Frage an die Versandprofis

  • Hallo!


    Ich möchte an dieser Stelle euren Rat bzw. Tipps zu folgendem Sachverhalt:


    Ich habe über ebay von einer Privatperson Zubehör für eine Spielekonsole erworben (Spiele, Controller, Ladestation usw.). Kaufpreis knapp 60 €, sofort via Paypal bezahlt.


    Nach ein paar Tagen schaute ich wieder bei ebay rein um zu sehen, wo die Sendung ist. Dabei bemerkte ich, dass als Versandart in der Auktion Hermes stand, als Standard Adresse jedoch meine Packstation-Adresse hinterlegt ist. Daraufhin habe ich den Verkäufer sofort angeschrieben und mich für den Fehler entschuldigt. Ich habe auch sofort angeboten, dass ich im wahrscheinlichen Fall der Rücksendung für das Porto einer erneuten Zusendung aufkommen würde. Ich hatte aber Glück, das Paket war noch nicht versendet, da der Verkäufer noch nach einem entsprechenden Karton suchte und noch nicht versandt hatte.


    2 Tage später schrieb er mich an, dass er gerade am verpacken wäre und es ggf. auch an die Packstation via DHL versenden könnte. Da es für mich so am einfachsten war, stimmte ich dem DHL Versand an die Packstation zu. Der Verkäufer gab das Paket dann in einer Filiale auf und gab mir dann auch die Sendungsnummer.


    Ich konnte in der Sendungsverfolgung den Weg des Paketes verfolgen und musste dann leider feststellen, dass es im Zielpaketzentrum aussortiert wurde. Begründung war: Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen. Konsequenz: Rücksendung an den Absender. Ich habe dann versucht über die DHL Service-Hotline in Erfahrung zu bringen, was da los ist. Aber außer dem Status, den ich in der Sendungsverfolgung selbst sehen konnte, gab es keine weiteren Informationen.


    Darüber habe ich mich geärgert und auch gewundert, warum diese Sendung dann überhaupt in der Filiale angenommen wurde. Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert und die Sachlage geschildert. Wir sind dann übereingekommen, dass wir abwarten und schauen, was DHL nun genau bemängelt hat. Auch in diesem Zusammenhang habe ich in Aussicht gestellt, dass ich ggf. das nochmalige Porto übernehme, da der DHL Versand ja mein Wunsch war.


    Es passierte dann ein paar Tage gar nichts und ich fragte dann nochmal beim Verkäufer an, ob das Paket schon wieder bei ihm ist. Der Verkäufer verneinte dies und wollte sich melden, wenn es etwas neues gibt. Wieder vergingen ein paar Tage ohne Rückmeldung. Da ich langsam unruhig wurde, kontaktierte ich nochmals DHL. Die konnten das Paket leider nicht finden und hatten nur den Status vom Rücksendetag. DHL kann daher nicht sagen wo das Paket derzeit ist.


    Ich habe mich dann erkundigt, wie jetzt zu verfahren ist. Das Verfahren Nachforschungsauftrag und auch Haftung im Versicherungsfall wurde besprochen. Knackpunkt ist jedoch, dass diese Sachen vom Absender gestartet werden müssen.


    Der Verkäufer scheint aber in meinen Augen sehr beschäftigt bzw. wenig engagiert in der Sache. Dies ist zumindest mein Eindruck, den ich durch dis bisherige Konversation habe. Dabei muss er jetzt schnell einen Nachforschungsauftrag stellen und im Haftungsfall den Wertnachweis erbringen.


    Mir ist bewusst, dass er als privater Verkäufer seine Verpflichtung mit Abgabe des Paketes bei DHL erfüllt hat. Allerdings nimmt DHL von mir in der Sache nichts an. Selbst wenn der Verkäufer eine Abtretungserklärung unterschreibt und ich mich dann mit DHL ärgern darf, fehlen mir dann noch immer die Unterlagen für den Wertnachweis.


