Marktplatz Verkauf - potentieller Käufer reagiert nicht

  • Ich habe eine Frage. Habe etwas hier angeboten und am Mittwoch ein Gegenangebot erhalten. Da ich das leider erst Freitag gesehen habe (kann man irgendwo aktive Benachrichtigungen einstellen, wenn man Angebote erhält?) habe ich erst dann angenommen. Nun meldet sich der Käufer nicht mehr. Man sieht das er online war und auch das er meine Nachricht gelesen hat. Die neusten Nachrichten liest er nicht, obwohl er online war. Habe ihn sogar gefragt, ob kein.intetesse mehr besteht. Nichts.


    Was mache ich nun? Ich würde den Verkauf nun natürlich gerne zurückziehen wollen und ggfls auch eine entsprechende Bewertung für das Verhalten abgeben.

    Wie nimmt man einen solchen Verkauf zurück? Und wie verpflichtend ist hier ein angenommenes Gegenangebot für den Käufer? Rechtliches ist hier egal. Ich meine bezogen auf die Regeln der Seite


    Zusätzlich finde ich nirgends die Option, Suchen auf erledigt zu stellen. Wo geht das über das Smartphone?

    Incoming (18 Spiele):
    Street Masters, Stormsunder, USS Freedom, Chronicles of Drunagor, Green Hell, Tidal Blades 2, Batman Gotham City Chronicles, Robomon, Nanolyth, Nova Aetas: Renaissance, Fate Forge, Teburu, Elder Scrolls, 20 Strong, Stonesaga, The Last Spell, Dragon Eclipse

  • Ein Abbrechen oder Stornieren gibt es hier leider nicht.

    Eine negative Bewertung kann man geben. Wenn man aber selbst erst nach 2 Tagen geantwortet hat sollte man ggf. auch etwas Zeit einräumen.

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Ach, ich würde da nicht so einen Akt von machen. Nachricht schicken, dass man das Spiel noch bis zum xx.xx.xxxx reserviert und dann wieder zum Verkauf anbieten. Fertig. Alles andere inklusive aufregen ist IMHO nur verschwendete Zeit. Wenn der nicht mehr will, dann kannste eh nichts machen.


    Viele Grüße,

    Andreas.

  • Setze dem Interessenten ein Ultimatum.

    Wenn er sich nicht meldet, hakst du den Verkauf ab und stellst dein Angebot neu ein.

    Es ist ja nichts weiter passiert...auf jeden Fall entspannt bleiben... :)

  • Danke für die antworten.


    Ja angeschrieben hab ich ihn schon.

    Also anschließend neu reinstellen, richtig?


    Ja da ich selber spät geantwortet habe ist das ja auch alles fein.

    Allgemein finde ich das nicht antworten nur etwas schwach. "Danke ich melde mich." Oder "Kein Interesse mehr weil du nicht reagiert hast" wäre ja irgendwie nett gewesen.


    Gibt es denn eine E-Mail Benachrichtigungs Funktion beim Marktplatz?

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  • Eine negative Bewertung würde ich nicht geben.

    Ich habe das einmal gemacht, und habe als Retourkutsche selbst eine bekommen und bin zusätzlich noch beschimpft worden.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das einmal gemacht, und habe als Retourkutsche selbst eine bekommen und bin zusätzlich noch beschimpft worden.

    Hier im Marktplatz?

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Ich glaube, ja

    Ich wurde auch aufgefordert, nie wieder auf ein Angebot des Betreffenden zu bieten.

    Daraufhin habe ich ihn halt blockiert.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, habe keine negative Bewertung bei Dir hier im Marktplatz gefunden. Deshalb die Nachfrage.

  • Hmm, möglicherweise war die negative Revanche-Bewertung (aus demselben Grund) auch woanders, und ich habe das leider verwechselt. :/

    Die anderen Punkte stimmen aber mit Sicherheit.

