Wer hat Vorfahrt?

  • Hallo,


    meine Theorieprüfung ist Jahre her, inzwischen bin ich pensionierter Radfahrer und so langsam zweifele ich immer mehr, ob ich wirklich immer Vorfahrt habe :-).


    Zwei Situationen sinds, die erstere ist etwas komplizierter zu erklären und treffe ich recht häufig an, die zweite ist eher interessehalber.



    1. Stellt euch den Straßenverlauf wie ein vor euch ausgebreitetes "T" vor. Ihr kommt nun den "Stiel" nach oben gefahren, gelangt zur Kreuzung und möchtet nach links abbiegen. Von links kommt ein Fahrer, der geradeaus weiter möchte und von rechts kommt einer, der nach links abbiegen und damit den "Stiel" runterfahren möchte. Beide Straßen sind gleichrangig.


    Der Fahrer links von mir müßte ja mich vorlassen, ich wiederum den Fahrer rechts von mir. Dieser allerdings müßte als Linksabbieger ja wieder den Fahrer links von mir vorlassen, da dieser geradeaus möchte. Tja, und nun? Immer, wenn mir das passiert, gibts großes Halten und keiner weiß weiter. Manche fahren einfach los, manche lassen halt vorbei. Aber irgendwie ist jeder unsicher. Kennt einer von euch dafür ne "amtliche Lösung"?



    2. Normale Straße, also keine Hauptstraße, nach rechts geht eine Einbahnstraße ab, welche aber von Fahrradfahrern auch in der Gegenrichtung genutzt werden darf. Wenn von dort nun ein Fahrradfahrer kommt und nach links abbiegen möchte, hat er dann Vorfahrt (da er ja von rechts kommt) oder nicht (da es ja eigentlich eine Einbahnstraße ist)?



    Vielleicht weiß ja jemand Rat.


    Gruß



    Mat

  • Ohne Gewähr!


    1. Der Fahrer zu deiner Rechten darf zuerst, weil du ihn vorlassen musst und der andere dich vorlassen muss. Äußerst verzwickte Angelegenheit, da kann man schon verstehen dass Ratlosigkeit herrscht.
    P.S. Das ist ein wenig aus dem Bauch heraus interpretiert und nicht nachgeschlagen.


    2. Der Radfahrer, der aus der Einbahnstraße kommt muss warten, da es sich hier um eine Einbahnstraße handelt aus der in dieser Richtung normalerweise kein Verkehr zu erwarten ist. Kurz, die Einbahnstraße ist in diesem Fall nicht gleichrangig.

  • Zitat

    Original von marco27
    2. Ja der Fahrradfahrer hat Vorfahrt.


    Wirklich, also da war ich mir ziemlich sicher, dass es nicht so ist.



    zu 1.
    Stimmt, in nicht eindeutigen Situationen soll man sich per Handzeichen o.ä. verständigen.
    Ist bei mir auch schon ein weilchen her :)

  • Thema Handzeichen:
    Natürlich ist es praktisch und vernünftig, sich so zu verständigen.
    Tatsächlich könnte man aber durch Handzeichen dafür verantwortlich gemacht werden, falls der andere auf Grund der Handzeichen z.B. losfährt, ohne sich nochmal zu vergewissern, daß er freie Fahrt hat, und dann einen Unfall baut. Dann kann er sich auf das von Dir gegebene Handzeichen berufen.


    Ich weiß nicht, wie oft das tatsächlich vorkommt und er müßte Dir das Handzeichen ja auch erstmal nachweisen.
    Aber beobachtet selbst, wie oft z.B. gerade Radfahrer und Fußgänger, denen man signalisiert, daß man selbst wartet, einfach losfahren/marschieren, ohne sich vorher nach anderen Verkehrsteilnehmern umzusehen...

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  • Ist eigentlich alles recht einfach... ;)


    1. A (links) muss auf B (mitte) warten, B (mitte) muss auf C (rechts) warten. Also fährt erst C, dann B, dann A. C sieht ja auch, dass A auf B warten muss und kann A damit auch keine Vorfahrt nehmen, weil A keine Vorfahrt hat.


    (rechts vor links ist da die höherwertigere Vorfahrtsregel als die Regel Linksabbieger müssen Gegenverkehr durchlassen)


    Die Südländer würden das natürlich anders regeln: Der Fahrer mit der lautesten Hupe, der dann auch einfach losfährt hat Vorfahrt. Fakten schaffen ;)



    2. Der Radfahrer hat tatsächlich immer Vorfahrt, weil die Strasse für die Fahrradnutzung in "falscher" Richtung freigegeben ist. Damit hat er das Recht dort herauszukommen und auch die üblichen Vorfahrtsregeln gelten.


