu machen oder drastisch zu erschweren. amazon schränkt lediglich den (Gebraucht-) Handel von Asmodee-Produkten ein. So wie Sankt Peter hier entscheiden kann, welche Produkte unter welchen Rahmenbedingungen angeboten werden können, kann amazon das für die eigene Plattform ebenfalls handhaben.

    Einmal editiert, zuletzt von yzemaze () aus folgendem Grund: lieber keine juristischen Aussagen treffen …

  • Klar geht's darum, nämlich um Urheberrecht, gilt analog auch für Bücher. Es wurde halt nur im Softwarebereich bekannt. Man kennt es auch aus der Autoindustrie, wo Reimporte, gerichtlich verbrieft, nicht zu verhindern sind.

    Freier Handel gilt ja sowieso, es wurde nur immer wieder versucht ihn über die Hintertür des Urheberrechts zu unterbinden.

    Amazon kann aus meiner Sicht keine Erlaubnis über Asmodee verlangen, weil diese rechtlich schlicht überflüssig ist.

    Sie dürfen aber gern nach eigener Kontrolle den Handel mit unautorisierten Kopien unterbinden, dass ist rechtlich einwandfrei, ihnen aber offenbar zu mühsam.

    Sankt Peter kann das aber auch nur innerhalb des rechtlichen Rahmens, er darf den Handel mit Asmodee Spielen generell unterbinden, aber nicht eine Erlaubnis von Asmodee einfordern, weil das mit Asmoddee so abgemacht wurde.

    Was Amazon da fordert schränkt den Handel mit den Produkten faktisch massiv ein. Ich bezweifle dass das nicht irgendwo in einer Grauzone liegt.

  • Hallo,

    ich meine, dass Amazon schon seit vielen Jahren den Bereich Spielwaren für die ganzjährigen Händler reserviert. Ausschließliche Aktivitäten zur Saison sind unerwünscht. Das schützt auch die ganzjährigen Händler.

    Liebe Grüße
    Nils (wurde auf dem Aiblinger Markt von niemanden gefragt)

  • Ich meine, wenn das so offensichtlich unrecht wäre, wäre das der Rechtabteilung von Amazon sicherlich nicht entgangen.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Das soll wirklich gegen Produktpiraterie helfen? Ich habe da so meine Zweifel.

    Wenn die Chinesen es schaffen, bisweilen doch täuschend ähnliche Plagiate von Spielen anzubieten, dürfte es wohl kein allzu großes Problem zu sein, irgend einen gefakten Asmodee-Wisch hochzuladen. Am besten auf Englisch aus einem anderen Land, Asmodee ist da ja so verflechtet, das kann hinterher auch keiner mehr nachvollziehen. :tease:

  • Ich meine, wenn das so offensichtlich unrecht wäre, wäre das der Rechtabteilung von Amazon sicherlich nicht entgangen.

    Es gibt ganz viel was ganz offensichtlich nicht legal ist, und trotzdem von Firmen gemacht wird, siehe Dieselskandal. Da wird von der Rechtsabteilung einfach eine Kosten Nutzen Rechnung gemacht, inklusive der Wahrscheinlichkeit das man verklagt wird. In den USA würde die deutlich schlechter ausfallen, auch hier das Beispiel Dieselskandal. Die Leute akzeptieren es einfach,dass Amazon das einfordert, manche regen sich auf, aber für den Einzelnen ist es völlig uninteressant dagegen vorzugehen. Also bleibt der Status quo erhalten, egal wie offensichtlich rechtswidrig das nun ist. Man darf auch offensichtlich rechtswidrig, , beweisbar offensichtlich rechtswidrig und effizient beweisbar und durchsetzbar offensichtlich rechtswidrig nicht gleichsetzen.

  • Die Leute akzeptieren es einfach,dass Amazon das einfordert, manche regen sich auf, aber für den Einzelnen ist es völlig uninteressant dagegen vorzugehen. Also bleibt der Status quo erhalten, egal wie offensichtlich rechtswidrig das nun ist. Man darf auch offensichtlich rechtswidrig, , beweisbar offensichtlich rechtswidrig und effizient beweisbar und durchsetzbar offensichtlich rechtswidrig nicht gleichsetzen.

