German Autobaaaaaaaaaahn! … und die StVO

  • Tja, versetztes Fahren, in einer Baustelle, mit 80 km/h. Ich sehe keinerlei Fehler, die der Smartfahrer gemacht hat.

    Man kann in dem Video so halbwegs erahnen, dass vor dem Smart kein anderes Auto fährt. Dann soll er halt überholen oder rechts rüber gehen. Mir gehen diese Fahrer auch auf die Nerven, die sich erst links rantasten und sich dann nicht trauen (zumal so ein Smart jetzt ja auch nicht unbedingt breit ist).

  • Kann ich verstehen, ist jedoch trotzdem StVo konform in einer Baustelle so zu fahren.


    Bzgl Breite:


    Ein Fehler, den der Porschefahrer zB macht ist überhaupt links zu fahren.

    Denn dort dürfen nur Kfz innerhalb einer Baustelle fahren, die weniger als 2m breit sind (mit Spiegeln). Das Porschemodell, das er fährt, ist jedoch 2,024m breit (ohne Spiegel). Also verstößt er hier gegen geltendes StVo Recht.


    Hier steht was zur Breite drin und zum versetzt fahren:


    Autobreiten in der Baustelle | ADAC

    Einmal editiert, zuletzt von Krazuul ()

  • Bei der Breite will ich Dir nicht widersprechen, wobei wir bei der konkreten Baustelle nicht wissen, wie breit die Spur ist. Es gibt auch breitere linke Spuren in Baustellen.


    Aber zeig mir doch bitte mal, wo es StVO-konform ist, auf einer freien linken Spur versetzt zu fahren. In Kolonnenfahrt ist mir klar, dass man nicht über etliche Kilometer neben einem anderen Fahrzeug her fährt, sondern stattdessen schräg hinter dem. Aber in einer Situation, wo ich kein Fahrzeug vor mir habe und dennoch nicht schneller als die Fahrzeuge rechts fahre, da muss ich mich doch an das herrschende Rechtsfahrgebot halten.

  • Rechtsfahrgebot gilt natürlich und ja, das hätte der Smartfahrer auch einhalten, bzw. schneller überholen müssen.


    Jedoch sollte das jemanden nicht kratzen, der bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt, denn wenn er wiederum zu schnell fährt, verstößt er ja nochmals gegen die StVo.

  • Jedoch sollte das jemanden nicht kratzen, der bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt, denn wenn er wiederum zu schnell fährt, verstößt er ja nochmals gegen die StVo.

    Ja, das stimmt. Ob das zutrifft, wissen wir jedoch nicht.

    Die genannten Verstöße des Porsche-Fahrers (Breite, Geschwindigkeit) sind Mutmaßungen (zugegeben: beides relativ wahrscheinlich).

    Der Verstoß des Smart-Fahrers ist offensichtlich im Video zu erkennen (wenn meine Beobachtung zutrifft, dass vor ihm keiner fährt, aber ich denke, das ist zu erkennen)


    Und abseits der StVO meine persönliche Meinung: eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen dessen, was "nur" ein Verwarnungsgeld gibt, ist bei uns allgemein gesellschaftlich akzeptiert (wenn mir an diese Stelle vehement Gegenwind entgegen schlägt, verstehe ich das, kann das aber ab)

  • Das "Recht auf Autobahn-Raserei" in Deutschland ist 1:1 vergleichbar mit der Einstellung der meisten US-Amerikaner zu Waffenbesitz. Fernab von jeder Vernunft und Verstand. ADAC / NRA sowie die jeweiligen weit-rechten Politiker geben sich da nicht viel in Sachen Verbohrtheit.

  • Bzgl Breite:


    Ein Fehler, den der Porschefahrer zB macht ist überhaupt links zu fahren.

    Denn dort dürfen nur Kfz innerhalb einer Baustelle fahren, die weniger als 2m breit sind (mit Spiegeln). Das Porschemodell, das er fährt, ist jedoch 2,024m breit (ohne Spiegel). Also verstößt er hier gegen geltendes StVo Recht.

