Warenversand ins Ausland: Änderungen der Deutschen Post zum 01.01.2019

  • Ab dem 1.1.2019 können nur Dokumente in Briefen ins Ausland versandt werden. Für den Warenversand können Geschäftskunden die Warenpost International nutzen, Privatkunden stehen die Produkte von DHL Paket zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

    … d. h. die oftmals günstigste Versandoption für den gelegentlichen Versand von Spielen unter 1 kg ins Ausland ist offiziell nicht mehr für Privatkunden nutzbar. Unter Geschäftskunden versteht die Post allerdings auch Freiberufler ;) Ob und ggf. wie die Mindestmenge von 5 Sendungen/Quartal überprüft und welche Folgen ein Unterschreiten haben wird, wird sich zeigen.

    Mehr Infos gibt’s bei paketda in Verbot von Waren in privaten Auslandsbriefen ab 1.1.2019

  • De jure eindeutig ja.

    [Fettung von mir]

    Frag bitte nicht, wie die Post eine Spielkarte handhaben würde, wenn sie denn entdeckt werden würde. In welchem Umfang die in 2 (4) erwähnte „Überprüfung der Sendungen“ durchgeführt wird, wäre ebenfalls spannend …


    De facto werden wohl unverdächtige Briefe unbehelligt durchgehen. Alles andere ist schlicht unrealistisch.

  • Weiß zufällig jemand mit welcher maximalen Abmessung die Sortieranlage umgehen kann? :/

  • Länge 35,3 cm, Breite 25,0 cm, schätze ich, das sind die maximalen Maße für Briefe. Es könnte aber auch sein, dass nur Standardbriefe durch die Sortieranlage laufen, also 23,5 x 12,5 cm.


    Bei der Dicke dürfte es weniger von der Anzahl der Millimeter abhängen, sondern mehr von der Elastizität. Denn die Briefe laufen durch Walzen bzw. über Rollen und werden dabei gebogen. Lässt sich ein Umschlag zu wenig biegen, passt er vermutlich nicht in die Anlage.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Das ist für mich als Verkäufer durchaus interessant, daher habe ich erst mal aufgehorcht. Mittlerweile bin ich allerdings Geschäftskunde, deshalb betrifft es mich nicht mehr direkt. Dafür glaube ich, die Frage nach der Feststellung beantworten zu können. Als Geschäftskunde muss man jede Sendung im Gechäftskundenportal online in Auftrag geben und mit einem ausgedruckten Etikett bekleben. Darüber kann also problemlos festgestellt werden, ob die erforderliche Mindestanzahl erreicht wurde. Wurde sie es nicht, so wird man laut AGB auf die nächst niedrigere bzw. auf die normalen Beförderungskosten zurückgestuft. Damit würde dann ggf. nachträglich aus ein oder mehreren geschäftlichen Warensendungen ein oder mehrere normale "Paket international" sofern die 5 Sendungen pro Quartal nicht erreicht werden.


    Das ist eine Annahme, ich kann es nicht bestätigen, da ich noch total neu im Geschäftskundenbereich bin. Um das zu werden muss ich min. 200 Pakete pro Jahr versenden. Kann gut sein, dass es für die reine Nutzung von Warensendungen eine andere Regelung gibt.

  • Wurde sie es nicht, so wird man laut AGB auf die nächst niedrigere bzw. auf die normalen Beförderungskosten zurückgestuft.

    In welchen AGB und wo genau steht das?

  • Wurde sie es nicht, so wird man laut AGB auf die nächst niedrigere bzw. auf die normalen Beförderungskosten zurückgestuft.

    In welchen AGB und wo genau steht das?

    Einen Link dazu habe ich nicht, die ganze Geschäftskundenseite ist noch ziemlich unübersichtlich für mich. Es stand entweder bei der Anmeldung in den AGB oder in der FAQ als Antwort auf die Frage was passiert wenn man weniger Pakete verschickt als angemeldet. Das bezieht sich bei mir wie gesagt auf den Paketversand (min. 200 Stück pro Jahr), nicht auf Warensendungen.

  • Ich habe bisher immer meine Spiele als Großbrief international für 3,70 (+ einmal zusätzlich 2,50 für Tracking) verschickt. Wie es aussieht sind die Kosten für den Warenpost International S ähnlich, Tracking wird sogar günstiger. Die zusätzlichen Voraussetzungen sind aber ärgerlich.


