Marktplatz Preisdiskussion im Forum

  • Im Yedo Deluxe Thread wurde ein Marktplatz Angebot als Mondpreis betitelt. Die Markplatzregeln sagen zu Diskussionen folgendes

    "Preisdiskussionen werden nicht öffentlich geführt."


    Ist damit das Forum eingeschlossen oder nur der Marktplatz gemeint? Ich hatte es jetzt so interpretiert, dass das Forum dazu gehört, da die Diskussion damit ja öffentlich ist.

    • Offizieller Beitrag

    [Admin]

    Die Marktplatzregeln gelten für den Marktplatz.

    Im Forum kann selbstverständlich allgemein über Preise diskutiert werden. Wenn es dort um explizit benannte Marktplatzeinträge gehen sollte, ist das unerwünscht. (=> Inhalt melden!)

    2 Mal editiert, zuletzt von yzemaze () aus folgendem Grund: deutlicher formuliert

  • Ideal gelöst ist es sicherlich nicht, aber wo liegt eigentlich das Problem? Die Entscheidung liegt doch voll und ganz beim Käufer und wer er mit dem Preis einverstanden ist, so what?!


    Wer meint jemandem helfen zu wollen / können, der kann es ja via PN machen und keiner sonst bekommt es mit.

  • Ideal gelöst ist es sicherlich nicht, aber wo liegt eigentlich das Problem? Die Entscheidung liegt doch voll und ganz beim Käufer und wer er mit dem Preis einverstanden ist, so what?!


    Wer meint jemandem helfen zu wollen / können, der kann es ja via PN machen und keiner sonst bekommt es mit.

    Ja, wenn man telepathisch begabt wäre und die Namen der potenziellen Käufer kennen würde könnte man die persönlich anschreiben. Ist aber in der Realität eher unwahrscheinlich.

    Was die andere Frage angeht: ich bin dafür, Menschen auf moralisch fragwürdige Praktiken hinzuweisen. Die Entscheidung liegt auch dann noch voll bei ihnen, sie sind nur besser informiert. Mir erschließt sich nicht, wieso jemand außer dem Verkäufer selbst dagegen etwas haben könnte.

  • Definiere Mondpreis, moralische Fragwürdigkeit. Wann ist diese Grenze überschritten.


    Beispiel: Zwei Spiele, ehemals ähnlicher Ladenpreis, das eine ist Sammlerstück, das andere interessiert keine Sau. Wenn ich beide zum selben Preis anbiete in einem Hobbyforum kann ich das Unwissenheit, Gier, persönlicher Wertschätzung machen.


    Ich wäre auf jeden Fall als Anbieter ziemlich sauer, wenn mein Marktangebot von einem Dritten als moralisch verwerflich bezeichnet würde.

  • Bananenfischer : Die Diskussion wurde schon einmal geführt und das Ergebnis sind die aktuellen Marktplatzregeln.

    Ich habe den Thread gerade gelesen, naja, Teile davon zumindest. ;)

    Mir geht es nicht um die Marktplatzregeln, die finde ich angebracht, sondern um Rei s Fehlinterpretation, dass Preisdiskussionen hier generell unerwünscht seien.

    • Offizieller Beitrag

    [Admin]

    Fehlinterpretation, dass Preisdiskussionen hier generell unerwünscht seien.

    „Fehlinterpretation“ ist zu hart. Preisdiskussionen über aktive Marktplatzeinträge sind unerwünscht.

    Wenn ihr der Ansicht seid, dass wir die Marktplatzregeln (in diesem Punkt) deutlicher formulieren sollten, macht bitte konkrete Vorschläge.


    Ansonsten gilt immer noch, was 2017 galt:

    Wer dem Verkäufer etwas zum Preis mitteilen mag, kann das jetzt schon machen (per Konversation oder als Angebot).
    Wer andere Kommentare zu einem Artikel hat (Frage nach Auflage, Sprache etc.), kann nach wie vor kommentieren.
    Diskussionen über Preise sorg(t)en oft genug für böses Blut und erhitzte Gemüter. […]
    Die jetzige Regelung im Marktplatz erspart Sankt Peter und mir definitiv Arbeit.

    #LinkService


    Wer nach Lektüre des verlinkten Themas noch etwas beizutragen hat, darf das gerne tun. Wiederholungen der damaligen Argumente bringen uns nicht weiter.