    Ich frage euch daher, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass DHL das Paket wiederfindet? Kann ich das Geld vom Verkäufer zurück fordern? Was kann ich tun, um den Verkäufer zur Mitwirkung zur Abwicklung des Sachverhaltes zu bewegen? Mit Paypal und Käuferschutz "drohen"? Oder habe ich da auch schlechte Karten, da er den Versand belegen kann?


    Für mich ist das der Premierenfall und im Internet bin ich leider nicht fündig geworden, wie ich jetzt am Besten vorgehe.


    Danke für eure Hilfe!


    VG
    Enteiser

  • Huhu,
    ich hab keine Ahnung von der rechtlichen Lage. Aus dem Bauchgefühl reicht es nicht aus, dass der Verkäufer den Versand nachweisen kann, sondern er muss nachweisen, dass die Ware bei dir angekommen ist. Solange ist er für den Versand verantwortlich. Sollte die Lieferung nicht eintreten, müsste er dir das Geld zurückerstatten und sich für den Verlust bei DHL das Geld zurückholen.
    Sollte er nicht kooperativ sein oder eben desinteressiert würde ich meinen Rechtschutz dahingehend bemühen.
    Der Auftrag wurde von DHL angenommen und hat das Paket verschlammt. Wenn das ein Fehlauftrag war, müsste DHL minimumdas Paket an den Versender zurückgeben. Dann würde ja eine 2. Versendung problemlos möglich sein.

    Menschen hören nicht auf zu spielen, weil sie zu alt werden
    -
    Sie werden alt, weil sie aufhören zu spielen.

  • Passt schon, der Versender muss tätig werden. Mit Abgabe des Paketes ist zwar DHL dafür verantwortlich und für evtl. entstehende Schäden oder Verluste haftbar zu machen, aber die Nachforschung bzw. Verlustanzeige muss er in Auftrag geben. In der Realität leider ein eher nerviges Konzept, aber so ist es nun mal, da er Auftraggeber ist. Er ist i. ü. in Sachen Haftung auch nur dann aus dem Schneider, wenn er sich an die AGB von DHL gehalten hat. [Das schaffen nur wenige. Die meisten bei mir eingehenden Pakete - z. B. auch von amazon - entsprechen nicht den Verpackungsbedingungen, jedenfalls nicht dem Punkt "3.2 Sichere Verpackung". Wenn ich tippen sollte, warum das Paket zurück gegangen ist, wäre unsichere oder unzureichende Verpackung meine erste Wahl, obwohl bei DHL im Regelfall nachgearbeitet und notfalls sogar erneut zugeklebt wird.]


    Ich würde bei einem trägen Verkäufer wie in deinem Fall @Enteiser via ebay einen Fall eröffnen: in der Übersicht deiner Käufe bei dem entsprechenden Artikel unter "weitere Aktionen" auf "Problem klären" und dann "Ich habe meinen Artikel noch nicht erhalten" oder so. Alles wie oben detailliert schildern. Das sorgt meiner Erfahrung nach dafür, dass Bewegung in die Sache kommt und sichert zumindest mal deine Ansprüche, da du iirc nur binnen 30 Tagen nach dem Kauf die Möglichkeit dazu hast. Ob damit auch gleich Käuferschutz per paypal in die Wege geleitet ist, kann ich dir leider nicht mit Bestimmtheit sagen. Im Zweifelsfall wäre es besser, dort ebenfalls einen entsprechenden Antrag zu stellen.
    Zur Auffindewahrscheinlichkeit durch DHL: *glaskugelputz*


    Viel Erfolg :)

    2 Mal editiert, zuletzt von yzemaze ()

  • Danke für die bisherigen Antworten. :)


    Wenn ich mich in die Rolle des Verkäufers versetze, würde ich auch erst das Geld zurückzahlen, wenn ich von DHL entschädigt worden bin. Allerdings würde ich mich in der Sache mehr engagieren.


