Frosted Games - Black Friday Angebote

  • (Gilt unabhängig von Frosted Games für alle Händler:)

    Wo gibt's wohl die größten Black Friday [Adventskalender, sonstiger Anlass] Rabatte? Bei den aktuellen Neuheiten, die sich auch ohne Rabatt gut verkaufen, oder bei den ganzen alten Schätzchen, die wie Blei im Lager liegen und da endlich mal raus müssen? Genau. Alles wenig überraschend.

  • Da ich Bedarfskäufer und kein Schnäppchenjäger bin ist mir das im großen und ganzen Wumpe.
    Als am Montag mein Smartphone ganz seinen Geist aufgab nachdem es jetzt schon gut zwei Wochen im Sterben lag kamen mir ein BF-Angebot natürlich ganz gelegen.
    Aber das war glaube ich bisher das zweite mal das ich ein BF-Angebot genutzt habe.

  • Ein Wort aus „dor Haamit“ trifft es sehr gut: Auskehrich. :dirol:

    Und bilanzkosmetisch werden die Altinventurlisten nochmal versucht zu säubern. Abgeschrieben sind diese Ladenhüter sicher längst. Wieso nicht.

    habe die Ehre *hutzieh*

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  • Dawn of the zeds zum halben Preis wäre mal ein Knüller gewesen.

    Meine liebsten Solospiele:

    1. Spirit island 2. Ghost stories 3. Gaia project 4. Nusfjord 5. Paladine des Westfrankenreichs 6. Mage knight 7.Nemo´s war 8. Robinson crusoe 9. Maracaibo 10. Fertig

  • Nicht gerade die größten Hits des Verlags ^^

    Das darf man denken - ein paar davon sind durchaus sehr positiv angekommen. Gibt immer noch nen Unterschied zwischen: ist gut und verkauft sich gut.

    Nur weil sich etwas nicht verkauft, muss es nicht schlecht sein. (Erst Recht bei nem kleinen Verlag ohne viel Marketingpower).

    Eiserner Vorhang ist ein Dauerbrenner bei mir zum Beispiel ...

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Ist zwar nicht Teil der Sonderangebote Aktion, aber wie sieht es denn mit der Verfübarkeit von Dawn of the zeds aus ?

    Einige Anbieter haben das Spiel, Fantasywelt aber nicht. Wie stehen denn die Chancen, dass die einigermaßen zeitnah (vor Weihnachten) wieder Nachschub erhalten ?

    Meine liebsten Solospiele:

    1. Spirit island 2. Ghost stories 3. Gaia project 4. Nusfjord 5. Paladine des Westfrankenreichs 6. Mage knight 7.Nemo´s war 8. Robinson crusoe 9. Maracaibo 10. Fertig

  • DotZ ist nicht ausverkauft. Wenn es ein Händler nicht hat, dann weil er es nicht bestellt.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

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  • Ich bin ja kein Bilanzer, aber ich glaube eine Abschreibung deckt so gut wie niemals die Ausgaben für ein Produkt.


    Vielleicht kann das ja ein Wirtschafter anhand eines simplen Beispiele es erläutern.


    Wäre ja interessant die "Lagerkosten" noch dagegen zu rechnen.


    Vom verfügbaren Kapitel nach so einem Sonderaktionsverkauf mal nicht zu reden.


    Irgendwie ist es selten so einfach wie man glaubt.


    Zum vorhandenen Fall:

    Eiserner Vorhang finde ich auch toll.

    Trick n Trouble habe ich noch nicht genug gespielt. Tatsächlich hat The Crew mit meinen beiden geschafft was ich mir von Trick n Trouble erhofft hatte.

    Vielleicht muss ich da mal wieder einen Versuch starten.

    Die anderen beiden Spiele aus der Aktion ( vom Bildchen ) kenne ich nicht.

  • Und bilanzkosmetisch werden die Altinventurlisten nochmal versucht zu säubern. Abgeschrieben sind diese Ladenhüter sicher längst. Wieso nicht.

    einfach mal Behauptungen in den Raum werfen. Muß das sein?

    Buchhalterisch isses unterm Strich egal, ob man entweder für wertlos abgeschriebene Posten noch etwas darüber erlöst oder zum höheren Inventurwert (irgendwo zwischen Erinnerungswert und Marktpreis). Wo ist überhaupt dein Problem? Das ist in jedem Handelsbetrieb die Regel, dass man die weniger werthaltigen Artikel möglichst mit etwas Resterlös noch verwertet. Denn auch Lagerplatz kostet. Hier unterstelle ich schon mal gar nichts, überhaupt gar nichts! Bilanzrechtlich bzw. steuerlich ist das gängige Regel. Das wirkt sich lediglich marginal im Umlaufvermögen aus, je nach wirtschaftlicher Lage des Betriebes lassen sich legal (!) bilanzkosmetische Effekte erzielen. Solange die Artikel immer brav in der Inventurliste erscheinen und ordnungsgemäß der spätere Verkaufserlös verbucht wird, gibt es überhaupt keinen Grund irgendwas anzuzweifeln. Nur mal so.