  • Auf eBay und anderen Verkaufsportalen warnt mich auch niemand davor, ob ein Angebot günstig, durchschnittlich, überzogen, Wucher oder moralisch fragwürdig ist. Mir erschließt sich nicht, weshalb das hier anders sein sollte.

    Was die andere Frage angeht: ich bin dafür, Menschen auf moralisch fragwürdige Praktiken hinzuweisen.

    Du setzt offenbar als selbstverständlich voraus, dass es moralisch fragwürdig sei, ein Spiel zu einem höheren Preis anzubieten, als man es vielleicht an anderer Stelle bekommen könnte. Das ist aber nur deine Sichtweise. In einer freien Marktwirtschaft erschließt sich mir nicht, was daran moralisch fragwürdig sein soll. Jeder potenzielle Käufer, der ein Angebot in diesem Forum finden kann, der kann auch herausfinden, ob es noch günstigere Angebote im Netz gibt.

  • Ich sehe das zwiegespalten. Natürlich ist es moralisch nicht fragwürdig, den höchsten Preis herausholen zu wollen. Man hat ja schließlich selbst mal ordentlich Geld hingelegt.

    Bei den Angeboten auf ebay Kleinanzeigen, in denen dann für gebrauchte Wäre 30% mehr als aktueller Kaufpreis verlangt oder ein Spiel, welches gerade irgendwo im Sale ergattert wurde, teuer weiterverkauft werden soll (s. Ringkrieg) beschränke ich mich darauf, zu lachen.


    Hier im Forum ist es aber für meine Begriffe etwas anderes, hier ist ja nicht jeder angemeldet, sondern man ist irgendwo unter sich "Brettspielbegeisteren". Natürlich schützt einen das grundsätzlich schon davor, auf Wucher-Angebote hereinzufallen, da man schlicht besser informiert ist. Andererseits würde ich Verkaufsangebote wie o.g. hier nicht mehr nur lustig, sondern schon eher als unverschämt empfinden. Als Versuch, Gleichgesinnte über den Tisch zu ziehen.


    Ich kann aber auch verstehen, dass die Mods keine Lust haben, ständig aufkommende Streitigkeiten einzudämmen.

  • Im Yedo Deluxe Thread wurde ein Angebot im Marktplatz als Mondpreis betitelt (mittlerweile editiert, aber nicht im Folgepost). Dort wurde dann argumentiert, dass die Markplatzregeln nur dort gelten würden.


    Zitat
    Zitat


    Ich dachte, die Forenregeln verbieten Anmerkungen zum Marktplatz, zumal solche, die Transparenz schaffen?

    Meiner Erinnerung nach verbieten die Marktplatzregeln einen dementsprechenden Kommentar zum Mondpreis-Angebot.

    Es geht also um einen Marktplatz Eintrag und dessen Bewertung hier im Forum.


    Falls der Eindruck aufkam, dass ich durch die Regel eine generelle Preisdiskussion verbieten möchte... da will ich nicht. Es geht mir wirklich um die Marktplatzregel und wie diese hier ausgelegt wird.


    Ob die Regel selber sinnvoll ist oder nicht war jetzt nicht mein Ausgangspunkt. Du gibt es ja schon einen Diskussionsthread.

    Einmal editiert, zuletzt von Rei ()

  • ich sehe das Problem tatsächlich nicht. Jeder, der hier surft, kann mal eben einen neuen Tab aufmachen und die Preise googlen. Zumal ich bezweifeln möchte, dass in einem so speziellen Forum Grünschnäbel dabei sind, die ein Reef für 200€ kaufen.


    Obendrein sind hohe Preise ja nicht automatisch ein Zeichen von moralischem Fehlverhalten: Ich habe schon WoWs für 50€ weggehen sehen, da würde ich nur müde lächeln. Wenn mir aber jemand 250€ bieten würde, könnte ich schon drüber nachdenken. Genau so ist es auch beim Verkaufen: Wenn ich ein Spiel anbiete - und zwar nicht aus der Not heraus - dann gebe ich es für den Preis ab, den es mir wert ist.


    Was andere dafür verlangen ist mir dabei egal. Denn ich würde mein Exemplar nicht weit unter dem angegebenen Preis abgeben.


    Natürlich gibt es die Leute, die neue Kickstarter für 200% anbieten, aber wer darauf hereinfällt, hat auch Tomaten auf den Augen, da diese Spiele gerade überall präsent sind.


