Zollgrenzen, Einfuhren zu Fuß und im Paket...


  • Es rechnet sich bei Deiner Methode auch nur dann, wenn man "übersieht", dass man die Spiele bei der Einreise genauso wie auf dem Postweg deklarieren muss.


    Falsch. Es gibt Zoll-Freigrenzen. Die für den gewerblichen Postverkehr (sehr niedrig), die für den privaten Postverkehr ("Geschenk"; immer noch niedrig) und die für den Personenverkehr (hoch). Bei letzterer, WIMRE 430 EUR, hast du bei Brettspielen deutlich eher das Volumenlimit deines Koffers erreicht als die Wertgrenze. :)
    Man muss halt dafür "nur" in die USA fliegen...


  • Falsch. Es gibt Zoll-Freigrenzen. Die für den gewerblichen Postverkehr (sehr niedrig), die für den privaten Postverkehr ("Geschenk"; immer noch niedrig) und die für den Personenverkehr (hoch). Bei letzterer, WIMRE 430 EUR, hast du bei Brettspielen deutlich eher das Volumenlimit deines Koffers erreicht als die Wertgrenze. :)
    Man muss halt dafür "nur" in die USA fliegen...


    Reden wir nun von Zoll oder von EUSt? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe (natürlich vom gleichen Hersteller ;-))


    Aber Recht hast Du, die Reisefreimenge bei Spielen ist 430€...

  • Reden wir nun von Zoll oder von EUSt?


    "Grundsätzlich ist nach der EUStBV alles von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit, was nach der Zollbefreiungsverordnung zollfrei aus Drittländern eingeführt werden kann" (Link)
    Heißt: wenn zollfrei (max. 430 EUR/Nase bei der Rückreise mit dem Flugzeug), dann weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer.


    Von daher verstehe ich nicht, warum du mir mit "Es rechnet sich bei Deiner Methode auch nur dann, wenn man "übersieht", dass man die Spiele bei der Einreise genauso wie auf dem Postweg deklarieren muss." weiter oben indirekt eine rechtswidrige Handlung unterstellt hast, wenn ich Spiele aus dem USA-Urlaub mitbringe. Das ist alles völlig legal und ich muss dabei überhaupt nichts deklarieren, solange ich unter der Freigrenze bleibe.


  • "Grundsätzlich ist nach der EUStBV alles von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit, was nach der Zollbefreiungsverordnung zollfrei aus Drittländern eingeführt werden kann" (Link)
    Heißt: wenn zollfrei (max. 430 EUR/Nase bei der Rückreise mit dem Flugzeug), dann weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer.


    Das heißt es zwar nicht, ist hier aber nicht weiter relevant.


    Bitte entschuldige, dass ich einen meiner Grundsätze verletzt habe, mit gewissen Personen und/oder zu gewissen Themen keine Forendiskussion zu führen!

  • Das heißt es zwar nicht, ist hier aber nicht weiter relevant.


    Weshalb heißt es das nicht? Ich habe es mir nun dreimal durchgelesen, und ich würde denselben Schluss ziehen wie MetalPirate. Wenn das aus deiner Sicht falsch ist, dann erkläre doch bitte netterweise, warum das falsch ist und wo man dies nachlesen kann. Danke!

  • Edit: hat sich erledigt

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Persönlich habe ich schon oft EUSt auf zollfreie Waren bezahlt.


    Auch wenn du "zu gewissen Themen keine Forendiskussion führen" willst, kann ich dir vielleicht trotzdem helfen: jenseits der Zollfreigrenzen (-> gar nix an Vater Staat zahlen müssen für Sendungen oder Mitbringsel aus dem EU-Zollausland) gibt es die nächsten Grenzen für "vereinfachte zollamtliche Behandlung" (oder so ähnlich; genaue Fachtermini ggf. selbst ergooglen). Ohne jede Garantie: ~700 EUR bei Personenverkehr und ~150 EUR bei Postsendungen. Da zahlst du keinen Zoll, sondern pauschal die 19% auf den Warenwart (+ ggf. Versandkosten) und damit ist dann alles abgegolten. Das sieht dann aus wie "EUSt bezahlt, aber kein Zoll", ist es aber nicht.


    Grund für diese vereinfachte Abgabenberechnung ist, dass der Zoll idR nur null bis wenige Prozent sind (im Gegensatz zu den 19% EUSt!) und dafür lohnt bei kleineren Beiträge der Aufwand für Verwaltung und Raussuchen der ganzen Zollsätze nicht. Privatreisende sind auch gar nicht das primäre Ziel der Zollbeamten, solange nicht die Millionärsgattin vom Christmas Shopping aus New York zurückkommt...



