[Marktplatz] Ausschluss der Sachmangelhaftung/Gewährleistung

  • Naja gut, ich hatte auch schon den Fall, dass ein Käufer von mir privat etwas gekauft hat, das in 1A Zustand war. Er schickte mir dann Bilder von beschädigter Verpackung. Karton war aber heile. Ob es ihm aus der Hand gefallen ist oder ob das wirklich die Post schuld war, kann ich nicht sagen. Dennoch wollte derjenige dann sein Geld von mir zurück. Glücklicher Weise hat er dann den Weg zur Post gewählt um die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Post sendet in solchen Fällen nach Beschau das Paket zurück zum eigentlichen Versender - da habe ich mich schon gefragt, ob die wissen, dass das nicht gewerblich verkauft wurde?


    Denn am Telefon sagte die DHL-Mitarbeiterin, dass das normal sei. DHL gehe davon aus, dass die Ware bei Defekt eh neu verschickt worden wäre. Mh...


    Das (bisherige) Ende vom Lied: Ich hab das Geld zurück überwiesen (inkl. Versand) und Hand jetzt ein beschädigtes Spiel hier, aber von der Versicherung bis lang noch nichts gehört.

    Konkreter Fall, also von mir dazu kein Ton.


    Wenn du dazu etwas wissen wolltest, müsstest du dich an jemanden wenden, dem Rechtsberatung erlaubt ist.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


    TOP 10: 1. Viticulture - Compl. Coll. Ed., 2. Martians - A Story of Civilization, 3. Scythe, 4. Anachrony, 5. Snowdonia: Deluxe Master Set, 6. Räuber aus Skythien, 7. Age of Industry, 8. Nieuw Amsterdam, 9. Siedler von Catan - Entdecker&Piraten, 10. Alubari - A nice cup of Tea

  • Halb so wild, ich hab das Spiel ja wieder, wenn auch nicht mehr in so gutem Zustand. Was mich da viel eher interessiert hat ist, wie ihr damit umgeht. Ich meine, das Spiel war privat verkauft, dementsprechend ohne Hinweise zu Haftung oder Umtausch.


    Ich versendete ein nachweislich 1A Produkt, das dann auf dem Weg zu dessen Foto in meiner Mailbox beschädigt wurde. Mich wunderte dann schlicht der Satz: „So kann ich das nicht gebrauchen und möchte es zurück geben.“ - wohlgemerkt bei einer geknautschten Ecke der Spieleschachtel.


    Ich bin noch nie auf die Idee gekommen bei einem Privatmann zu sagen ich wollte ein gekauftes Produkt zurückgeben...

  • Ich bin immer sehr fair bei diesen ganzen privatverkäufen. Hätte es wohl gleiche gemacht.

    Leider sind diese privat Deals immer auch Vertrauenssache. Der Käufer muss hoffen, das es vernünftige ware bekommt bzw. Überhaupt Ware. Und der Verkäufer muss hoffen, das der Käufer sich auch fair verhält.

    Bisher habe ich da im Brettspiel Bereich nur positives erlebt. Die Community dort ist schon sehr gut. Hoffentlich bleibt das so.

    Incoming (18 Spiele):
    Street Masters, Stormsunder, USS Freedom, Chronicles of Drunagor, Green Hell, Tidal Blades 2, Assault on Doomrock SE, Batman Gotham City Chronicles, Robomon, Nanolyth, Nova Aetas: Renaissance, Fate Forge, Teburu, Elder Scrolls, 20 Strong, Stonesaga, The Last Spell, Dragon Eclipse

  • Ich mache ja grundsätzlich bei allen meinen Verkäufen Bilder. Je nachdem auf welcher Plattform ich verkaufe stehen auch Bilder im Angebot. Außerdem mache ich auch Bilder von den Sachen wenn sie im Karton sind und der verpackte Karton wird ebenfalls von allen Seiten abgelichtet. Somit habe ich wenigstens etwas, auch den Dienstleistern gegenüber in der Hand. Sollte ein Paket sichtlich beschädigt sein hat der Empfänger ja das Recht die Annahme zu Verweigern. Somit braucht niemand nachher kommen und sagen das Spiel sei beschädigt.....

    Bisher habe ich aber nie wirklich ein Problem bei Verkäufen gehabt.

