Vor kurzem hatte ich auf BGG ein paar Spiele getauscht
(3 von mir gegen 3 von jemand anderem) der Wert der Spiele lag bei ca. 90 Euro pro Tauschpartner.
Ich bekam meine Spiele recht zügig (mit Hermes) aber mein Tauschpartner bekam seine Lieferung nicht (auch Hermes) und noch Wochen später stand in der Onlineverfolgung das das Paket sich in der Auslieferung befindet.
Die Spiele waren nicht neu und es gab daher auch keine Kaufbelege mehr.
Hermes erkannte den Verlust der Spiele an.
Hermes bekam von mir Screenshots der Tauschvereinbarung, Preisangaben der Spiele vom BGG Marketplace und die 90 Euro Preisangabe.
Aber Hermes wollte Kaufbelege oder Rechnungen die den Wert der Spiele belegen.
Da ich dies nicht beibringen konnte geschah folgendes:
Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beanstandung unseres Services hatten. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen haben wir geprüft. Ein haftungsrechtlich anzuerkennender Wertnachweis wurde Ihrerseits nicht eingereicht. Aus diesem Grund werden wir eine Erstattung auf Grundlage der gesetzlichen Regelung (§ 431 HGB) vornehmen. Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 11.02.2010. Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 1,5 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x 1,12391 x 1,5kg. Die Haftungshöchstgrenze liegt demnach bei einem Betrag von 14,04 €. Aus Kulanz erstatten wir Ihnen die Gebühr in Höhe von 5,90 €. Dieses ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 19,94 €.
DANKE HERMES !
Ich werde jedenfalls nie wieder mit Hermes versenden und auch keinen Tausch mehr machen bei dem ich Spiele mit Hermes bekommen würde !
Meinem Tauschpartner habe ich angeboten die Summe aus eigener Tasche auf 40 Euro aufzustocken, damit sein Verlust nicht so hoch ist, aber eine echte Lösung ist das für keinen von uns.
Witzig !
Wer nachsehen will, die Sendung ist noch immer in der Auslieferung:
Auftrag Nr.: 40042009770