Zollleitfaden für Spieleimporte (u.a. Kickstarterprojekte)

  • Hallo zusammen,


    Kickstarter wird ja immer "wichtiger" für die Freunde aufwändiger und opulent ausgestatteten Brettspielen, aber viele sind sich unsicher, wie das mit dem Import und dem Zoll funktioniert. Verständlich, ist nämlich gar nicht soooo einfach.


    Aber eben auch kein Hexenwerk, wenn man es einmal vernünftig erklärt bekommt.


    Daher freue ich mich, euch einen Gastbeitrag auf meinem Blog ans Herz legen zu können, der sich genau dieser Thematik annimmt und euch diesbezüglich hoffentlich weiter helfen kann:


    http://www.tequilaswelt.de/201…igenimporte-und-den-zoll/

    Nur noch Fischkrieger (und Blogger...)

  • Der Artikel ist gut, und danke für das Verlinken.


    ABER


    es gibt da einige Dinge, die für mich persönlich, grade in Bezug auf Kickstarter, nicht deutlich genug angesprochen werden, oder noch zu vage sind.


    Kickstarter-Projekte sind keine Einkäufe im Ausland. De facto sind auch Kickstarter-Level-Rewards eben auch keine gekauften Sachen, sondern...


    ...sie sind Belohnungen!
    Das heisst, dass man für sein Geld bei Kickstarter nichts gekauft hat. Stattdessen hat man Geld für das Projekt zur Verfügung gestellt, und die Rewards sind Belohnungen, oder Geschenke.


    Als Geschenke haben diese Dinge EIGENTLICH einen Wert von NULL für den Zoll.
    Und da kommen wir zum Problem.


    Wie mache ich dem Zoll klar, dass das der Fall ist? Selbst eine Zinnfigur-Sammlung, die einen WERT von 250,- Euro hat, KANN ein Geschenk sein.


    Das lässt sich für den Zoll nicht so einfach nachprüfen, das ist klar. Andererseits haben wir in Deutschland den Grundsatz "In dubio pro reo" - warum also gilt beim Zoll die Beweispflicht so vehement? Und wie soll man beweisen, dass etwas geschenkt ist?


    Ich werde demnächst irgendwann zwei Spiele geschickt bekommen. Diese entsprechen einem Kickstarter-Reward-Level von 400 Dollar. Nur habe ich dafür keinen Cent gezahlt, sondern sie tatsächlich bei einem Wettbewerb gewonnen!
    Muss ich da jetzt für einen GEWINN was zahlen?
    Und wie beweise ich, dass es ein "Gewinn" ist?



    Durch ebay etc. sind die Beamten beim Zoll übersensibilisiert worden. Das, gepaart mit verquaster Bürokratie, den teilweise vorhandenen "Übereifer" (nennen wir es wohlwollend und verharmlosend mal so) der Zollbeamten, und der nicht seltenen Unkenntnis der englischen Sprache sowie dem Unwillen, sich mit entsprechenden Internet-Dokumentierungen zu beschäftigen (eben über das Prüfen von Rechnungen hinaus) kann da leider zu Problemen führen.



    Ich jedenfalls finde die Situation Zoll alles andere als klar, nachvollziehbar, noch vollständig gerecht oder gerechtfertigt...


    Grütze,
    Dumon

    Wer Smilies nutzt, um Ironie zu verdeutlichen, nimmt Anderen den Spaß, sich zu irren.

    Über den Narr wird nur so lange gelacht, bis man selbst Ziel seiner Zunge wird!

    :jester:

  • Hi,


    Ist sicher auch eine sichtweise mit den "Geschenken" - imo steht die aber auf dünnen Beinen. Ich denke rechtlich ist es mit einem Kauf gleichzusetzen. Zudem schliesst ein Geschenk auch aus das man einen "vergleichbare Ersatzleistung" erbracht hat. Das liegt imo ohne zweifel vor. (Also ich habe da keine Zweifel dran)
    Zudem darf der Warenwert eines Geschenkes nicht über 45 Euro liegen.


    Kann ja mal jemand ausprobieren ob er damit durchkommt.


    Die Situation ist imo Glasklar und Tequilla hat's mega-ausführlich beschrieben. Im Grunde muss man nur lesen was auf dem Zettel steht den man bekommen hat.


    Atti

  • Danke für die Aufklärung bezüglich der Geschenke. Das war mir so nicht bewusst, und falls es auf Tequilas Blog angeführt wurde, hab ich das übersehen.


    Dennoch denke ich nicht, dass man bei Rewards bei Kickstarter-Projekten von einem Kauf sprechen kann. Käufe geben dem Käufer gewisse Rechte. Diese sind aber bei Kickstarter und ähnlichen Plattformen ganz anders geregelt.
    Auch mit einer Preorder kann man das nicht gleichsetzen!


