Hilfe, jemand verkauft meine Assets

  • Manche von euch wissen vielleicht, dass ich auf Boardgamefan.de – Aus Liebe zum Spiel kostenfrei Assets und Spielhilfen anbiete. Ich bin nun auf jemanden in Spanien aufmerksam gemacht worden, der meine Ragnaroktiles für Blood Rage physisch produziert und verkauft.


    Wie geht man mit so einem Fall um? Ich will natürlich auch kein Geld dafür, aber ich finde es irgendwie nicht OK.

  • Manche von euch wissen vielleicht, dass ich auf Start - Boardgamejunkies kostenfrei Assets und Spielhilfen anbiete. Ich bin nun auf jemanden in Spanien aufmerksam gemacht worden, der meine Ragnaroktiles für Blood Rage physisch produziert und verkauft.


    Wie geht man mit so einem Fall um? Ich will natürlich auch kein Geld dafür, aber ich finde es irgendwie nicht OK.

    Wenn du deine Rechte auf die Spielhilfen ordnungsgemäß deklariert hast, solltest du anwaltlich dagegen vorgehen können.


    Hier gibt's aber bestimmt auch Juristen, die dir das besser darlegen können.

  • Wo findet man denn die Blood Rage Tiles? Bei Boardgamejunkies Spielhilfen werden mir nur 4 Spiele angezeigt.


    @Chrisbock ob die Spielhilfen selber überhaupt unters Urheberrecht fallen, müsste erst mal gerichtlich geklärt werden

    2 Mal editiert, zuletzt von Rei ()

  • Ich würde den man höflich anschreiben, um zu erfahren, warum er sich berechtigt sieht, diese Teile zu verwenden und in deine (Urheber)rechte einzugreifen.


    Ob tatsächlich ein Urheberrecht entstanden ist, ist natürlich fraglich und im Zweifel kann das nur ein Gericht entscheiden (was du ja sicher gar nicht einschalten willst). Urheberrechte entstehen nämlich nur für „Werke“ und ob das von dir Gestaltete einen „ Werkcharakter“ aufweist, kann man ohne Kenntnis des Falls nicht beurteilen.


    Interessant ist auch , dass mit Nutzungsaufnahme ebenfalls (ohne Registrierung )ein zeitlich begrenztes EU- Designschutzrecht entsteht (ehemals: sogenanntes nicht-eingetragenes Geschmacksmuster) . Hierzu bedarf es keines Werkes, ob das zeitlich aber noch passt kann ich nicht beurteilen.


    Ich würde jedenfalls eine freundliche Anfrage nach seiner Berechtigung stellen ( keinesfalls Drohen oder eine Unterlassung fordern , sofern du keinen Anwalt einschalten willst) und dich auf Urheberrechte bzw nicht-eingetragenen Designschutz beziehen.


    Ps: darauf, ob du deine Designs irgendwie als urheberrechtlich geschützt deklariert hast,dürfte es dabei nicht ankommen


    Pps: ich nehme auch an, dass du keine Grafiken von Bloodrage übernommen hast und selber Rechte Dritter verletzt?

  • Sorry, der Link wurde autokorrigiert...


    Also erstmal eines: Ein Gericht oder Anwalt wird diese Sache nicht brauchen. Es ist einfach nur nicht korrekt.


    Darüber hinaus: Ich muss kein Copyright deklarieren. Ich bin Urheber, daher liegt das Urheberrecht ganz klar bei mir.


    Ich schreibe ihn mal an...

  • Da es ein Bild ist, unterliegt es automatisch dem Urheberrecht.

    Aber liegt dieses Urheberrecht automatisch bei mir?


    Also wenn ich zB ein Bild von Micky Maus male, gehört Micky Maus ja immer noch Disney.

    Und wenn ein anderer dann "mein" Bild von Micky Maus kopiert und verkauft, habe ich dann irgendeine Handhabe?