    Ok, einmal ist ein Päckchen (unversichert) nach UK nicht angekommen. Der Käufer hat sich beschwert, ich hätte ihm ja nicht angeboten es versichert zu verschicken und wollte den kompletten Preis zurück haben. Das haben wir auch geklärt bekommen. 💪🏼

  • Ich habe schon vor Jahrzehnten mir überlegt, was mir meine Lebenszeit wert ist (die Summe steigt mit dem Alter). Das hilft beim Abschätzen.

    Beispiel, müßte ich eine Viertelstunde damit verbringen, ein Risiko von, sagen wir, 15,- EUR zu mitigieren, würde ich es nicht machen. Beim Verkauf einer Sache für 500,- schon (Klausel, Bilder, usw.).

    Außerdem neige ich dazu, schlechte Erfahrungen zu vergessen – ich behaupte, ich hatte noch nie eine schlechte Erfahrung beim Brettspielverkauf, aber wahrscheinlich fielen mir doch Beispiele ein, dächte ich darüber nach.

    Ob man glücklich ist, hat auch viel damit zu tun, ob man sich dafür entscheidet. :sonne:

    UpLive [bgg for trade] - einfach anschreiben, wenn Dich davon was interessiert!

  • Ich habe schon vor Jahrzehnten mir überlegt, was mir meine Lebenszeit wert ist (die Summe steigt mit dem Alter). Das hilft beim Abschätzen.

    Beispiel, müßte ich eine Viertelstunde damit verbringen, ein Risiko von, sagen wir, 15,- EUR zu mitigieren, würde ich es nicht machen. Beim Verkauf einer Sache für 500,- schon (Klausel, Bilder, usw.).

    Außerdem neige ich dazu, schlechte Erfahrungen zu vergessen – ich behaupte, ich hatte noch nie eine schlechte Erfahrung beim Brettspielverkauf, aber wahrscheinlich fielen mir doch Beispiele ein, dächte ich darüber nach.

    Ob man glücklich ist, hat auch viel damit zu tun, ob man sich dafür entscheidet. :sonne:

    So etwa sehe ich das auch. Ich habe schon vor Jahren aufgegeben, eine größere Zahl als 1 Spiel selbst zu verkaufen, ist mir einfach zu viel Aufwand. Wenn ich Spiele verkaufen will, mache ich das über mein Lieblingsantiquariat für Spiele in Köln, die kümmern sich um einfach alles und ich bekomme einen rechnerischen Anteil am Erlös. Da bekomme ich deutlich weniger, als die Spiele erlösen, aber das ist es mir wert.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


    TOP 10: 1. Viticulture - Compl. Coll. Ed., 2. Martians - A Story of Civilization, 3. Scythe, 4. Anachrony, 5. Snowdonia: Deluxe Master Set, 6. Räuber aus Skythien, 7. Age of Industry, 8. Nieuw Amsterdam, 9. Siedler von Catan - Entdecker&Piraten, 10. Alubari - A nice cup of Tea

  • Ich habe die beiden Links zuerst uebersehen, dafuer moechte ich mich entschuldigen.


    In einem der verlinkten Artikel wird der kurze Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung." als korrekt bezeichnet. Ich will nicht behaupten, dass der im Eroeffnungspost zitierte Satz korrekt oder gut sei. Aber schon wenn man beiden Links folgt, ist man am Ende kaum schlauer, siehe die beiden recht unterschiedlichen "Standardformulierungen".


    Da finde ich es doch uebertrieben, den oben zitierten Satz als "offensichtlichem Bullshit – insbesondere wenn der auch noch ohne Sinn und Verstand irgendwo abgekupfert wurde." zu bezeichnen. So weit weg von den hier genannten Empfehlungen ist er nicht und woher soll der Laie nun wissen, welche der vielen verschiedenen Empfehlungen im Netz richtig sind und welche falsch, bei so einem komplexen Thema? Bullshit ohne Sinn und Verstand finde ich da eher ein Rechtssystem, das Laien aus Formfehlern einen Strick dreht. Die Intention des Verkaeufers ist klar, das sollte reichen.