    Als Laie, der ich bin, würde ich mich da dennoch vehement gegen wehren.


    Natürlich nur, wenn der Warenwert unter den entsprechenden 45 Euro liegt.


    Wobei - was bedeutet Warenwert? Bei Einzelstücken ist Sammlerwert ja nicht gleich Warenwert. Und wenn es diese aber nicht im Handel regulär zu kaufen gibt, was dann?


    Das ist speziell, ich weiß. Interessiert mich persönlich aber dennoch sehr, da ich ja auch pesönlich davon betroffen bin...

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    :jester:

  • Hi,


    Wenn du den Warenwert nicht nachweisen kannst, dann wird der vom Zoll nach besten wissen und gewissen ermittelt.


    Du kannst dich gerne versuchen zu "wehren" und uns deinen Erfolg mitteilen. :)


    Ob es nun ein Kauf oder ein Tauschgeschäft ist, spielt keine Rolle für den Zoll. Die Methode "ich schenk dir das, wenn du mir das schenkst" zieht nur wenn du dem Zoll das vorgehen nicht mitteilst.
    Zudem sind alle meine Kickstarter von Firmen verschickt worden. Dat wird schwierig ...


    Atti

  • Ich weiß nicht, wie das mit "Muster ohne Wert" als Angabe aussieht...
    ...denn das sind dann ja tatsächlich auch Sachen, die per Zoll von Firmen verschickt werden...


    Dass das nicht wirklich auf das Versendete zutrifft, ist mir selbstverständlich bewusst. Und dass es nicht ganz rechtens wäre, wenn man sowas auf ein Paket draufschreibt, das weiß ich auch.
    Andererseits bin ich tatsächlich nicht gewillt, dem Staat Geld für etwas zu zahlen, das ich tatsächlich geschenkt bekommen habe. Jetzt mal ganz abgesehen vom Warenwert. Daher werde ich wohl so lange nach Alternativen suchen, bis ich einen Weg gefunden habe, das nicht zu müssen.


    Und ich weiß, dass es problematisch ist mit Pledge Rewards. Aber rechtlich gesehen sind mEn Kickstarter Rewards eben keine Einkäufe.


    Vielleicht kennt sich ja jemand hier besser, oder "wirklich", mit dieser Situation/Sache aus...

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    Einmal editiert, zuletzt von Dumon ()

  • Ruf am besten mal beim Zoll an und erkundige dich direkt dort. Evtl. haben die bereits Erfahrungen mit Kickstarter.
    Aber mach dir mal nicht zu viele Hoffnungen dass du nichts bezahlen musst. Für die ist das garantiert ein stinknormaler Einkauf.
    Bei Gewinnen bin ich mir wirklich nicht sicher, gehe aber auch davon aus dass die verzollt werden müssen.


    Hier die Kontaktdaten von Zoll.de:


    Anfragen von Privatpersonen
    Zentrale Auskunft
    Telefon: 0351 44834-510
    E-Mail: info.privat@zoll.de
    Telefax: 0351 44834-590


    Viel Erfolg!

    2 Mal editiert, zuletzt von FrankD ()

  • Zuerst noch mal in aller Deutlichkeit: Diesen tollen Artikel hab ich nicht selber geschrieben, sondern Sebastian Dietz, der ihn mir dankenswerterweise für meinen Blog zur Verfügung gestellt hat, will mich ja nich tmit fremden federn schmücken.


    Was die STretchgoals etc.pp. angeht:


    Ich sehe das Problem nicht, denn das Pledge, das man bekommt und bezahlt hat, umfasst ja genau diese STretchgoals und Goodies. Ergo besteht doch gar kein Anlass, irgendetwas beim Zoll auseinanderklamüsern zu müssen.


    Ob ich nun die 30 Stretchfiguren als Teil des gesamten sehe oder als kostenlose Beigabe, ändert das nichts an der zu versteuernden/verzollenden Gesamtsumme.


    Das über einen Kickstarter keine Käufe getätigt werden, sondern man geschenke für Spenden bekommt, geht dem deutschen Zoll zu Recht am Boppes vorbei, das ist ja nur ein Konstrukt von Kickstarter aus rechtlichen Gründen, falls ein Kickstarter mal platzt.Auf die Diskussion wird sich kein Zollbeamter einlassen...

    Nur noch Fischkrieger (und Blogger...)

  • Zitat

    Original von Attila
    Wenn du den Warenwert nicht nachweisen kannst, dann wird der vom Zoll nach besten wissen und gewissen ermittelt.