    EDIT, mal als Anregung @Mods: Zoll-Sachen evtl. in eigenen Thread auslagern?

    4 Mal editiert, zuletzt von MetalPirate ()

  • Ich blicke nicht mehr ganz durch. Mir persönlich ist ziemlich egal, ob ihr es nun Zoll oder EUSt. nennt, was man zahlen muss. Mich interessiert nur, ob und ab wann solche Kosten entstehen, wenn man Spiele (oder andere Waren) persönlich beim Grenzübertritt mit sich führt. Man liest meist nur von Freigrenzen für Zigaretten und Alkohol etc, aber wie ist das denn nun bei Spielen?

  • ICh weise in solchen Fällen gerne auf einen Gastartikel in meinem Blog hin: Ein Leitfaden für Spieleigenimporte und dem Zoll


    Ich hab's nur kurz überflogen (weiße Schrift auf schwarzem Grund, das geht ja gar nicht), aber so kenne ich es schon seit vielen Jahren und nach vielen hundert aus USA eingeführter Spiele.
    Und so wurde es auch schon mehrfach in diesem Forum und im Spielbox-Forum diskutiert.


    Ob's einen Unterschied gibt, wenn man das Zeug von einer Reise mitbringt, weiß ich nicht, kann es mir aber eigentlich kaum vorstellen.
    Ich kannte den Link von @MetalPirate bisher nicht, habe aber starke Zweifel, ob der hier einfach so paßt.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • weiße Schrift auf schwarzem Grund, das geht ja gar nicht

    Für derartige webdesign-Verbrechen sollte man den BeeLine Reader o. ä. installiert haben. Ein Klick und die Augen jubeln :)

  • Doch, wenn man die Waren selber mitführt (also im Reisegepäck), dann gibt es da andere Grenzen:
    zoll.de/DE/Privatpersonen/Reis…reisefreimengen_node.html
    Je nach Alter und Reiseart sind die zwischen 175 und 430 Euro


    Darum handelt es sich nicht, denn Spiele sind ja zollfrei - da sind Frei-Mengen eh uninteressant.


    Es handelt sich um die Einfuhr-Umsatz-Steuer - keine Ahnung, ob' s da besondere Regelungen für's Reisegepäck gibt.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • ICh weise in solchen Fällen gerne auf einen Gastartikel in meinem Blog hin: Ein Leitfaden für Spieleigenimporte und dem Zoll


    Der Artikel behandelt nur Zoll und EUSt auf gewerbliche Warensendungen. Eben das, was man bei Kickstarter ohne Versand innerhalb der EU braucht. Da ist die Freigrenze von 22 EUR sehr schnell überschritten und sobald das passiert, ist auch EUSt fällig, bzw. bis zur Grenze von 150 EUR nur EUSt ohne Zoll.


    Ob's einen Unterschied gibt, wenn man das Zeug von einer Reise mitbringt, weiß ich nicht, kann es mir aber eigentlich kaum vorstellen.


    Und was für einer! 430 EUR Freigrenze vs 22 EUR (bzw. 40? EUR bei privaten Sendungen). Das ist ein riesiger Unterschied!


    Man liest meist nur von Freigrenzen für Zigaretten und Alkohol etc, aber wie ist das denn nun bei Spielen?


    Es gibt Freigrenzen für besondere Waren wie Zigaretten, Alkohol etc ("Genussmittel") -- und darüber hinaus eine Grenze für alle andere Waren, die dann über den Wert gedeckelt sind. 430 EUR pro Nase bei Einreise mit Flugzeug oder Schiff, 300 EUR pro Nase bei Einreise per Bahn, Auto oder zu Fuß, 175 EUR pro Reisenden unter 15 Jahren.


    Quelle zum Nachlesen:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…reisefreimengen_node.html
    Wichtig dabei auch das fettgedruckte "abgabenfrei" im ersten Absatz. Unter der Zollfreigrenze heißt auch immer keine Einfuhrumsatzsteuer. Eben abgabenfrei.


    Praktische Konsequenz für Brettspieler: wer in den USA unterwegs ist, kann ziemlich hemmungslos dort Spiele kaufen, bis der Stauraum im Koffer eng wird. (Vorausgesetzt, er erreicht die Freigrenze nicht anderweitig, z.B. mit Klamotten.) Besonders gut bei Kickstarter-Sachen ohne "EU friendly" bzw. mit übertrieben hohem Versandkosten für EU-Backer ist es natürlich, wenn man jemand in den Staaten kennt, zu dem man die Sachen schicken lassen kann zur späteren Abholung bei einem Besuch. Einiges bei KS hätte ich sicher nicht gebacken, wenn ich diese Möglichkeit nicht gehabt hätte.

