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  • Hallo,

    mir liegt eine Bestell- und Zahlungseingang-Bestätigung (Paypal) vor.

    Aber was sehe ich da ...

    Zitat

    Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag mit Ihnen kommt auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen www.buecher.de/agb erst zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen

    was das für Feiglinge an Kaufleuten sind. Ein Produkt anbieten, über das man nicht verfügt, das Geld dafür vorab kassieren - und dann ankommen, und behaupten, dass sie sich noch lange nicht in der Auftragspflicht sehen. Die Ehre ist solchen Kaufleuten doch einfach nichts mehr wert. :S:rolleyes::/^^
    Liebe Grüße
    Nils (meint, da hat jemand aus dem AZUL-Desaster gelernt.)

  • mir liegt eine Bestell- und Zahlungseingang-Bestätigung (Paypal) vor.
    Aber was sehe ich da ...

    Zitat

    Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. ...

    was das für Feiglinge an Kaufleuten sind. Ein Produkt anbieten, über das man nicht verfügt, das Geld dafür vorab kassieren - und dann ankommen, und behaupten, dass sie sich noch lange nicht in der Auftragspflicht sehen. Die Ehre ist solchen Kaufleuten doch einfach nichts mehr wert. :S:rolleyes::/^^

    Ok, Nils, Dir nehme ich aufgrund Deiner langjährigen Aktivitäten (und der Smiley-Parade) hier ab, dass Dir diese Floskeln schon lange bekannt sind und Deine Zeilen nicht ironiefrei gemeint sind, aber es gibt ja genug populistische Geiz(ist-geil-)Hälse, die genau so denken, denen musst Du hier nicht Futter geben ;)

    Und mal ganz ohne Ironie: besonders buecher.de hat mich bei solchen Dingen noch nicht enttäuscht, das mit Stornieren haben andere deutlich besser drauf. Nicht jeder günstige Preis ist ein Irrtum, kann ja auch eine befristete Schaun-mer-mal-Aktion gewesen sein, machen andere (Spiele-Offensive) doch auch. Ich hab hier vorhin auch (auf Rechnung) bestellt und bin guter Dinge, ein Spiel zu bekommen.

  • Ich hoffe auch, dass es nicht storniert wird. Kennt denn jemand einen genauen Erscheinungstermin? Eigentlich war es ja glaube ich mal der 15.09. :/

    Meine derzeitigen Lieblingsspiele:

    1. Revive
    2. Die verlorenen Ruinen von Arnak
    3. Woodcraft

    geplant für 1. Quartal '23: Shogun no Katana, Final Girl, Pessoa, Golem, Oltree

    Top all-time Euro's:

    Top all-time Thematic :


  • Ich hoffe auch, dass es nicht storniert wird. Kennt denn jemand einen genauen Erscheinungstermin? Eigentlich war es ja glaube ich mal der 15.09. :/

    Das sind ja meistens nur so grobe Platzhalterdaten, wenn es in dem Monat wo angegeben ist erscheint, dann war es schon nah dran. ;)


    Ich warte wo es als erstes aufploppt und bestelle dann da.

  • Mir geht es nicht um das Ersparte, es geht auch nicht um bücher.de - sondern es ist einfach ein Stöhner um diese Kaufmannsmentalität. Alle Pflichten für den Käufer - aber als Kaufmann erst Mann sein, wenn man die Briefmarke auf das Paket klebt.
    Ja - als Handwerker schaue ich da schon etwas stutzig; würden meine Kunden auch sein, wenn ich sagen würde, dass ich erst in der Pflicht stehe, wenn ich bei ihnen auf der Türschwelle stehe - bis dahin ist zu meinem Vorteil alles offen. Ich finde diese Kaufmann-Art einfach schräg - das musste einfach mal raus. :)

  • Also zumindest bei Pegasus ist der Status “im Zulauf”, was bisher immer bedeutete, dass die Spiele in ein paar Tagen versendet werden. Und Pegasus müsste es ja wissen 😂