    5 Sendungen pro Quartal sollten wahrscheinlich machbar sein, interessant wäre zu wissen, was bei Nichterfüllung passiert.

    Die Bedingung mit den 200 Sendungen pro Jahr, um Geschäftskunde zu werden, konnte ich nirgends finden. Weiß dazu irgendwer mehr?

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Nachdem Anfang Januar die Dame am Schalter meine Sendungen nicht mehr annehmen wollte, habe ich sie einfach online frankiert und eingeworfen. Ist beides angekommen. Bei der Online Frankierung stand auch nichts von den Veränderungen.

  • Nachdem Anfang Januar die Dame am Schalter meine Sendungen nicht mehr annehmen wollte, habe ich sie einfach online frankiert und eingeworfen. Ist beides angekommen. Bei der Online Frankierung stand auch nichts von den Veränderungen.

    Für einzelne Sendungen ist so ein Vorgehen sicherlich okay. Wenn man aber ein Duzend Spiele versenden will, z.B. nach einer Crowdfunding-Kampagne oder so, fände ich so ein Vorgehen zu riskant.

    Leider habe ich keinerlei Informationen finden können, wie man bei der Post Geschäftskunde wird. Die 200 Sendungen stehen irgendwie im Raum, aber ich glaube, die gelten für irgendwelchen zusätzlichen Rabatte.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Daily Aviator

    Ob Pakete oder Warenpost International (jeweils als Geschäftskunde) ist nachrangig, relevant ist, ob und ggf. wo genau der Zusammenhang zwischen „Mindestanzahl/Q nicht erreicht“ und Hochstufung bzw. Nachforderung „regulärer“ Beförderungskosten in AGB oder anderen Bedingungen steht und wie der Passus formuliert ist. Die FAQ dürften kaum Teil der Vertragsbeziehung und somit irrelevant sein.

    Falls du doch noch darüber stolpern solltest, lass es uns bitte wissen.


    Grundsätzlich räumt sich die Deutsche Post ein, nicht ihren Bedingungen entsprechenden Sendungen auch anderweitig zu transportieren und ggf. ein Entgelt nachzufordern, vgl. AGB Brief International Abschnitt 2 (3) und Abschnitt 5 (3). Wer sich also nicht an die Beförderungsbedingungen hält, sollte sich nicht beschweren, falls es zu Nachforderungen kommen sollte. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;) Aber das Thema ist bei „briefkastenschlitzgängigen“ und halbwegs flexiblen Sendungen (H < 5 cm) höchstwahrscheinlich keines, wie ja auch die bisherigen Erfahrungen zeigen. Thygra s Vermutung scheint mir da die passende Erklärung zu sein.

    Bei Sendungen H > 5 cm, die mehr gen Maximalmaß für Groß- und Maxibriefe ins Ausland gehen (L+B+H=90 cm), könnte das anders aussehen …

    5 Sendungen pro Quartal sollten wahrscheinlich machbar sein, interessant wäre zu wissen, was bei Nichterfüllung passiert.

    Ich konnte dazu bis auf die Aussage in den FAQ, dass dem so ist, auch nichts finden. Anfrage an die Post läuft, Beantwortung dürfte erfahrungsgemäß ein Weilchen dauern … Vielleicht gönne ich mir in den nächsten Tagen mal nebenbei einen Anruf bei der Hotline, mal sehen ;)


    dixijo

    Bei den Briefmarken steht’s groß oben drüber …

    … bei der Internetmarke halt nicht. Dieser Laden :rolleyes:


    Leider habe ich keinerlei Informationen finden können, wie man bei der Post Geschäftskunde wird.

    Einfach bei der Registrierung „Ich bin Geschäftskunde“ anklicken und die entsprechenden Daten liefern.

  • Weiß eigentlich jemand, wie das ist wenn man über Ebay verkauft? Gilt man dann für die Post als gewerblicher Händler?

    Wenn du dich als Händler bei ebay anmeldest, dann sicherlich. Wenn du privat verkaufst, dann eher nicht, würde ich sagen.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

  • Peer : Man bekommt ja auch die günstigeren Preise, wenn man direkt über Ebay die Portomarken kauft. Außerdem steht das Ebay-Logo drauf. Die Frage ist also, ob Ebay als gewerblicher Händler das Porto kauft und man quasi nur die Kosten trägt, oder wie das System sonst funktioniert.