  • Hi,


    Es geht hier generell um "Abgaben", welche sich aus folgenden 3 Abgabenarten zusammensetzen können:


    - Zoll
    - Verbrauchssteuern
    - Einfuhrmsatzsteuer (für alle eingeführten Waren)


    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…reisefreimengen_node.html


    Atti


    Btw: Seiten die ich mir selber in eine lesbare Form bringen muss, vermeide ich schlichtweg. Die müssen schon einen extrem dollen Content haben, damit ich mir sowas antue.

  • Es handelt sich um die Einfuhr-Umsatz-Steuer - keine Ahnung, ob' s da besondere Regelungen für's Reisegepäck gibt.

    Passt das?

  • Darum handelt es sich nicht, denn Spiele sind ja zollfrei - da sind Frei-Mengen eh uninteressant.


    Falsch. Spiele sind nicht zollfrei, sondern haben den Zollsatz 0%. Klingt komisch, ist aber ein riesiger Unterschied: der Wert der Spiele wird voll angerechnet und wenn du da über die entsprechenden Freigrenzen kommst, werden Abgaben fällig. Nämlich 0% Zoll plus 19% EUSt, was dann schon weh tut.

  • Und was für einer! 430 EUR Freigrenze vs 22 EUR (bzw. 40? EUR bei privaten Sendungen). Das ist ein riesiger Unterschied!


    Meiner Meinung nach bringst Du einiges durcheinander:
    - die Freigrenze von 430 Euro ist eine Zoll- Freigrenze für zollpflichtige Waren im Reisegepäck - Spiele sind aber nicht zollpflichtig (EUSt-pflichtig sind sie aber vermutlich schon, oder nicht?).
    - die Freigrenze von 22 Euro ist eine generelle EUSt-Freigrenze für Bagatellbeträge, die wegen unrentablem Verwaltungsaufwand nicht eingezogen werden.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Für derartige webdesign-Verbrechen sollte man den BeeLine Reader o. ä. installiert haben. Ein Klick und die Augen jubeln :)


    Oder man nimmt einfach eine Seite, wo dasselbe in lesbarer Form zu finden ist: http://www.boardgamemonkeys.co…-boses-erwachen-beim.html ;)


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • @Warbear : wie oben schon verlinkt: "Grundsätzlich ist nach der EUStBV alles von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit, was nach der Zollbefreiungsverordnung zollfrei aus Drittländern eingeführt werden kann".


    By the way: wenn der A340 aus New York kommend in Frankfurt landet, was meinst du, wieviele der ~500 Passagieren dann wohl zum Zoll müssten, wenn Mitbringsel ab 22 EUR etwas kosten würden? ;)

  • wie oben schon verlinkt: "Grundsätzlich ist nach der EUStBV alles von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit, was nach der Zollbefreiungsverordnung zollfrei aus Drittländern eingeführt werden kann".


    Falsch. Spiele sind nicht zollfrei, sondern haben den Zollsatz 0%.


    Ja was denn nun - sind sie nun zollfrei oder nicht? Wenn nicht, können sie trotz Zollsatz von 0% nicht zollfrei im Sinne der Zollbefreiungsverordnung sein und direkt sind wir wieder bei der EUSt...

  • zollfrei = unter der Zollfreigrenze. 0% Zoll auf eine Warengruppe X (z.B. für Brettspiele) heißt aber nicht per se immer zollfrei. Auch da kommt's wieder auf den Warenwert an. Liegt der über der Grenze, werden Einfuhrabgaben fällig. Nämlich 0% Zoll (auf Wert plus Versandkosten) und 19% EUst (auf den verzollten Gesamtbetrag).

  • Als nicht Jurist leite ich für mich aus folgendem unten aufgeführtes Fazit ab. Ich würde mich dabei als Privatperson verstehen, für die angezeigten Informationen explizit gedacht sind.


    Die Fragestellung ist: Was darf ich einführen (Brettspiele um genau zu sein) ohne dafür ZOLL oder STEUERN zu zahlen. Ich bin über 18 Jahre alt!


    - Ich gehe auf die Seite des Zolls
    - dort suche ich unter Privatpersonen
    - dort schaue ich unter Reisen
    - hier wähle ich Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat
    - - hier sehe ich auf der rechten unteren hälfte folgendes

    Zitat

    Zoll schreibt:
    Zoll und Steuern: Damit Ihre mitgebrachten Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie die Freimengen beachten und bestimmte Bedingungen erfüllen.Natürlich sind Ihre persönlichen Sachen, die Sie auf Ihre Reise mitgenommen haben, als sogenannte Rückwaren abgabenfrei. Für wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Digitalkameras usw. ist jedoch ein besonderes Verfahren zu beachten.