    Ich werde jedenfalls nie wieder eine negative Bewertung abgeben, das bringt doch nur Ärger.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Alles klar. Ich denke meine Fragen sind beantwortet. Ich habe mich jedenfalls mit der Annahme des Angebotes erst Mal nicht verpflichtet dafür ihn vorzuhalten bis er reagiert. Dann warte ich Mal noch das Wochenende ab und Stelle es wieder ein.


    Die Bewertung wäre schlimmstenfalls neutral. Ist ja nichts schlimmes passiert ausser nicht-Kommunikation auf beiden Seiten.


    Danke allen beteiligten.

    Incoming (18 Spiele):
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  • Aus rechtlicher Sicht sind schriftliche Abmachungen rechtlich bindend. Es entsteht automatisch ein Vertrag zwischen zwei Personen wenn sie sich einigen. Wenn jemand sagt er kauft, dann muss er das Produkt kaufen. Das selbe gilt für Verkäufer.

  • Aus rechtlicher Sicht sind schriftliche Abmachungen rechtlich bindend. Es entsteht automatisch ein Vertrag zwischen zwei Personen wenn sie sich einigen. Wenn jemand sagt er kauft, dann muss er das Produkt kaufen. Das selbe gilt für Verkäufer.

    Aber was bringt dir das? Willst du wegen so einer Sache eine Klage einreichen? :/ Wie oben geschrieben, einfach abhaken und neu rein setzen. Ist ja nicht so dass er es schon verschickt hätte und jetzt keine Geld kommt...

  • Ich finde es trotzdem schade, denn man kann doch wenigstens einen Einzeiler aufsetzen in so einem Fall.


    Ist mir auch schon aufgefallen, dass das immer seltener wird, leider!


    Neulich hatte jemand im Marktplatz etwas gesucht, verbunden mit ein paar Informationen darüber im Allgemeinen. Ich habe ihm sowohl die allgemeinen Infos geliefert...obwohl er die auch locker hätte selbst googeln können, als auch ein Angebot hinterhergeschickt. Keine Reaktion! Null - dabei hätte er sich wenigstens für die Infos bedanken können.

    Er hätte das Angebot ja nicht annehmen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Aus rechtlicher Sicht sind schriftliche Abmachungen rechtlich bindend. Es entsteht automatisch ein Vertrag zwischen zwei Personen wenn sie sich einigen. Wenn jemand sagt er kauft, dann muss er das Produkt kaufen. Das selbe gilt für Verkäufer.

    Mündliche Abmachungen sind genau so bindend, denn es geht im Gesetz, wie du selbst erwähnst, um übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag & Annahme) die den Vertrag entstehen lassen. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, lässt sich nur einfacher beweisen.

  • Aus rechtlicher Sicht sind schriftliche Abmachungen rechtlich bindend. Es entsteht automatisch ein Vertrag zwischen zwei Personen wenn sie sich einigen. Wenn jemand sagt er kauft, dann muss er das Produkt kaufen. Das selbe gilt für Verkäufer.

    Mündliche Abmachungen sind genau so bindend, denn es geht im Gesetz, wie du selbst erwähnst, um übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag & Annahme) die den Vertrag entstehen lassen. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, lässt sich nur einfacher beweisen.

    Und was ist mit den 14 Tagen Widerrufsrecht bei Onlinekäufen? 😊

  • Und was ist mit den 14 Tagen Widerrufsrecht bei Onlinekäufen?

    Gibt es bei Privatkäufen nicht. 8o

    Okay. Es gilt also ein unumstößlicher Kaufvertrag, für den mich ein Richter zwingen kann, für ein geäußerten "Hier, nehm ich!" alles kaufen zu müssen, aber ein Widerrufsrecht gilt nicht bei privaten Verkäufen.

    Ist das dann Rechtsirrsinn beim Gesetzgeber oder ein lückenhaftes Rechtsverständnis bei Forenmitgliedern? 😉

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Okay. Es gilt also ein unumstößlicher Kaufvertrag, für den mich ein Richter zwingen kann, für ein geäußerten "Hier, nehm ich!" alles kaufen zu müssen, aber ein Widerrufsrecht gilt nicht bei privaten Verkäufen.