    Der Brief international wird nämlich bei Ebay immer noch als bevorzugte Versandart bei kleinen Sendungen ins Ausland vorgeschlagen. Wenn ich Pech habe, muss ich halt sonst den Aufpreis zahlen. Habe nämlich ein paar SNES-Spiele nach Österreich verkauft.


    Edit: Frage vergessen: Im Inland geht der Warenversand aber für privat noch, oder?

    Ach ja? Definier mir "normal"!

    Einmal editiert, zuletzt von Sepiroth ()

  • Peer : Man bekommt ja auch die günstigeren Preise, wenn man direkt über Ebay die Portomarken kauft. Außerdem steht das Ebay-Logo drauf. Die Frage ist also, ob Ebay als gewerblicher Händler das Porto kauft und man quasi nur die Kosten trägt, oder wie das System sonst funktioniert.


    Der Brief international wird nämlich bei Ebay immer noch als bevorzugte Versandart bei kleinen Sendungen ins Ausland vorgeschlagen. Wenn ich Pech habe, muss ich halt sonst den Aufpreis zahlen. Habe nämlich ein paar SNES-Spiele nach Österreich verkauft.


    Edit: Frage vergessen: Im Inland geht der Warenversand aber für privat noch, oder?

    Das hat nichts mit ebay zu tun, sondern damit, dass die Online-Frankierung bei DHL günstiger ist als im Laden. Es ist also egal, ob du direkt über ebay oder die DHL Webseite frankierst.


    Mir persönlich ist nicht bekannt, dass sich im Inland was geändert hat, außer das um 50 Cent erhöhte Porto.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Peer ()

  • So, ich habe dann mal die Hotline (0228 4333112) kontaktiert und explizit gefragt, was die Konsequenz ist, wenn man die 5 Sendungen pro Quartal (Warenpost International) nicht erreicht:

    [Begrüßung]

    „Dann werden sie von der Deutschen Post informiert.“

    – „Und die Konsequenz ist dann welche?”

    „Dazu haben wir leider keine Informationen der Deutschen Post.”

    [Verabschiedung]


    Ich weiß jetzt nicht, ob ich lachen oder weinen soll …

    Dieser Laden :rolleyes:

  • Die Frage ist dabei ja, ob, wie und ab wann sie das kontrollieren. Wenn sie Geld machen wollen bzw. glaubhaft bleiben wollen, müssen sie es auch kontrollieren, sonst ist das ein Griff ins Klo.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

  • Ich habe dieses Jahr schon 4 Promos in Briefen versendet, bisher gab es kein Gemecker darüber. Also alles bleibt wie´s war.

    Das kann man so schlussfolgern, ist aber dann ziemlich kurz gedacht …


    Für sortieranlagengängige Sendungen dürfte Thygra s Vermutung oben als Erklärung reichen, warum keine Kontrollen stattfinden (werden). Für das Maximum von L+B+H=90 cm ausreizende Sendungen wäre es hingegen locker möglich, Kontrollen durchzuführen. Die wurden nämlich auch bisher schon anders behandelt als „gewöhnliche Briefpost“. Somit bleibt nur die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang tatsächlich Kontrollen durchgeführt werden.


    Um mal einen Eindruck zu bekommen, empfiehlt sich i. ü. ein Blick hinter die Kulissen:


    In HD gibt’s das Video bei dpdhl.com.


    … oder eine Doku zum Thema:


  • Was ich dabei nicht verstehe: Es gilt doch nach wie vor das Briefgeheimnis? Also dürfen/können sie doch überhaupt nicht prüfen, WAS da in dem "Paket" ist. Es könnte ja auch mein 100seitiger Liebesbrief auf Büttenpapier sein?!

  • [Tom]

    Schau einfach in die oben verlinkten AGB: strg+f, „prüf“, enter.

  • [Tom]

    Schau einfach in die oben verlinkten AGB: strg+f, „prüf“, enter.

    Jaja, ich weiß - aber dennoch gilt doch das Postgeheimnis?

    Ich verstehe nicht, wieso sie das einfach aushebeln dürfen in den AGBs.


    Oder ist der Trick, dass die Sendung ins Ausland geht?