    - - ich klicke auf mehr
    - - wähle nun Reisefreimengen und lese folgendes



    Fazit:
    Komme ich per Linienflug oder per Schiff in Deutschland an darf ich Brettspiele im Wert von 430 € dabei haben. Gelange ich anderweitig auf deutschen Boden dürfen die Brettspiele in Summe nur 300 € wert sein und muss weder ZOLL noch Steuern bezahlen.


    Warum komme ich zu dem Fazit:
    Wenn ich über ein Angebot von einer Bundesbehörde auf diese Infos gelange gehe ich als Bundesbürger davon aus, dass diese stimmen. Sind diese Informationen auch so aufbereitet, dass ich als Privatperson mich explizit angesprochen fühle erst recht. Des Weiteren gelange ich über einen Link zu den Freimengen in dem ausdrücklich von "zoll- und steuerfrei bleiben" die rede ist - ja was soll man denn da falsch verstehen. Ich persönlich sehe da keinen Deutungsspielraum.


    MfG
    fleXfuX


    Edit: Hier mal die Zolltarifnummern von Brettspielen
    Edit: Hier die Faustregel für Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
    Edit: Suche ich mit der Zolltarifnummer bei TARIC komme ich zur folgenden Seite
    -> und jetzt wird es lustig. Wende ich die Faustformel auf ein Spiel das 1000€ Wert sieht die Rechnung so aus (1000€ + 0 €)*0%*19% = 0€ :D

    Wer die Weisheit mit Löffeln gegessen hat, neigt zu geistigem Durchfall.

    3 Mal editiert, zuletzt von fleXfuX ()


  • Btw: Seiten die ich mir selber in eine lesbare Form bringen muss, vermeide ich schlichtweg. Die müssen schon einen extrem dollen Content haben, damit ich mir sowas antue.


    So besser zu lesen? www.tequilaswelt.de


    *entfernt, da doch eine korrekte Urheberschaft angegeben war, nur nicht da wo vermutet*

    Nur noch Fischkrieger (und Blogger...)

    Einmal editiert, zuletzt von Tequila ()

  • *entfernt, da doch eine korrekte Urheberschaft angegeben war, nur nicht da wo vermutet*

    Ich wollte gerade deine Erinnerung auffrischen...

  • @fleXfuX: Danke, das bestätigt 100% das, was ich geschrieben habe. Kein Wunder, du verlinkst ja auch genau die gleichen Seiten bei zoll.de :)


    Nur hier liegst du falsch:

    Wende ich die Faustformel auf ein Spiel das 1000€ Wert sieht die Rechnung so aus (1000€ + 0 €)*0%*19% = 0€


    Bei Waren im Wert von 1000 EUR mit Zollsatz 0% (z.B. Brettspielen) ziehst du erstmal die abteilbaren Güter ab, die unter die Freigrenze fallen. Beispiel: du hast 10 Spiele für je 100 EUR gekauft. Dann kriegst du bei der Einreise per Flugzeug vier davon abgabenfrei durch den Zoll und Waren im Wert von 600 EUR (NICHT 1000-430=570!) musst du deklarieren. In diesem Fall wärst du noch im Bereich der vereinfachten Abgabenberechnung, die ich weiter oben auch schon mal erwähnt habe. Ich habe gerade (hier) nachgelesen: es sind wie oben vermutet immer noch die 700 EUR gültig (bei Flugeinreise), bei denen du pauschal 17,5 Prozent bezahlt und alles damit abgegolten ist.


    Aber sagen wir mal, es wären nach Abzug der Freigrenze noch 1000 EUR zu deklarieren, so dürfte deine Beispielrechnung auch gemeint sein. Das ist über 700 EUR und dann erst greift die komplizierte Formel, bei der man Zollsätze und Zolltarifnummer braucht. Dann ist die Berechnungsgrundlage für den Zoll: Grundpreis plus Einfuhrkosten (Versand), d.h. 1000 EUR + 0 EUR, darauf 0 Prozent = 0 EUR Zoll. Zusätzlich zum Zoll zahlst du EUSt. Berechnungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist: Grundpreis plus Einfuhrkosten plus Zoll wie zuvor berechnet, also 1000 EUR + 0 EUR + 0 EUR, darauf 19% = 190 EUR EUSt, die du bei der Einreise berappen darfst.


    tl;dr: Wer sich etwas aus den USA oder aus China schicken lässt, hat wegen sehr niedriger Freigrenzen schnell mit dem Zoll zu tun (immer freundlich bleiben, die Kerle bloß nicht verar***en wollen, einfach zahlen), aber für den privaten Urlaubsreisenden ist Zoll und EUSt weitgehend irrelevant, solange man nicht teure Sachen wie Elektronikartikel oder Schmuck importieren will. Das ist auch genau so vom Gesetzgeber gewollt. Der Zoll interessiert sich primär für Gewerbetreibende, nicht für Urlauber.