    PowerPlant hat ja auch keine Rechte an #Bloodrage, und ohne Bloodrage gäbe es sein Werk nicht.

    Mein Blog (Illustrationen, Brettspieldesign, Angespielte Spiele)

  • Mafti hat ja auch keine Rechte an #Bloodrage, und ohne Bloodrage gäbe es sein Werk nicht.

    das ist irrelevant. Relevant für eure Frage wäre, ob das, was gezeigt wird, denn Urheberrecht eines anderen unterliegt.


    Da ich nichts von BR nachgezeichnet habe, stellt sich diese Frage in diesem Fall nicht.


    Guttenberg hat ja auch nicht das Recht an jedem Buch, nur weil er den Buchdruck erfunden hat. Oder BASF an allem, das blau ist. Das muss hier aber bitte auch nicht weiter ausgetreten werden.

  • PowerPlant

    Als jemand, der selber schon einiges gebastelt und bei BGG oder hier frei angeboten hat, kann ich Deinen Unmut nachempfinden. Mit solch schlechtem Gebahren kann man es hierzulande gerade mal in ein Bundesministeramt schaffen ;) Was bricht sich manch einer ab, für sowas mal freundlich anzufragen, ob man das machen darf? In der Produktion dieser Teile liegt ja auch eine kleine Eigenleistung, da wird man der Verwendung des fremden Designs doch eine Grundlage geben können - Du sicher gerne zustimmen, hattest Du es ja eh öffentlich angeboten. Aber nicht fragen... nee, das ist doch hoffentlich nicht nur hierzulande mehr als nur schlechter Stil.

    Tja, ich würde denjenigen wohl auch (nur) mal kontaktieren und höflichst um Erklärung bitten. Berichte bitte, was sich daraus ergeben hat.

  • Aber liegt dieses Urheberrecht automatisch bei mir?


    Also wenn ich zB ein Bild von Micky Maus male, gehört Micky Maus ja immer noch Disney

    Also das Urheberrecht am Bild gehört dir, das heißt Disney darf dein Bild nicht ohne Erlaubnis nutzen. Du darfst es aber auch nicht ohne Erlaubnis Disney benutzen, da Micky Maus abgebildet ist.

  • PowerPlant : Das ist echt ärgerlich. Ich habe mir einige deiner Spielhilfen angesehen und ich finde sie selber toll gemacht. Ich würde den Verkäufer an deiner Stelle auch anschreiben, wobei du damit rechnen musst, dass ihm das egal ist. Bezgl. des Themas Urheberrecht solltest du dich informieren bzw. auch beraten lassen, da das auch für deine zukünftigen Projekte relevant sein kann.

  • Ich hab das Video nur zum ersten Drittel sehen können, verstehe aber den Zusammenhang bisher nicht

    Dann gibt es vermutlich auch keinen. Ich hatte nur vermutet, dass es sich bei dem Anbietet aus Spanien, der deine Spielhilfen vertreibt, um Greenstuffworld handelt. Die sind in der Vergangenheit durch solche Geschäftspraktiken aufgefallen (allerdings im Tabletop-/Bastel-Bereich) und kommen auch aus Spanien. Scheint aber ein Zufall zu denn, sonst würdest du die Firma ja kennen.

  • Ich habe jetzt mal Google angeworfen und mit den Suchwörtern Ragnarok Tiles gefüttert. Herausgekommen sind zwei „Produktionen“, einmal angeboten bei Etsy und das andere Mal auf einer eigenen Seite, beide Male aus Polen.

    PowerPlant Dir passiert leider genau das, was vielen Künstlern auf DeviantArt.com ebenso passiert. Meine Erfahrung diesbezüglich war, dass ich bei Ebay ein Captain Future T-Shirt gesehen habe, das ich von DeviantArt her kannte, also habe ich den Künstler informiert. Btw. es ist mein Avatar, für den ich aber die Genehmigung hatte.

