Zollbehörde - CE Kennzeichnung

  • Hiho,


    mich würde nur einmal interessieren, ob ihr schon mal einen ähnlichen Fall bei euch hattet....


    Ich hatte Silent Victory bei GMT Games bestellt. Mal abgesehen davon, dass die erste Lieferung irgendwo wohl verloren ging, kam nun die zweite Lieferung an und blieb- wie gewohnt- beim Zoll hängen.


    Ich also heute zum Zoll hingefahren, um mir das Paket dort abzuholen, als der "nette" Zollbeamte mir - nach Observierung des Spiels - mitteilte, dass dieses doch gar keine CE Kennzeichnung hätte und so für den Verkauf innerhalb der EU nicht zugelassen sei. Ich könne nun anordnen, das Spiel vom Zoll vernichten zu lassen, es direkt zurückschicken zu lassen oder von einer Abteilung innerhalb des Zolls bewerten lassen, ob das Spiel für den Verkauf in der EU freigegeben werden würde. Er könne mir aber schon jetzt sagen, dass meine Erfolgsaussichten da sehr gering seien. Nach der Prüfung, so sie denn negativ ausfallen würde, würde das Spiel dann an den Absender zurückgeschickt werden......


    Nachdem mein Puls dann wieder auf normale Werte abgesunken war, sich meine Schnappatmung verlangsamt hatte und ich wieder klar denken konnte, teilte ich dem Beamten mit, dass eine Vernichtung nicht in Frage käme und er dann Option 3 durchführen solle, die angeblich bis zu 8 Wochen dauern kann. Auch ein Vermerk, dass das Spiel doch in Deutschland bei Händlern verkauft werden würde, lies ihn unbeeindruckt ...... Oh man......ich glaube so ein Zollbeamter ist einfach ein eigener Schlag von Menschen......


    Grummel


    Gruß
    Braz

    4 Mal editiert, zuletzt von Braz ()

  • für " Sammler" hattest du evtl. vergessen, denn laut Gesetzestext machen Sammler da wohl auch noch einen Unterschied....


    Boah Leute.....der Zoll hier in Ulm macht mich fertig.....jedes Mal ist irgendetwas ....das letzte Mal war es, dass auf der GMT Rechnung kein Versand zu finden war, sondern lediglich der Preis für das Spiel. Da half es auch nichts, dass ich Überweisungsbelege vorgelegt hatte.....die wollten 24 USD Versand verzollen oder eine EMail von GMT, die besagt, dass sie für dieses Spiel keine Versankosten veranschlagt hatten. ..... Grrrrrr

  • O mein Gott,


    in meinen Regalen liegen also viele Zeitbomben. Die Zollbehörden werden wohl demnächst dazu übergehn beim Brettspielern Razien durchzuführen. Ich seh schon vor meinen geistigen Auge wie grüne Männchen kartonweise Spiele aus meiner Wohnung tragen. Dann bin ich zwar geschützt aber meine Spiele los. :crying:


    Vielen Dank Braz das du uns da reingeritten hast ;)

  • HI,


    Mir ehrlich gesagt auch nicht, aber in der Tat haben die Spiele fast alle irgendwo ein "CE" aufgedruckt. EIn Spiel ist i.d.R. kein technisches Produkt und somit würde mich mal interessieren welche EU Richtline aufgrund der Art oder Beschaffenheit auf Brett- oder Kartenspielen anzuwenden ist. Speziell Kartenspiele sind ein reines Druckerzeugnis - und Bücher unterliegen nicht der CE Kennzeichnungspflicht. Wieso also Kartenspiele?
    Bei Brettspielen könnte es an Holz oder Plastikteilen liegen, was ich erlich gesagt aber bezweifle.
    Das einzige was tatsächlich sein kann ist, das Spiele generell als Spielzeug eingestuft werden und somit EU Richtlinie "2009/48/EG" zu erfüllen ist. Offizielle Definition: „gilt für Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“.


    Da ist der einfachste Weg einfach die Altersempfehlung auf 14+ zu setzen und das erklärt auch manche "seltsamen" Altersempfehlungen auf Spielen (z.B. Trains & Stations oder sonstige div. WizKids-Titel).
    Was steht denn auf Silent Victory für eine Altersempfehlung drauf?



