Stronghold verklagt Plan B

  • Wie BGG gerade berichtet, wurde Plan B von Stronghold verklagt, weil sie deren Exklusivrechte für Great Western Trail in den USA verletzt haben:


    Indie Game Studios/Stronghold Games Sues Plan B Games over Great Western Trail | BoardGameGeek News | BoardGameGeek


    War nur eine Frage der Zeit, bis sich die ersten Verlage gegen die Praktiken von Plan B auflehnen. Auch Eagle-Gryphon Games und weitere US-Verlage, die vormals mit eggertspiele zusammengearbeitet haben, sind alles andere als glücklich über die Abläufe.


    Bin gepannt, wie das ausgeht – hoffentlich wird das Ergebnis öffentlich bekannt...


    Ciao

    Stefan

  • Wenn ich es in den Diskussionsforen richtig verstanden habe, dann handelt es sich doch um nachfolgende Streitigkeit:


    Eggert Spiele hat einen exklusiven Lizenzvertrag für den Vertrieb von Great Western Trail als englischsprachige Version in USA und Kanada mit Stronghold Games bis Ende 2018 abgeschlossen. Nachdem Plan B Games Europe GmbH als Tochter von Plan B Games, Inc. Eggertspiele vollständig übernommen hatte, wurde von Plan B Games Anfang 2018 eine eigene englischsprachige Version von Great Western Trail veröffentlicht.


    Interessanterweise wird nun aber keine Verletzung des Lizenzvertrags ("Breach of Contract") geltend gemacht, sondern eine Verletzung des Markenrechts ("Trademark infringement"). Ohne das US-Recht genauer zu kennen, könnte dies aber schlicht an den juristischen Folgemöglichkeiten liegen. Der exklusive Lizenzvertrag beinhaltet vermutlich die ausschließliche Einräumung des Nutzungsrechts des Marke "Eggerspiele" für den vereinbarten Zweck bis Ende 2018 und eine Verletzung des Markenrechts eröffnet Möglichkeiten wie Unterlassungs-, Auskunfts-, Gewinnabschöpfungs- und Schadensersatzanspüche, während eine Vertragsverletzung ggf. "nur" einen Schadensersatz ermöglicht.


    Interessanterweise hat es wohl Stronghold Games selbst mit einem viel zu kleinen Print Run von nur 5000 Exemplaren versäumt, den US-Markt rechtzeitig zu bedienen, was natürlich keine Verletzung der eingeräumten Exklusivrechte rechtfertigen kann.


    Grundsätzlich sollte man aber bei Fakten zu US-Streitigkeiten vor Gericht sehr vorsichtig sein, da Anwälte gerne selektiv Informationen veröffentlichen, um durch eine schlechte Presse den Druck auf die Gegenpartei zu einer außergerichtlichen Einigung zu erhöhen. Da Stronghold Games aber die Kosten der Klage zunächst selbst tragen muss, dürfte man sich dort den kostspieligen Prozess sicherlich gut überlegt haben.

    “Truly I was born to be an example of misfortune, and a target at which the arrows of adversary are aimed.” ― Miguel de Cervantes Saavedra, Don Quixote

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    Brettspielen am Freitagabend nördlich von Frankfurt/Main: Spieletreff Petterweil

  • Ich hatte es so verstanden, dass es eine Absprache zwischen eggertspiele und Stronghold Games gab, deren Inhalt nach Stronghold Games für zwei Jahre exklusive Vertriebsrechte in Nordamerika haben sollte. Ein ebenso langer, existierender "Lizenzvertrag", hingegen, scheint wohl nicht vorgelegen zu haben, sonst hätte Stronghold Games nicht eine Anfrage bezüglich Lizenzverlängerung stellen müssen. Ich vermute, dass man einen früher terminierten Lizenzvertrag geschlossen hatte, da Stronghold nicht sicher war, wie hoch die Nachfrage sei (oder sich schlicht verkalkuliert hatte). Das wäre ein Vertrag zugunsten Strongholds gewesen - hätten sie die Nachfrage bereits mit dem ersten Printrun decken können, wäre eine Verlängerung nicht nötig gewesen. Ein längerer Lizenzvertrag wäre womöglich auch kostspieliger gewesen.
    Möglicherweise lief die Absprache auch auf Vertrauens-Basis. Plan B als neuer Verlagseigner muss dann natürlich diese Absprachen nicht unbedingt beherzigen, macht sich damit aber keinen guten Namen. Nur so kann ich mir erklären, dass es sich hierbei nicht um einen direkten Lizenz-Streit handelt (da Stronghold ja offensichtlich keine Lizenzverlängerung bewilligt wurde).

