... zu Urheberrecht und Brettspiele

  • Hallo zusammen,


    ich finde viele neue Spiele, die mich stark an Computerspiele erinnern. Als Beispiel sei hier das Spiel "The Ares Project" von B. und G. Engelstein genannt, welches an vielen vielen Stellen stark an Starcraft erinnert.


    Jetzt frage ich mich wie weit man bei sowas gehen kann? Darf man einfach so Spielkonzepte abkupfern und als Brettspiel umsetzen? - oder hat da irgendwer rechte drauf?


    Solange kein Patent oder Muster vorliegt darf ich da alles verwenden was in mein Spiel reinpasst ohne dem Erfinder irgendwas zu schulden? - oder gibt es da ne andere Regelung?


    Gruß


    Alex

  • Hallo,


    schau Dir mal diesen Abschnitt in Wikipedia an :


    http://de.wikipedia.org/wiki/S…tent#Rechtliche_Situation


    Wie dort steht ist die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich, in Europa ist vieles einfach nicht patentierbar. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so.


    Was hier eher greift sind Urheberrechte, die beschränken sich aber meist auf den Titel einer Software, und das war es dann auch schon weitgehend. Natürlich sind auch handelnde Personen wie zum Beispiel Mario bei Nintendo Spielen geschützt.


    Hier muss ich mich selbst korrigieren, bzw ergänzen. Natürlich geht es beim Titel meist um Markenrechte, es kann aber auch schon ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Das selbe gilt für "Personen" im Spiel. Hier eine nähe Ausführung was bei einem Brettspiel alles in Frage käme:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…-schuetzen-__f111599.html


    Die Mechanismen und das Thema aber natürlich nicht, wobei man auch sagen muss die Umsetzung eines Mechanismuses bei einer Software gestaltet sich auch weitgehend grundlegend anders als bei einem Brettspiel. Bei Software hat man noch eine stark technische Komponente,die man so bei einem Brettspiel selten hat.

  • Zitat

    Original von thooomas
    zum Urheberrecht von Spielen siehe auch 10 Sätze zum Urheberrecht auf der Spieleautorenseite oder Recht kompliziert auf zuspieler.de.



    Den Punkt 10 halt ich für diskussionswürdig, man darf den Namen des Spieles nicht für die Erweiterung benutzen, und auch nicht die Grafiken, aber bei Mensch Ärger Dich nicht, dürfte man zum Beispiel Karten als Erweiterung anbieten.


    Siehe zum Beispiel die Erweiterung "Nichts als Ärger" und das Spiel Dog, bzw bei Dog eher andere Spiele die auch Karten benutzen und quasi nur ein Mensch Ärger Dich nicht sind. Weil Dog selbst wurde ja auch von Schmidt Spiele rausgebracht.


    Mensch Ärger Dich nicht ist vielleicht auch Grenzfall, da es an sich ja auch nix Neues ist, sondern eine Weiterentwicklung alt bekannter Brettspiele.
    Und die 70 Jahre sind in dem Fall wohl auch schon vorbei.

  • Das ist ja eine sehr relative Diskussion: "Es könnte sein, dass...".
    Festzuhalten ist aus meiner Sicht, dass einmal keiner der Quellen, die hier genannt wurden, Rechtsberatung geben können und dürfen.
    Wikipedia darf aus meiner Sicht nur mit Vorsicht genossen werden. Ebenso wie andere Quellen.
    Um Klarheit zu haben, empfehl ich echt, die Frage/n konkret einer Person zu stellen, die Rechtsberatung geben darf und sich zudem im Urheberrecht sehr gut auskennt.


    Grds. ist das Urheberrrecht nicht "diskussionswürdig" in der Auslegung, denke ich. Die Annahme liegt oft nur an mangelndem Wissen. Zumindest geht mir das so, dass ich da immer wieder neu dazulerne.


    Beispielsweise diese Faustregel, dass 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, die Sache an sich urheberrechtsfrei ist, stimmt so einfach nicht. Dazu müsste man die vielen "Wenns" beachten. Also es stimmt, wenn nicht ein anderer Verlag etc. Rechte an der Sache hat. usw.
    Und dann ist das ganze Thema auch wieder von Land zu Land unterschiedlich... ziemlich tricky das Ganze.


