Hallo,
während die Regel auf Seite 7, letzter Absatz den Eindruck erweckt, man könne eine Baugenehmigung nur zur Übernahme eines neutralen Schachtes nutzen, wenn es keine freien Schächte mehr gibt, heißt es in der Kurzregel, dass man dies mit einer Baugenehmigung immer kann.
Was stimmt denn nun?
Mandras