    Ist natürlich dennoch alles Spekulation...

    Wer Smilies nutzt, um Ironie zu verdeutlichen, nimmt Anderen den Spaß, sich zu irren.

    Über den Narr wird nur so lange gelacht, bis man selbst Ziel seiner Zunge wird!

    :jester:

  • Ohne den genauen Vertrag zu kennen, kann niemand wirklich beurteilen, wie hier die Rechtslage ist. Hat eggertspiele an Stronghold eine "Lizenz zur Veröffentlichung" vergeben oder nur "Vertriebsrechte"? War im Vertrag ein Vorkaufsrecht für eine Nachauflage enthalten? Wurde deutsches Recht oder US-Recht vereinbart?


    Auch den Vertrag zwischen eggertspiele und Plan B müsste man genauer kennen. Wurde die ganze Firma eggertspiele von Plan B gekauft? Oder wurden nur Rechte an Spielen und Marken an Plan B übertragen?


    Solche und viele weitere Fragen können wir vermutlich alle nicht beurteilen. Deshalb rate ich von einer vorschnellen Bewertung der Sachlage ab.

    Interessanterweise wird nun aber keine Verletzung des Lizenzvertrags ("Breach of Contract") geltend gemacht, sondern eine Verletzung des Markenrechts ("Trademark infringement"). Ohne das US-Recht genauer zu kennen, könnte dies aber schlicht an den juristischen Folgemöglichkeiten liegen. Der exklusive Lizenzvertrag beinhaltet vermutlich die ausschließliche Einräumung des Nutzungsrechts des Marke "Eggerspiele" für den vereinbarten Zweck bis Ende 2018 (...)

    Wohl kaum. Es geht eher um die Marke "Great Western Trail", aber sicher nicht um die Marke "eggertspiele".

  • Ein ebenso langer, existierender "Lizenzvertrag", hingegen, scheint wohl nicht vorgelegen zu haben, sonst hätte Stronghold Games nicht eine Anfrage bezüglich Lizenzverlängerung stellen müssen. Ich vermute, dass man einen früher terminierten Lizenzvertrag geschlossen hatte, da Stronghold nicht sicher war, wie hoch die Nachfrage sei (oder sich schlicht verkalkuliert hatte).

    Ich habe mir nochmal die Originalnachricht des US Channels sowie die Klageschrift selbst angesehen.


    Es wird in dem Legal Newsletter ausdrücklich auf einen zeitlich bis Ende 2018 beschränkten Vertrag mit exklusiven Vertriebsrechten der englischsprachigen Version in den USA und Canada hingewiesen, der jedoch seltsamerweise nicht als Beweis in der Klageschrift oder mit sauberem Zitat inkl. Datum und Titel auftaucht. Es ist grundsätzlich nicht unüblich, dass der Vertrieb eines neuen Print Runs bei bestehender Vereinbarung zusätzlich der formalen Einzelgenehmigung des Rechteinhabers bedarf, der damit sicherstellen möchte, dass sein Werk durch die neue Auflage nicht "verunstaltet" wird und den vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Nennung des Rechteinhabers, vereinbarten Logos etc.) entspricht. Plan B hat nach Übernahme von Eggertspiele der Existenz dieser Vereinbarung faktisch widersprochen.


