Ich stolperte gerade über einen (vermeintlichen) Gewährleistungsausschluss im hiesigen Marktplatz:
ZitatDer Verkauf geschieht von privat und ich kann entsprechend keinerlei Gewährleistung übernehmen und schließen jede Haftung für Sachmängel aus.
- Ich finde es arg befremdlich, ernsthaft zu glauben, dass das hier nötig wäre. (Aber gut, ein paar merkwürdige Leute und damit potentielle Käufer gibt’s ja schon, vielleicht doch better safe than sorry …)
- Selbstverständlich kann man auch als Privatperson Sachmangelhaftung (aka Gewährleistung) übernehmen. Das ist der Standardfall.
- Wenn man etwas ausschließen mag, dann besser richtig (1, 2).
IANAL, aber hin und wieder genervt von offensichtlichem Bullshit – insbesondere wenn der auch noch ohne Sinn und Verstand irgendwo abgekupfert wurde. [Wer über juristischen Sachverstand verfügt und hier ohne in Rechtsberatung abzugleiten korrigieren oder ergänzen kann und mag, nur zu ]