    Da muss man niemanden vor schützen, das kann sich jeder in 5 Sekunden selbst erarbeiten. Man hat ja auch keine demonstrierenden Massen vor jedem Gebrauchtwagenhändler oder Marktplatz.


    Disclaimer: Ich verkaufe meine Kickstarters meist zu 100% des Fundinglevels. Ein eventueller Aufpreis kann durch Versandkosten entstehen, das wars dann aber auch.

  • Da muss man niemanden vor schützen, das kann sich jeder in 5 Sekunden selbst erarbeiten. Man hat ja auch keine demonstrierenden Massen vor jedem Gebrauchtwagenhändler oder Marktplatz.

    100%ig bei dir. :up: Es wird ja auch niemand davor geschützt unter Preis zu verkaufen. Wer sind als Käufer / Verkäufer vorab nicht die Mühe machen will einen Preis zu vergleichen, der brauch sich auch nicht beschweren bzw. der muss nicht vor vermeintlich schlechten Angeboten geschützt werden. Außerdem ob ein Preis Wucher ist oder nicht, ist eine extrem subjektive Einschätzung, die oft nicht für jeden anderen gleichermaßen passt ... zudem sind wir in einem freien Land und alle Käufer / Verkäufer hier erwachsen genug ... :teach:

  • Zitat

    Außerdem ob ein Preis Wucher ist oder nicht, ist eine extrem subjektive Einschätzung

    Da mußte ich dann doch herzlich Lachen. :lachwein:

    Freut mich, dass ich dich so einfach erfreuen konnte ... :lol2: Gerade bei Sammlerstücken ist das genau meine Erfahrung aus der Praxis, der eine beschwert sich über jedes Angebot was über dem ursprünglichen Listenpreis ist ("Wie kann man denn bitte für ein gebrauchtes mehr verlangen, als es damals im Laden neu gekostet hat?") ... bei gleichem Preis gibts von anderen begeisterte Will-Haben-Mails, die sich sogar nachträglich dafür bedanken, dass sie die Möglichkeit hatten, ein so rahes Spielen überhaupt noch einmal in so gutem Zustand bekommen zu haben. Ob also ein Preis übertrieben hoch ist liegt tatsächlich sehr im Auge des Betrachters uns ist sehr subjektiv ...

  • Obendrein sind hohe Preise ja nicht automatisch ein Zeichen von moralischem Fehlverhalten: Ich habe schon WoWs für 50€ weggehen sehen, da würde ich nur müde lächeln. Wenn mir aber jemand 250€ bieten würde, könnte ich schon drüber nachdenken. Genau so ist es auch beim Verkaufen: Wenn ich ein Spiel anbiete - und zwar nicht aus der Not heraus - dann gebe ich es für den Preis ab, den es mir wert ist.

    Besser kann man es kaum formulieren. Ich habe deine Hervorhebung noch mal in rot betont.

  • Ich finde manche der Argumente, die jetzt und auch damals im Thread gemacht wurden, etwas scheinheilig, oder, da ich die Kommentierenden eigentlich nicht so einschätze, naiv.


    Als aktives Mitglied des Forums, das normalerweise auch über Spielepreise gut informiert ist fällt es mir öfter auf, dass zum Beispiel ein Spiel deutlich vergünstigt von einem Onlineshop und dann kurz darauf zum Originalpreis hier angeboten wird.

    Hier liegt die Vermutung schon sehr nahe, dass der Verkauf hier in gewinnbringender Absicht getätigt wird, nachdem die Ware zuvor deutlich günstiger eingekauft wurde.

    Das muss man nicht moralisch fragwürdig finden (denn auch Moralvorstellungen sind zu einem großen Teil subjektiv und von Person zu Person verschieden). Ich selbst tue das aber.


    Was mindestens genauso wichtig ist: der legale Aspekt wird dabei oft ignoriert. Wer Ware gezielt einkauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, handelt gewerblich, mit allen negativen Folgen, die das für Verkäufer hat.


    Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?


    Zumindest die Beiträge von Thygra und Fluegelschlaegerin legen die Vermutung nahe, dass sie sich mit diesem Aspekt von Onlineverkäufen nicht auseinandergesetzt haben.


    Zitat

    Du setzt offenbar als selbstverständlich voraus, dass es moralisch fragwürdig sei, ein Spiel zu einem höheren Preis anzubieten, als man es vielleicht an anderer Stelle bekommen könnte.