    Vielleicht ist nicht jeder mit Buchhaltung vertraut. Und nur weil ich vom Fach bin, hin und wieder etwas kritische Beiträge schreibe, muss ich mir vom Wortgruppenklaus nicht solche Andeutungen bieten lassen. Find ich grade echt ne Frechheit. Die parteiischen Modse können gerne auslagern, mich verwarnen oder mal in sich gehen, wer hier was vom Stapel lässt.


    Sorry für den Tonfall. Aber es nervt. P.S. Einfach macht es sich nur einer.

    habe die Ehre *hutzieh*

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  • muss ich mir vom Wortgruppenklaus nicht solche Andeutungen bieten lassen

    womit habe ich mir diese Bezeichnung verdient?


    Ich fand Deinen Post tendenziös und da habe ich prinzipiell etwas dagegen. Da Du keinerlei Information über die Gesellschaftsform von Frosted Games, weißt Du auch nicht welche Form der Abschreibung überhaupt möglich wäre.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • muss ich mir vom Wortgruppenklaus nicht solche Andeutungen bieten lassen

    womit habe ich mir diese Bezeichnung verdient?


    Ich fand Deinen Post tendenziös und da habe ich prinzipiell etwas dagegen. Da Du keinerlei Information über die Gesellschaftsform von Frosted Games, weißt Du auch nicht welche Form der Abschreibung überhaupt möglich wäre.

    Zur Bezeichnung. Deine Art der Wertschätzung für den Gegenüber resp. Diskussionsstil ist dafür ursächlich. In einer Diskussion auf eine Satzform zu verzichten erachte ich als respektlos, gerade wenn noch eine Anschuldigung übermittelt wird.

    Fällt mir auch anderen gegenüber hier im Forum auf. Aber bitte. Als einer mit Auszeichnungen auf den Schulterklappen genießt du hier ja quasi Artenschutz.


    Zum Thema. Für Bilanzierende Kaufleute gelten die Grundsätze der Par. 252 HGB ff. i.V.m. Par. 5 EStG, die auch das KStG aufgreift. Als Grundsatz für den Inventurwert bei Vorratsvermögen gilt die Teilwertvermutung. Falls dieser dauerhaft geringer (als die Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung) ist, darf auf diesen abgeschrieben werden (betrifft im Übrigen alle in Dtl. gängigen Gesellschaftsformen) resp. in der Bilanz ausgewiesen werden. Vereinfachungen wie Gruppenbewertungen bzw. Verfahren (Bsp. LiFo) sind möglich. Abweichende steuerliche Regelungen sind zu beachten und müssen dann jedoch in einer abweichenden Steuerbilanz bzw. Wertermittlung korrigiert angesetzt werden. Eine Handelsbilanz muss also keine Steuerbilanz sein, kann aber. Soviel in Kürze. Kaufmännische Freiheiten, auch unter dem Teilwert zu verkaufen, stehen dem nicht gegenüber, solange wettbewerbsrechtlich alles passt. Das wird bei Frosted der Fall sein. Dein Einwurf, aufgrund der mir nicht bekannten Gesellschaftsform die Afa-Methode anzuzweifeln, zeugt von Weitblick, Zugänglichkeit und Selbsterkenntnis (wenn der Gegenüber vom Fach ist und du es trotzdem anzweifelst). Bravo. Weiter so und immer den Durchblick behalten!

    habe die Ehre *hutzieh*

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  • Als einer mit Auszeichnungen auf den Schulterklappen genießt du hier ja quasi Artenschutz.

    Entschuldige, das halte ich schlichtweg für Nonsens. Ich wüßte nicht welche Auszeichnungen ich auf Schulterklappen tragen sollte.


    Zum Thema nur so weit: Du weißt doch nicht einmal ob Frosted Games bilanzieren muss. Dies ist ja, wie Du sicher weißt, nur ab einer gewissen Umsatz-, bzw. Gewinnhöhe von Nöten.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Klaus_Knechtskern

    Erst machst du ein Geheimnis aus der Gesellschaftsform, dann stellst du die Bilanzierung generell infrage. Auf willst du hinaus?