    Ich behaupte ja mal einfach, dass Amazon auf seiner Verkaufsplattform bestimmte Regeln aufstellen darf und diese dann mitnichten unbedingt "rechtswidrig" sein müssen...

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Was Amazon da fordert schränkt den Handel mit den Produkten faktisch massiv ein. Ich bezweifle dass das nicht irgendwo in einer Grauzone liegt.

    Es ist rechtlich vollkommen einwandfrei. Wie yzemaze zu Recht erklärt hat, geht es hier nicht darum, dass ein Hersteller seinen Kunden den Weiterverkauf von Produkten untersagt, sondern darum, dass eine Online-Plattform schlicht selbst entscheiden kann, welche Produkte sie unter welchen Bedingungen verkauft und welche nicht.

  • Nein,darum geht es eben nicht. Grundsätzlich darf jeder Händler entscheiden, mit was und unter welchen Bedingungen er handelt. Der Produzent darf dabei aber nicht ohne weiteres Einfluss darauf nehmen. Wenn Amazon generell Waren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft ist das zulässig, es ist auch zulässig wenn Amazon das selbst tut.

    Eine Erlaubnis des Herstellers beim Handel von Gebrauchtwaren, womöglich noch auf Grund einer Absprache mit dem Hersteller zu fordern, ist rechtlich aus meiner Sicht aber unzulässig. Es widerspricht schon allgemeinen Grundsätzen des freien Handels, aber auch konkreten Gesetzen.

    Der Hersteller darf weder direkt noch indirekt Einfluss auf den Gebrauchtwarenmarkt nehmen.

  • Als Händler im eigenen Laden oder auf dem Flohmarkt wohl schon, aber hier bietet einer eine Plattform an und wenn die nun mal bestimmte Produkte nicht anbieten lassen wollen, wird man denen wohl nicht das aufzwingen können.

  • Ist zwar ein anderer Fall, passt aber evtl. doch dazu: Ich habe früher (vor ca. 10 Jahren) nicht wenige gebrauchte CDs über amazon verkauft. Es handelte sich um Nischen-CDs, nicht um Massen-Pop, weshalb amazon trotz hoher Gebühren ein guter Absatzmarkt dafür war. (Meine Verkaufspreise lagen zwischen 8 und 25 Euro.)


    Als ich vor ca. 2-3 Jahren weitere CDs zum Verkauf anbieten wollte, wurde mir das nicht mehr gestattet. CDs dürfen offenbar generell nicht mehr von privaten Verkäufern bei amazon verkauft werden. (Meine seit 10 Jahren immer noch bei amazon gelisteten CDs konnten aber immerhin weiterhin angeboten werden, ich konnte nur keine neuen CDs in meinen Lagerbestand aufnehmen.) Es poppt zwar auch zuerst ein Fenster auf wie oben, dass das Produkt eine Freischaltung erfordert, aber auf den Antrag einer Freischaltung bekam ich eben den Hinweis, dass ich als privater Verkäufer keine Freischaltung für CDs erhalten kann.


    Aus meiner Sicht hat die Lobby der Musikindustrie hier offenbar ihre Muskeln spielen lassen.

  • Es widerspricht schon allgemeinen Grundsätzen des freien Handels, aber auch konkreten Gesetzen.

    Zum Beispiel? Sicherlich kannst Du dann auch ein konkretes Gesetz nennen, wenn Du Dich so gut auskennst?

  • Die einschlägigen Regelungen und Gesetze sind unter anderem bei Wikipedia im Artikel Erschöpfungsgrundsatz aufgeführt. Sie finden sich unter anderem im Urheberrecht, lassen sich aber auch aus der Rechtsprechung dazu ableiten.


    Paragraph 17 Urheberrecht ist zum Beispiel hier relevant. Die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen die hier greifen, sind vermutlich im UWG zu finden.