  • Da es ein Bild ist, unterliegt es automatisch dem Urheberrecht.

    Aber liegt dieses Urheberrecht automatisch bei mir?


    Also wenn ich zB ein Bild von Micky Maus male, gehört Micky Maus ja immer noch Disney.

    Und wenn ein anderer dann "mein" Bild von Micky Maus kopiert und verkauft, habe ich dann irgendeine Handhabe?

    Ja. Jedes Urheberrecht liegt (zumindest in Deutschland) automatisch und unveräußerlich(!) beim Urheber, in diesem Falle also bei dir.
    Allerdings liegen die Lizenzrechte für Micky Maus halt bei Walt Disney.

    Kurz: Wenn Thorsten jetzt ankommt, und dein Bild von Micky Maus auf T-Shirts druckt und diese verkauft, hat er doppelt Ärger, er verletzt nämlich dein Urheberrecht, und Disneys Lizenzrecht.

  • Urheberrecht hast du nur bei entsprechender Schöpfungshöhe - das ist ja auch das Thema bei Brettspielen. Wann ist die Schöpfunghöhe erreicht, um für die Autorenschaft für ein "Regelwerk" Schöpfungshöhe proklamieren zu können...

  • Urheberrecht hast du nur bei entsprechender Schöpfungshöhe - das ist ja auch das Thema bei Brettspielen. Wann ist die Schöpfunghöhe erreicht, um für die Autorenschaft für ein "Regelwerk" Schöpfungshöhe proklamieren zu können...

    Bevor das jetzt wieder missverstanden wird:

    Die Schöpfugshöhe muss nicht hoch sein - sie setzt nur eine kreative Eigenleistung voraus.

    Ein Erklärungstext, wie ein Videorekorder eingeschaltet wird, bringt eine äußerst geringe kreative Eigenleistung mit, weshalb die Schöpfungshöhe in technischen Beschreibungen oft nicht für ein Urheberrecht ausreicht. (Hier sind wir dann im Bereich Regelhefte, und warum diese ein Streitfall sind.)

    Im musikalischen Bereich etwa sind Geräusche, Töne und Akkorde nicht Urheberrechtsgründend, wohl aber eine Reihung davon.
    Das nennt sich dann "kleinste Münze": Schon Jingles mit drei Tönen können die Schöpfungshöhe erreichen.

    Einen Strich auf ein Papier zu malen, bringt keine Schöpfungshöhe mit sich, aber schon zwei oder drei Striche können eine kreative Eigenleistung erbringen - das entscheiden dann im Streitfall die Gerichte.

    Sich hinzusetzen und selbst eine Figur wie Micky Maus zu malen, erfüllt die Schöpfungshöhe. Die Zeichnung eines anderen abzupausen wiederum nicht. Sie mit Schokosauce auf selbstgepresstem Banenenpapier abzupausen hingegen vermutlich wieder schon.

  • Ich hab das Video nur zum ersten Drittel sehen können, verstehe aber den Zusammenhang bisher nicht

    Es geht darum um die spanische Firma Green Stuff World, die im Tabletopbereich damit aufgefallen ist, fremde Ideen selbst zu vermarkten und darauf ein Geschmacksmuster anzumelden. Damit können sie dann dem eigentlichen Urheber ganz schön Steine in den Weg legen. So haben sie damit erreicht, dass der Urheber seine eigene Schöpfung nicht mehr über Marktplätze wie Ebay und Amazon verkaufen darf. Nun kann der Urheber dagegen rechtlich vorgehen, was aber langwierig und erst einmal teuer werden könnte...


    Ob das bei dir so ist weiß ich natürlich nicht. Eine Nachricht schreiben kann auch nie verkehrt sein. Ich glaube jedoch, dass solche Sachen gezielt ausgesucht und vermarktet werden, weil am Ende niemand den Rechtsweg deswegen beschreitet.