    Stronghold Games macht nun aber ein eigenes Markenrecht an "Great Western Trails" geltend, was juristisch sehr spannend erscheint und größere Bedeutung haben könnte. Grundsätzlich kann ein Markenrecht an einem Werk eines Dritten als Inhaber der Marke nicht als eigener Anspruch geltend gemacht werden, selbst man entsprechende Vertriebsrechte (per Vertrag) vom Rechteinhaber eingeräumt bekommen hat. Allerdings sind Markenrechte territorial und dies scheint der Kläger hier zu nutzen. Hierzu sagt die Klageschrift, dass Stronghold Games durch die Werbung und den eigenen Vertriebsaufwand in den USA damit auch eigene Rechte an der (lokalen) Marke "Great Western Trail" erworben hat: "Stronghold promoted and sold the Stronghold Version of this new board game extensively throughout the US using the distinctive GWT marks, and by virtue of this use of the GWT marks, Stronghold became the owner of the common law rights to the GWT marks for use on board games in the US."


    Zumindest nach deutschem Markenrecht würde eine solche Klage im Ergebnis jedoch kaum Aussichten auf Erfolg haben, da eine Bestandskraft von Namen als Marke ohne formale Eintragung ins Markenregister einen hohen Bekanntheitsgrad (z.B. Begriffe wie "Coca-Cola") erfordert, den der Kläger nachweisen muss. Es wird hier auch tatsächlich kein abgeleitetes Markenrecht etwa aufgrund einer Rechteeinräumung an einer Bestandsmarke eines Dritten behauptet. Damit dürfte diese Klage am Ende vielleicht dem Ruf von Plan B nicht zuträglich sein, erscheint aber in dieser Form eher als wenig aussichtsreicher Akt der Verzweiflung, um zumindest ein (teures) Exempel in Form von Gerichtsverfahren zu statuieren...

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  • Wohl kaum. Es geht eher um die Marke "Great Western Trail", aber sicher nicht um die Marke "eggertspiele".

    Du hast bzgl. der Klage selbst natürlich recht - hier wird tatsächlich ein eigenes Markenrecht an GWT geltend gemacht, was es für die juristische Fachwelt interessant werden lässt. Aber (sorry für die juristische Haarspalterei), ohne markenrechtliche Genehmigung darf Stronghold Games Logo und Namen von "eggerspiele" dennoch nicht verwenden, was für die grundstäzliche Existenz einer ensprechenden Vereinbarung - in welcher Form auch immer - spricht. Da aber der Vertrag selbst nicht als Beweis direkt eingeführt wird, spricht auf den ersten Blick eher für ein "Handshake Agreement", aber evtl. ist es auch für die aktuelle Klage nicht direkt erforderlich, da man auf den eigenen US-Marktauftritt abstellt und daraus die Rechte ableitet.


    Laut entsprechenden Veröffentlichungen wurde eggerspiele GmbH & Co. KG anscheinend vollständig durch Plan B Games Europe GmbH übernommen. Das Handelsregisterportal ist gerade leider down, da kann man sonst weitere Details nachlesen. Verklagt wurde jedenfalls sowohl die Plan B Europe GmbH als auch die Plan B Games Ltd.


    Ansonsten kann sich jeder die veröffentlichte Klageschrift selbst ansehen - interessante Lektüre für alle, die sich mit derartigen Themen näher beschäftigen wollen. Es wäre rechtlich schon sehr interessant zu sehen, ob ein lokaler Vertrieb zur Begründung eines eigenen, durchsetzungsfähigen Markenrechts in diesem Land tatsächlich ausreichen würde. Ich erlaube mir daher (mit etwas Hintergrundwissen in diesem Bereich) tatsächlich die Prognose, dass diese Klage spätestens in der zweiten Instanz kaum Bestand haben dürfte, da ansonsten markenrechtliche Grundsätze auf den Kopf gestellt werden würden.

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    Brettspielen am Freitagabend nördlich von Frankfurt/Main: Spieletreff Petterweil

  • Ohne den genauen Vertrag zu kennen, kann niemand wirklich beurteilen, wie hier die Rechtslage ist.

