Exkurs: Briefgeheimnis

  • Thygra Das Briefgeheimnis schützt i. ü. nur auf dem Transportweg und soll sicherstellen, dass eben nur der rechtmäßige Empfänger Kenntnis von den Inhalten erlangt. Was danach damit passiert, hat mit dem Briefgeheimnis nichts mehr zu tun. In unseren Zeiten bei unverschlüsselten mails überhaupt nur an das "Briefgeheimnis" zu denken, ist auch recht optimistisch...


    Ich glaube, du verwechselst hier das Briefgeheimnis mit dem Postgeheimnis! Das Postgeheimnis schützt nämlich explizit nur auf dem Transportweg. Für das Briefgeheimnis gilt diese Einschränkung nicht!

  • Ich glaube, du verwechselst hier das Briefgeheimnis mit dem Postgeheimnis! Das Postgeheimnis schützt nämlich explizit nur auf dem Transportweg. Für das Briefgeheimnis gilt diese Einschränkung nicht!

    Das Postgeheimnis ist sachlich weiter (alle Postendungen) und zeitlich enger gefasst (von Absendung bis Empfang), richtig.
    Das Briefgeheimnis (vgl. §202 StGB) soll schriftliche Mitteilungen vor unbefugter Öffnung (besser: Kenntnisnahme) durch Dritte (Post, Staat, ...) schützen. Jörg ist als Adressat eindeutig befugt. Was hat also die Weitergabe des Inhalts durch eine zur Öffnung befugte Person mit dem Briefgeheimnis zu tun? Meiner Ansicht nach schlicht nichts. Mischst du evtl. §201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) oder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders mit rein?
    Ich kann ad hoc jedenfalls keinerlei Quellen finden, die deine Interpretation des Briefgeheimnisses stützen und wäre dir daher dankbar, wenn du mir entsprechende Hinweise geben oder Quellen nennen könntest.

  • Ich bin kein Jurist, sondern hantiere nur mit Halbwissen. Es mag sein, dass der Begriff Briefgeheimnis hier der falsche ist. Vielleicht meinte ich tatsächlich (ohne es zu wissen) die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, keine Ahnung.


    Aber es muss ja Gründe haben (wie auch immer die juristisch heißen), dass in den von dir weiter oben (im anderen Thread) verlinkten Quellen geschrieben wird, dass das Veröffentlichen weder allgemein verboten noch allgemein erlaubt ist.


    Für mich bedeutet das, dass ich ab sofort unter jede Email einen Disclaimer setzen werde, dass ich einer Weitergabe oder Veröffentlichung meiner Email nicht zustimme.

  • Ich denke §8 der Europäischen Menschenrechtskonvention(kommunikation):


    „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“


    könnte hier der Schlüssel sein, denn die Öffentlichmachung des Wortlautes der Korrespondenz verletzt ja dieses Grundrecht


    edit: den Freud entschärft

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

    Einmal editiert, zuletzt von Klaus_Knechtskern ()

  • Hier geht es in diesem Fall tatsächlich nicht um das Post- oder Briefgeheimnis, sondern um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Veröffentlichung von Schreiben Dritter ist zumindest eine heikle Angelegenheit. Sie ist nicht in jedem Fall verboten, bedarf aber einer besonderen Interessenabwägung. Da hier nicht nur eine Vertragsbeziehung (noch...) besteht und zudem die Veröffentlichung des Schreibens eine starke Prangerwirkung entfaltet, spricht meines Erachtens mehr gegen als für eine Veröffentlichung. Urheberrechte dürften bei einem solchen Text allerdings zu wohl nicht anzunehmen sein.


    Aufgrund einer solchen Veröffentlichung droht keine Strafe. Allerdings besteht die Möglichkeit, von der Gegenseite eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erhalten, was ebenfalls mit einer Anwaltsrechnung verbunden sein wird. Von daher sollte man sich bei solchen Aktionen zumindest über die möglichen rechtlichen (und vor allem finanziellen) Konsequenzen sehr genau bewusst sein.


    edit: @Klaus_Knechtskern hat mit dem Verweis auf die EMRK (die Kommunikation ist ein netter freudscher Verschreiber :)) ebenfalls die richtige Richtung angesprochen. In Deutschland findet sich die Regelung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG als allgemeines Persönlichkeitsrecht wieder.