    Ich kann es menschlich nachvollziehen, dass so eine Geschichte nervt. Ich hoffe ja noch, dass mein Handelspartner da noch einen Zahn zulegt. Evtl. gibt es bei ihm ja gute Gründe, dass er bis jetzt sich nicht so kümmern konnte. Ärgerlich ist die Geschichte für beide Seiten. Ich stelle mich zumindest schon mal auf den Verlust ein, dann kann ich nur noch positiv überrascht werden.


    VG
    Enteiser

  • Huhu,
    ich hab keine Ahnung von der rechtlichen Lage. Aus dem Bauchgefühl reicht es nicht aus, dass der Verkäufer den Versand nachweisen kann, sondern er muss nachweisen, dass die Ware bei dir angekommen ist. Solange ist er für den Versand verantwortlich.


    Leider ist Dein Bauchgefühl falsch, zumindest bei priavten Verkäufern. Es reicht, wenn er den Versand nachweist. Man wird noch vertreten können, dass er die Nebenpflicht hat, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Wenn das Paket aber unauffindbar ist, ist das letztlich das Problem das Käufers.


  • Leider ist Dein Bauchgefühl falsch, zumindest bei priavten Verkäufern. Es reicht, wenn er den Versand nachweist. Man wird noch vertreten können, dass er die Nebenpflicht hat, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Wenn das Paket aber unauffindbar ist, ist das letztlich das Problem das Käufers.

    Dann ist es von DHL clever die Nachforschungen, ... nur vom Auftraggeber zu akzeptieren, der das eigentlich gar nicht machen muss und im Regelfall nicht mal einen Nachteil hat, wenn er es sein läßt.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Wenn das Paket aber unauffindbar ist, ist das letztlich das Problem das Käufers.

    , wenn der Verkäufer seine Ansprüche an DHL an den Käufer abgetreten hat.


    Dann ist es von DHL clever die Nachforschungen, ... nur vom Auftraggeber zu akzeptieren, der das eigentlich gar nicht machen muss und im Regelfall nicht mal einen Nachteil hat, wenn er es sein läßt.

    Der Nachteil ergibt sich, wenn der Käufer dann seinen Anwalt loslässt ;) Nicht umsonst lassen manche Paketdienste (Hermes, DPD, weitere?) auch Nachforschungsaufträge bzw. Verlustmeldungen von Empfängern zu.

  • via Paypal bezahlt.


    Theoretisch gut wegen Käuferschutz. Praktisch aber nutzlos, siehe unten.


    als Standard Adresse jedoch meine Packstation-Adresse hinterlegt ist


    Großer Fehler. Es gibt diverse Pakettransportunternehmen und nur eines davon hat Packstationen.


    Ich hatte aber Glück, das Paket war noch nicht versendet, da der Verkäufer noch nach einem entsprechenden Karton suchte und noch nicht versandt hatte.


    Glück ist relativ. Verkäufer, die nicht in 1-2 Tagen versenden, sind genau wie Käufer, die nicht in 1-2 Tagen bezahlen, genau diejenigen, die zu stark erhöhten Ärgerquoten führen.


    Da es für mich so am einfachsten war, stimmte ich dem DHL Versand an die Packstation zu.


    Hast du nochmal ein paar Euros bezahlt? DHL ist teurer als Hermes. Es sei denn, der Verkäufer hätte als Päckchen oder gar Warensendung verschickt, aber das kann nicht sein, denn dann hättest du kein Tracking. Trotzdem zur Sicherheit: beim Tracking steht "Produkt: DHL Paket" oben, richtig?


    Begründung war: Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen.


    Gibt's die abstrusesten Erklärung, von geknickter Paketmarke bis Zusteller hatte keine Lust. Machen kannst du da nichts.


    Knackpunkt ist jedoch, dass diese Sachen vom Absender gestartet werden müssen.