  • Naja, da ich die Sachen selbst nicht verkaufe, ist das nicht so schlimm :)


    Ich habe danach auch mal gegoogelt. Die Tiles auf Etsy haben sich wohl die Rider ausgeliehen, aber komplett mit eigenen Grafiken. Das ist OK. Aber auch nicht mehr Verfügbar.


    Die polnische Seite ist ein Produzent für Brettspiele und wirbt mit meinen Tiles für ihr Handwerk - auch OK.


    PS: Ich hab gerade einen älteren Thread gefunden, weil es genau um dasselbe Thema schon mal ging. Ist ein paar Jährchen her ;)

  • Neues Ergebnis:


    Die Assets sind seit Tag 1 bei BGG mit Lizenz hinterlegt: Jegliche Verwendung bedarf der Zustimmung und Nennung des Autoren (mir).


    Da das nicht passiert ist, hat BGG nun die Items im Shop gelöscht und dem Account eine vorübergehende Sperre zum Einstellen neuer Items im Shop verpasst.


    Wenigstens etwas :)


    Die polnische Prototypen-Hersteller habe ich mal angeschrieben dass sie zumindest den Designer nennen. Wäre ja nur fair ;)

  • In der Grafikwelt sind das kleine Tools, die die Arbeit erleichtern. Zu simpel für ein Plugin, aber eben auch nicht nur ne Grafik. Mir fiel damals kein anderes Wort für so etwas wie die Tiles ein :)


    Vorschläge sind aber willkommen ;)

  • Nachdem das nun geklärt wäre: WTF sind Assets?

    Ein Vermögenswert (engl. Assets) ist in der internationalen Rechnungslegung eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. [IFRS Framework 4.4(a)]


    :boss:


    Selbst erstellte Tools und son Kram regelmäßig: Keine Assets.


    Sonst würde fast jedes Unternehmen Assets ohne Ende haben.


    *Klugscheißmodus off*

  • eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt.

    Also wirklich, das ist fuer Brettspieler doch nun wirklich ein vertrautes Konzept, einfach eine Art allgemeiner Resourcen cube. ;)


    Matze: Schoen, das Du es so sportlich siehst. Ich haette mich glaube ich sehr geaergert.

    Einmal editiert, zuletzt von Torii ()

  • Ein Vermögenswert (engl. Assets) ist in der internationalen Rechnungslegung eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. [IFRS Framework 4.4(a)]

    Da haste aber nur den 1. Vorschlag aus Google kopiert...

    Zitat

    Besonderheit, Ergänzung, Zusatz (z. B. zu einem Multimediaprodukt)

  • Ein Vermögenswert (engl. Assets) ist in der internationalen Rechnungslegung eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. [IFRS Framework 4.4(a)]

    Da haste aber nur den 1. Vorschlag aus Google kopiert...

    Zitat

    Besonderheit, Ergänzung, Zusatz (z. B. zu einem Multimediaprodukt)


    Nee, ich habe aus dem Rahmenkonzept - der Primärquelle hier - zitiert (und diese gezielt gesucht) und referenziert. Und Google ist so schlau und checkt das auch. Das gilt im Übrigen auch für hunderte andere Fragen hier....zumal die Frage ja auch nicht ernst gemeint war! 😁


    Egal, OT Ende.


    Deine Spielerhilfen sind aber sehr hilfreich!


    Nur bei AH2 brauche ich keine Spielerhilfe!!!! 😜

  • zumal die Frage ja auch nicht ernst gemeint war! 😁

    War sie tatsächlich.

    Wikipedia hat mir diese Info ausgespuckt:

    Nichts davon konnte ich gedanklich mit Brettspielen in Verbindung bringen. Auch den weiterführenden Link auf "Medieninhalt" hatte ich mir angesehen und gedanklich als nicht richtig verworfen.

    Auf der im ersten Beitrag verlinkten Seite habe ich unter "Assets" ein paar Druckvorlagen gefunden, konnte mir aber nicht erklären, was der Name bedeuten soll. Nein, die gedankliche Querverbindung zu "Medieninhalt" habe ich nicht gezogen.