  • Zu diesem Thema haben sich schon viele Leute Gedanken gemacht, die schlauer sind als wir alle zusammen.
    Es gibt keine allgemeingültige Antwort, es kommt immer auf den Fall an.
    Ich gehe davon aus, dass niemand von uns den vorliegenden Fall abschließend bewerten kann. Ich tendiere dazu, dass der Inhalt nicht veröffentlich werden dürfte, bin jedoch laienhafter Laie.


    Einige interessante Links zu dem Thema:
    http://rechtsanwalt-schwenke.d…anleitung-in-7-schritten/
    http://www.internet-law.de/201…etz-veroeffentlichen.html
    http://www.cr-online.de/blog/2…tz-erlaubt-oder-verboten/
    http://www.rechtzweinull.de/ar…-E-Mails-im-Internet.html

  • @Thygra alles klar :)


    Für mich bedeutet das, dass ich ab sofort unter jede Email einen Disclaimer setzen werde, dass ich einer Weitergabe oder Veröffentlichung meiner Email nicht zustimme.

    ... und am besten direkt verschlüsseln :) Anleitungen finden sich z. B. unter http://www.selbstdatenschutz.info/e-mail_verschluesseln oder https://www.verbraucher-sicher…a/e-mail-verschluesselung


    Danke @AngryDwarf für die Klarstellung. Für einen Juristen schreibst du i. ü. viel zu verständlich :D


    @Matze Exakt. Vor dem Eingangszitat stand nicht umsonst folgender Absatz:

    IANAL und afaik!
    Ob man eine e-mail (oder auch einen Brief) in dieser Form verbatim veröffentlichen darf oder nicht, ist i. ü. nicht so eindeutig geregelt wie es hier mancher zu glauben scheint: vgl. http://www.internet-law.de/201…etz-veroeffentlichen.html oder http://rechtsanwalt-schwenke.d…anleitung-in-7-schritten/

  • Ich finde die Ausführungen und Gesetzestextauszüge im Thread hier und in der Spielbox-Diskussion sehr interessant,
    vielen Dank!
    Vieles davon war mir nämlich bis dato gar nicht so bewußt.


    Ich denke aber auch, dass solche Sachen wahrscheinlich immer abhängig sind 1.) natürlich vom vorliegenden Einzelfall und 2.) von der individuellen Sichtweise der damit beauftragten Anwälte und Richter. Viele juristische Auseinandersetzungen zeigen ja, dass selten die Rechtslage von vornherein glasklar ist, sondern meist sich die juristischen Vertreter der Streitparteien im riesigen Gesetzespool herumsuchen und sich streiten, welche gesetzlichen Regelungen denn nun alle für diesen Fall anwendbar sein könnten oder warum nicht oder wie man welche Gesetze auslegen kann.


    Wie schon gesagt, ist es wohl klug gewesen, die Spielboxantwort hier bei unknowns zu löschen,
    andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich die Spielbox leisten kann (und würde), gegen das einzige(?) größere deutschsprachige Online-Spielerforum unknowns.de rechtliche Schritte einzuleiten - sie würde sich damit ja immer mehr gegen ihre potentiellen Kunden wenden (selbst falls nur wenige der Unknowns-User Spielbox-Abonnenten sein sollten, so sind letztere doch sicher in unseren Spiele-Freundeskreisen zu finden.)




    Trotzdem, so wie ich vorhin versucht habe, Jagu vor Angriffen zu schützen, so möchte ich nun auch ein bissl die Spielbox-Mitarbeiter vor vorschnellen Reaktionen unsererseits schützen:


    Ich glaube zwar Jagu, dass er die Begebenheit ehrlich erzählt hat, aber dennoch haben wir nicht die ganze Geschichte selber erlebt und wissen außerdem nicht, was die Spielbox-Redaktion zu ihrer Reaktion bewogen hat,


    darum können wir uns hier zwar austauschen und unsere momentane Meinung dazu sagen, aber wir haben nicht die Hintergrundinfos und damit nicht das Recht, Jagu oder die Spielboxleute zu be- oder gar zu verurteilen.


    Deshalb finde ich es auch nicht "gerecht", wenn man jetzt wegen dieser Geschichte erbost sein Spielboxabo kündigen würde oder im Freundeskreis gegen die Spielbox wettert und so tut, als wären das alles Fakten,
    denn wir würden dadurch vielleicht, ohne es zu wissen, den Spielboxleuten Unrecht tun und sie zu Unrecht schädigen.