  • Mir geht es nicht um das Ersparte, es geht auch nicht um bücher.de - sondern es ist einfach ein Stöhner um diese Kaufmannsmentalität. Alle Pflichten für den Käufer - aber als Kaufmann erst Mann sein, wenn man die Briefmarke auf das Paket klebt.
    Ja - als Handwerker schaue ich da schon etwas stutzig; würden meine Kunden auch sein, wenn ich sagen würde, dass ich erst in Pflicht stehe, wenn ich bei ihnen auf der Türschwelle stehe - bis dahin ist zu meinem Vorteil alles offen. Ich finde diese Kaufmann-Art einfach schräg - das musste einfach mal raus. :)

    Ok, Du stehst also wirklich auf der dunklen Seite der Marktmacht. Dass das Werbeplakat Internetseite in Verbindung mit Deinem Kaufwunsch im Online-Shop noch kein finaler Vertrag ist und die andere Seite dazu auch JA sagen muss und das keinen Automaten tun lässt, findest Du also unehrenhaft? DAS finde ich schräg.

  • Ok, Du stehst also wirklich auf der dunklen Seite der Marktmacht.

    Ist meine Haltung jetzt wirklich so unausgewogen? Vielleicht ist sie nicht zeitgemäß... :/

    Der Händler hat ein Produkt angeboten, über das er nicht verfügt. Wer nötigt ihn denn dazu? Soll er doch das verkaufen, wozu er stehen kann.
    Ich habe einen Kauf getätigt und vereinbarungsgemäß gezahlt.
    Nun sagt der Händler mit meinem Geld zu mir, schauen wir mal ... 8o

  • Ok, Du stehst also wirklich auf der dunklen Seite der Marktmacht.

    Ist meine Haltung jetzt wirklich so unausgewogen? Vielleicht ist sie nicht zeitgemäß... :/

    Der Händler hat ein Produkt angeboten, über das er nicht verfügt. Wer nötigt ihn denn dazu? Soll er doch das verkaufen, wozu er stehen kann.
    Ich habe einen Kauf getätigt und vereinbarungsgemäß gezahlt.
    Nun sagt der Händler mit meinem Geld zu mir, schauen wir mal ... 8o

    Hättest den Kaufvertrag halt mal vorher durchgelesen, selber schuld wenn man was unterschreibt und erst danach schaut was man überhaupt unterschrieben hat ;)

  • Ok, Du stehst also wirklich auf der dunklen Seite der Marktmacht.

    Ist meine Haltung jetzt wirklich so unausgewogen? Vielleicht ist sie nicht zeitgemäß... :/

    Der Händler hat ein Produkt angeboten, über das er nicht verfügt. Wer nötigt ihn denn dazu? Soll er doch das verkaufen, wozu er stehen kann.
    Ich habe einen Kauf getätigt und vereinbarungsgemäß gezahlt.
    Nun sagt der Händler mit meinem Geld zu mir, schauen wir mal ... 8o

    Nein, so ist es nicht. "Der Händler" hat doch noch gar nichts gesagt. Du hast ein Vertragsangebot gemacht, das anzunehmen auf seiner Seite liegt. Nicht mehr nicht weniger. Und er lässt dies vorsorglich nicht nur von seinem IT-System erledigen, informiert Dich über den Vorbehalt. Wie er damit infolge umgeht, mag später ggf. kritikwürdig sein (wenn sowas kommt wie "Irrtum im System" usw.), aber dass bis hierher mit dem Automatismus von Shop und Mailantwort noch kein Vertrag zustande gekommen ist, halte ich nicht für fragwürdig. Dass Du ihn vorher mit Geld bewirfst, beweist Dein Vertrauen in den Händler (und erleichtert ihm die Entscheidung zur Annahme), ändert aber nichts am Fakt, dass da noch kein Vertrag ist.