    Auch zu der Formulierung "Verkauf von privat" wird immer wieder geraten, weil es halt auch Faelle gab, wo dem Kaeufer zugestanden wurde, dass er das nicht klar habe erkennen koennen und er deshalb von einem gewerblichen Anbieter habe ausgehen koennen. Aus der Verwendung dieser Formulierung zu schliessen, da wolle Jemand sich aus allen Pflichten druecken, halte ich fuer uebertrieben. Das sehe ich eher bei Leuten, die "Rueckgabe bei Defekt ausgeschlossen" drunter schreiben. Ja, auch die gibt es...


    Ich halte Gewaehrleistungspflichten bei Privatverkaeufen fuer grossen Quatsch. Ich bin kein Haendler, weder verkaufe ich Neuware, die ich beim Hersteller reklamieren kann, noch Gebrauchtware, die ich mit einer entsprechenden Marge an- und verkaufe. Ich kaufe Dinge neu und gebraucht um sie zu nutzen. Und wenn ich sie nicht mehr nutzen will, verkaufe ich sie wieder. Dabei mache ich fuer gewoehnlich Verlust, was nicht schlimm ist, ich hatte ja einen Nutzen. Wenn ich was nicht richtig beschrieben oder einen Mangel uebersehen habe, den der Kaeufer nach 1-2 Wochen moniert, kein Thema, mein Fehler. Das ist mir aber noch nie passiert. Aber gegen Leute, die nach 3, 4 Monaten ankommen und mir Sachen zurueck geben oder nachverhandeln wollen, gegen die moechte ich mich so gut es geht schuetzen.


    Mir ging das auch schon so: Gebrauchte Kamera gekauft, nach 3 Wochen war sie defekt. Der Verkaeufer hat gar nichts ausgeschlossen, soll ich jetzt darauf bestehen, dass das ein Mangel gewesen sein muss, der beim Verkauf schon vorlag? Oder einfach akzeptieren, dass ich ein Geraet gekauft habe, fuer das Hersteller-Garantie und Haendler-Gewaehrleistung schon lange abgelaufen sind und ich einen dem entsprechend niedrigen Preis bezahlt habe?

    Gegenseitige Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit führen idR dazu, dass man auch in dem Falle, wenn wirklich einmal etwas nicht ganz geklappt haben sollte untereinander zu einer sehr guten Lösung kommt, ohne gleich RAe bemühen zu müssen oder die Gesetzeskeule schwingen zu müssen.

    Ich muss so 1000 Online-Gebrauchtkaeufe und vielleicht nochmal 100 Online-Gebrauchtverkaeufe in den letzten 25 Jahren getaetigt haben. Da waren ein paar extreme Faelle dabei, 2 Mal klarer Betrug (Da lernt man dann das Rechtssystem noch besser kennen) und sehr viele Faelle, wo die Beschreibung sehr - aeh - grosszuegig war. Mit Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit war in den wenigsten Faellen irgendwas zu loesen. Ausser in einem, fast schon lustigen Fall: Eine Modellbahn-Lok, von der Vorderseite einwandfrei, auf der Rueckseite Schrott, bei der sogar eine Lego-Leiter zur Reparatur angeklebt war. Da hat eine offene, transparentee und ehrliche Email mit meiner Meinung und meiner Rueckzahlungsforderung das Problem geloest. In den extremen Faellen gab es keine Loesung. Zumindest keine, bei der ich nicht auf dem Schaden sitzen geblieben waere.


    Und ich hatte auch einen Fall, da wollte einer zu einer ersteigerten Kamera einen Blitz dazu haben, weil die Kamera vor Jahren mal mit diesem Blitz im Set verkauft wurde. Da war ich schon froh um meinen Standardsatz, dass ausschliesslich die abgebildete und beschriebene Ware geliefert wird. Und als er wegen Nicht-Gefallens zurueck geben wollte, half mir der Hinweis auf den Verkauf von privat durchaus. Vielleicht haette der einen Richter nicht gekuemmert, aber eBay schon. Und Rueckgabe-Versuche wegen "Irrtums" hatte ich auch schon. Man sollte nicht glauben, was fuer Voegel da draussen rumflattern.

  • Mir ging das auch schon so: Gebrauchte Kamera gekauft, nach 3 Wochen war sie defekt. Der Verkaeufer hat gar nichts ausgeschlossen, soll ich jetzt darauf bestehen, dass das ein Mangel gewesen sein muss, der beim Verkauf schon vorlag?