    Das tue ich nicht automatisch - wenn aber Privatpersonen bestehendes Recht umgehen indem sie zum Zweck des Profits mit Spielen handeln, ohne die mit dem Handel verbundenen Pflichten eingehen zu wollen, dann ja: hier gehe ich von einer moralischen als auch rechtlichen Eindeutigkeit aus.


    Eine Analogie zum Zuschlagen bei mengenmäßig limitierten Angeboten zum Zwecke der profitablen Weiterveräußerung sehe ich übrigens bei Konzerten und Sportevents: dort gehen Vereine/Künstler seit Jahren erfolgreich gegen sogenannte Scalper vor - und da habe ich noch nie das Argument gehört, solange die Preise gezahlt würden sei das doch okay.


    Eine andere Sache die mir konkret bei Treasure Island aufgefallen ist - als hier im Forum die Rede von diesem neuen Spiel war tauchten zeitgleich im Marktplatz einige Angebote für ein namensgleiches, deutlich älteres Spiel auf, das mit dem neuen bis auf den Namen nichts zu tun hat.

    Hier wurde natürlich im Marktplatztext korrekt der Name des alten Verlags angegeben, trotzdem werde ich den Verdacht nicht los, dass hier auf eine Verwechslung mit dem neueren Spiel spekuliert wurde...anders kann ich mir diese Gleichzeitigkeit eigentlich nicht erklären.

    Einmal editiert, zuletzt von Bananenfischer () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Ok, du kennst André (Thygra) nicht, aber gerade ihm vorzuwerfen, dass er vermutlich keine Ahnung vom Thema hat ist gelinde gesagt... höchst amüsant.


    Ich habe deinen Link jetzt nicht komplett gelesen, aber für mich sieht das lediglich nach einer Sammlung verschiedener Fälle aus, wo die Rede von der Anzahl der Verkäufe, etc. eine Rolle spielt. Die Anzahl ist tatsächlich aber kein Grund, sondern nur ein Hinweis dafür. Wichtig ist, wie lange du die Ware im Besitz hattest und selbst dann gibt es noch einen Freibetrag von 600€ (das passt auch zum Thema Scalper, die schnell über diesen Betrag sind).


    Hier und da ein Spiel für kleinen Gewinn abzustoßen ist also absolut rechtens.


    Darüber hinaus, wenn das Angebot eines Shops nicht mehr steht, wieso sollte das Spiel dann immernoch den alten Preis haben? Preise ändern sich ständig und das gilt nicht nur nach unten, sondern auch nach oben hin. Ich gehe ja auch nicht in den ALDI und jammer dann über die überhöhten Preise, nur weil sie letzte Woche im Angebot waren...


    Eine andere Sache die mir konkret bei Treasure Island ausgefallen ist - als hier im Forum die Rede von diesem neuen Spiel war tauchten zeitgleich im Marktplatz einige Angebote für ein namensgleiches, deutlich älteres Spiel auf, das mit dem neuen bis auf den Namen nichts zu tun hat.

    Hier wurde natürlich im Marktplatztext korrekt der Name des alten Verlags angegeben, trotzdem werde ich den Verdacht nicht los, dass hier auf eine Verwechslung mit dem neueren Spiel spekuliert wurde...anders kann ich mir diese Gleichzeitigkeit eigentlich nicht erklären.

    Wenn dein Gedanke zutrifft, gebe ich dir recht, ist das ein ziemlich armseliger Versuch. Auf der anderen Seite habe ich aber nie verstehen können, wie Leute schlicht zu dumm sind einfach mal zu lesen was sie da eigentlich machen / kaufen. Da habe ich tatsächlich kein Mitleid. Wenn du bei der Bank etwas unterschreibst, solltest du auch vorher gelesen haben, was du da unterschreibst.

  • Ok, du kennst André (Thygra) nicht, aber gerade ihm vorzuwerfen, dass er vermutlich keine Ahnung vom Thema hat ist gelinde gesagt... höchst amüsant.


    Ich habe deinen Link jetzt nicht komplett gelesen, aber für mich sieht das lediglich nach einer Sammlung verschiedener Fälle aus, wo die Rede von der Anzahl der Verkäufe, etc. eine Rolle spielt. Die Anzahl ist tatsächlich aber kein Grund, sondern nur ein Hinweis dafür. Wichtig ist, wie lange du die Ware im Besitz hattest und selbst dann gibt es noch einen Freibetrag von 600€ (das passt auch zum Thema Scalper, die schnell über diesen Betrag sind).