  • Hach, Asmodee und Amazon, ein Traumpäarchen :love:<3:love:

    Dies ist nicht nur bei reinen Asmodee Titeln so, mir ist das zunächst bei Days of Wonder Titeln wie Colosseum, Schatten über Camelot usw. aufgefallen ... zudem ist der Amazon Marketplace nicht für private Anbieter derzeit wegen dem Weihnachtsgeschäft nicht im Bereich Spielzeug sowieso bis Ende des Jahres geschlossen? Ich meine, ich hätte da eine entsprechende Email von Amazon bekommen ...

  • Es könnte sein, dass hier verschiedene, rechtliche Aspekte etwas durcheinander geworfen werden...


    Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz bezieht sich auf ein eigenes Übertragungsrecht an einem erworbenen, urheberrechtlichen Werk, z.B. der Weiterverkauf einer Musik-CD.


    Hier geht es aber um das vom Hersteller eingeräumte Vertriebs- bzw. Verbreitungsrecht des Anbieters eines Produktes auf einer Handelsplattform. Der Plattformanbieter will (im Einklang mit seinen AGBs) umgekehrt sicherstellen, nicht Ansprüchen des eigentlichen Herstellers auf Unterlassung der Verbreitung ausgesetzt zu sein. Dies betrifft zunächst gewerbliche Verkäufer, die tatsächlich in bestimmten Schranken (z.B. Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/1999) wirksam dazu verpflichtet werden können, Produkte in bestimmer Art und Weise nicht anzubieten.


    Die Untersagung des Vertriebs auf Online-Marktplätzen und Auktionsplattformen könnte jedoch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB (Kartellverbot) darstellen. Allerdings gibt es hier ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zulässigkeit des selektiven Vertriebs (C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH), was jedoch ebenso Grenzen aufzeigt, wenn z.B. der Hersteller selbst auf der Plattform seine Waren anbietet.


    Amazon setzt diese Verkaufsbeschränkungen als "Produktbeschränkungen" in seinen eigenen Richtlinien um. Ein Privatverkäufer wird hier zunächst wie ein Gewerbetreibender behandelt, da Amazon auch nicht in der Lage wäre, die unterschiedlichen Rollen selbst gegenüber einem klagenden Hersteller nachzuweisen. Umgekehrt hat ein Privatanbieter eben keinen Anspruch auf Marktteilnahme oder gewerblichen Rechtsschutz, sondern kann ggf. Verbraucherschutzaspekte bemühen. Hier sehe ich jedoch auf den ersten Blick für den Privatanbieter schlicht keinen Anspruch auf das Recht zum Verkauf eines bestimmten Produkts, wenn der Plattformanbieter dies von diskriminierungsfreien Bedingungen abhängig macht.

    “Truly I was born to be an example of misfortune, and a target at which the arrows of adversary are aimed.” ― Miguel de Cervantes Saavedra, Don Quixote

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Brettspielen am Freitagabend nördlich von Frankfurt/Main: Spieletreff Petterweil

  • Auch Gesellschaftsspiele sind urheberrechtlich geschützte Werke, es kann also genauso der Erschöpfungsgrundsatz greifen, da gebrauchte Ware nun mal offensichtlich, wir wissen nicht ob außerhalb der EU, in Umlauf gebracht wurde. Aus meiner Sicht kann deshalb der ursprüngliche Hersteller auch keinen Einfluss mehr auf den Verkauf nehmen. Das Verbreitungsrecht wird bei der Erschöpfung explizit angeführt.


    So eine Regelung ist auf jeden Fall ein Eingriff in den Markt.


    Ein Hersteller kann den Vertrieb und die Verbreitung schon in den Markt gekommener Produkte nicht mehr einschränken.


    Mit welcher Begründung, und in welchem Bereich sollte das zulässig und notwendig sein? Vielleicht in sicherheitsrelevanten, dafür sollte aber dann der Gesetzgeber schon Regelungen haben, zum Beispiel Handelsbeschränkungen.

  • Die einschlägigen Regelungen und Gesetze sind unter anderem bei Wikipedia im Artikel Erschöpfungsgrundsatz aufgeführt. Sie finden sich unter anderem im Urheberrecht, lassen sich aber auch aus der Rechtsprechung dazu ableiten.