    Das ist leider doppelt falsch. Wenn es sich um einen Porsche 911 handelt (wie dem Benutzernamen zu entnehmen ist), so beträgt die Breite ohne Spiegel 1852 mm und mit Spiegel 2024mm.

    Bei der Breite will ich Dir nicht widersprechen, wobei wir bei der konkreten Baustelle nicht wissen, wie breit die Spur ist. Es gibt auch breitere linke Spuren in Baustellen.

    Ich kenne den Baustellenabschnitt aus eigener Erfahrung. Durch die Baustelle auf der A5 fahre ich zur Zeit mehrmals im Monat. Die höchst zulässige Breite beträgt dort (wie auf den meisten anderen Autobahnbaustellen übrigens auch) auf der linken Spur 2,10 m. Der Porsche darf dort also sehr wohl fahren.

    Die einzige Unbekannte in diesem Szenario ist die Geschwindigkeit. Leider ist sie in dem Video auf dem Tacho nicht zu erkennen.


    Rechtsfahrgebot gilt natürlich und ja, das hätte der Smartfahrer auch einhalten, bzw. schneller überholen müssen.


    Jedoch sollte das jemanden nicht kratzen, der bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt, denn wenn er wiederum zu schnell fährt, verstößt er ja nochmals gegen die StVo.

    Das sollte mich sehr wohl kratzen, denn das Fahren der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Überholspur rechtfertigt noch lange kein Blockieren derselben. Sich als Oberlehrer aufzuspielen kann auch böse nach hinten losgehen. Blockiert man die Spur oder bremst sogar andere Autos aus (egal ob diese zu schnell sind oder nicht) ist man ganz schnell im Bereich der Nötigung angelangt. Wenn jemand meint er will zu schnell fahren, dann obliegt es nicht den anderen Verkehrsteilnehmer sich als Regulativ aufzuspielen. Kommt es zum Unfall, trifft den zu schnell fahrenden natürlich auch eine Mitschuld, der Blockierer wird sich aber ebenfalls nicht aus der Verantwortung stehlen können.


    Der einzige, kleine Fehler den der Porschefahrer begeht, ist das "Depp". Aber na ja. Wenn er doch recht hat...

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Kleiner, aber entscheidender Denkfehler:

    Fährt man mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf der linken Spur, blockiert man diese per Definitionem nicht.

    Es gibt kein Recht auf Rasen auf der linken Spur.


    Edit: da habe ich mich wohl getäuscht.

    Rechtsfahrgebot gilt unabhängig von der (Höchst-) Geschwindigkeit.

  • Kleiner, aber entscheidender Denkfehler:

    Fährt man mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf der linken Spur, blockiert man diese per Definitionem nicht.

    .... wenn die rechte Spur frei ist sehr wohl.

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Es bleibt trotzdem "nur" ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sowohl eine Behinderung und erst recht auch eine Nötigung liegen nicht vor.


    Und der zu schnell fahrende, der dem Smart von hinten auffährt kriegt keine Mitschuld, sondern ist alleiniger Unfallverursacher.


    Für eine Behinderung wird in der Rechtsprechung eine Geschwindigkeit angenommen, die unter 60% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. Das liegt hier ziemlich sicher nicht vor. Der Smart hat auch nicht gebremst. Damit keine Schuld bei ihm, wenn jemand auffährt.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Der einzige, kleine Fehler den der Porschefahrer begeht, ist das "Depp". Aber na ja. Wenn er doch recht hat...

    Eine kleine Anmerkung:

    In der Originalversion sagt er am Ende noch "Du Fotze." Dies ist im Fernsehbeitrag ausgepiept.


    Diese spezielle Baustelle kannte ich nicht, ich habe mich nur auf diese Aussage, aus der von mir zitierten Quelle, des ADAC bezogen:


    "Denn in vielen Baustellen auf Deutschlands Autobahnen sind die verengten Spuren, vor allem auf der linken Seite, oft nur für Pkw bis maximal zwei Meter Breite zugelassen."