    Ist die Straße nicht freigegeben, befindet er sich dort rechtswidrig und hat damit auch keine Vorfahrt. Trotzdem darf man ihn natürlich nicht umnieten, wegen Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer, der Pflicht im Strassenverkehr mit fast allem (auf die Straße springende Omas, etc.) und mit Fehlverhalten anderer zu rechnen, etc.


    siehe
    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat220.htm

  • Zitat

    Original von Sternenfahrer
    Tatsächlich könnte man aber durch Handzeichen dafür verantwortlich gemacht werden, falls der andere auf Grund der Handzeichen z.B. losfährt, ohne sich nochmal zu vergewissern, daß er freie Fahrt hat, und dann einen Unfall baut. Dann kann er sich auf das von Dir gegebene Handzeichen berufen.


    Das ist so nicht richtig. Wenn Dir jemand mit Handzeichen zu verstehen gibt, dass er Dir die Vorfahrt lässt, heißt das nicht, dass Du damit freie Fahrt hast. Du musst weiterhin die restliche Verkehrssituation einschätzen und kannst Dich nicht darauf berufen, dass der andere die Situation im Überblick hatte und Dir zu Recht signalisiert hat Du könntest fahren.


    Wenn er Dir signalisiert Du kannst fahren und er fährt Dir dann doch selber rein, dann kansnt Du Dich drauf berufen. Wenn er signalisiert und stehen bleibt und Du fährst einem anderen rein, bist Du Schuld, weil Du hättest selbst nochmal die Situation prüfen müssen und Dich nicht auf andere verlassen.

  • Eric,
    das habe ich anders gelernt, ich finde es sinnvoll und deswegen bin ich trotz Deines Einwands nicht bereit, meine Sorgfalt in dem Punkt in Zukunft zu unterlassen! :)
    Woher weiß ich denn, ob der andere Deinen Standpunkt teilt?
    Ich will ja nicht Recht haben, sondern Unfälle vermeiden. :peace:

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  • Zu Frage 1 habe ich inzwischen nachgeforscht und es gibt tatsächlich eine offizielle Antwort vom Bundesverkehrministerium, die mit meiner nicht übereinstimmt.


    Die richtige Auflösung sieht demnach so aus:


    C fährt in die Kreuzung bis zur Mitte ein, darf aber nicht abbiegen weil er als Linksabbieger den Gegenverkehr A vorlassen muss. B fährt nun hinter C in die Kreuzung ein und biegt hinter dem Heck von C ab und fährt zwischen C und dem Strassenrand die Strasse entlang. Dann fährt A, weil er von C vorbeigelassen werden muss und dann biegt erst C endgültig ab.


    Für den Fall dass die Strasse nicht breit genug ist, damit B hinter C abbiegen kann, müssen die Fahrer sich untereinander verständigen. Dort wird empfohlen dass C auf seine Vorfahrt in die Kreuzung verzichtet, um die Kreuzung nicht zu verstopfen, d.h. B vorlässt. Dann würde B vor A vor C fahren.


    Link: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2856

    3 Mal editiert, zuletzt von Eric ()

  • Super, Eric! Allerdings find ich den letzten Absatz, also die Empfehlung bei enger Straße, unnötig kompliziert. Da wäre es wirklich besser gewesen, wenn C oder A als Erster fahren dürfte. Aber insgesamt gut zu wissen. Da kann die nächste Kreuzung ja kommen.


    Gruß


    Mat

  • Da die Fragen doch nicht so leicht zu beantworten sind brauchen wir vielleicht noch weitere Hintergrundinformationen.


    Hat einer der Fahrer in Situation 1 einen Klapptisch im Auto? Wird ein Kartenspiel (deutsches oder französisches Blatt) mitgeführt?
    In diesem Fall könnte die Situation mit einer kleinen Skatrunde in der Kreuzungsmitte aufgelöst werden. 3 Bock- 3 Ramsch danach wird nach Punktestand losgefahren :poker:


    In Situation 2 könnte eine Runde Speed die Lösung bringen.... :)


    Sind wir Spieler oder nicht ???

    heffernan
    ------------------------------------------
    We have to wear these shorts !
    It's an offical company issue !!!

  • Zitat

    Original von Mat
    Da kann die nächste Kreuzung ja kommen.


    Gruß


    Mat


    Sag mal dann Bescheid, ob es geklappt hat :hahaha:

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Zitat

    Zu Frage 1 habe ich inzwischen nachgeforscht und es gibt tatsächlich eine offizielle Antwort vom Bundesverkehrministerium, die mit meiner nicht übereinstimmt.


    *)

  • Zitat

    Original von Boogie


    *)


    Das ist natürlich wieder so ein Fall, wo das Ministerium keine Ahnung hat... :floet:

  • Stimmt... das war dann die Verständigung mit Handzeichen... im Nachhinein....

  • Zitat

    Original von Tyrfing
    Das ist doch alles rein theoretisch, in der Praxis fährt doch sowieso einer einfach und alle anderen treten auf die Bremse und fluchen! :)


    Als Fahrradfahrer steht man eh ganz unten auf der Verkehrsteilnehmerrangliste.