Hallo,
folgende Frage bezüglich des Marktplatz, wenn ein Gegenangebot akzeptiert wurde kommt ja ein Verkauf zustande.
Was passiert aber wenn der käufer nicht mehr antwortet
danke im Vorraus
Hallo,
folgende Frage bezüglich des Marktplatz, wenn ein Gegenangebot akzeptiert wurde kommt ja ein Verkauf zustande.
Was passiert aber wenn der käufer nicht mehr antwortet
danke im Vorraus
Ich würde ein paar Tage vergehen lassen. Es ist nicht jeder täglich online. Wenn sich weiterhin nichts tut, würde ich eine private Nachricht schreiben und wenn wieder nichts passiert, würde ich davon ausgehen, dass der Kauf nicht zustande kommt.
Du kannst dann auf deinen Kauf beharren, dann muss der Käufer einen triftigen Grund vorweisen, warum der Kauf nicht zustande kommen kann usw., aber das wäre mir zu aufwendig.
Ich denke nicht, dass der Marktplatz hier rechtlich bindend ist
rechtlich bindend
Unabhängig davon, muss jeder selbst entscheiden, ob er für einen solchen Sachwert einen Prozess anstrebt
(Wobei ich auch schon weitaus unnötigere Verfahren gesehen habe ).
Ich denke nicht, dass der Marktplatz hier rechtlich bindend ist
Warum nicht? Zählt dieses Forum zum rechtsfreien Raum?
Technisch gesehen könnte man irgendwelche Rechte haben. Praktisch gesehen ist das einfach nur Zeitverschwendung. Einfach wieder einstellen und gut ist
Ich denke nicht, dass der Marktplatz hier rechtlich bindend ist
Warum nicht? Zählt dieses Forum zum rechtsfreien Raum?
Es gibt dicke Bücher voller Steuerrecht, von denen vermutlich keine Zeile für die meistens Angebote hier im Marktplatz relevant ist.
Daher: Ja. Teilweise.
Ich finde es halt erschreckend, wenn jemand dem Markplatz ein Image attestiert, dass sei rechtsfreier Raum. Das ist nicht gut.
Liebe Grüße
Nils (streitet wegen einem einfach vierstelligen Betrag ganz bestimmt nicht. Das kostet viel zu viele Nerven.)
Ich finde es halt erschreckend, wenn jemand dem Markplatz ein Image attestiert, dass sei rechtsfreier Raum. Das ist nicht gut.
keine Sorge, ist nicht rechtsfrei. Ist halt die Frage, ob ein Eintrag im Marktplatz lediglich ne invitatio ist, oder schon das Angebot. Das könnte Sankt Peter festlegen oder man müsste es auslegen. Der User hat ja aber um konkreten und umsetzbaren Rat gefragt und den hat er bekommen. Denke nicht, dass er an einer juristischen Diskussion interessiert war.
Keine Rechtsberatung, aber ich würde ihm nicht empfehlen, das ganze juristisch zu verfolgen
Edit: sehe gerade, dass es um das Akzepteren des Gegenangebots ging. Das ist, meiner Meinung nach, durchaus ein Kaufvertrag. Würde es juristisch trotzdem nicht versuchen durchzusetzen
Warum nicht? Zählt dieses Forum zum rechtsfreien Raum?
Es gibt dicke Bücher voller Steuerrecht, von denen vermutlich keine Zeile für die meistens Angebote hier im Marktplatz relevant ist.
Daher: Ja. Teilweise.
Da wirst du aber ja auch eher im BGB fündig. Kein rechtsfreier Raum. Aber den Ärger nicht wert
keine Sorge, ist nicht rechtsfrei. Ist halt die Frage, ob ein Eintrag im Marktplatz lediglich ne invitatio ist, oder schon das Angebot.
Es ist offenkundig eine invitatio. Aber wenn hier ein User daraufhin ein Angebot schickt und es angenommen wird, ist das Ding durch.
P.S.: Dein Edit im Beitrag war vorhin noch nicht zu sehen, als ich meinen Beitrag verfasst habe.
Ich gehe übrigens durch die Formulierung des OP davon aus, dass er ein Spiel kaufen wollte.
Dann wäre es auch keine Möglichkeit, das Angebot neu einzustellen.
Nee, er hat Spiel X für Y eingestellt, der Käufer hat als Gegenangebot Z geboten, er hat angenommen und jetzt herrscht Schweigen im Walde. So verstehe ich es jedenfalls
Ich gehe übrigens durch die Formulierung des OP davon aus, dass er ein Spiel kaufen wollte.
Falls ja, wäre die Anfrage oben irgendwie etwas kurios :
Was passiert aber wenn der käufer nicht mehr antwortet
Oh, sorry, ein Kaffee war wohl zu wenig heute morgen!
Nee, er hat Spiel X für Y eingestellt, der Käufer hat als Gegenangebot Z geboten, er hat angenommen und jetzt herrscht Schweigen im Walde. So verstehe ich es jedenfalls
das ist korrekt
Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (hier: Gegenangebot und dessen Annahme) ist ein Vertrag zu stande gekommen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das auf dem Marktplatz oder in irgendeiner anderen Form der Kommunikation stattgefunden hat (selbst mündlich wäre verbindlich, nur schwerer zu beweisen).
Ob es sich allerdings auf Basis dieses oder irgendeines anderen Vertrags lohnt einen Rechtsstreit zu beginnen, ist wiederum eine ganz andere Frage.
keine Sorge
Meine Sorge ist nicht, dass hier jemand einen wirtschaftlichen oder rechtlichen Nachteil erfährt. Mich besorgt, dass jemand von sich gibt, dass das Forum kein rechtswirksamer Ort ist.