    Hier und da ein Spiel für kleinen Gewinn abzustoßen ist also absolut rechtens.

    Bei meinem Link geht es erstmal grundsätzlich um den Unterschied zwischen gewerblich und privat, und die sich daraus ergebenden Folgen.

    Ergänzt wird das dann durch eine Sammlung relevanter Urteile.

    Hast Du zu der Aussage mit den 600€ eine Quelle? Das ist mir nämlich neu.

  • Wer sich im Zeiten von Internetsuche nicht über akteulle Preise informieren kann, hat einfach das Geld, um die Mondpreise zu bezahlen und es ist ihm wahrscheinlich auch egal wieviel der Verkäufer dabei verdient.


    Habt ihr mal gesehen, was Leute für restaurierte Möbel oder Autos ausgeben?

  • Die Ausgangsfrage wurde im ersten Post von yzemaze beantwortet.


    Ich verstehe jetzt auch das Missverständnis wegen allgemeinen Preisdiskussionen. Mein Zitat aus den Marktplatzregeln könnte man so interpretieren. Für mich ist schon klar gewesen, dass die Regel nur für Marktplatz Angebote gilt. :)

  • § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG


    Hier gibt es einen verständlichen Artikel, der auch nicht ganz so alt ist wie die meisten anderen:


    Focus

    Ich glaube, hier bringst Du zwei unterschiedliche Aspekte durcheinander - den steuerrechtlichen nach ESTG, und den von mir abgesprochenen bezüglich Gewährleistung nach BGB. Meines Erachtens handelt es sich hier um zwei voneinander getrennte Aspekte.

  • Von Gewährleistung steht oben kein Wort und die hat auch nicht viel damit zu tun. Es ging dir lediglich um die rechtlichen (legalen) Aspekte zum Thema Weiterverkauf.


    Hier liegt die Vermutung schon sehr nahe, dass der Verkauf hier in gewinnbringender Absicht getätigt wird, nachdem die Ware zuvor deutlich günstiger eingekauft wurde.


    Was mindestens genauso wichtig ist: der legale Aspekt wird dabei oft ignoriert. Wer Ware gezielt einkauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, handelt gewerblich, mit allen negativen Folgen, die das für Verkäufer hat.

  • Von Gewährleistung steht oben kein Wort und die hat auch nicht viel damit zu tun. Es ging dir lediglich um die rechtlichen (legalen) Aspekte zum Thema Weiterverkauf.


    Hier liegt die Vermutung schon sehr nahe, dass der Verkauf hier in gewinnbringender Absicht getätigt wird, nachdem die Ware zuvor deutlich günstiger eingekauft wurde.


    Was mindestens genauso wichtig ist: der legale Aspekt wird dabei oft ignoriert. Wer Ware gezielt einkauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, handelt gewerblich, mit allen negativen Folgen, die das für Verkäufer hat.

    Doch, von Gewährleistung steht in meinem Link oben einiges - hast Du den überhaupt angeschaut?

    Ich bin kein Jurist und lasse mich gerne von einem Experten belehren - bis dahin gehe ich davon aus, dass die von Dir verlinkten steuerrechtlichen und die von mir gemeinten a anderen Aspekte nicht gleich behandelt werden.

  • Nix steht da von Gewährleistung. Vielleicht wirst du ja zu einem anderen Artikel weitergeleitet?

    Aus meinem Link:

    Zitat

    Die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 476 ff. BGB) finden nur Anwendung, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Das Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs hat erhebliche Auswirkungen auf die Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses für das angebotene Produkt: Während ein gewerblicher Verkäufer bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten und bei Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von 12 Monaten einräumen muss, kann der private Verkäufer die Gewährleistung sogar komplett ausschließen

  • Ob also ein Preis übertrieben hoch ist liegt tatsächlich sehr im Auge des Betrachters uns ist sehr subjektiv ...

    Du verwechselst anscheinend Markwert mit Preis?

    Falls ein Spiel nirgends unter 200,- EUR zu bekommen ist, dann ist ein Preis von 150,- EUR natürlich nicht übertrieben hoch, selbst wenn der Neupreis des Spiels vielleicht einst bei 20,- DM lag.