    Ist das dann Rechtsirrsinn beim Gesetzgeber oder ein lückenhaftes Rechtsverständnis bei Forenmitgliedern? 😉

    Ja, man ist doch immer wieder überrascht, dass 433 BGB noch seine Anwendung findet und dieser grundsätzlich vor allen anderen Regelungen gilt...

    Mit Gewaltlosigkeit hat noch nie jemand etwas erreicht. (Montgomery Burns)

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Präsident der EZB. (Das Känguru)


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  • Das heißt also, ich muss unter meinem Anzeigentext schreiben, dass ich die Annahme des Angebots erst mit dem Versand der Ware (so macht es z.B. Bücher.de) annehme. Dann kann ich also jederzeit den Verkauf abbrechen oder?

  • Die Einstellung des Angebots selbst ist ja erstmal keine Einwilligung zu einem Handel, sondern lediglich eine Absichtsbekundung, durch die noch keine rechtliche Verpflichtung entsteht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn du auf das "ich will es kaufen" des Käufers mit einem "okay ich verkaufe es dir" reagierst.

    • Offizieller Beitrag

    Huutini: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass du bei deinem "Hier, nehm ich!" dir deines Handelns bewußt bist und dementsprechend den Vertrag eingehst. Außerdem wirst du nicht "alles" kaufen müssen, sondern nur das was im Angebot erwähnt wurde. Dass das Rechtsverständnis hier häufig lückenhaft ist, findet sich aber nicht nur bei Forenmitgliedern.

    Ansonsten gibt es vom Gesetzgeber eine Vielzahl von Möglichkeiten (Anfechtung, Nichtigkeit, etc.) den Vertrag schlussendlich doch nicht erfüllen zu müssen, falls entsprechende Gründe vorliegen.

    Kinglouie:
    Nicht ganz, der Vertragsschluss entsteht wie bereits erwähnt durch Angebot und Annahme. Das von dir erwähnte

    ... Annahme des Angebots erst mit dem Versand der Ware ... annehme ...

    ist damit leider falsch, weil es eben keiner Annahme der Annahme bedarf. Deshalb dreht Buecher.de den Spies auch um und bezeichnet die Bestellung des Kunden als Angebot zur Lieferung der Ware zum genannten Preis und nimmt dann dieses Angebot durch den Versand der Ware an. Daher können sie durch nicht reagieren / liefern auch ein Auslaufen deines Angebots abwarten, da nie ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.

    Judge Penguin
    Das ist korrekt, da du im Marktplatz ja auch auf den Button "Angebot senden" klickst und so erst ein Angebot generierst, dieses dann entweder mit den genannten Kondition oder mit neu vorgeschlagenen. Im Falle des Threaderstellers ist das aber hinfällig, da dieser ja Verkäufer ist und laut eigener Aussage angenommen hat. Insofern besteht hier tatsächlich ein bindender Vertrag.

    Ob man hier geschlossene Verträge aber nun rechtlich durchdrückt, steht wieder auf einem anderen Blatt

  • Deshalb dreht Buecher.de den Spies auch um und bezeichnet die Bestellung des Kunden als Angebot zur Lieferung der Ware zum genannten Preis und nimmt dann dieses Angebot durch den Versand der Ware an. Daher können sie durch nicht reagieren / liefern auch ein Auslaufen deines Angebots abwarten, da nie ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.

    Aber wer bestimmt denn, zu welchem Zeitpunkt ich ein Angebot annehme? Wenn ich in meinen persönlichen AGBs schreibe, dass ich das Angebot erst mit dem Versand annehme. Warum zählt dann der Angebot annehmen Button mehr oder wenn ich z.B. bei EBay Kleinanzeigen schreibe „Wäre für mich in Ordnung“ auf ein Angebot eines Käufers?


    Ich könnte ja ähnlich wie Bücher.de auch reinschreiben, dass durch den Angebot Annahme Button( Bücher.de schickt eine Bestellbestätigung), ich dem Käufer nur den Angebotseingang bestätige.