    Yep. Wobei ich erhöhe auf "die Verträge". Nämlich erstens den Vertrag zwischen Eggertspiele und Stronghold und zweitens den Vertrag zwischen Eggertspiele und der Plan B Games Europe GmbH (welche -- vermutlich -- zum alleinigen Zweck der Übernahme von Eggertspiele gegründet wurden). Zumindest im amerikanischen Recht ist es in gewissem Rahmen durchaus möglich, bei einer Übernahme nur positive Sachen ("assets") zu übernehmen, sich aber um zuvor eingegangene Verpflichtungen der übernommenen Firma erfolgreich herumzudrücken.


    Wirklich beurteilen kann man als Außenstehender da wenig; dafür müsste man Vertragstexte kennen. Man kann allerdings sehr wohl auf ein paar auffälligige Tatsachen hinweisen, allem voran darauf, dass gleichermaßen Plan B Games und Plan B Games Europe die Beklagten sind und dass es um die Verletzung von IP-Rechten geht und nicht um Vetragsbruch bzw. "breach of contract", was eigentlich naheliegender wäre. Interessant ist außerdem, dass der GenCon-Standort in Indiana als Ort, an dem die Plan B Version in Verkehr gebracht wurde, hier eine Rolle spielt für den Ort den Rechtstreites (und die damit zuständigen Stellen). Interessanter Hebel, um da US-Recht anwenden zu können, gerade in Blick auf die Alternative, Plan B Games Europe GmbH als Rechtsnachfolger (?) von Eggertspiele GmbH nach deutschem Recht zu verklagen. (Fragezeichen weil man dazu deren Vertrag mit Eggertspiele kennen müsste.)


    In jedem Falle würde mich interessieren, ob Peter Eggert mit den jüngsten Entwicklungen seines Babys (Viktor Kobilke weg, Plan B fällt mit ausgeprägter Ellenbogen-Mentalität auf, der nächste große Pfister-Titel erscheint bei der Konkurrenz) besonders glücklich ist, aber das werden wir vermutlich nie erfahren...

  • Aber (sorry für die juristische Haarspalterei), ohne markenrechtliche Genehmigung darf Stronghold Games Logo und Namen von "eggerspiele" dennoch nicht verwenden, was für die grundstäzliche Existenz einer ensprechenden Vereinbarung - in welcher Form auch immer - spricht.

    Falls Stronghold "nur" einen Vertriebsvertrag hat, nutzt er doch auch das Logo von eggertspiele gar nicht, sondern er verkauft nur dessen Produkte!?

    Yep. Wobei ich erhöhe auf "die Verträge". Nämlich erstens den Vertrag zwischen Eggertspiele und Stronghold und zweitens den Vertrag zwischen Eggertspiele und der Plan B Games Europe GmbH (welche -- vermutlich -- zum alleinigen Zweck der Übernahme von Eggertspiele gegründet wurden).

    Ähem, genau das hatte ich doch geschrieben!?

    Interessanter Hebel, um da US-Recht anwenden zu können, gerade in Blick auf die Alternative, Plan B Games Europe GmbH als Rechtsnachfolger (?) von Eggertspiele GmbH nach deutschem Recht zu verklagen. (Fragezeichen weil man dazu deren Vertrag mit Eggertspiele kennen müsste.)

    Ich gehe zumindest davon aus, dass der Vertrag mit Stronghold nach deutschem Recht geschlossen wurde. Das wäre meines Wissens die übliche Vorgehensweise.

  • In jedem Falle würde mich interessieren, ob Peter Eggert mit den jüngsten Entwicklungen seines Babys (Viktor Kobilke weg, Plan B fällt mit ausgeprägter Ellenbogen-Mentalität auf, der nächste große Pfister-Titel erscheint bei der Konkurrenz) besonders glücklich ist, aber das werden wir vermutlich nie erfahren...