    Ja, was denn sonst? Der Verkäufer hat dem Transport-Dienstleister durch Zahlen des Paketportos einen Auftrag erteilt. Mit DHL hat nur der Verkäufer einen Vertrag, du nicht.


    Wertnachweis erbringen


    Wertnachweis ist der ebay-Ausdruck der Auktion. Ganz einfach -- und Fotos sind vermutlich auch schon dabei. Den Audruck kannst du selbst erzeugen. Dazu die Zusicherung des Verkäufers, dass genau diese Ware im Paket war.


    Ich frage euch daher, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass DHL das Paket wiederfindet? Kann ich das Geld vom Verkäufer zurück fordern? Was kann ich tun, um den Verkäufer zur Mitwirkung zur Abwicklung des Sachverhaltes zu bewegen? Mit Paypal und Käuferschutz "drohen"? Oder habe ich da auch schlechte Karten, da er den Versand belegen kann?


    1) hoch. Wird irgendwann wieder beim Absender aufschlagen. Vermutlich ohne jeden für den Laien erkennbaren Grund der Rückweisung. Und mach dir keine Hoffnung, den Grund über irgendeine Hotline oder am Schalter erfahren zu können.
    2) Fordern kannst du viel, aber bringen wird's nichts, denn der Verkäufer muss nur den Versand nachweisen können.
    3/4) PayPal hat grundsätzlich am meisten Interesse daran, alle Fälle einfach abzubügeln. Das tun sie auch, wenn irgendwie möglich -- und nachgewiesener Versand reicht denen dabei. Aber wenn du das in der Hoffnung auf mehr Unterstützung machen willst, dann nicht drohen, sondern machen. PayPal-Fälle dauern auch eine halbe Ewigkeit mit den ganzen Fristen.
    5) Quintessenz: Ja, wenn er den Versand belegen kann, hast du schlechte Karten. Und du bist obendrein darauf angewiesen, dass er bei Nachforschung & Co dir hilft. Er kann obendrein viel schreiben, ohne dass du es irgendwie überprüfen könntest. Versuche ihn freundlich, aber bestimmt zur Mithilfe zu bewegen. Einfach ist das nicht...

  • DHL ist teurer als Hermes.

    Mal ja, mal nein. Ein Paket mit den Maximalmaßen 60*30*15 cm und <2 kg, kostet per DHL 4,99 € mit Hermes 5,90 € bei Online-Frankierung. Wenn die Summe der längsten und kürzesten Seite zwischen 80 und 120 cm liegt (Hermes-M), das Paket unter 10 kg wiegt und nicht das DHL-Maximalmaß von 120*60*60 sprengt, ist DHL sogar deutlich günstiger (5,99 zu 9,90).


    @MetalPirate Keine guten Erfahrungen mit paypal gemacht? ;)

  • Die Packstation ist die beste Erfindung im Rahmen des Versandhandels überhaupt, falls man keinen Partner hat, der jeweils immer daheim ist.
    Im übrigen habe ich auch auf meiner normalen Adresse in der "Firma"-Adreßzeile meine PostID drin, was immer dazu führt, daß Hermes das Paket nicht mehr zustellen kann - obwohl alle anderen Informationen (Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt) stimmen. Der Fahrer meines Distrikts ist nicht in der Lage, die Zeile mit der PostID auszublenden, das habe ich jetzt schon einige Male ausprobiert und beobachte immer amüsiert in der Sendungsverfolgung die mehrfachen angeblich erfolglosen Zustellversuche...

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  • Außer dem ursprünglichen Porto habe ich noch nichts extra bezahlt. Den Versand via DHL anstatt Hermes wurde auf meinen Wunsch veranlasst. Ist nun blöd gelaufen und jetzt haben wir beide den Ärger.


    Der Verkäufer hat sich inzwischen auch gemeldet und will morgen einen Nachforschungsauftrag stellen. Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass das verlorene Paket jetzt zu seinem zentralen Lebensinhalt wird. Die Nachricht war zudem jetzt so geschrieben, dass ich auch den Eindruck habe, dass er mich nicht in Regen stehen lassen wird. Bei den bisherigen Mails war er kurz angebunden, was auch andere Ursachen haben kann.