    • Offizieller Beitrag

    Kinglouie:

    Da deine Fragen recht konkret werden und ich hier keine Rechtsberatung oder irgendwas in der Art machen möchte, sondern lediglich aus dem Fundus dessen erzähle, was ich vor vielen Jahren mal alles lernen musste, möchte ich deine Fragen auch nur mit einem gewissen Vorbehalt beantworten:

    - In AGBs kann vieles geschrieben werden, solange es gewissen Vorgaben entspricht (siehe entsprechende Gesetze)
    - AGBs müssen beiden Parteien vorliegen, damit sie wirksam werden können

    Wenn du also auf den Angebot annehmen Button drückst, dann gilt das was vorliegt und wenn du in deine Absichtserklärung keine AGBs eingefügt hast, dann gelten sie auch nicht. Waren sie angefügt, dann ist die Frage, ob der Käufer sie auch nicht übersehen konnte, deshalb immer der schöne Haken den man setzen muss in den Onlineabschlüssen. Gleiches gilt auch für den Käufer falls er AGBs anfügt.

    Du kannst ja gerne mal versuchen, ebay oder Buecher.de deine AGBs zu unterbreiten.

  • Ich glaube, ja

    Ich wurde auch aufgefordert, nie wieder auf ein Angebot des Betreffenden zu bieten.

    Daraufhin habe ich ihn halt blockiert.

    So etwas Ähnliches ist mir einmal auf Ebay passiert: Verkäufer erwirbt Ware. Zahlt nicht und meldet sich nicht auf mehrer Anfragen. Nach 10 Tagen ging dann automatisch die Verwarn-Option von Ebay an.... Plötzlich werde ich wüst beschimpft und man möge ihn doch zukünftig einfach bei Angeboten ignorieren ( wieso er das mir sagte und nicht selbst proaktiv in seine Birne bekommt ist mir weiterhin fraglich, aber nun gut)

    Blacklist wurde jedenfalls, wie verlangt, um 1 Person erweitert. Habe ich 0,0 Probleme mit. Aber Ware kaufen und dann 10 Tage auf Tauchfahrt gehen, geht halt gar nicht. Ich kaufe ja auch nichts auf dem Flohmarkt nach dem Motto: Ich stecke es ein, bezahle es aber erst nächste Woche ODER nimm das Ding vom Verkaufstresen..... ich zahle es, wenn ich mal wieder Bock habe.....anyhow.


    Abhaken und bei reinstellen.

  • Die Einstellung des Angebots selbst ist ja erstmal keine Einwilligung zu einem Handel, sondern lediglich eine Absichtsbekundung, durch die noch keine rechtliche Verpflichtung entsteht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn du auf das "ich will es kaufen" des Käufers mit einem "okay ich verkaufe es dir" reagierst.

    Nein. Das Angebot geht hier im Marktplatz vom Verkäufer aus. Die Annahme vom Käufer. Da muss gar nicht mehr vom Verkäufer reagiert werden. Er darf die Zahlung des Betrages erwarten und verschafft dann das Eigentum.


    Der ganze weitere Austausch hier am Marktplatz dreht sich ja um freundliche Worte, Absprachen zum Versand, Kombination von Artikeln... Das spielt aber im juristischen Sinne gar keine Rolle.


    Selbst ein vom Käufer gemurmeltes "wäre ok für mich" gilt als Annahme. Zu einem Verkäufer im Supermarkt sagst Du ja auch nicht, dass Du es erwerben willst, sondern hier ersetzt das Legen der Ware auf das Band als konkludentes Handeln Deine verbale Willenserklärung. Der Supermarkt sagt dazu auch kein Wort von Relevanz.

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    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Präsident der EZB. (Das Känguru)


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  • Dann werde ich hier im Forum wohl keine Angebote mehr einstellen.

    ...wenn Du eigentlich nichts verkaufen willst, besser nicht...