    Atti

  • Bestellst Du öfters direkt bei GMT? Falls ja, lohnt sich das?

    Das lohnt sich absolut nicht.
    EDIT: ... außer man muß das bestellte Spiel aus irgendwelchen Gründen möglichst schnell bekommen. :)

    Ich habe einmal direkt bei GMT bestellt ( #UrbanSprawl) und es aufgrund der hohen Versand- und Zollkosten, sowie dem Ärger auf dem Zollamt doch sehr bereut. Seitdem bevorzuge ich es bei Spieltraum zu bestellen.

    Ich bei UGG.


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

    Einmal editiert, zuletzt von Warbear ()

  • @Attila Der Hersteller muss halt prüfen lassen, das es gesundheitlich unbedenklich ist auf den Plastik Minis zu kauen...

    Ganz genau - aber nicht wenn das Spiel ab 14 ist ... :)


    Atti

  • Ich würde den Herrn Zollbediensteten mal freundlich fragen, welche der Direktiven seiner Meinung denn in Frage kommen. In einem anderen Fall ist es sogar nicht
    zulässig eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen.


    Der Hinweis, dass die 2009/48/EU nicht anwendbar ist sollte eigentlich völlig ausreichen um den Herrn zum Schweigen zu bringen. Und wenn es nichts nützt würde ich das ganz gemütlich zum Vorgesetzten eskalieren.....

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Ich würde den Herrn Zollbediensteten mal freundlich fragen, welche der Direktiven seiner Meinung denn in Frage kommen. In einem anderen Fall ist es sogar nicht
    zulässig eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen.


    Der Hinweis, dass die 2009/48/EU nicht anwendbar ist sollte eigentlich völlig ausreichen um den Herrn zum Schweigen zu bringen. Und wenn es nichts nützt würde ich das ganz gemütlich zum Vorgesetzten eskalieren.....

    jup...das nächste Mal wäre dieses Vorhaben eine Option.
    Generell liegt es jetzt bei einer anderen Behörde, das Paket freizugeben.
    Wie gesagt: Prüfdauer 1-8 Wochen


    Der Zollbeamte meinte, dass er nicht davon ausginge, dass ich es zurück bekommen würde, sondern dass es direkt an den Versender zurückgeschickt werden würde.


    Ist echt eine Frachheit.


    Danke, Ulmer Zoll......was ich mich dort schon geärgert hatte ist wirklich unsagbar....

  • Das eigentliche Problem ist ja, dass Du diese Situation erst direkt in der Zollbehörde vorgesetzt bekommst. Und musst dann sofort eine Entscheidung treffen, während hinter dir schon andere Kunden ungeduldig drängeln.
    Wenn man da nicht direkt ein Argument parat hat, wie zum Beispiel, dass es kein gekauftes Produkt ist, sondern rein zur Präsentation auf Messen dient, oder eben wie Klaus beschrieben auf die offiziellen Richtlinien hinweist und dann nachfragt, dann ist man aufgeschmissen...


    Dennoch würde ich da versuchen, die Behörde ausfindig zu machen, das Aktenzeichen, und da zu intervenieren.


    Hach, manchmal ist der Rechtsstaat zum kotzen, und man wünscht sich, der Zollbeamte drückt für einen 10er ein Auge zu...

  • Das schöne ist ja, dass es auf der selben Zollbehörde - je nach Beamten - unterschiedliche Entscheidungen gibt. Das Thema Rezensionsexemplare und Warenwert ist beim Frankfurter Zoll ein heiß diskutiertes Thema. Bin da derzeit auch in drei Widerspruchsverfahren, welche sich derzeit schon ca. 8 Wochen hinziehen...


  • Ich könne nun anordnen, das Spiel vom Zoll vernichten zu lassen, es direkt zurückschicken lassen oder von einer Abteilung innerhalb des Zolls bewerten lassen, ob dieses für den Verkauf in der EU genehmigt werden würde. Er könne mir aber schon jetzt sagen, dass meine Erfolgsaussichten da sehr gering seien. Nach der Prüfung, so die denn negativ ausfallen würde, würde das Spiel dann an den Absender zurückgeschickt werden......