    Streitfall und Käuferschutz über ebay/paypal klingt zumindest gut. Aber die haben auch nichts zu verschenken. Ich denke auch nicht, dass dieser Weg zur Rückzahlung führt. Ich möchte so dem Verkäufer keinesfalls etwas reinwürgen. Er hat ja nichts falsch gemacht. Daher werde ich mit Sicherheit auch keinen Anwalt beauftragen - höchsten wegen einer Nicht-Schadensregulierung durch DHL. Aber auch da stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.


    Fehler in der Anschrift kann ich eigentlich auch ausschließen, da in der DHL App mein Name und die Post-ID auftaucht. Selbst wenn das nicht reicht, ist ja noch immer die Adresse des Absenders drauf. Ich gehe momentan davon aus, dass das Paket verloren gegangen ist (vmtl. Diebstahl).


    Ärgerlich ist an der Stelle nur, dass ich selbst nichts tun kann außer hoffen.


    Euch allen wünsche ich einen schönen 2.Advent!

  • Meines erachtens ist der Verkäufer noch in der Verantwortung. Die Annahmebestätigung wird ja dadurch wertlos dass die Post den Versand aufgrund unzureichender Verpackung ablehnt. Die ordnungsgemäße Verpackung ist aber Aufgabe des Versenders.

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Die Annahmebestätigung wird ja dadurch wertlos dass die Post den Versand aufgrund unzureichender Verpackung ablehnt.

    Das ist nur eine Möglichkeit und war außerdem nur eine Vermutung.

  • Was immer "Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen." bedeutet, der Versender ist dafür verantwortlich.

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Was immer "Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen." bedeutet, der Versender ist dafür verantwortlich.

    Nun ja, kommt darauf an. Ich gehe schon davon aus, dass wenigstens eine optische Kontrolle bei Annahme eines Paketes in der Filiale erfolgt und Pakete, die offensichtlich nicht den Beförderungsbedingungen entsprechen gar nicht erst angenommen werden. Jedenfalls habe ich schon mehrere Fälle miterlebt, in denen die Annahme verweigert wurde und auf das kaufbare Verpackungsmaterial in der Filiale verwiesen wurde ;)
    So ein Paket kann auch selbst bei perfekter Verpackung unterwegs in Mitleidenschaft gezogen werden und dann nicht mehr den Beförderungsbedingungen entsprechen. Zugegebenermaßen wird in so einem Fall für gewöhnlich von DHL neu verpackt. So Fälle sind allerdings eher selten, meiner Erfahrung nach im Promille-Bereich.

  • Die Packstation ist die beste Erfindung im Rahmen des Versandhandels überhaupt, falls man keinen Partner hat, der jeweils immer daheim ist.


    Wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% die an die Packstation geschickten Pakete nicht dort landen, sondern nachher in der Hauptpost abzuholen sind (mitten in der Stadt, null Parkmöglichkeit, samstags oder zur Mittagszeit Schlangen bis aus dem Gebäude raus), dann kann man das auch etwas differenzierter sehen...


    Was immer "Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen." bedeutet, der Versender ist dafür verantwortlich.


    Ich hatte das als ebay-Verkäufer mal. Paket kam zurück, war am Postschalter wieder abzuholen und keiner dort konnte mir sagen, was an dem Paket nicht den Beförderungsbedingungen entsprechen würde. Wegen 4,90 EUR Porto fängt man natürlich auch keinen Rechtsstreit mit DHL an...