    Aber es geht hier ja explizit um Fälle, wo man eben nachweisen (objektiv!) könnte/kann, daß der Marktwert unterhalb des hier im Markt genannten Wertes liegt - damit ist der Preis dann auch objektiv übertrieben hoch. Wikipedia nennt als Faustregel übrigens das Doppelte als mögliche Grenze zum Wucher.


    Der Trick bei dem Ganzen ist, daß ja die Forenregeln hier bei Unknowns bereits schon die Diskussion darüber verbieten, wo der Marktwert eines Spieles liegt, sobald es einen Marktplatzeintrag dazu gibt. Und daher ist der von Rei zitierte Beitrag in meinen Augen ein Verstoß gegen die Forenregeln.

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    • Offizieller Beitrag

    Was ist eigentlich mit dem unmoralischen ANNEHMEN von Angeboten? Wenn zum Beispiel ein User ein Spiel deutlich niedriger anbietet, als der aktuelle Marktpreis ist? Sollte das nicht auch verhindert werden?


    Wenn also ein User zum Beispiel ein "Im Schatten der Zwillingssonnen" für 20€ hier einstellen würde?

    Warnt ihr dann auch gleich?


    Was Thygra gesagt hat - ICH stelle ein Spiel zu dem Preis ein, zu dem ICH bereit bin, es her zu geben. Was ist daran "moralisch verwerflich"?

  • Eine Diskussion ist aber was anderes als ein Kommentar zu einem vermeintlich überteuerten Marktplatz-Eintrag.

    "If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear." - George Orwell

  • Bananenfischer


    Da mag ja gerne irgendwo im Artikel das Wort Gewährleistung vorkommen, aber das hat mit dem Thema das du selbst angestossen hast rein gar nichts am Hut. Wirkt für mich eher wie ein kläglicher Versuch eine Ausrede zu finden um aus der Nummer wieder herauszukommen.


    Zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Selbst wenn dem so wäre, würde ich dich jetzt fragen, wo hier im Thread und in deinen Aussagen der legale Aspekt vorkommt? Das würde bedeuten, dass jemand durch Privatverkauf versucht die Gewähleitung zu umgehen, wovon hier aber weit und breit keine Rede war.


    Behalt deine Meinung, kein Problem, aber der Versuch das Ganze moralisch und rechtlich zu untermauern ist nach hinten losgegangen. Du hast hier einiges zusammengeworfen (was du mir jetzt vorwirfst), akzeptiere es einfach und das Thema ist durch.

  • Ja. Ich hätte Skrupel, ein offensichtlich aus Unwissenheit heraus getätigtes deutlich unter Marktpreis liegendes Angebot anzunehmen und würde den Verkäufer eventuell auf die Diskrepanz aufmerksam machen. Das hat für mich etwas mit Anstand zu tun.

    Nichts von dem was Du schreibst ist wahr.

    Ich habe meine Meinung klar dargelegt inklusive Link zur Verdeutlichung.

    Wenn Du mich falsch verstehst weil Du Dir nicht die Mühe machst den Link zu lesen ist das Dein Problem, nicht meines.

  • Nix steht da von Gewährleistung. Vielleicht wirst du ja zu einem anderen Artikel weitergeleitet?

    Aus meinem Link:

    Zitat

    Die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 476 ff. BGB) finden nur Anwendung, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Das Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs hat erhebliche Auswirkungen auf die Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses für das angebotene Produkt: Während ein gewerblicher Verkäufer bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten und bei Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von 12 Monaten einräumen muss, kann der private Verkäufer die Gewährleistung sogar komplett ausschließen

    Ach klar, ich habe nicht deinen link gelesen, sondern den von H8Man Stimmt natürlich, darin ging es um die Gewährleistung. Allerdings handelt es sich hierbei um den gewerblichen Verkauf und nicht den privaten. Und ein gewerbsmäßiger Handel liegt ja nicht dann vor, wenn ich Fabelpreise für Großvaters alte Handkreissäge aufrufe. Und um nix anderes ging es ja ursprünglich.

  • Als aktives Mitglied des Forums, das normalerweise auch über Spielepreise gut informiert ist fällt es mir öfter auf, dass zum Beispiel ein Spiel deutlich vergünstigt von einem Onlineshop und dann kurz darauf zum Originalpreis hier angeboten wird.

    Das ist aus meiner Sicht ein besonderer Fall, von dem man nicht auf alle Angebote verallgemeinern sollte.

