Privater Spieleverkauf auf Rechnung?

  • Hallo,


    ich verkaufe gerade privat eine Reihe von Brettspielen. Ein Interessent hat mich jetzt gebeten, für die Spiele die er/sie haben möchte (es geht in Summe um 50€) eine Rechnung auszustellen, da er/sie die Spiele im Rahmen von Kinder- und Jugendpflege kauft und das Geld vom AG zurück bekommen könnte.


    Ich frage mich nun, ob das Ausstellen einer Rechnung für mich als Privatperson in Ordnung ist? Ich kann natürlich einen Schrieb aufsetzen (er/sie bietet mir sogar an, die Rechnung vorzubereiten) aber ich weiß nicht, ob ich das 'darf' bzw ob ich mich damit in irgendeiner Art und Weise strafbar/haftbar/irgendwas mache.


    Darüber hinaus weiß ich nicht, ob auf einer Rechnung etwas bestimmtes stehen muss bzw besser nicht stehen sollte. Daher wäre ich über Tipps/Hinweise dankbar, die mir dabei helfen zu verstehen, ob ich diesen speziellen Verkauf besser auslassen sollte oder ob ich mir keine 'Sorgen' machen muss. :)

  • Auch Privatanbieter müssen auf Wunsch eine Rechnung schreiben.


    Ich kann Dir zur Qualität der Quelle nichts sagen, aber vielleicht ist das schon mal ein Ansatzpunkt für die Recherche:

    Rechnung schreiben als Privatperson - rechnung-schreiben.de

    Aber der Käufer hat ja schon netterweise angeboten, eine Vorlage zur Verfügung zu stellen.


    Ich selbst habe bei eBay-Verkäufen auch schon eine Rechnung geschrieben. Kommt halt nur selten vor.


    Viele Grüße,

    Andreas.


    Disclaimer: Ist natürlich keine Rechtsberatung! Ich gebe nur meine Erfahrung wieder.

  • Klar kannst Du eine Rechnung ausstellen.

    Für Privatpersonen gibt es da kaum Vorgaben. Du darfst nur eben nicht vortäuschen, gewerblich zu handeln und/oder Umsatzsteuer auszeichnen. Also einfach den Begriff "Privatrechnung" nutzen und gut ist.

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

  • d0gb0t Die Umsatzsteuer würde ich besser weglassen. :pleasantry:Rechnungsvordrucke gibt es bzgl. Kfz auch für private Verkäufer zur Genüge. Da machst nichts falsch. Ein Quittungsblock aus dem Schreibwarengeschäft tut es sicher auch.

    habe die Ehre *hutzieh*

  • Richtig, eine einfache formlose Quittung (Datum, Zweck, Betrag, Name / Unterschrift) erfüllt den Zweck vollkommen, bloß nichts mit Steuern rechnen. Auch ich lass mir bei nennenswerten Privatkäufen (z.B. Fahrrad) eine Quittung über den Kaufpreis geben, damit man bei Bedarf (z.B. Hausratversicherung) was in der Hand hat, um den Kauf und Wert nachzuweisen. Na und für Leute, die anderer Geld ausgeben (Jugendeinrichtungen, Schulen usw.) ist das selbstverständlich kaum anders möglich.

  • Moin,


    genau eine Quittung reich vollkommen. Da muss nur dein Name, Spiel, Wert und Datum eingetragen werden.

    Ich komme aus der Jugend- und Familienhilfe und es bestätigt nur das wir das Geld dafür verwendet haben.

    Damit das Finanzamt schauen kann, das wir die Gelder zweckgebunden einsetzen.