    Das "Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen" ist einfach viel zu unscharf, um dem Verkäufer daraus irgendwas anhängen zu können. Das funktioniert nur, wenn es einen klaren Fehler gibt, bei dem der Verkäufer sagt: "jawoll, das habe ich verbockt" (und sei es sowas Exotisches wie Mindestmaße der Sendung nicht erreicht (ja, gibt es wirklich!)). Aber wenn Verkäufer und Transportdienstleister sich gegenseitig die Schuld geben, dann hat der ebay-Käufer nichts davon -- und von PayPal kann er auch keine Hilfe erwarten, weil für die der Fall mit "Einlieferungsbeleg vorhanden" erledigt ist.

  • "Ware entspricht nicht der Beschreibung" ist etwas anderes als "nicht angekommen". In diesem Falle will PayPal meines Wissens vom Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung, dass er die angebotene Ware auch im Paket war, dann wird der Fall geschlossen. Bei sowas hilft der PayPal Käuferschutz effektiv wenig; man muss im Zweifelsfalle zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.


    Ich hatte nur einmal etwas ähnliches. Fotoobjektiv ersteigert. Zum normalen Lieferumfang gehören immer zwei Deckel: ein Frontdeckel für die Linse und ein Rückdeckel fürs Objektivbajonett. Der Frontdeckel fehlte. Verkäufer sagt: Deckel war nicht auf dem Foto, Pech gehabt. Ich sage: gehört zum normalen Lieferumfang, muss dabei sein, wenn's nicht explizit dasteht, dass er fehlt. (Foto ohne Objektivdeckel ist normal, damit man sieht, dass die Frontlinse kratzerfrei ist.) Fall eröffnet. PayPal hat's kommentarlos zu meinen Ungunsten geschlossen. Die ersetzen nur den Kaufpreis, wenn's gar nicht anders geht.


    [Auf Spiele übertragen: solange nicht "Spiel ist vollständig" in der Beschreibung drin steht, hat man Pech gehabt, wenn etwas fehlt; PayPal-Käuferschutz hilft dann null-komma-garnicht.]


    Zurück zur Frage: Wenn man bei einem Verkäufer oder Händler befürchten muss, dass er statt der bestellten Ware Backsteine in Zeitungspapier eingewickelt verschickt, sollte man ein Paket nur mit Zeugen öffnen -- und im Zweifelsfall ist sowas dann immer zivilrechtlich durchzusetzen; sowas wie PayPal Käuferschutz kann man dabei vergessen. Oder besser gar nicht erst bei Händlern/Verkäufern bestellen/kaufen, bei denen man solches Verhalten auch nur für möglich hält. Wer immer das Billigste vom Billigen haben will ("Geiz ist geil"-Mentalität), der muss da mehr Angst haben als jemand, der bei vertrauenswürdigen Personen auch mal gerne einen Euro mehr zahlt.

  • Ich würde einfach noch ein paar Tage warten.


    Mir ist aktuell folgendes passiert: Ich habe Freitag eine Bestellung bei Amazon aufgegeben. Liefertermin war Samstag. Ich bin Samstag zuhause geblieben um das Paket (ein Geschenk) in Empfang zu nehmen. Da die Sendung Samstag nicht geliefert wurde, habe ich mir den Sendungsstatus angeschaut und ich bin aus allen Wolken gefallen. Die Sendung war als "nicht zustellbar" deklariert. Ich habe daraufhin meine Versandanschrift überprüft und es war alles korrekt. Ich habe mich abends mit Amazon in Verbindung gesetzt und mich beschwert. Heute kam der Packetbote und hat mir, die als unzustellbar deklarierte Sendung, geliefert. Was war passiert? Der Ersatzkollege, der die Lieferungen zustellen sollte, hatte wohl keine Lust und hat alle Sendungen der Straße als "nicht zustellbar" deklariert ....Was soll man dazu sagen?

  • Das eines meiner Pakete mit "Empfänger unbekannt" zurück kam hatte ich auch schon. Ich habe mir damals vom Empfänger die Adresse nochmal bestätigen lassen, mich bei DHL beschwert und es dann nochmal geschickt. Beim zweiten Mal kam das Paket an und von DHL bekam ich eine Ersatz Paketmarke und eine Entschuldigung.
    Wahrscheinlich liegt das manchmal wirklich daran wer gerade im Zustellfahrzeug sitzt.
    Für gewöhnlich klappt alles, aber manchmal trifft man halt auf einen Deppen.