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  • Naja, effektiv untersagt es mir, den Artikel noch an anderer Stelle einzustellen, da ich sonst riskiere hier einen Handel für einen anderswo verkauften Artikel abzuschließen, wenn ich ihn hier nicht schnell genug raus nehme. Insofern halte ich das hier im Forum für eine schlechte Regelung. Meines Wissens regelt noch nichtmal eBay Kleinanzeigen das so, und die sind eine Handelsplattform und kein Forum mit angeschlossenem schwarzem Brett.

  • Das Einstellen im Marktplatz ist rechtlich eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Käufer gibt dann ein Angebot ab, der Verkäufer kann das annehmen. Judge Penguin hat das so ja schon treffend dargelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Hyaena ()

  • Das Einstellen im Martplatz ist rechtlich eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Käufer gibt dann ein Angebot ab, der Verkäufer kann das annehmen. Judge Penguin hat so ja schon treffend dargelegt.

    Danke für die Klarstellung.


    Dann ist das hier allerdings eine Variante der beidseitigen Willenserklärung.

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  • Ich muss mal blöd nachfragen: eigentlich kann das doch gar nicht stimmen.


    Wenn ich ein Spiel hier einstelle, dann könnten doch mehrere Interessenten mein Verkaufsangebot annehmen. Wenn es so ist, wie Gerrit sagt, müsste ich ja für jeden, der auf den Button klickt, ein Spiel parat haben.


    Verkaufen tue ich es aber ja nur einmal, deshalb muss ich das Kaufangebot des Käufers doch auch annehmen.


    Edit: Ebenfalls danke für die Klarstellung. Manchmal bin ich echt lahm. :)

    Einmal editiert, zuletzt von sg181 ()

  • Edit: Ebenfalls danke für die Klarstellung. Manchmal bin ich echt lahm. :)

    Der Gerrit war auch lahm. Der hat zwar den Normalprozess beschrieben, aber sich nicht in den Marktplatzregeln rückversichert. Mea culpa Judge Penguin .

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  • Meines Wissens regelt noch nichtmal eBay Kleinanzeigen das so, und die sind eine Handelsplattform und kein Forum mit angeschlossenem schwarzem Brett.

    Ich glaube, hier wirfst du gerade eBay und eBay Kleinanzeigen durcheinander!?

  • Nein. Das Angebot geht hier im Marktplatz vom Verkäufer aus. Die Annahme vom Käufer. Da muss gar nicht mehr vom Verkäufer reagiert werden. Er darf die Zahlung des Betrages erwarten und verschafft dann das Eigentum.

    Vielleicht solltest du den Beitrag oben nochmals bearbeiten, damit das so nicht stehen bleibt? Das ist wirklich - nichts für ungut - komplett falsch.

    Zu einem Verkäufer im Supermarkt sagst Du ja auch nicht, dass Du es erwerben willst, sondern hier ersetzt das Legen der Ware auf das Band als konkludentes Handeln Deine verbale Willenserklärung. Der Supermarkt sagt dazu auch kein Wort von Relevanz.

    Der Vergleich zum Supermarkt ist interessant, denn da auch da ist das Anbieten der Ware kein Angebot. Wenn ich die Waren aufs Band lege, nehme ich kein Angebot an, sondern ich mache - konkludent - ein Angebot. Das wird dann vom Supermarkt - vertreten durch den Angestellten - angenommen.

  • Puma Ich habe das bereits widerrufen und demütig um Vergebung gebeten.


    Das mit Supermarkt ist in sich korrekt und da stimmen wir völlig überein. Ich hatte hier aber die Rollen vertauscht, ohne darauf hinzuweisen.

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  • Das Einstellen im Marktplatz ist rechtlich eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Käufer gibt dann ein Angebot ab, der Verkäufer kann das annehmen. Judge Penguin hat das so ja schon treffend dargelegt.

    So war bisher mein Verständnis hier auch gewesen, deshalb war ich von Gerrits Aussage irritiert. Da meine Rechts-Vorlesungen in der Hinsicht schon einige Jahre zurück liegen, wollte ich da auch keinen Irrtum meinerseits ausschließen.