    Nein, da hättest du meines Erachtens keine Chance. Dazu müsstest du nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Tat er aber nicht, da die Kamera ja offenbar 3 Wochen lang funktioniert hat. Das ist einfach persönliches Pech. Und eine 6-monatige Garantie hast du bei einem Privatverkauf eben nicht.

    Deshalb hätte es in diesem Fall auch keinen Unterschied gemacht, wenn der Verkäufer eine Gewährleistung ausgeschlossen hätte.

    Just my 2 cents, ich kann mich irren.

  • Mir ging das auch schon so: Gebrauchte Kamera gekauft, nach 3 Wochen war sie defekt. Der Verkaeufer hat gar nichts ausgeschlossen, soll ich jetzt darauf bestehen, dass das ein Mangel gewesen sein muss, der beim Verkauf schon vorlag?

    Nein, da hättest du meines Erachtens keine Chance. Dazu müsstest du nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Tat er aber nicht, da die Kamera ja offenbar 3 Wochen lang funktioniert hat. Das ist einfach persönliches Pech. Und eine 6-monatige Garantie hast du bei einem Privatverkauf eben nicht.

    Deshalb hätte es in diesem Fall auch keinen Unterschied gemacht, wenn der Verkäufer eine Gewährleistung ausgeschlossen hätte.

    Just my 2 cents, ich kann mich irren.

    Prinzipiell gilt auch beim Privatverkauf die 2jährige Gewährleistung. Aber der Käufer muss von Anfang an nachweisen, dass ein Sachmangel bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat.


    Ausschluss der Gewährleistung beim Privatverkauf bei ebay - RechtsTipp24


    Garantien werden freiwillig gegeben, sind also nicht Gegenstand der rechtlichen Frage, denke ich.

    Einmal editiert, zuletzt von Julius ()

  • Prinzipiell gilt auch beim Privatverkauf die 2jährige Gewährleistung. Aber der Käufer muss von Anfang an nachweisen, dass ein Sachmangel bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat.

    Ah, okay, danke für die Aufklärung. Das hatte ich falsch abgespeichert.

    Im Kern ändert das aber im genannten Fall nichts, denn die Kamera hat ja 3 Wochen lang funktioniert, somit ist ein Nachweis des Mangels beim Gefahrenübergang wohl kaum möglich.

    Garantien werden freiwillig gegeben, sind also nicht Gegenstand der rechtlichen Frage, denke ich.

    Ich dachte bisher, die ersten 6 Monate nach einem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer, in denen man als Käufer eben nicht nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, die würde man Garantie nennen. Aber dann habe ich auch das falsch abgespeichert. Nochmals danke!

  • Ich dachte bisher, die ersten 6 Monate nach einem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer, in denen man als Käufer eben nicht nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, die würde man Garantie nennen. Aber dann habe ich auch das falsch abgespeichert. Nochmals danke!

    Hier steht es besser:

    Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (z.B. Apple Garantie, BGB, Deutsche Herstellergarantie, Gewährleistungsansprüche, Handy Garantiezeit) - Finanztip


    Da steht auch, dass für Gebrauchtwaren nur 12 Monate Gewährleistung vorgesehen sind.

  • pst

    Zitat
    Der Verkauf geschieht von privat und ich kann entsprechend keinerlei Gewährleistung übernehmen und schließen jede Haftung für Sachmängel aus.

    Der erste Teil ist überflüssig. Der zweite Teil ist falsch. [„kann … keinerlei” vs. BGB!] Der dritte Teil sieht (bis auf die Grammatik) erstmal ok aus, ist aber nichtig. [vgl. @Brettpotato s Beitrag]

    Mag sein, dass mein Fazit übertrieben war [offenbar ist der BS ja nicht „offensichtlich“ ;) ], im Kern halte ich es allerdings weiterhin für korrekt. Davon ab war mir klar, dass eine Diskussion ungefähr so laufen würde, wie sie hier stattgefunden hat. Wer den Einlässen der Jurist*innen hier [Danke!] und den Beiträgen andernorts nicht traut, kann ja immer noch auf „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ bauen.


    Im Zweifelsfall spart man sich den ganzen (juristischen) Kram und handelt einfach nach dem Kategorischen Imperativ. D. h. beschreiben, kommunizieren, verpacken, versenden, ggf. Reklamationen abwickeln etc. exakt so, wie man das selbst gern erleben würde, wenn die Rollen vertauscht wären.