  • [Tom]

    Es gilt §39 IV Postgesetz:


    (4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um 1.bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
    2.den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
    3.den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
    4.körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.
    Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • … sollte als Begründung reichen. Für Details: IANAL – just ask one ;)

  • Interessantes Thema, habe ich leider erst gestern zur Kenntnis genommen.


    Ich habe eine kleine Box als Einschreiben nach Frankreich geschickt - sie ist nach 12 Tagen noch nicht angekommen und laut Tracking der französischen Post an mich zurück gegangen. Das wäre natürlich ärgerlich. Mal sehen, wie sie das begründen... :thumbsdown:


    Hat jemand schon die Erfahrung gemacht, dass etwas hier angenommen wurde, dann aber im Ausland zurückgeschickt wurde?

    Einmal editiert, zuletzt von sneuhauss ()

  • Hat jemand schon die Erfahrung gemacht, dass etwas hier angenommen wurde, dann aber im Ausland zurückgeschickt wurde?

    Ja – allerdings ohne Zusammenhang zur geänderten Situation in Sachen Warenpost: Komplette Sammlung kaufen / verkaufen

    => Wenn es von Seiten der DP ein Problem mit deiner Sendung gegeben hätte, wäre sie nicht weiter als bis zum Sortierzentrum im Inland gekommen.

  • ch habe eine kleine Box als Einschreiben nach Frankreich geschickt - sie ist nach 12 Tagen noch nicht angekommen und laut Tracking der französischen Post an mich zurück gegangen. Das wäre natürlich ärgerlich. Mal sehen, wie sie das begründen... :thumbsdown:

    Und kam die Box tatsächlich zurück? Mit welcher Begründung?


    Wie sehen denn sonst die Erfahrungen aus? Hat schon jemand aus Versehen eine Ware als Brief verschickt? ;)

  • [Tom]

    Die Adresse war angeblich falsch - ich habe mit dem Adressaten gesprochen, sie war absolut korrekt. Ich habe die Sendung dann noch einmal losgeschickt, auch neu bezahlt - und nach dret Tagen kam sie problemlos an. Das Porto will ich mir per Beschwerde von der Post zurückholen - das scheint zu klappen, sie haben meine Bankverbindung angefordert

  • Es mag nicht ganz hierher passen, aber ich habe dieses Jahr zwei Einschreiben mit Waren verschickt, eins in die USA und eins nach Ägypten. Beide scheinen angekommen zu sein. (Der USA-Empfänger hat noch keine eBay-Bewertung abgegeben, aber das Tracking behauptet, es wäre zugestellt worden.)


    Drin waren allerdings keine Spiele, sondern nur schwer als Ware erkennbare 0-Euro-Scheine. Die lassen sich auch mit Sleeve noch gut genug biegen, so dass die Sendungen für Sortieranlagen wie normale Briefe bis 20 Gramm wirken und durchlaufen müssten. (Wobei ich gar nicht weiß, ob Einschreiben überhaupt über die Sortieranlagen laufen!?)

  • Inoffizieller Rat meines Postmitarbeiters vor Ort, nachdem ich eine für die Schweiz gedachte Briefsendung mit einer Magickarte drin für die Verzollung mit einer Zollerklärung CN22/CN23 versehen wollte (Sinngemäßes Zitat): "Waren dürfen nicht mehr in Briefen ins Ausland befördert werden, daher kennzeichnen Sie solche Sendungen einfach besser nicht, die gehen dann eben so durch den Zoll und werden auch ganz normal zugestellt. Mit Zollerklärung besteht eine große Chance, dass Sie den Brief zurückbekommen, da darüber ja deutlicher sichtbar ist, dass eine Ware enthalten ist." Heißt im Klartext eigentlich: Wer ehrlich sein will, und wie gesetzlich gefordert, für die Einfuhr ins Nicht-EU-Ausland Zollangaben ausserhalb von Briefen anbringt, wird von Postmitarbeitern zum Einfuhrzollbetrug aufgefordert. Allerdings mit vollem Erfolg. Die oben genannte Sendung ist tatsächlich innerhalb kürzester Zeit problemlos Schweizer Empfänger angekommen.

  • Ich habe auch eine ganze Reihe sehr dicker Briefe an Verwandte und Freunde verschickt in letzter Zeit...

    Inklusive Zusatzleistung Einschreiben, ich will ja wissen, ob meine Briefe angekommen sind! 😁