    Bzgl. des "Oberlehrers" ist es auch eine Interpretation deinerseits. Wir können anhand des Videos nicht zweifelsfrei feststellen, was die Intentionen der einzelnen Personen waren. Wir wissen zB nicht, nach welchem Zeitraum der Porschefahrer den Smartfahrer angerufen hat.

    Etcpp


    Und ja Nötigung darf und muss absolut nicht sein.

  • Es bleibt trotzdem "nur" ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Sowohl eine Behinderung und erst recht auch eine Nötigung liegen nicht vor.


    Und der zu schnell fahrende, der dem Smart von hinten auffährt kriegt keine Mitschuld, sondern ist alleiniger Unfallverursacher.


    Für eine Behinderung wird in der Rechtsprechung eine Geschwindigkeit angenommen, die unter 60% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. Das liegt hier ziemlich sicher nicht vor. Der Smart hat auch nicht gebremst. Damit keine Schuld bei ihm, wenn jemand auffährt.

    Na wenn ihr meint. Dann macht mal... mein RA sagt was anderes.


    Kommt es zum Unfall ist sowieso eine allgemeingültige Aussage hier wie "hinten auffährt" hat alleinge Schuld Humbug. Da wird ein Richter im Einzelfall entscheiden müssen. Eins ist da aber gewiss: dass der Langsamfahrer auf der Überholspur, der diese blockiert, sich am Rande (Einzelfallbewertung!) der Nötigung bewegt. Also... ich wäre vorsichtig, wenn ich auf der Überholspur fahre, diese nicht zum Überholen nutze und nicht umgehend wieder rechts fahre und hinter mir fahrende Autos behindere.

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Bzgl. des "Oberlehrers" ist es auch eine Interpretation deinerseits. Wir können anhand des Videos nicht zweifelsfrei feststellen, was die Intentionen der einzelnen Personen waren. Wir wissen zB nicht, nach welchem Zeitraum der Porschefahrer den Smartfahrer angerufen hat.

    Das war eine allgemeine Aussage und nicht speziell auf den Porsche/Smart-Fall gemünzt.

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Nafets Es sieht auf dem Video schon so aus, als wäre der Smartfahrer während des Gesprächs dabei gewesen, (zögerlich) zu überholen. Sieht man deutlich wenn man die Position zum Verkehr auf der rechten Spur zu Beginn und Ende des Videos betrachtet.

    Dass die rechte Spur frei war ist also nur für einen nicht geklärten, aber nicht besonders lang erscheinenden Zeitraum richtig.

    Der Zuspruch, den Herr Zahner auf YouTube in den Kommentaren erhält, lässt mich auch etwas ratlos zurück. Es ist also okay, jemanden anzurufen und zu beleidigen, wenn er mich ein paar Sekunden aufhält...

  • Da steht zu schnell und fährt hinten auf, ich denke da ist für eine Mitschuld des Vorausfahrenden wenig Spielraum.


    Er blockiert nicht wenn er die Höchstgeschwindigkeit fährt. Der andere darf die Geschwindigkeit nämlich auch nicht überschreiten, und bleibt deshalb egal ob der nun links oder rechts fährt hinten dran.


    Ich kann niemanden rechtmäßig überholen der Höchstgeschwindigkeit fährt.

  • Diese spezielle Baustelle kannte ich nicht, ich habe mich nur auf diese Aussage, aus der von mir zitierten Quelle, des ADAC bezogen:


    "Denn in vielen Baustellen auf Deutschlands Autobahnen sind die verengten Spuren, vor allem auf der linken Seite, oft nur für Pkw bis maximal zwei Meter Breite zugelassen."

    Der ADAC mag da bessere Statistiken haben als meine eigene Erfahrung, keine Frage. Aber es fällt mir schwer, dies zu glauben. Ich achte bei jeder Baustelle immer darauf, welche Breite links erlaubt ist, und 2m sehe ich fast nie. Oft sehe ich 2,10 oder auch gar keine Einschränkung (außer LKW).