    Wenn jemand nicht bilanziert (bei Einzelunternehmen, Erben- und Grundstücksgemeinschaften sowie GbR, soweit die Grenzen des Par. 141 AO nicht überschreitend) und unter den Kosten der Herstellung/ der Anschaffung veräußert, dann macht er halt aus diesen Verkäufen einen Verlust. Die Einkäufe für Vorrats/Umlaufvermögen sind bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ja sowieso als Betriebsausgaben erfasst, also zu 100% im Jahr der Verausgabung.

    Da gibt es (Achtung jetzt kommt’s) gar keine Abschreibungsmöglichkeit. :smoke:Das Dieter-Nuhr-Zitat spar ich mir an der Stelle.


    q.e.d.


    Nochmal. Ich unterstelle Frosted und Matthias gar nichts. Im Gegenteil, ich finde solche Lagerauskehraktionen als Brettspieler sehr förderlich.


    Puma: siehe erster Absatz.

    habe die Ehre *hutzieh*

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  • Abgeschrieben sind diese Ladenhüter sicher längst.

    Da gibt es (Achtung jetzt kommt’s) gar keine Abschreibungsmöglichkeit.


    Merkst Du denn vielleicht jetzt, was ich meinte? Du hast einfach Mutmaßungen getätigt - in diesem Fall die Abschreibung der Ladenhüter - ohne irgeine Kenntniss darüber zu haben ob überhaupt abgeschrieben werden kann. Und Mutmaßungen kann ich einfach nicht leiden, wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Hättest Du geschrieben "Vermutlich sind diese Ladenhüter längst abgeschrieben" hätte ich nicht reagiert.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Klaus_Knechtskern

    Ich ging von Bilanzierung aus, da du mit Gesellschaftsform um die Ecke kommst. (Handels-)Gesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften haben zu bilanzieren. Und natürlich ist es aus steuerlichen Gründen meist effektiver (freiwillig) zu bilanzieren. Die Abschlusskosten beim Steuerberater liegen hier jedoch höher. Das wird Matthias am besten selbst wissen, was er macht und wie.


    P.S. Mutmaßungen über Abschreibungen (die völlig legal sind) stellst du offensichtlich in eine Ecke, wo sie nicht hingehören. Siehe Ausgangsbeitrag deinerseits. Und die zwei Fragmente meiner Beiträge untereinander zu stellen, lässt tief blicken.


    1. Zitat Teilwert-AfA ist bei Bilanzierenden üblich.


    2. Zitat betrifft Einnahmenüberschuss. Da sind alle Kosten für Umlaufvermögen immer sofort Betriebsausgaben. Wenn ein Spiel im Einkauf/ in der Herstellung 30 Euro kostet, dann steht es ja erstmal mit - 30 Euro gewinnwirksam „zu Buche“. Wohin soll man da noch abschreiben?


    Das ist so, als wenn wir von zwei unterschiedlichen Spielen sprechen würden. Spiel 1 braucht ne Teilwertabschreibung für einen geringeren Bilanzansatz. Bei Spiel 2 sind die Kosten immer bei Zahlung voll wirksam erfasst.


    Du legst die Zitate untereinander. Wahre Größe. Reschpeckt.

    habe die Ehre *hutzieh*

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  • Leute, der Ton ist schon wieder so ätzend geworden, dass ich mich frage, worum es hier eigentlich geht. Ich finde das auch so unsagbar irrelevant, ohne jeden Anhaltspunkt abstrakte Traktate über mögliches Wirtschaftsgebaren abzuhalten, dass ich das Thema am liebsten auf ignorieren setzen möchte. Wieder ein verbrannter Thread. Mache ich aber nicht, weil ich Frosted Games mag und gerne über erworbene Spiele der Aktion oder andere, damit zusammenhängende Themen lesen will. Ein Dilemma. Kann man das vielleicht einfach auslagern?

  • Pup Ich habe Sankt Peter angefragt, auszulagern, siehe oben.

    Nupsi wollte es wissen. Außerdem wollte ich Frosted Games für diese Aktion loben, siehe oben. Aber einer versteht das nicht bzw. unterstellt mir „Behauptungen in den Raum zu werfen“.


    P.S. Mein Ton missfällt mir in diesem Thread mittlerweile selbst und ich schwinge mich nur ungern dazu auf, anderen vom Pferd zu erzählen. Dass ich bei Provokation anspringe, dürft Ihr mir aber nicht anlasten.

    habe die Ehre *hutzieh*

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  • darkpact Laut deiner UStID im Impressum der Homepage bist du entweder Einzelunternehmer oder USt-Organträger deines „Firmenimperiums“ sprich deiner Betriebsgesellschaft. 😜


    Bräuchten wir für die zweite Halbzeit dann mal Gewinn und Umsatz. 😏


    Klaus_Knechtskern Hilfreicher ist ein Vollzitat und keine Wortgruppe als Resonanz.