    Was mindestens genauso wichtig ist: der legale Aspekt wird dabei oft ignoriert. Wer Ware gezielt einkauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen, handelt gewerblich, mit allen negativen Folgen, die das für Verkäufer hat.

    Das ist mir vollkommen bewusst. Mir war aber nicht klar, dass es dir um solche Sonderfälle ging. Aus deinen ersten Beiträgen oben ging das für mich nicht hervor.

    Zumindest die Beiträge von Thygra und Anna2001 legen die Vermutung nahe, dass sie sich mit diesem Aspekt von Onlineverkäufen nicht auseinandergesetzt haben.

    Zumindest bei mir irrst du dich. Mein eBay-Account ist von 1999, also aus dem Jahr des Starts der Plattform in Deutschland. Ich bin also schon sehr lange dabei und habe mich entsprechend oft mit den Themen "privater Verkauf" und "gewerblicher Verkauf" auseinandergesetzt. Aus diesem Grund habe ich im Moment sogar 2 Accounts, einen gewerblichen und einen privaten. Aber das nur am Rande.


    Wenn Menschen einen Artikel kaufen und ihn kurz darauf wieder verkaufen, sollte (aus meiner Sicht!) das Finanzamt viel stärker tätig werden und diese Menschen als gewerblich einstufen. Da wird nämlich leider viel Missbrauch getrieben, finde ich.


    Wenn aber Menschen ihren Dachboden oder Keller ausräumen und dabei viel finden, was zum Wegwerfen zu schade ist, dann finde ich absolut nicht nachvollziehbar, weshalb man für die Verkaufseinkünfte auch noch Einkommensteuer zahlen sollte, nur weil man innerhalb eines Jahres mehr Artikel verkauft, als das Finanzamt noch "privat" findet. Da finde ich die Einstufung des Finanzamtes etwas weltfremd.


    Aktuelles Beispiel: Meine Herzallerliebste kann aus gesundheitlichen Gründen ca. 95% ihrer Schuhe nicht mehr tragen. Im Prinzip möchten wir die jetzt alle verkaufen, aber ich traue mich nicht, mehr als 5-6 Paar gleichzeitig einzustellen, weil ich Angst davor haben muss, dass ich gewerblich eingestuft werde.


    Dasselbe gilt für viele andere "Altlasten" aus früheren Jahren, die daheim nur Ballast sind, aber zum Wegwerfen zu schade sind. Und es ist ja auch eine Frage der Nachhaltigkeit, nicht alles in den Müll zu werfen.


    Aber ich komme gerade weit vom Thema ab, sorry, war nicht geplant, hat sich so ergeben ...

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Aus meinem Link:

    Ach klar, ich habe nicht deinen link gelesen, sondern den von H8Man Stimmt natürlich, darin ging es um die Gewährleistung. Allerdings handelt es sich hierbei um den gewerblichen Verkauf und nicht den privaten. Und ein gewerbsmäßiger Handel liegt ja nicht dann vor, wenn ich Fabelpreise für Großvaters alte Handkreissäge aufrufe. Und um nix anderes ging es ja ursprünglich.

    Ursprünglich ging es grundsätzlich darum, ob die Diskussion über Marktplatzangebote, auch an anderen Stellen im Forum, in Ordnung ist.

    Meine Beispiele waren natürlich speziell und unterscheiden sich von den von Dir angerissenen Fällen - ich bin da grundsätzlich für eine Einzelfallabwägung und sehe schon ein, dass Kommentare direkt in Marktplatzeinträgen mehr Ärger verursachen als Nutzen bringen würden.

    Was den von Rei ins Spiel gebrachten Beitrag angeht - da hätte wohl eine Umformulierung (statt "hier im Marktplatz gibt es ein Angebot" einfach "es gibt gerade Angebote die m.E. überteuert sind) den hiesigen Regeln genügt, aber fast den gleichen Effekt gehabt.

  • Ich persönliche sehe Unknown als Gemeinschaft von Brettspiel-Freaks, die sich virtuell in der Art eines Stammtisches versammeln, um über alle Aspekte von Brettspielen zu diskutieren. Weil auch innerhalb dieser Gemeinschaft Spiele ge- und verkauft werden, ist auch der Marktplatz sinnvoll. Nach meiner Erfahrung werden von regelmäßig aktiven Mitglieder Spiele tendenziell auch für angemessene Preise in den Marktplatz eingestellt. Diese Leute wissen, dass das hier eine Plattform mit relativ hohem Fachwissen der Teilnehmer ist.