    Das Hauptproblem bei diesen Beschränkungen ist sowieso, dass kaum jemand genau weiß, wie breit sein Auto MIT Spiegeln ist. Denn im KFZ-Schein steht die Breite immer OHNE Spiegel drin. Und wer macht sich schon die Mühe, so etwas zu googeln (zumal diese Infos auch nicht einfach zu finden sind).

  • Da steht zu schnell und fährt hinten auf, ich denke da ist für eine Mitschuld des Vorausfahrenden wenig Spielraum.

    Wie gesagt. Pauschal läßt sich da keine gültige Aussage treffen. Stichwort Einzelfallbewertung. Es ist genauso falsch zu sagen "wer auffährt hat immer Schuld".

    Er blockiert nicht wenn er die Höchstgeschwindigkeit fährt. Der andere darf die Geschwindigkeit nämlich auch nicht überschreiten, und bleibt deshalb egal ob der nun links oder rechts fährt hinten dran.


    Ich kann niemanden rechtmäßig überholen der Höchstgeschwindigkeit fährt.

    Es ist scheinbar ein Kampf gegen Windmühlen aber gerne nochmals: das grundlose Benutzen der Überholspur - auch mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit - und das damit einhergehende Behindern anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Blockieren der Spur ist und bleibt verboten. Unnötiges Linksfahren stellt eine Gefährdung dar, weil andere Verkehrsteilnehmer provoziert werden könnten, dicht aufzufahren oder rechts zu überholen. Dabei gilt z.B. auch zu berücksichtigen, dass nicht jeder Tacho gleich läuft. Wer glaubt er fahre 80 km/h, fährt vielleicht nur 76 km/h. Und beim Fahrer hinter ihm geht der Tacho nach statt vor. Seiner zeigt also 76 km/h und dabei darf er doch 80 km/h fahren. Ergebnis: beide fühlen sich ( zu recht) im Recht, aber der Vornefahrer blockiert dennoch die Überholspur. Natürlich darf er die Geschwindigkeit nicht überschreiten, aber nochmals: es obliegt keinem Verkehrsteilnehmer das Verhalten anderer derart zu maßregeln. Schon gar nicht durch ein eigenes Vergehen.


    Und wer's trotzdem nicht glauben mag: fragt euren RA oder eure nächstliegende Polizeidienststelle. Ich bin müd...

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Das Hauptproblem bei diesen Beschränkungen ist sowieso, dass kaum jemand genau weiß, wie breit sein Auto MIT Spiegeln ist. Denn im KFZ-Schein steht die Breite immer OHNE Spiegel drin. Und wer macht sich schon die Mühe, so etwas zu googeln (zumal diese Infos auch nicht einfach zu finden sind).

    Das schafft man auch ohne Google. Ein Zollstock - oder Holzgliedermaßstab - ist nicht sonderlich schwer zu bedienen...

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Da steht zu schnell und fährt hinten auf, ich denke da ist für eine Mitschuld des Vorausfahrenden wenig Spielraum.

    Wie gesagt. Pauschal läßt sich da keine gültige Aussage treffen. Stichwort Einzelfallbewertung. Es ist genauso falsch zu sagen "wer auffährt hat immer Schuld".

    Dann konstruier mal einen Fall wo jemand zu schnell fährt, und dem Vorausfahrenden der nicht unerwartet bremst, nicht die volle Schuld bekommt. Teilschuld ist da immer.


    Die Tachotoleranz als Argument für Drängeln ist auch nicht sonderlich überzeugend. Zumal wenn Du überholen willst, deutlich schneller sein musst als der Überholte. Der Überholvorgang muss nämlich zügig erfolgen.


    Die Behinderung ist übrigens definiert als Einschränkung der Bewegungsfreiheit, und die liegt aus schon genannten Gründen nicht vor.


    Kannst Du einfach nachschlagen.

  • Nafets

    Ich versuche es nochmal. Ich glaube, dass wir gar nicht so weit auseinanderliegen.