    Oder aber wenn ich mir nicht sicher bin, dann frage ich schlicht und einfach denjenigen, der das Urheberrecht inne hat, oder eben eine Rechtsberatung.
    Bitte versteht mich nicht falsch: Ich möchte bestimmt nicht klugschei**n. Möchte das nur zu Bedenken geben.

  • Zitat

    Original von selbuorT
    Das ist ja eine sehr relative Diskussion: "Es könnte sein, dass...".
    Festzuhalten ist aus meiner Sicht, dass einmal keiner der Quellen, die hier genannt wurden, Rechtsberatung geben können und dürfen.
    Wikipedia darf aus meiner Sicht nur mit Vorsicht genossen werden. Ebenso wie andere Quellen.
    Um Klarheit zu haben, empfehl ich echt, die Frage/n konkret einer Person zu stellen, die Rechtsberatung geben darf und sich zudem im Urheberrecht sehr gut auskennt.


    Keine der Quellen gibt Rechtsberatung, es sind nur Grundsätze genannt, und die Wikipedia führt auch nicht groß aus, sondern beschreibt
    nur die Lage der Dinge. Es gab hier keine konkrete Frage, es war eine allgemeine. :)



    Zitat

    Original von selbuorT
    Grds. ist das Urheberrrecht nicht "diskussionswürdig" in der Auslegung, denke ich. Die Annahme liegt oft nur an mangelndem Wissen. Zumindest geht mir das so, dass ich da immer wieder neu dazulerne.


    Wenn Recht nicht diskussionswürdig wäre, dann gäbe es keine Gerichtsverhandlungen, und unterschiedliche Rechtsauffassungen. Recht ist nichts komplett formales, sondern auch immer Auslegungssache. Und ich bleibe dabei, dass der Grundsatz 10, der nicht mal konkretes Recht ist,sondern eine Auslegung davon diskussionswürdig ist. :)


    Zitat

    Original von selbuorT
    Beispielsweise diese Faustregel, dass 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, die Sache an sich urheberrechtsfrei ist, stimmt so einfach nicht. Dazu müsste man die vielen "Wenns" beachten. Also es stimmt, wenn nicht ein anderer Verlag etc. Rechte an der Sache hat. usw.
    Und dann ist das ganze Thema auch wieder von Land zu Land unterschiedlich... ziemlich tricky das Ganze.


    Du verwechselt hier Urheber und Leistungsschutzrechte. Nach 70 Jahren ist ein Werk gemeinfrei, da gibt es nichts zu rütteln. Die Laufzeit der Leistungsschutzrechte sind momentan sogar noch kürzer. Obwohl das einige Lobbyisten gern geändert hätten. Dazu gibt es aktuelle
    Gesetzesvorhaben in der EU. Die Leistungsschutzrechte verhindern aber nicht unbedingt eine unentgeltliche Weiterverbreitung eines Werkes, auch wenn sie noch nach dem Erlöschen des Urheberrechtsschutzes weiter gelten.



    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

  • Mir scheint, Du bist da ziemlich im Thema Recht drin, oder irre ich mich?


    Also so ganz allgemein scheint mir die Frage nicht zu sein, wenn das Thema mit mehreren Fragen gestartet wird.
    Aber ich bleibe dabei, dass die Quellen alleine nicht ausreichen, um das zu klären.
    Also wenn es wirklich nur allgemein gefragt ist, dann kann damit schon eine Richtung gegeben werden, in die es gehen muss.
    Aber so allgemein kann die Frage nach Recht nicht sein, dass man nicht vom 100ste ins 1000ste kommt, weil man zig Ableitungen berücksichtigen muss.


    Gut, dann hab ich dein "diskussionswürdig" mißinterpretiert. Verschieden Auslegungen ist das eine, ob da überhaupt Urheberrecht oder anderes greift oder ich das ganze beuge ist was anderes. Kommt ständig vor, gerade hier im INet. Da blüht die Ignorranz gegenüber dem Urheberrecht regelrecht.