    Du kannst dich gerne versuchen zu "wehren" und uns deinen Erfolg mitteilen. :)


    Ob es nun ein Kauf oder ein Tauschgeschäft ist, spielt keine Rolle für den Zoll. Die Methode "ich schenk dir das, wenn du mir das schenkst" zieht nur wenn du dem Zoll das vorgehen nicht mitteilst.
    Zudem sind alle meine Kickstarter von Firmen verschickt worden. Dat wird schwierig ...


    Wenn man den Warenwert nicht nachweisen kann, ist der Zoll auch berechtigt, die Sendung wieder zurückgehen zu lassen.
    Jeder, der vom Zoll was abholt, will möglichst nichts bezahlen - die Beamten dort sind täglich einiges gewohnt und haben für alles ihre Dienstbestimmungen.
    Auch aus diesem Grund wird man sich nie richtig "wehren" können.


    Es spielt auch keine Rolle, wenn die Ware nicht gekauft, sondern geklaut, gefunden, ererbt, ein Sammlerstück oder sonstwas ist - der Beschaffungswert ist maßgeblich (ähnlich wie bei der Hausratversicherung). Nur bei nachgewiesenen Geschenken von privat gibt's sehr eingeschränkte Ausnahmen.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Das mit den "Warenmustern" ohne Wert ist so eine Sache. Die dürfen praktisch nach Präsentation/Messe/Vorführung usw. nicht weiter verwendet werden. Theoretisch kann der Zoll, soweit ich weiß, auch eine eindeutige Kennzeichnung (Stempel, Schriftzug, etc) verlangen.


    Wenn ein Artikel ein Sammlerstück oder ein im Handel so nicht erhältliches Stück ist, dann bemüht der Zoll auch gerne mal Ebay und Amazon, um den Warenwert zu ermitteln.


    Ich persönlich bin bisher am Besten gefahren, indem ich plausible und ausreichende Informationen dabei hatte, dann war auch Alles kein Problem. Zum Beispiel hingen mal Ersatzteile aus den Staaten beim Zoll fest. Da habe ich die GeekMail-Korrespondenz mit dem Spieleverlag ausgedruckt und vorgelegt, dann war Alles klar und ich konnte die Artikel auch (berechtigterweise) zollfrei mitnehmen.


    Das Kickstarter-Spiele aus den Staaten nun mal Einfuhrumsatzsteuer kosten, das weiß ich vorher und berechne das mit ein, wenn ich ein Spiel über Kickstarter unterstütze...

  • Zitat

    Original von Dumon
    Andererseits bin ich tatsächlich nicht gewillt, dem Staat Geld für etwas zu zahlen, das ich tatsächlich geschenkt bekommen habe. Jetzt mal ganz abgesehen vom Warenwert. Daher werde ich wohl so lange nach Alternativen suchen, bis ich einen Weg gefunden habe, das nicht zu müssen.


    Und ich weiß, dass es problematisch ist mit Pledge Rewards. Aber rechtlich gesehen sind mEn Kickstarter Rewards eben keine Einkäufe.


    Das ist Blödsinn.
    Ein Geschenk ist eine freiwillig erbrachte Sache, die ich nicht einfordern kann oder würde.


    Da möchte ich mal sehen, wie Du schauen würdest, wenn Du Dein "Geschenk" nicht bekommst. Denn hey, Du hast ja nur die tolle Idee bei Kickstarter unterstützen wollen mit Deinem Geld, weil Du das so super findest. Du erwartest Nichts dafür, richtig?


    Quatsch.
    Wir bezahlen Geld, und dafür bekommen wir ein Spiel. Das mag ja sein, dass sie es nicht "Kauf" nennen, aber de facto ist es ein Kauf. Sonst könnten man ja Kaufverträge einfach umgehen, indem man sich gegenseitig Dinge und Geld "schenkt"...


    Nach 5 sek Googeln:
    http://www.deutsche-anwaltshot…en-schenkungsversprechens
    Ich zitiere:
    "Eine Schenkung liegt nach der Legaldefinition in § 516 Abs. 1 BGB nur dann vor, wenn sich beide Vertragsteile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Eine Zuwendung ist objektiv unentgeltlich, wenn sie unabhängig von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Beschenkten oder eines Dritten geschieht."

  • Ich glaube nicht, dass ein deutsches Gericht Kickstarter im Fall von Brettspielen nicht als Verkaufsplattform sehen würde. Da kann Kickstarter sich selbst gerne anders sehen und darstellen, aber wenn man es von außen betrachtet ist es nichts anderes als:


    Zahle Betrag X und bekomme Ware A
    Zahle Betrag Y und bekomme Ware B
    Zahle Betrag Z und bekomme Ware A+B


    Sieht doch schon sehr nach Verkauf aus.