    - und was man natürlich nicht vergessen darf: Es ist Vorweihnachtszeit, die Leute bei den Paketdiensten pfeifen mit Sicherheit alle aus dem letzten Loch.

  • Was soll man dazu sagen?


    Höchstens dieses: Die Brief- und Paketzustellfirmen haben allesamt große Probleme, zuverlässiges und gutes Personal zu finden ... was bei immer strikteren Leistungsnormen und immer mieserer Entlohnung dafür vielleicht auch nicht ganz so überraschend ist. Wenn man so-und-soviele Paketzustellungen pro Stunde verlangt, dann schmeißen die Zusteller halt manchmal lieber gleich die Abholkarte in den Briefkasten, als ein Paket in den 4. Stock hochzutragen oder "erfüllen" ihre Norm durch eine Markierung als unzustellbar.


    Ach ja: wenn du das Paket noch bekommen hast, hast du Glück gehabt. Dann hat da noch jemand manuell eingegriffen und die automatische Rücksendung zum Absender verhindert.

  • Moin,


    habe mal schnell nen Blick in den Palandt (Kommentar zum BGB) geworfen (§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungsverkauf): Wie Lazax schon richtig sagte, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sache an Spediteur usw. übergeben ist.
    Keine Gefahr im Sinne des Paragraphen ist laut Palandt "Untergang oder Beschädigung infolge falscher Verpackung".
    Ich würde daher einfach mal behaupten, er ist weiterhin in der Verantwortung.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen


    Syrophir


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    "Die Menschen hungern nach der Wahrheit, doch wissen sie selten ihren Geschmack zu schätzen."

  • Keine Gefahr im Sinne des Paragraphen ist laut Palandt "Untergang oder Beschädigung infolge falscher Verpackung".
    Ich würde daher einfach mal behaupten, er ist weiterhin in der Verantwortung.


    Reine Theorie, solange kein eindeutig belegbarer Verpackungsfehler vorliegt -- und diesen Beleg wird man nicht bekommen. Wenn die Post das Paket am Schalter angenommen hat, darf man auch davon ausgehen, dass zumindest kein offensichtlicher Verpackungsfehler vorlag.

  • Die Gründe für die Rücksendung sind genauso wie der Verbleib das Paketes noch im Dunkeln. Ich muss leider weiter abwarten.


    Ich habe heute aber ein wenig recherchiert, wie lange so eine Nachforschung dauert und wie lange man so auf die Regulierung des Schadens im Verlustfall durch DHL wartet. Das klingt alles nicht besonders gut, zumal jetzt auch noch die Hochsaison der Versanddienstleister ist. Wenn ich mich jetzt schon mal auf den Totalverlust einstelle, kann ich ja nur noch überrascht werden. :(

  • Ich bin auf der Suche nach den aktuellen AGB über das ebay-"Rechtsportal" gestolpert. Dort finden sich allerlei hilfreiche Zusammenfassungen, so auch eine zum Thema Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

  • Danke! Den Link kannte ich zwar schon, ist aber dennoch hilfreich, falls noch jemand ein derartiges Problem hat.


    Inzwischen gibt es ein paar Neuigkeiten in der Sache. Der Verkäufer konnte mangels unvollständiger Unterlagen noch keinen Nachforschungsauftrag stellen. Ich konnte mit Hilfe der DHL Hotline herausfinden, wo das Paket aktuell ist: im Paketermittlungszentrum. Da der Verkäufer noch die Rechte aus dem Transportvertrag an diesem Paket hat, kann ich leider noch gar nichts machen.


    Der Verkäufer hat sich auch entschuldigt, dass er aufgrund beruflicher Verpflichtung sich nicht so kümmern konnte. Wir telefonieren heute, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.