Influencer und Steuer / ,Testexemplare

  • Heute in der FAZ:

    Auch kostenlose Muster werden dem Umsatz in voller Höhe des Wertes angerechnet.

    Ebenso Einladungen (Essen Getränke Übernachtungen) zu Info Veranstaltungen oder ähnliches.


    Für den Fiskus gibt's kein Hobby, nur entsprechende Umsatzgrenzen.

    Für mich auch nicht. Wer sich beschenken lässt, macht sich eben abhängig.

    Schönen Gruss an Herrn Amthor, MdB (noch.....)

  • Link bitte?

  • Ist ein Rezensionsexemplar ein Geschenk? Der Vergleich mit dem Lachkasper der CDU hinkt doch um einige Nullen am Ende der Zahl.

    Ich war zu diesem Thema vor Jahren, als ich den Blog gestartet habe beim Finanzamt. Der Herr dort hat mich ausgelacht. Er fragte mich, wie viel ein Spiel kosten würde (ca 40€ war damals normal) und wie viele ich erwarten würde: maximal 2-3 im Monat.

    Ich konnte beruhigt nach Hause gehen, denn der Gebrauchtwert ist so niedrig, dass ich es nur als Einnahmen angeben müsste, wenn ich eine bestimmte Summe überstiegen habe. Die großen im Business müssen hier sicher achtsam sein. Aber 90% der Blogger da draußen sind save: Zumal man immer noch mit Bereitstellung Arbeitsmaterial kommen kann. Und wenn man dann nachweislich das Zeug danach spendet...

    Aber für all die jungen Blogger da draußen: So dolle sind die Rezi Exemplare auch nicht. Sind eigentlich mehr Frust als Lust. Deshalb kaufe ich seit 2 Jahren mein Zeug ... ganz selten mal nehme ich noch eines an. Aber das muss schon was besonderes sein, und nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft sein.

  • Quelle ist die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 21. Juni 2020, Nr. 25, auf S. 34

    Unter faz.net ist das bisher nicht zu finden, vermutlich daher nur in der PRINT oder der online-Abo-Ausgabe.


    Inhaltlich ist das eigentlich nicht so wirklich neu, da steuerlich auch Sachleistungen als Einnahme gelten. Und sofern der Influencer gewerblich tätig ist, muss er das eben versteuern, kann aber davon natürlich seine eigenen Ausgaben als Betriebskosten oder Werbungskosten absetzen.


    Und wenn diese im Rahmen einer Rezension dann wieder verbraucht werden (z.B. weil der Rezensent sie wutentbrannt aus dem Fenster wirft :) ), sind das ja auch wieder Ausgaben, die steuermindernd wirken.

    Wenn du Frieden willst, rüste zum Krieg.

  • [..]

    Für den Fiskus gibt's kein Hobby, nur entsprechende Umsatzgrenzen.

    [..]

    ergänzend noch: es gibt sehr wohl die "Liebhaberei", wenn nämlich die Tätigkeit gar nicht auf Gewinn angelegt ist und langfristig auch tatsächlich kein Überschuss erzielt wird. Dann sind Ausgaben nicht absetzbar und Einnahmen nicht zu versteuern.

    Wenn du Frieden willst, rüste zum Krieg.

  • Sofern ist ein wichtiges Wort. Mich würde das Finanzamt spätestens nach 2 oder 3 Jahren wieder „rausschmeissen“, da ich mit unserer Seite nur Verluste mache.


    Edit: Du warst schneller.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Peer ()

  • Umsatzsteuerrecht und Ertragsteuerrecht sind zwei paar Schuhe. Den Begriff Liebhaberei gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht. Bei einer unternehmerischen Tätigkeit bzgl. USt. ist folglich die Gewinnerzielung(~absicht) irrelevant. Eine auf Nachhaltigkeit angelegte Tätigkeit sollte jedoch erst ein Unternehmen im USt.-rechtlichen Sinne begründen. Der Umsatz bemisst sich im Leistungsaustausch auf den Wert der Gegenleistung. Knackpunkt ist die Gegenleistung, die als Entgelt bezeichnet wird. Das kann auch eine in Geldeswert gleichstehende Leistung sein, also auch ein überlassenes Rezensionsexemplar (Marktpreis). Meiner Meinung nach scheitert es bereits an der unternehmerischen Tätigkeit, wenn der- oder diejenige bei der Tätigkeit des (allumfassenden) Unternehmens lediglich Spiele als Gegenleistung vereinnahmt. Genaueres kann den Umsatzsteuererlassen (UStAE zu Par. 2 ff.) entnommen werden. Wenn es allerdings Provisionen der Streamingportale gibt (etc.) sieht es freilich ganz anders aus. :secret:

    habe die Ehre *hutzieh*

    2 Mal editiert, zuletzt von Stilp ()

  • Ich hab nur gelernt: Solche Diskussionen machen keinen Sinn. Jeder Fall ist so individuell, dass es nur einen Weg gibt: Finanzamt und Steuerberater und den muss jeder selbst gehen. :)

  • Ich hab nur gelernt: Solche Diskussionen machen keinen Sinn. Jeder Fall ist so individuell, dass es nur einen Weg gibt: Finanzamt und Steuerberater und den muss jeder selbst gehen. :)

    Naja, so individuell ist das Steuerrecht ja nicht, auch wenn es einige gerne hätten. Es gibt aber durchaus Unterschiede in der Auslegung (EDIT: und Verfolgung von "Irrtümern") durch die Finanzämter.


    Stilp Danke für die gute Erläuterung.

    Mit Gewaltlosigkeit hat noch nie jemand etwas erreicht. (Montgomery Burns)

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Präsident der EZB. (Das Känguru)


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    Einmal editiert, zuletzt von Gerrit ()

  • Gerrit Das Recht nicht, aber die einzelnen Fälle, Bedingungen und Anwendungen des Rechts. Freibeträge, gewinnorientiert, journalistisch oder werbend und und und.

    Wenn Du meinst. Es gibt doch für jeden Fall eine entsprechende Besteuerung...

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    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Präsident der EZB. (Das Känguru)


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