    Unnötiges Linksfahren stellt eine Gefährdung

    Absolut richtig, aber Geschwindigkeitsverstöße sind deutlich häufiger die Ursache bei Unfällen mit Personenschaden (6,7% Rechtsfahrgebot zu 12,5% Geschwindigkeit und 13,9% Abstand - Quelle). Dazu sind Geschwindigkeitsverstöße noch massiv rückläufig, da sehr viel intensiver kontrolliert wird. Die Zahlen waren somit vor zwei Jahren noch deutlich einseitiger und Geschwindigkeit die Unfallursache Nummer 2 (nach Wenden/Abbiegen/Rückwärtsfahren).

    Da wird ein Richter im Einzelfall entscheiden müssen.

    Wenn es hart auf hart kommt, entscheidet natürlich ein Richter. Und der muss sich auch immer den EInzelfall ansehen. Aber er muss sich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten und wird in sein Urteil auch die bisherige Rechtsprechung mit einfließen lassen. Wir sind weit weg von den "Präzedenzfällen", die es im amerikanischen Rechtssystem gibt, die dann quasi bindend sind, aber eben auch weit weg von einer im luftleeren Raum durchgeführten Einzelfallüberprüfung bei

    es obliegt keinem Verkehrsteilnehmer das Verhalten anderer [...] zu maßregeln.

    Auch das stimmt natürlich vollumfänglich. Das ist Aufgabe der Exekutive. Ich habe oben das "derart" herausgenommen, denn hier wird es jetzt nämlich schwierig. Wenn sich der Vorfall auf einer Landstraße ereignet hätte, gäbe es nichts zu dieskutieren. Denn dann hätte sich der Smartfahrer nichts zuschulden kommen lassen, da er auch nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hätte. Jetzt nehmen wir mal an, dass er diesen Verstoß begangen hat, denn auch das ist in manchen Konstellationen strittig (siehe §7 IIIc StVO). Dann würde tatsächlich zuerst einmal die Bußgeldziffer 102672 im Raum stehen. Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist aber übrigens im Allgemeinen nicht sanktioniert. Auf Autobahnen nur, wenn mindestens eine Behinderung und sonst sogar mindestens eine Gefährdung mit vorliegt!

    Jetzt ist also die Frage, ob eine Behinderung vorliegt, denn der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist sicher unproblematisch. Eine Behinderung hat aber in der Definition immer den Bezug zur "normalen" Verkehrsteilnahme (Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme oder als nach den Umständen unvermeidbar, behindert). Ich sehe es als absolut kritisch eine Geschwindigkeitsüberschreitung als "übliche Verkehrsteilnahme" zu akzeptieren. Zumal ja auch noch das Zusammenspiel mit dem oben genannten §7 StVO dazukommt. Ich muss nämlich eben nicht wie wild die Spur wechseln, nur um schneller Fahrende vorbeizulassen, wenn ich selbst mehrere Fahrzeuge überholen will.

    der Langsamfahrer auf der Überholspur, der diese blockiert, sich am Rande (Einzelfallbewertung!) der Nötigung bewegt

    Du schreibst es hier richtig: Langsamfahrer. Das ist aber eben doch was anderes als wenn ich mich mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewege (Urteile bzw. Artikel). Und für die Nötigung braucht man eine nachhaltige und schikanöse Behinderung (Quelle RA). Viel wahrscheinlicher ist, dass der "Raser" zu dicht auffährt und sich selbst einer Nötigung strafbar macht, als dass es derjenige tut, der mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit links fährt. Zumal die Rechtsprechung bei der Nötigung auch interessante Blüten trägt (Ist Sitzblockade Nötigung?). Fraglich wäre also, ob überhaupt eine Nötigung möglich ist, wenn ich (auch verbotswidrig) rechts überholen könnte, weil dort frei ist. Denn dann ist es ja nur wieder eine psychische und keine physische Blockade analog der Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995.


    tldr:

    Es haben sich vermutlich beide falsch verhalten, aber der Raser wird sehr viel wahrscheinlicher ein Bußgeld oder eine Strafe sowie die Alleinschuld an einem Unfall erhalten, als der unerlaubt Rechtsfahrende (wenn dem das wirklich vorwerfbar ist).