    @die leeren Ränge: Wenn er wirklich Einzelunternehmer mit EÜR ist, dann hat er quasi schon über den Einkauf bzw. Herstellung (voll) abgeschrieben. Die Differenz aus Erlös und Aufwand (Bilanz) ist auch bei der EÜR (Einnahmen abzgl. Ausgaben) derselbe. Unterschied ist der Zeitpunkt der Gewinnauswirkung.

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  • Hilfreicher ist ein Vollzitat und keine Wortgruppe als Resonanz.

    Das kann ich verstehen, aber Vollzitate sind nunmal hier verpönt.

    dann hat er quasi schon über den Einkauf bzw. Herstellung (voll) abgeschrieben

    Abschreibung hat halt einfach im Kontext des "Otto-Normal-Bürgers" eine eher negative Konnotation deswegen fand ich deine Aussage am Beginn nseres Exkurses eben unpassend und habe das Kund getan.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Vielleicht bin ich dumm und habe mit Finanzsachen gar nichts am Hut, alles möglich, aber ist das nicht Wurst, ob und was hier "abgeschrieben" wird? Darf man nicht einfach als Verlag ein paar Spiele runtersetzen, die sich (aus welchen Gründen auch immer) nicht so gut verkauft haben, oder die sich gut verkauft haben, aber wo der Printrun ein bisschen zu hoch für die Zielgruppe lag? Ist doch vollkommen legitim. Ich denke, niemand wird erwarten, dass diese kleinen Titel jetzt verschenkt oder gespendet werden, nur weil sie kaum noch Umsatz bringen. Und die Firmenbücher? Sorry, aber wer kann denn die einsehen bzw. will das? Maximal noch das örtliche Finanzamt. Und dann ist das auch deren Bier und geht uns gelinde gesagt gar nichts an. Frosted Games ist doch kein gemeinnütziger Verein...
    Also sorry, aber demnach kapiere ich hier gar nichts und die ganze Diskussion tut mir weh. Absoluter Quark mit Soße. Oder Satz 1 Teil 1 gilt, kann wie gesagt auch sein.
    Tschüss,
    Lg

  • Klaus_Knechtskern Hilfreicher ist ein Vollzitat und keine Wortgruppe als Resonanz.

    Es ist doch egal, welche Stellen er zitiert. Im Kern hast du eingangs behauptet, die Artikel wären schon abgeschrieben. Und später hast du selbst erklärt, dass es unter Umständen gar keine Abschreibungsmöglichkeit gibt.

    Wenn dir nicht klar ist, dass du damit deine Eingangs-Aussage selbst widerlegt hast, hat das nichts damit zu tun, welche Teile deiner Beiträge zitiert wurden.

  • Klaus_Knechtskern Hilfreicher ist ein Vollzitat und keine Wortgruppe als Resonanz.

    Es ist doch egal, welche Stellen er zitiert. Im Kern hast du eingangs behauptet, die Artikel wären schon abgeschrieben. Und später hast du selbst erklärt, dass es unter Umständen gar keine Abschreibungsmöglichkeit gibt.

    Wenn dir nicht klar ist, dass du damit deine Eingangs-Aussage selbst widerlegt hast, hat das nichts damit zu tun, welche Teile deiner Beiträge zitiert wurden.

    Thygra Sorry, dass du hier noch ins Horn blässt, passt ins Bild. Extra für dich: Mit Einnahmenüberschuss (wenn Matthias so seinen Gewinn ermittelt) stehen die Kosten für Vorräte in voller Höhe als Betriebsausgaben zu Buche und zwar im Moment der Bezahlung. Das entspricht einer Vollabschreibung beim Bilanzierenden (der die sonst zum Einkaufspreis/ Herstellungskosten bzw. Teilwert in der Bilanz als Aktiva ausweist). Ihr (Klaus der Kenner muss das natürlich „liken“) liegt komplett daneben, weil Ihr das System scheinbar nicht versteht. Sinnlos. Sorry. Widme dich deiner Übersetzungsarbeit, da gelingt dir mehr.


    Nochmal: Ich habe gar nichts behauptet, sondern nur das Prozedere bei Ladenhütern umrissen.


    Klaus_Knechtskern Gestern entschuldigst du dich, und heute bedankst du dich bei jmd. der es auch nicht rafft, aber Leute die Worte im Mund umdreht. Feine Gesellschaft hier.

    habe die Ehre *hutzieh*

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