    Jetzt bin ich jedenfalls schlauer.

  • Das sind eindeutig deine Teile, die in 3D erstellt wurden. Ich vermisse aber einen entsprechenden Hinweis auf Copyright dem Download von deiner Webseite.

    Wenn man jetzt den Etsy Shop melden würde kann man nicht direkt den Bezug herstellen ob du seine Entwürfe übernommen hast, oder er deine.

    Dann ist noch die Frage, ob ein ähnlicher 3D Model der auf einem 2D Model von dir basiert ein Verstoß darstellt.

    Immerhin basiert dein Entwurf auf dem Entwurf der Provinz auf dem Spielbrett. Die Form der Provinz hast du dir auch nicht ausgedacht, nur die Version innerhalb der Grenzen der Provinz.


    Tja, das ist schade und ärgerlich. Man kann einfach freundlich nachfragen und einen Hinweis hinterlegen, aber Nehmen ist einfacher...

  • Urheberrecht (die DE-Version des amerikanischen Copyrights) muss nicht deklariert werden, um es zu besitzen. Ein Lizenzhinweis ist allerdings keine schlechte Idee.


    Bei dem, was du beschreibst, geht es nicht um ideelle Dinge wie "Wäre das Asset auch ohne das Spiel da?" sondern um geistiges Eigentum und Eigenleistung.


    Meine Assets haben mit dem Spiel einzig die Form gemein, daran ist nichts schützenswert. Allerdings die Grafiken darin sind nicht vom Spiel, die sind selbst erstellt. Wenn nun jemand diese Tiles nimmt und daraus eine 3D-Form generieren lässt (eine Displacement Map), dann ist das ohne meine Grafiken nicht möglich und beinhaltet abgesehen von den 2 Knöpfen, die man drücken muss, keine kreative Eigenleistung.

  • Ok, ich bin kein Spezialist, aber eine 3D Form basierend auf einer Interpretation der Karte bedarf schon eigener Eigenleistung, denn du definierst die Höhen nicht und seine Teile sind nicht flach. Er übernimmt auch dein Farbschema (Grafik) nicht, sondern baut seine 3D Landschaft inspiriert von deiner Grafik.

    So würde ich es als Laie sehen.

  • Das nennt sich Displacement Map. Kurz gesagt: Ein 3D-Programm rechnet Hellligkeiten in Höhen um. Du definierst eine mindest- und Maximalhöhe. Oben ist weiß, unten ist schwarz.


    Theoretisch also musst du nichts anderes machen als meine Formen in s/w umzuwandeln und als Displacement-Ebene zu hinterlegen.


  • Das nennt sich Displacement Map. Kurz gesagt: Ein 3D-Programm rechnet Hellligkeiten in Höhen um. Du definierst eine mindest- und Maximalhöhe. Oben ist weiß, unten ist schwarz.


    Theoretisch also musst du nichts anderes machen als meine Formen in s/w umzuwandeln und als Displacement-Ebene zu hinterlegen.

    Nur weil eine Software die Umwandlung von Produkt A in Produkt B trivialisiert, heißt das aber nicht automatisch, dass Produkt B das Urheberrecht von Produkt A verletzt. Die Software könnte ja z.B. auch stattdessen mit einem einzelnen Klick den Input durch Pseudo-Randomisierung in ein völlig anderes Bild umwandeln, was im Endprodukt niemand mehr als Urheberrechtsverletzung ansehen würde. Hier ist also die Frage, wo die Grenze zu ziehen ist. Im Zweifel müsste das vor Gericht entschieden werden. So würde ich das als Laie sehen.


    Im konkreten Fall finde ich es aber auch sehr unschön, dass jemand deine Kreativleistung ohne Erlaubniseinholung in Geld verwandelt.

    Einmal editiert, zuletzt von danom ()