    Vielleicht hat der gute Mann auch nur gehofft, dass du die erste Option wählst und er das Spiel dann in deinem Namen "vernichten" (= in seinem Spieleregal zwischenlagern) kann...


    Bisher hatte ich, Gott sei es gedankt, keinen solchen Vorfall mit dem Zoll.

  • Vielleicht hat der gute Mann auch nur gehofft, dass du die erste Option wählst und er das Spiel dann in deinem Namen "vernichten" (= in seinem Spieleregal zwischenlagern) kann...

    Wenn der gute Mann halbwegs bei Verstand ist, würde er als kleiner Beamter niemals für so einen vergleichsweise mickrigen materiellen Gewinn seinen Job riskieren.

  • Ohne Witz jetzt: das solche Leute gerne ihre Vormachtstellung missbrauchen erlebe ich regelmäßig beim Zoll in Ulm. Ich komme da nie ohne größer Diskussion weg....wie eben beim letzten Mal, bei dem mir der Zoll nicht abgenommen hatte, dass die Ware ohne Lieferkosten geliefert wurde und ich daher mir eine persönliche EMail vom Verlag hätte besorgen müssen, die zeigen soll, dass das alles rechtens ist. Versandkosten waren 24 USD. 19% auf 24 USD sind irgendwas um 4 Euro. Das war mir dann doch zu viel des Aufwands: Heimfahren, Verlag anschreiben, auf Antwort warten, wieder zum Zoll hinfahren mit der Email usw. Schlussendlich bezahlte ich dann Zoll für eine Sache, die ich nicht geleistet hatte (= Zoll auf Lieferkosten, die von mir nicht gezahlt wurden).


    Je mehr ich nicht mit dem Thema beschäftige, umso mehr regt mich dieser kleine Wichtigtuer auf, denn die CE Norm bei Spielen dient halt tatsächlich dem Schutz vor Kleinkindern und Kindern unter 14 Jahre vor giftigen Substanzen in Spielsachen oder ähnlichen Dingen, aber halt nicht vor Erwachsenem Spielzeug. Da es sich bei Silent Victory um ein Kriegsspiel handelt, was durchaus auf dem Cover ersichtlich ist, hätte der Beamte diesbezüglich handeln sollen ...bedeutet: Aushändigung auch ohne CE Zeichen, da dieses Ware kein CE Zeichen -meiner Meinungnach- benötigt.


    Ich habe jetzt einmal an offizieller Stelle ( Zoll.de) nachgefragt und werde Weiteres erst einmal abwarten. So ganz auf sich beruhen lassen werde ich es nicht, denn hier geht es IMHO um reine Schikane.


    Gruß
    Braz

    3 Mal editiert, zuletzt von Braz ()

  • Im Zweifel immer an den Anwalt des Vertrauens wenden und das Spiel mittels Leistungsklage herausverlangen. Wenn die einmal herausgefunden haben das du beißt dürfte es in der Zukunft deutlich einfacher werden. Wenn nicht bekommen sie irgendwann Probleme mit ihrer vorgesetzten Dienststelle.

  • Anwalt ist so eine Sache bei einem Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung....der kostet u.U. um einiges mehr als es die Sache wert ist.... ;)

    In der Schweiz kommst Du schon mit einer Rechtschutzversicherung zur Welt..... :D


    .....natürlich ist die nicht gratis aber OHNE hast Du ein Problem, wenn der ANDERE dann eine hat..... X(


    Bei uns gibt es Privat und Verkehr Rechtschutz, einfach Mail hinschicken und die kümmern sich darum, ich rege mich schon lange nicht mehr wegen solchen Sachen auf..... 8)8)

    Meine Brettspielsammlung auf Board Game Geek : Liste

  • Alle unsere Spiele erhalten und benötigen ein CE-Zeichen.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Pegasus-Spiele = Spiele (u. a.) für Kinder unter 14, damit ist dann das CE-Zeichen nötig. Wer sich’s wirklich antun möchte, findet hier einen brauchbaren Einstieg.
    Spiele von GMT sind wohl (mindestens für den einen Zollbeamten) nicht offensichtlich genug nicht für Kinder unter 14 bestimmt... Ziemlich dumm gelaufen.

