Ravensburger vs. Apple

  • Den Namen "Memory" für Spiele bei denen es um das Finden gleicher Paare geht hat Ravensburger schützen lassen (was ja absolut legitim ist). Im gedruckten Bereich werdet ihrnormalerweise kein Memo-Spiel mit dem Namen "Memory" finden (eben Memo-Spiel oder Paare-Spiel usw.).


    Dass es im englischsprachigen Raum das Wort Memory auch so gibt, ist natürlich nicht unproblematisch.


    Da merkt man wieder, wie Grau doch Recht ist. Ich glaube allerdings nicht, dass Ravensburger da auf ein Stück des Kuchens aus ist – es geht da einfach um Namensrecht. Ich glaub nämlich nicht, dass da viel dabei herausschaut (downloadzahlentechnisch).


    LG,
    Klemens

  • Ich meinte es auch eher als Scherz... ;)


    Das ein großes Verlagshaus wie Ravensburger auf das Namensrecht pocht, hat ja auch den Hintergrund, dass "ihr" Memory nicht mit schlechten Adaptions in der iOS-Welt an Ansehen verliert.


  • http://www.n-tv.de/panorama/Ke…Memory-article880458.html


    Es gibt durchaus andere Memory Spiele, die auch so heißen. Der "Trick" ist das hier eine andere Marke eingetragen wurde für die EU. Dem steht nichts entgegen nach EU-Recht. Und da EU-Recht ja normalerweise dem nationalen Recht gleichgestellt ist, kann man diese Produkte auch hier in Deutschland anbieten.


    In anderen EU Ländern ist die Marke Memory überhaupt nicht schützbar laut diesem Urteil.


    Der letzte Punkt den Du nennst, von wegen Downloadzahlen wird in diesem Prozess auch eine wichtige Rolle spielen, da geklärt werden muss, ob diese Apps im Imland überhaupt wirtschaftlich relevant sind. Und das eigentlich für jede einzelne App, und nicht für die Gesamtheit der Apps.


    b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.


    zitiert aus :


    http://de.wikisource.org/wiki/…richtshof_-_Hotel_Maritim


    So würde ich jedenfalls wenn ich Apple wäre vor Gericht argumentieren. Die Sachlage ist aus meiner Sicht aus diversen Punkten nicht eindeutig. Zum Beispiel stellt sich mir die Frage, wer importiert die App nach Deutschland, der Kunde, Apple, beide? Das ist auch ein relevanter Punkt bei einer Beurteilung ob das Markenrecht hier greift. Private Importe sind nämlich vom Markenrecht nicht betroffen, bei Plagiaten zum Beispiel die man privat importiert, wird stattdessen das Urheberrecht herangezogen, was in dem Fall aber auch nicht greifen dürfte.