    Okay, gut dass Du drauf hinweist. Dann ist es nicht das Urheberrecht allein, sonder auch noch das Leistungsschutzrecht.
    Zumindest belegt es die Vielfältigkeit der Bestimmungen, die berücksichtigt werden müssen. Reicht also meist nicht, solche Fragen mit einer Beschreibung der Lage der Dinge zu beantworten.


    Also je nach dem, wie genau der Fragesteller die Antwort haben will. Ich denke jedenfalls er will eine genaue Antwort, sonst bringt es ihm ja nix.
    Dann war die Frage doch nicht so allgemein, oder deswegen, weil man nur durch allgemeine Fragen darauf kommt, was genau zu beachten ist und welche Fragen man stellen muss, um zu dem Punkt zu gelangen, der für einen eigentlich wichtig ist. Das sieht man dann wahrscheinlich oft erst im Rahmen der Diskussion...

  • Zitat

    Original von Weltherrscher
    ...
    Hier muss ich mich selbst korrigieren, bzw ergänzen. Natürlich geht es beim Titel meist um Markenrechte, es kann aber auch schon ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Das selbe gilt für "Personen" im Spiel. Hier eine nähe Ausführung was bei einem Brettspiel alles in Frage käme:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…-schuetzen-__f111599.html


    Die Mechanismen und das Thema aber natürlich nicht, wobei man auch sagen muss die Umsetzung eines Mechanismuses bei einer Software gestaltet sich auch weitgehend grundlegend anders als bei einem Brettspiel. Bei Software hat man noch eine stark technische Komponente,die man so bei einem Brettspiel selten hat.


    Das ist mal ein guter Ansatz mit gutem Überblick, wohin es geht.


    Also wenn ich das richtig verstehe und kurz zusammenfasse, dann ist es nach deutschem Recht so, dass aller materieller Anteil am Spiel und immaterielle Spielelemente (Mechanissmen etc.) die einen großen Schöpfungswert enthalten, automatisch durch das Urheberrecht geschützt?


    Muss das dann beispielsweise einen amerikanischen Verlag kümmern? Ist der an das deutsche Urheberrecht gebunden?

  • Zitat

    Original von selbuorT
    [quote]Original von Weltherrscher


    Also wenn ich das richtig verstehe und kurz zusammenfasse, dann ist es nach deutschem Recht so, dass aller materieller Anteil am Spiel und immaterielle Spielelemente (Mechanissmen etc.) die einen großen Schöpfungswert enthalten, automatisch durch das Urheberrecht geschützt?


    Muss das dann beispielsweise einen amerikanischen Verlag kümmern? Ist der an das deutsche Urheberrecht gebunden?


    Nö, wie ich schon schrieb sind Mechanismen eben nicht geschützt. Im Grunde ist dein Spiel nur vor einer 1 zu 1 Kopie geschützt, und halt die anderen Teile, die da aufgeführt sind auch einzeln.


    Ein amerikanischer Verlag ist wenn er ein Spiel hier vertreibt an das deutsche Recht gebunden, was er in Amerika macht unterliegt amerikanischen Recht. Ich weiß nicht ob es im Bereich Urheberrecht multinationale Verträge oder Abkommen gibt, die da greifen könnten. Ich glaub es aber eher nicht. Da wird eher im Einzelfall Druck ausgeübt, allerdings muss so ein Fall schon eine entsprechende Größenordnung haben. Wird im Brettspielsektor wohl selten der Fall sein.

  • ich frage mich ob ich z.B. einfach so das Computerspiel "Sim City" rausbringen kann, ohne dabei den Namen zu nennen, aber alle darin enthaltenen mechanismen sinngemäß in mein Brettspiel zu implementieren...


    Solange ich das Markenrecht nicht berühre, sollte das doch kein problem sein oder?


    Obwohl das Spiel natürlich damals revolutionär war in der idee des Städtebaus und -entwicklung


    Alex :)