    Peter hat den Verlag ja verkauft. Er hat seinen Teil bekommen. Was dann jetzt mit dem Verlag passiert, liegt ja nicht mehr in seiner Hand. Das wird er beim Verkauf gewusst haben.

  • Falls Stronghold "nur" einen Vertriebsvertrag hat, nutzt er doch auch das Logo von eggertspiele gar nicht, sondern er verkauft nur dessen Produkte

    Beim BGG Link werden direkt im ersten Post die verschiedenen Cover gezeigt. Stronghold nutzt da auch das Logo von Eggertspiele auf dem Cover.

  • Falls Stronghold "nur" einen Vertriebsvertrag hat, nutzt er doch auch das Logo von eggertspiele gar nicht, sondern er verkauft nur dessen Produkte

    Stronghold nutzt da auch das Logo von Eggertspiele auf dem Cover.

    Was Thygra meint: wenn Stronghold "nur" den Vertrieb macht, dann "nutzt" Stronghold das Logo nicht im Sinne von "raufdrucken". Sie verkaufen nur das, was sie von Eggert geliefert bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Matze ()

  • Stronghold nutzt da auch das Logo von Eggertspiele auf dem Cover.

    Nein, das Logo hat eggertspiele selbst genutzt und Stronghold die fertigen Spiele verkauft mit dem Logo drauf. Stronghold selbst nutzt das Logo also nicht.


    Wenn Pegasus ein Spiel von Ravensburger vertreibt, ist das ja auch keine Nutzung des Ravensburger Logos.


    /:ninjad: by Matze

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Ähem, genau das hatte ich doch geschrieben!?

    "Ohne den genauen Vertrag zu kennen" -> Singular. "Die Verträge" -> Plural.


    Und ja, das hattest du später auch erwähnt, aber ich wollte (nochmal) gezielt darauf hinweisen, dass hier nicht nur der Vertrag zwischen Eggert und Stronghold relevant ist, sondern ganz wesentlich auch, welche Rechte und Pflichten durch die Übernahme bei Plan B gelandet sind. Dass alle früheren vertraglichen Verpflichtungen von Eggert jetzt bei Plan B liegen, ist zwar wahrscheinlich (und der normale Deutsche würde das von seinem Rechtsverständnis her auch genau so erwarten), aber das ist international bei Übernahmen längst nicht so sicher.


    Es ist im Bereich des Möglichen, dass Stronghold hier nur Rechtsansprüche gegen ein längst nicht mehr bestehendes Unternehmen hat, und die wären dann natürlich nur schwer bis gar nicht durchsetzbar. Immerhin hat Plan B nicht direkt die Eggertspiele GmbH gekauft, sondern dafür extra eine Tochterfirma Plan B Europe GmbH neu gegründet, die nachher <irgendwas> von und mit dem alten Eggertspiele gemacht hat. Das erlaubt theoretisch schon ein paar Tricksereien auf Kosten derer, die noch alte Ansprüche gegenüber Eggertspiele hatten.

  • Und ja, das hattest du später auch erwähnt, aber ich wollte (nochmal) gezielt darauf hinweisen, dass hier nicht nur der Vertrag zwischen Eggert und Stronghold relevant ist, sondern ganz wesentlich auch, welche Rechte und Pflichten durch die Übernahme bei Plan B gelandet sind.

    Äh ... ja ... das hast du natürlich viel detaillierter getan als ich:

    Ohne den genauen Vertrag zu kennen, kann niemand wirklich beurteilen, wie hier die Rechtslage ist. (...)


    Auch den Vertrag zwischen eggertspiele und Plan B müsste man genauer kennen. Wurde die ganze Firma eggertspiele von Plan B gekauft? Oder wurden nur Rechte an Spielen und Marken an Plan B übertragen?

    Entweder du liest sehr selektiv oder ich verstehe dich nicht ...


    Und übrigens: 2 x Singular ist in der Summe auch Plural. Aber ist auch eigentlich egal, wir können diesen Nebenstrang gerne beiseite legen.