  • Ich glaube nicht, dass das der Punkt ist. Ich kann schon verstehen, warum widow_s_cruse das auf theoretischer Ebene schräg findet. Auf praktischer Ebene hatte ich allerdings noch nie ein Problem. Alle meine Kaufangebote wurden zufriedenstellend angenommen 😉

  • Mir geht es nicht um das Ersparte, es geht auch nicht um bücher.de - sondern es ist einfach ein Stöhner um diese Kaufmannsmentalität. Alle Pflichten für den Käufer - aber als Kaufmann erst Mann sein, wenn man die Briefmarke auf das Paket klebt.
    Ja - als Handwerker schaue ich da schon etwas stutzig; würden meine Kunden auch sein, wenn ich sagen würde, dass ich erst in Pflicht stehe, wenn ich bei ihnen auf der Türschwelle stehe - bis dahin ist zu meinem Vorteil alles offen. Ich finde diese Kaufmann-Art einfach schräg - das musste einfach mal raus. :)

    Ok, Du stehst also wirklich auf der dunklen Seite der Marktmacht. Dass das Werbeplakat Internetseite in Verbindung mit Deinem Kaufwunsch im Online-Shop noch kein finaler Vertrag ist und die andere Seite dazu auch JA sagen muss und das keinen Automaten tun lässt, findest Du also unehrenhaft? DAS finde ich schräg.

    Der „Kaufwunsch“ des Kunden auf einer Internetseite stellt keinen finalen Vertrag dar. Da stimme ich zu. Da hier aber eine Zahlungsaufforderung über Paypal an den Kunden gestellt und dieser auch nachgekommen wurde, dürfte der Sachverhalt anders aussehen.

    Einmal editiert, zuletzt von MKo777 ()

  • selber schuld wenn man was unterschreibt und erst danach schaut was man überhaupt unterschrieben hat

    Hast Recht. Ich brachte eben zum Ausdruck, dass meine Annahme über die Erfüllungspflicht bei geleisteter Vorkasse überholt ist (Thalia/Azul). Wenn möglich, werde ich in Zukunft als Zahlungsart Rechnung wählen. Die Vorkasse bringt ja keine Vorteile mehr.
    Für mich hat das ein Gschmäckle. Ist es so falsch, dass mal zum Ausdruck zubringen?


    Ich fühle mich eher keinem Online-Händler zur Loyalität verpflichtet. Worauf beruht eure "in Schutznahme"?

  • Wenn bereits eine Zahlung erfolgt ist, dann ist auch schon ein Kaufvertrag zustandegekommen. Sollten die AGB das anders regeln, dann würde ein Rechtsstreit vermutlich das Ergebnis haben, dass diese AGB-Regelung als ungültig eingestuft wird. Dazu gibt es meines Wissens bereits entsprechende Gerichtsurteile. (Ist jetzt ohne Recherche aus dem Gedächtnis runtergeschrieben, aber ich bin mir da ziemlich sicher.)

  • Der „Kaufwunsch“ des Kunden auf einer Internetseite stellt keinen finalen Vertrag dar. Da stimme ich zu. Da hier aber eine Zahlungsaufforderung über Paypal an den Kunden gestellt und dieser auch nachgekommen wurde, dürfte der Sachverhalt anders aussehen.

    Warum sollte das irgendetwas am Verfahren der Vertragsannahme ändern? Auch war von Pflicht zur Vorkasse keine Rede. Manch einer erhofft sich bei Vorkasse womöglich ein höheres Maß an Verbindlichkeit - dürfte so auch im Geschäftbetrieb beim Händler wahrgenommen werden, rechtlich ist da aber zunächst kein Unterschied.

    Als Bestandskunde habe ich selbstverständlich "auf Rechnung" bestellt - erst recht bei noch nicht lieferbaren Artikeln. Sollte diese Option nicht gegeben sein (könnte vielleicht bei Neukunden so sein, was ich aber nicht weiß), ist es eben Sache des Neukunden, ob er sein Angebot mit diesem Vertrauensvorschuss verknüpft oder davon Abstand nimmt.