  • Du hättest echte Schusswaffen dazulegen lassen sollen , dann wäre das kein Problem :sonne:



    Ausnahmeliste dazu:
    Ausgenommen von dieser Regelung, d.h. im Sinne des Gesetzes kein Spielzeug, sind


    getreue Nachahmungen echter Schußwaffen



    Zu einem Teil hast du aber Glück, das bei dir der Zoll gleich in Ulm ist.
    Ich muss immer nach Hall fahren (sind ca. 77 km)


    Aber ist schon nervig, wenn man solche Beamten trifft

    Wenn du dich an alle Regeln hältst, verpasst du den ganzen Spaß.

  • @Braz
    Warum tust Du Dir das alles an und bestellst Deine Importspiele nicht einfach bei den Importeuren online?
    Davon gibt's doch genug, und die sind in der Regel eh deutlich billiger als eigener Direktimport.


    UGG, Brave New World, Spieltraum, Milan, Magier, Boardgamegeneral, etc. etc. - da könnten doch bestimmt 98% Deiner Import-Wünsche erfüllt werden.
    Einziges Manko: es dauert fast immer etwas länger.


    Eigentlich bist Du nur bei Kickstarter-Spielen, die nicht EU-konform geliefert werden, auf freundliche Zollbeamte angewiesen.


    Und wenn's dann wirklich mal unfreundlich zugeht, zahlst Du einfach Deine Abgaben unter Vorbehalt und bombardierst das Zollamt anschließend mit Widersprüchen - das mögen die Vorgesetzten ganz und gar nicht, denn das braucht dann zusätzliche Ressourcen für die Bearbeitung, und vor allem verhagelt das die Statistiken.
    Ich spreche aus leidvoller Erfahrung (die allerdings schon ca. 30 Jahre zurück liegt), und bei mir hatte das auf Dauer geholfen. :)


    Ich glaube nicht, daß jemand wirklich objektiv sein kann - alle Meinungen sind subjektiv.
    Natürlich gilt das auch für mich.

    Einmal editiert, zuletzt von Warbear ()

  • Pegasus-Spiele = Spiele (u. a.) für Kinder unter 14, damit ist dann das CE-Zeichen nötig. Wer sich’s wirklich antun möchte, findet hier einen brauchbaren Einstieg.
    Spiele von GMT sind wohl (mindestens für den einen Zollbeamten) nicht offensichtlich genug nicht für Kinder unter 14 bestimmt... Ziemlich dumm gelaufen.

    In der Tat reicht es aus, wenn man Inhalt zum Spielen zweckentfremden könnte. Mit Wood-Countern zum Beispiel Jenga spielen, oder so :D Oder: Ein unter 14 jähriger könnte dieses Spiel spielen. Was zum Beispiel bei Twilight Struggle kein Problem wäre.
    Der Zollbeamte kann also nur nach Richtlinien gehen. Er wird hier keine pädagogische Studie anfertigen, ob jetzt DIESES Spiel gerade zu komplex wäre. Ich finde das schon ok.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

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  • Na irgendeine anerkannte Richtlinie oder Regelung muss es doch geben? Wie sollten sonst die ganzen Händler in der EU Spiele von GMT, CoA, MMP etc. die kein CE-Zeichen haben importieren und weiterverkaufen dürfen ohne mit dem sprichwörtlichen einem Bein im Knast zu stehen?

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • In der Tat reicht es aus, wenn man Inhalt zum Spielen zweckentfremden könnte.

    Jo, Knackpunkt ist das "nicht ausschließlich" in

    (1) Diese Richtlinie gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend „Spielzeuge“ genannt).

    Also ist quasi (fast) alles, was Kinder für Spielzeug halten könnten, "Spielzeug" im Sinne der Richtlinie. Dann ist also auch die vielzitierte Altersangabe 14+ kein Ausweg aus der CE-Falle. In den erläuternden Leitlinien findet sich folgendes dazu:

    Der Zusatz „ausschließlich oder nicht ausschließlich“ wurde ergänzt, um darauf hinzuweisen, dass das Produkt nicht ausschließlich für den Zweck des Spielens vorgesehen sein muss, um als Spielzeug zu gelten, sondern noch weitere Funktionen haben kann. Beispielsweise gelten auch ein Schlüsselring mit einem daran angebrachten Teddybären oder ein Schlafsack in der Form eines Spielzeugs mit weicher Füllung als Spielzeuge.