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • yzemaze

    Hat das Label ausgelagert hinzugefügt.
  • Was trotz aller Rechtmäßigkeit tierisch nervt, sind die Fahrer mit eingeschaltetem Tempomat und tlw. über Kilometer nicht den Fuss auf´s Gas setzen um den LKW mal zügig zu überholen! Da krieg ich echt Puls, den ich doch vermeiden sollte...

    Bitte senden Sie mir Ihre E-Mail doppelt, ich brauche eine fürs Archiv :/

  • Na wenn ihr meint. Dann macht mal... mein RA sagt was anderes.

    Mein Anwalt hat auch immer behauptet, dass das Verfahren gegen mich nur in einem Sieg auf meine Seite enden kann... Spoiler... So war es übrigens nicht... ;)

    Ich bin ja auch froh, dass sich der Kontakt zum RA rein auf das private beschränkt. Beruflich möchte ich nichts mit ihm zu tun haben. ;)

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  • Allein das Fotze sagt alles. Man kennt diesen Typus Autofahrer und dazu passt auch das Auto. Ich bin zu 50% Fußgänger, zu 25% Rad- und Autofahrer und es gibt unzählige Typen die Gesetze stets zu ihren Gunsten dehnen und andere drangsalieren. Meine Erfahrung als Radrennfahrer in Hamburg ist der Horror. Ich fahre am Elbdeich und in ländlichen Gebieten, wo auch gerne Motorradfahrer cruisen und die Menschen am WE zur Erholung unterwegs sind. Die Verkehrsteilnehmer die ihr "Gerät" als Waffe einsetzen und rücksichtslos bis brutal vorgehen und zeigen, was sie von einem halten, sind Sportwagenfahrer und SUV-Fahrer. So gut wie außnahmslos! Ich fahre ca. 3 mal die Woche und jedesmal habe ich 1 bis 3 Deppen die wild Hupen, gerne direkt neben einem den Motor aufheulen lassen, einem bewusst bedrängen weil sie mit hoher Geschwindigkeit ca. 30 cm (!) an mir vorbeidonnern. Dabei ist zu bemerken das ich 35 kmh fahre...ich schätze deren Tempo auf gut und gerne 60 bis 80 kmh. Ich fahre übrigens nicht auf Landstraßen! Ich sehe jeden Tag Autos die wild parken, die über rot ballern, die durchgezogene Linie überfahren, alle mit dem Ansatz von Matze - das ist schon okay. Und nur damit das klar ist, wer diese Mentalität als Autofahrer an den Tag legt, wäre wohl auch ein Spacken auf dem Rad.

  • brettundpad Grundsätzlich bin ich da schon bei dir, aber das gleiche kann ich auch von Radfahrern sagen. Warum muss ich mich übelst beleidigen lassen, nur weil der Spacken von Radfahrer meint, an einer roten Ampel mit grünem Rechtspfeil für mich an mir vorbei geradeaus fahren zu müssen? Ja, natürlich muss ich nach hinten blicken um gucken ob jemand ist. Aber wenn da einer mit 35km/h angerauscht kommt, und auch noch meint er wäre im Recht, dann - ja dann knallt´s eben auch mal. Natürlich ohne Vorsatz, nicht das wir uns falsch verstehen!

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  • Das Überfahren von durchgezogenen Linien ist heutzutage leider sowieso der Normalfall. Ich glaube, viele Fahrer kennen die Regel gar nicht mehr, dass sie das nicht dürfen ...


    Zudem mache auch ich mache täglich die Erfahrung, dass insbesondere SUV-Fahrer gefühlt überdurchschnittlich oft zu schnell und aggressiv fahren. Das liegt vermutlich auch daran, dass man in so einem "Panzer" gar nicht mehr wahrnimmt, wie schnell man tatsächlich unterwegs ist, weil alle Außengeräusche rausgefiltert werden. Und die TV-Werbung unterstützt dieses Gefühl sowieso: Mann steigt ein, macht die Tür zu, und absolute Stille "tönt" aus dem Lautsprecher ...