    Einmal editiert, zuletzt von MetalPirate ()


  • Hi,
    auf die 190€ wäre ich mit gesundem Menschenverstand fast auch gekommen. Was ich mit der Rechnung ausdrücken wollte ist, das die Faustformel so erstmal falsch ist. Multipliziere ich etwas mit 0 ist das Ergebnis 0. Über was ich gestolpert wäre, ist der Freibetrag, dieser reduziert wie bei anderen Steuern auch den zu versteuernden Wert.
    Für mich ist damit alles klar.


    MfG
    fleXfuX

    Wer die Weisheit mit Löffeln gegessen hat, neigt zu geistigem Durchfall.

  • @Klaus_Knechtskern: Weder das Einlagern von Brettspielen für ein halbes Jahr noch das Mitbringen von Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken sind "Beihilfe zur Steuerhinterziehung". Im Übrigen finde ich es bemerkenswert, dass man hier Zoll-Spielregeln erklärt und Links bei zoll.de raussucht, nur um dann als fälschlicherweise als Steuerbetrüger dargestellt zu werden. Tolle Motivation. :/


    @fleXfuX: Jetzt verstehe ich, du beziehst dich auf die "Formel" auf http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php . Die ist wirklich ein bisschen unglücklich. Mit dem "mal Zoll" bzw "mal EUSt" dürfte da gemeint sein, dass erst der Zoll und dann die EUSt draufzuschlagen sind. Also bei 4% Zoll z.B. erst mal 1,04 , dann mal 1,19. Ein häufiges Missverständnis ist nämlich, dass die Einfuhrabgabenpflichtigen nicht einsehen wollen, dass die Zollabgaben nochmal per EUSt versteuern werden müssen und man Versandkosten sogar erst verzollen und anschließend nochmal incl Zoll versteuern muss. Da gab's schon für manchen unschöne Überraschungen beim Abholen des vermeintlichen Ebay-Schnäppchens aus Hongkong auf dem Zollamt. Beim Postverkehr ist man wegen der niedrigen Freigrenzen recht schnell im Bereich der komplexen Zollformeln drin. Beim Reiseverkehr zum Glück nicht.


    EDIT: Dein "[...] Freibetrag, dieser reduziert wie bei anderen Steuern auch den zu versteuernden Wert [...]" ist bei Zolldingen nur fast richtig. Nur zur Klarstellung: Wie oben schon geschrieben, kannst du den nicht einfach abziehen, sondern musst ihn einzelnen Gütern zuordnen. Beispiel: Du fliegst mit deiner Frau in die USA und kaufst ihr eine Goldkette für 600 EUR. Ihr denkt euch: 430 EUR Freibetrag pro Nase, klappt. Falsch. Die Kette ist nicht teilbar und daher voll zu versteuern und zu verzollen (in diesem Falle mit 17,5% weil unter 700 EUR und damit vereinfachte Zollbehandlung). Anderes Beispiel: du fliegst alleine und kaufst zwei Sachen für je 250 EUR. Dann hast du die Freigrenze auch schlecht ausgenutzt, denn für 1x 250 EUR musst du wieder die 17,5% bezahlen.

  • Im Übrigen finde ich es bemerkenswert, dass man hier Zoll-Spielregeln erklärt und Links bei zoll.de raussucht, nur um dann als fälschlicherweise als Steuerbetrüger dargestellt zu werden.


    So ein Humbug äh Quatsch - das hat doch überhaupt keiner gemacht.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

  • Weder das Einlagern von Brettspielen für ein halbes Jahr noch das Mitbringen von Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken sind "Beihilfe zur Steuerhinterziehung". Im Übrigen finde ich es bemerkenswert, dass man hier Zoll-Spielregeln erklärt und Links bei zoll.de raussucht, nur um dann als fälschlicherweise als Steuerbetrüger dargestellt zu werden. Tolle Motivatio

    Wenn Du die Spiele selbst bezahlst handelt es sich ja, rein formal nicht um Geschenke, sodass


    "Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich."


    nur eingeschränkt anwendbar ist. So wie ich Dich verstanden habe bist es ja nicht Du selbst, der reißt.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.