    Legt man die dort genannten Kriterien an, wären auch Spiele von GMT Spielzeug im Sinne dieser Richtlinie. => Mail an GMT, Situation erläutern und nachhaken und bis auf weiteres wohl besser @Warbears Rat beherzigen.

    Einmal editiert, zuletzt von yzemaze ()

  • Viele französischen/amerikanischen Verlage denken auch oft mit 14+ den EN71-3 Bestimmungen der Sicherheit zu entkommen. Das ist aber ebenso ein Trugschluss.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

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  • Ich finde sehr bemerkenswert, dass bisher noch keine Reklamation vom Zoll in Sachen GMT bezüglich der fehlenden Kennzeichnung kam.


    Außerdem möchte ich mal eine Lanze für meine Zollabfertiger (übrigens nicht alles Beamten) vom HZA München brechen. Bei bestimmt 50 Besuchen dort hatte ich bisher
    noch keinerlei schlechte Erfahrung gemacht.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Mein Wissensstand ist ebenfalls, dass das CE-Zeichen grundsätzlich auf allen Spielen enthalten sein muss, wenn sie in der EU verkauft werden sollen, und zwar unabhängig von der Altersempfehlung. Ich bin da aber auch nur halb im Thema und frage bei Bedarf immer den dafür zuständigen Kollegen. (Was zur Zeit aufgrund einer größeren räumlichen Distanz nicht möglich ist, da ich in Urlaub bin.)

  • Die Frage der CE-Kennzeichnung ist mir inzwischen mehrfach über den Weg gelaufen sowohl bei mir selbst im privaten Bereich (GMT Import von C&C Ancients, 1914: Offensive a Outrance und Space Empires 4X Close Encounters) als auch bei Bekannten, die mit dem Thema geschäftliche zu tun hatten.


    In der Praxis ist der Zoll tatsächlich zufrieden, wenn sich an Spiel an die Altersgruppe 14+ wendet und das klar gekennzeichnet ist. Ohne offensichtliche Altersempfehlung wird die Sache schwieriger.


    Das führt dann zu solchen Kuriositäten wie in meinem Fall, wo C&C Ancients aufgrund seiner Altersempfehlung akzeptiert wurde, 1914: Offensive a Outrance aber im Verdacht stand womöglich ein Spiel für unter 14-Jährige zu sein ;)

  • Mein Wissensstand ist ebenfalls, dass das CE-Zeichen grundsätzlich auf allen Spielen enthalten sein muss, wenn sie in der EU verkauft werden sollen, und zwar unabhängig von der Altersempfehlung. Ich bin da aber auch nur halb im Thema und frage bei Bedarf immer den dafür zuständigen Kollegen. (Was zur Zeit aufgrund einer größeren räumlichen Distanz nicht möglich ist, da ich in Urlaub bin.)

    Gestellt und beantwortet ;)

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Mein Wissensstand ist ebenfalls, dass das CE-Zeichen grundsätzlich auf allen Spielen enthalten sein muss, wenn sie in der EU verkauft werden sollen, und zwar unabhängig von der Altersempfehlung.

    Sehe ich genauso. Das CE-Zeichen muss unabhängig von der Altersempfehlung angebracht werden.
    Wikipedia:
    "Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“


    Der U3-Hinweis kann bei Spielen entfallen, die für ein Alter 14+ angegeben sind.

  • dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

    Da bleibt dann immer noch der Interpretationspielraum der Anwendbarkeit der entsprechenden Verodnung. Richtlinien sind zumeist so wachsweich geschrieben, dass da entsprechender Interpretationsspielraum besteht. Selbst bei DIN/EN - Normen herrscht in vielen Fällen unter ausgewiesenen Experten immer wieder Uneinigkeit wie diese zu Verstehen sind. Meine persönliche Expertise ist eher im Bereich der Medizinprodukte, aber es ist Fakt, dass selbst hier vieles ausgelegt wird, dass es manchem die Fußnägel aufrollt....

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.