    So. Und dann gibt's auch noch diejenigen, die das Forum nur read-only nutzen, um die aktuellsten Informationen abzugreifen, und den Unknowns-Marktplatz nur dafür brauchen, um dort neben 3-5 weiteren Plätzen ihre alten Versionen ganz schnell an den Mann zu bringen, sobald eine Neuauflage angekündigt ist. Oder um das Spiel OVP mit 50% Aufschlag anzubieten, was eine Woche zuvor im Brettspiel-Schnäppchen-Thread diskutiert wurde. Oder um Angebote zu machen, die arg grenzwertig sind in den Daten, die genannt werden oder eben auch nicht, etwa bei möglichen Namensverwechselungen oder indem detaillierte Inhaltslisten zur Angebotsbeschreibung gehören, aus denen für den Spielekenner (und nur für den!) erkennbar ist, dass das Spiel gar nicht vollständig ist.


    Nach den aktuellen Regeln darf man nicht über solche Angebote diskutieren. Ich persönlich akzeptiere dies, halte es aber im Sinne von unknows.de de als Gemeinschaft von Brettspiel-Freaks nicht immer für angemessen, solche teils schon arg grenzwertigen Sachen unter den Schutz genau der Gemeinschaft zu stellen, die manche Anbieter bewusst ausnutzen und für dumm verkaufen wollen. Wohlgemerkt: ich rede von grenzwertigen Angeboten. Dass jeder Sachen zu Preisen anbieten, für die er selbst das Spiel abgeben würde, ist davon überhaupt nicht betroffen. Wenn ein Verkäufer zu teuer anbieten, verkauft er's halt nicht, fertig und aus.

    • Offizieller Beitrag

    [Admin]

    Oder um Angebote zu machen, die arg grenzwertig sind in den Daten, die genannt werden oder eben auch nicht, etwa bei möglichen Namensverwechselungen oder indem detaillierte Inhaltslisten zur Angebotsbeschreibung gehören, aus denen für den Spielekenner (und nur für den!) erkennbar ist, dass das Spiel gar nicht vollständig ist.


    Nach den aktuellen Regeln darf man nicht über solche Angebote diskutieren.

    Das ist falsch.

    6. Preisdiskussionen

    Preisdiskussionen werden nicht öffentlich geführt. Bitte kontaktiert den Verkäufer per Konversation, falls ihr ihm Hinweise zu seiner Preisvorstellung geben wollt.

    (Warn-) Hinweise bzgl. Verwechslungsgefahr mit Spielen gleichen Titels oder zu offenbar fehlendem Material, Fragen zu fehlenden Angaben von Auflagen (Indonesias 2,5-fache Holzteile anyone?) sind nicht verboten. Da steht ja explizit „Preisdiskussionen“. Das heißt nicht, dass sich hier jemand bemüßigt fühlen muss, den Marktplatzpolizisten zu spielen, aber man kann ja durchaus mal nach einer fehlenden Verlags- oder Auflagenangabe fragen ;)

    Falls euch (möglicherweise) absichtlich irreführende Angebote auffallen, nutzt bitte Inhalt melden. Nur wenn wir (wiederholt) auf problematische Inhalte hingewiesen werden, lässt sich ggf. ein schwarzes Schaf zweifelsfrei als solches identifizieren. Irreführende Inhaltslisten sind mir z. B. bis dato nicht aufgefallen.

    Es kommt immer mal wieder vor, dass die Marktplatzregeln ausgelotet oder kreativ interpretiert werden, oft aus Unwissenheit, aber sicher gelegentlich auch ganz bewusst. Wenn wir davon Kenntnis erlangen, gibt’s dazu eine deutliche Ansage. Das hat bisher ganz gut funktioniert ;) Falls jemand wiederholt durch unseriöse Angebote auffallen sollte, könnten wir aber auch problemlos die Berechtigung zum Verkauf im Marktplatz entziehen …


    tl;dr Meldet problematische Einträge bitte, ruhig auch nachträglich. Wir können nur eingreifen, wenn wir von Problemen erfahren.


    PS: Weitere Verwechslungsgefahr: Sprache eines Spiels. Das ist in den Bedingungen unter 1. erfasst.

    Auch hier wieder: Wenn ihr konkreten Bedarf für Ergänzungen oder andere Formulierungen seht: Meldet euch bitte mit entsprechenden Anregungen.