  • Da hier aber eine Zahlungsaufforderung über Paypal an den Kunden gestellt und dieser auch nachgekommen wurde, dürfte der Sachverhalt anders aussehen.

    Das war die Absicht meiner Vorkasse, ich wollte den Händler in die Pflicht nehmen, zu liefern. (Thalia hat sich seiner Zeit bei dem Hammerpreis von Azul in die Pflicht nehmen lassen.) Die AGB von bücher.de scheint sich hiervon ausnehmen zu wollen.
    Angebotenes nicht haben, Geld einsacken und sagen, schauen wir mal, ob wir erfüllen.
    Ich find 's uncool. 8-))

  • Das steht eigentlich bei fast jedem Buch/Spielversand .

    Ich habe mit buecher.de nur gute Erfahrung gemacht.

    Azul war ja auch Thalia.at 😎

  • Ich rede ja auch nicht von Problemen.

    Ich finde die Entwicklung nur bemerkenswert. Hieß es mal ein Kaufmann ein Wort. (Zumindest uns wurde das noch zu Berufschulzeiten eingebläut.) Muss man jetzt wohl von der Narrenfreiheit des Kaufmanns durch die AGB reden. :S:)

  • BGB

    Aber genau da steht doch drin - ein Kaufmann ein Wort - und jetzt versteckt er sich Schutz suchend hinter Automaten und sagt, dass er denen nicht trauen kann und DIE ihn deshalb auch aus den Pflichten entbinden. ;) Hurra - neue Zeiten :S:)

    Mir geht es eigentlich gar nicht um die rechtlichen Aspekte - eher um die moralischen - etwas nostalgisches...

  • Warum sollte das irgendetwas am Verfahren der Vertragsannahme ändern? Auch war von Pflicht zur Vorkasse keine Rede. Manch einer erhofft sich bei Vorkasse womöglich ein höheres Maß an Verbindlichkeit - dürfte so auch im Geschäftbetrieb beim Händler wahrgenommen werden, rechtlich ist da aber zunächst kein Unterschied.

    Naja, ich bezog mich auf folgenden Post von widow_s_cruse

    Hallo,

    mir liegt eine Bestell- und Zahlungseingang-Bestätigung (Paypal) vor.

    Den verstehe ich so, dass er bestellt hat, Zahlung per Paypal ausgewählt hat und dann vom Händler eine Zahlungsaufforderung für Paypal erhalten hat. Wenn dem so ist, ist mir der Zahlung über Paypal der Kaufvertrag zustande gekommen.


    Ich gebe dir recht, dass alleine die Auswahl der Zahlungsart Vorkasse oder Paypal keinen Vertragsschluss begründet, aber sobald der Händler sei es bei Vorkasse oder Paypal aktiv zur Zahlung auffordert und der Kunde dem nachkommt, dürfte ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein.


    Alle anderslautenden Bestimmungen in den AGB müssten wie Thygra bereits geschrieben hat ungültig sein, da nicht konform mit dem BGB.


    Aber zur Klarstellung: Es geht mir hier rein um den Sachverhalt und nicht um Bücher.de an sich. Denn es ist eben bei den Händlern Mode, dass man sich gerne per Vorkasse (Paypal) direkt bezahlen lässt, also muss man auch mit den rechtlichen Konsequenzen leben. Da bin ich ganz bei widow_s_cruse


    Ein gegenteiliges Beispiel war meine Erfahrung bei Pegasus. Da habe ich auch per Vorkasse bestellt und erst eine Zahlungsaufforderung bekommen, als die Ware lieferbar war. Hätte Pegasus währenddessen storniert, wäre alles rechtlich ok gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von MKo777 ()