  • Stronghold hat in einem der Beweisanträge in einem Schriftsatz an Eggert Spiele zwar nach einem Druckrecht gefragt ("I have asked you many times over the last 2 months to enable me to print GREAT WESTERN TRAIL again"), aber damit tatsächlich wohl bei genauerem Lesen der weiteren Korrespondenz einen Auftrag zum Drucken und Liefern durch Eggert gemeint - insofern würde Thygra bzgl. einem eingeschränkten Vertriebsrecht richtig liegen. Die ersten 5.000 Exemplare haben Stronghold übrigens 10.62$ pro Spiel gekostet. Tatsächlich sind diese "Altverträge" vielleicht grundsätzlich interessant, aber für die konkrete Markenrechtsklage faktisch unbedeutend. Daher können wir diese Diskussion tatsächlich vorerst auf Eis legen.


    Stronghold macht durch diese Klage (nur) ein eigenes Recht an der Marke GWT in den USA geltend, begründet dies mit dem Marktauftritt und sieht dieses Recht dann durch die Plan B-Auflage (die faktisch das gesamte Spieldesign inkl. Name weiterverwendet) verletzt. Da sich hierbei auch US-Juristen etwas verwundert die Augen reiben, scheint es eine rechtlich zumindest gewagte Argumentation zu sein.

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  • Mir geht dabei noch durch den Kopf, dass Stronghold GWT im Erscheinungsjahr auf der Messe in Essen verkauft hat. Und zwar ohne Vertriebsrechte für Deutschland zu haben, welche schon damals bei Pegasus lagen. Aber das nur so am Rande ... :evil:

  • Sicher, dass das Dollar und nicht Euros waren? Ich habe vom Überfliegen der Dokumente Euros im Kopf.

    Korrekt, es waren tatsächlich Euro: "For reference, as you know, we received a price of 10.62 EUR/unit on our last much smaller print run of 5000 units."


    Ist der Verkauf des gleichen Spiels durch mehrere Verlage auf einer internationalen Messe nicht üblich und ggf. sogar Gegenstand einer Klausel in der Vertriebsvereinbarung (auch wenn sich umgekehrt auf der GenCon der Bedarf an deutschsprachigen Spielen vermutlich umgekehrt in Grenzen hält)? Es sollte sich jedenfalls bzgl. der Auswirkungen auf die Verkaufszahlen in Grenzen halten - Spiele von Stronghold Games sind in Essen in der Regel deutlich teurer als Pegasus oder andere Verlage und werden daher nur vom ursprünglich beabsichtigten Zielpublikum angesteuert.... ;)

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  • Ist der Verkauf des gleichen Spiels durch mehrere Verlage auf einer internationalen Messe nicht üblich und ggf. sogar Gegenstand einer Klausel in der Vertriebsvereinbarung (auch wenn sich umgekehrt auf der GenCon der Bedarf an deutschsprachigen Spielen vermutlich umgekehrt in Grenzen hält)?

    Ob es üblich ist, ist irrelevant. Eine entsprechende Klausel im Vertrag ist jedenfall eher unüblich. Üblich ist allenfalls, dass ein Verlag sich für seine eigene Ausgabe den Messeverkauf vorbehält, aber nicht für andere Sprachversionen. Zumindest nicht meines Wissens.


    Man kann natürlich mündliche Nebenabsprachen treffen. Wenn jetzt z. B. ein niederländischer Verlag eine niederländische Version von GWT hätte verkaufen wollen und hätte in Absprache mit eggertspiele bei Pegasus angefragt, ob Pegasus etwas dagegen hat, dann hätte Pegasus vermutlich aus Kulanz zugestimmt, weil die niederländischen Verkäufe wohl keine Auswirkung auf die Verkäufe der deutsch-englischen Pegasus-Ausgabe hätten.


    Aber die US-Version hatte mit Sicherheit Auswirkungen auf die Verkäufe einer Pegasus-Ausgabe, die ebenfalls englisch enthält.