    Das ist nicht meine Vorstellung einer konkreten Norm ^^


    Paragraph 17 Urheberrecht ist zum Beispiel hier relevant.

    Das schon eher. Wie aber bereits mehrfach erklärt reden wir hier nicht darüber, dass der Weiterverkauf des Spiels unzulässig ist, sondern darüber, dass Amazon - nicht der Hersteller - den Weiterverkauf auf seiner Plattform an Bedingungen knüpft. Sir Bobo hat zu Recht festgestellt, dass die Untersagung des Vertriebs auf Online-Marktplätzen durch den Hersteller gegebenenfalls eine Wettbewerbsbeschränkung sein kann. Eine solche Untersagung gibt es hier aber nicht. Wir wissen auch gar nicht, ob der Hersteller (Asmodee) überhaupt irgendwie Einfluss nimmt oder ob nicht einfach Amazon prophylaktisch Bedingungen zum Weiterverkauf aufstellt, die im Zweifel nur die Legalität der Transaktion sicherstellen sollen. Kurzum: es gibt keine Norm, die vorsieht, dass Plattformbetreiber verpflichtet wären, ein bestimmtes Produkt mit aufzunehmen. Das wäre auch schlicht ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. Amazon wäre völlig frei zu entscheiden, dass sie überhaupt keine Brettspiele vertreiben wollen. Das wäre ein noch viel störender "Eingriff in den Markt" - und zweifellos zulässig.

  • Wenn ich das richtig sehe reicht doch der Nachweis einer Rechnung. Damit wird dem rechtmäßigen Erwerber die Möglichkeit des Weiterverkaufs gegeben.


    Oder verstehe ich das falsch?

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Huhu,


    ich verstehe die "Aufregung" auch nicht. Meiner Meinung nach kann Amazon natürlich jedem nicht erlauben bei sich bestimmte Sachen zu verkaufen. Sonst könnte ich mich ja auch bei Autoverkaufen48 beschweren, dass ich da nicht meine Brettspiele verkaufen darf.


    Gruss

    Ben

  • Paragraph 17 Urheberrecht ist zum Beispiel hier relevant.

    Du bist ja bei Diskussionen zu juristischen Themen gefühltermaßen immer gerne dabei. Und eine Weile lang hatte ich auch den Eindruck, du würdest dich zumindest in Teilbereichen gut damit auskennen. Aber spätestens seit deinen Beiträgen in diesem Thread und insbesondere seit diesem Zitat weiß ich, dass ich dich bei solchen Themen zukünftig nicht mehr ernst nehmen werde.


    Danke für das Öffnen meiner Augen!

  • Da Amazon das offensichtlich nur für bestimmte Produkte verlangt, und nicht für alle Spiele, können wir davon ausgehen, dass irgendein ein Einfluss des Herstellers dahinter steht. Und auch so bleibt es aus meiner Sicht unzulässig, eine Bestätigung vom Hersteller zu verlangen, die das Gesetz ausdrücklich für nicht notwendig erklärt, und die der Hersteller , um nicht mit dem Gesetz zu kollidieren, immer geben müsste. Er darf sie ja überhaupt nicht verweigern.

    So was nennt man allgemein Schikane, oder konkreter Handelshemmnis.

    Würde ein Gebrauchtwagenhändler für jedes Auto die Erlaubnis des Herstellers zum Verkauf verlangen, wäre das absolut ein guter Grund die Kartell oder Wettbewerbsbehörden ermitteln zu lassen.

    Wenn Amazon die Haftung ausschließen will, können Sie das zum einen in den AGB und zum anderen durch anderweitige Kontrolle der Ware. Die verlangte Rechnung würde auch schon ausreichen.

    Amazon bestreitet in Fällen wo ausländische Händler die Mehrwertsteuer nicht bezahlen die Kontrollierbarkeit, und hier wird solcher Aufwand betrieben? Das soll ohne Zutun der Hersteller passieren? Sehr unwahrscheinlich.