    Und beim Fahrer hinter ihm geht der Tacho nach statt vor. Seiner zeigt also 76 km/h und dabei darf er doch 80 km/h fahren.

    Dieser Fall kann meines Wissens nicht eintreten. Tachos gehen niemals nach, sondern immer etwas vor, damit die Hersteller sich nicht angreifbar machen, falls jemand wegen eines nachgehenden Tachos geblitzt wird.

    Das schafft man auch ohne Google. Ein Zollstock - oder Holzgliedermaßstab - ist nicht sonderlich schwer zu bedienen...

    Die Spiegel befinden sich aber nicht unbedingt genau an der breitesten Stelle des Fahrzeugs, so dass es zu Ungenauigkeiten kommen könnte. :P


    Aber im Ernst: Ich verstehe absolut nicht, weshalb die Hersteller nicht einfach offizielle Angaben der Breite inkl. Spiegel leicht zugänglich zur Verfügung stellen.

  • Torlok Bitte KEINE Radfahrer vs Auto Nummer draus machen. Das macht keinenln Sinn. Denn dieser Reflex, aber der Radfahrer, nervt einfach nur. Wenn Autofahrer in der Stadt wirklich Tempo 50 fahren, richtig parken, rücksichtsvoll miteinander umgehen und eine durchgezogene Linie als das begreifen, wofür die gemacht sind, darf man gerne auf andere zeigen. Sonst eher bei sich selbst anfangen. Es liegt nämlich nicht am Fortbewegungsmittel, sondern am Benutzer. Darum mein letzter Satz.


    Und das merkt man auch beim Rennradfahren. Ein Skoda-Fahrer hat mich bisher mit PS noch nicht von ser Straße drängen wollen.

  • Und beim Fahrer hinter ihm geht der Tacho nach statt vor. Seiner zeigt also 76 km/h und dabei darf er doch 80 km/h fahren.

    Dieser Fall kann meines Wissens nicht eintreten. Tachos gehen niemals nach, sondern immer etwas vor, damit die Hersteller sich nicht angreifbar machen, falls jemand wegen eines nachgehenden Tachos geblitzt wird.

    Das schafft man auch ohne Google. Ein Zollstock - oder Holzgliedermaßstab - ist nicht sonderlich schwer zu bedienen...

    Die Spiegel befinden sich aber nicht unbedingt genau an der breitesten Stelle des Fahrzeugs, so dass es zu Ungenauigkeiten kommen könnte. :P

    Richtig. Die sog. Voreilung beim Tacho geht nur in eine Richtung. Was nicht bedeutet, dass zwischen zwei Autos die laut Tacho 80 km/h fahren ein merkbarer Unterschied besteht.


    Dass die Außenspiegel aber nicht die breiteste Stelle eines (straßenzugelassenen) Wagens sein sollen, wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn doch. Dann könnte man ja im Fahrzeugschein nachsehen...

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Bitte KEINE Radfahrer vs Auto Nummer draus machen.

    Hm, Rad vs. Auto ist aber o.k.? :/ Nun gut, lassen wir das...

    Ich bin auch Autofahrer. Aus meiner Sicht fehlt vielen Menschen die Perspektive des anderen. Ich glaube, viele Autofahrer hier in Hamburg würden über Radfahrer anders denken, wenn sie sich mal in den Berufsverkehr mit dem Rad wagen würden. Auch als Fußgänger fühle ich mich oft bedroht von Autofahrern. Im Auto komme ich eigentlich recht gut einmal durch die Stadt. Ziemlich gefahrenlos. Das zählt für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht. Ich sehe auch genügend andere Radfahrer die sich nicht an Regeln halten. Es geht nur miteinander! Ich habe nur von meiner Erfahrung in Hinsicht auf Sportwagen/SUVs-Fahrer geschildert, die wohl gerne Wörter wie Fotze benutzen. Ich habe keine Autofahrer insgesamt an den Pranger gestellt, noch habe ich Radfahrer glorifiziert. Reflexartig bist du aber sofort darauf angesprungen...