  • Ups - ich muss manches zurücknehmen.
    Ich habe zwei Mails unmittelbar hintereinander bekommen. Paypal und bücher.de. Ich habe mich geirrt, bereits gezahlt zu haben. Die erste nicht genau angesehene paypal-Mail hatte nichts mit der Zahlung an bücher.de zu tun.
    Ich hatte zwar beim Online-Kauf Paypal aufgerufen und die Zahlung freigegeben. Aber bücher.de hat das Geld gar nicht abgerufen. (Was ich so angenommen hatte.) Die werden das "genehmigte" Geld wohl erst abrufen, wenn sie versenden.
    Dieser Vorgang wurde von mir anders wahrgenommen (durch die erste Mail). Wenn bücher.de sich das Geld noch gar nicht gekrallt hat, will ich sie auch nicht in die Pflicht nehmen.
    Sorry - der Aufregung


    Liebe Grüße
    Nils

  • Neuland-Spruch

    Asche auf dein Haupt - wenn dir so etwas noch nie passiert ist. Ich habe die unbesehene Paypal-Mail halt anders vermutet (als Zahlungsmitteilung). Eine Erklärung, dass bücher.de erst später abruft, ist mir nicht aufgefallen.
    Das war ja auch gar nicht meine Intention. Ich wollte Vorkasse leisten und den Kaufmann damit verpflichten. Hat bücher.de halt nicht zugelassen. Ist auch gut.

  • Neuland-Spruch

    Asche auf dein Haupt - wenn dir so etwas noch nie passiert ist. Ich habe die unbesehene Paypal-Mail halt anders vermutet (als Zahlungsmitteilung). Eine Erklärung, dass bücher.de erst später abruft, ist mir nicht aufgefallen.
    Das war ja auch gar nicht meine Intention. Ich wollte Vorkasse leisten und den Kaufmann damit verpflichten. Hat bücher.de halt nicht zugelassen. Ist auch gut.

    Habe ich ehrlich gesagt auch erst später mitbekommen bei meiner Bücher.de Bestellung. Wusste gar nicht, dass das bei PayPal geht :)

  • Asche auf dein Haupt - wenn dir so etwas noch nie passiert ist. Ich habe die unbesehene Paypal-Mail halt anders vermutet (als Zahlungsmitteilung). Eine Erklärung, dass bücher.de erst später abruft, ist mir nicht aufgefallen.
    Das war ja auch gar nicht meine Intention. Ich wollte Vorkasse leisten und den Kaufmann damit verpflichten. Hat bücher.de halt nicht zugelassen. Ist auch gut.

    Habe ich ehrlich gesagt auch erst später mitbekommen bei meiner Bücher.de Bestellung. Wusste gar nicht, dass das bei PayPal geht :)

    Das sieht man auch auf seinem Paypal Konto:

    „Autorisierung“ bedeutet Zahlung in der Höhe genehmigt, aber noch nicht durchgeführt.

    Wenn wegen eines Teil-Stornis beispielsweise dann der Betrag geringer ist wird auch nur der geringere abgebucht.

    Ähnliches Prinzip wie bei Kreditkartenzahlungen (Mietwagen) oder auch bei Tankautomaten .

    Sorry, musste mal als Banker klugscheissen.😎

  • Aber bücher.de hat das Geld gar nicht abgerufen. (Was ich so angenommen hatte.) Die werden das "genehmigte" Geld wohl erst abrufen, wenn sie versenden.

    Dann ist auch noch kein Kaufvertrag zustandegekommen.

  • Aber bücher.de hat das Geld gar nicht abgerufen. (Was ich so angenommen hatte.) Die werden das "genehmigte" Geld wohl erst abrufen, wenn sie versenden.

    Dann ist auch noch kein Kaufvertrag zustandegekommen.

    Genau, solange es nur eine Transferanfrage ist ... kann die Gegenseite das ganze als Preisfehler abtun. Ich bin jedenfalls gespannt, ob buecher.de liefert oder nicht. Und wenn man ganz ehrlich ist: es ist schon fast frech ein unveröffentlichtes Spiel mit UVP für einen derart niedrigen Preis anzubieten!