Also ich habe das ganze mal mit einer CPU gemacht. Habe bei "großer Deutscher Computerversandhändler" eine CPU vorbestellt. Zum Liefertermin war sie so sehr nachgefragt, dass sie nur 10% von ihrem Bedarf von AMD bekommen hatten. Ebenso bei anderen Händlern. Habe dann Frist gesetzt (ich glaube 1 Woche), und dann tatsächlich die CPU zu einem deutlich höheren Preis bei AMD gekauft. Die Rechnung dann zum Händler geschickt und die Differenz (ihren Preis hatte ich ja schon bezahlt) zurückbekommen.
Wird eigentlich benutzt falls jemand verspätet liefert, aber gar nicht liefern sollte ein Extremfall davon sein.
Ablauf:
- Du bestellst was, und Händler bestätigt
- Wenn er zum Liefertermin nicht liefert (oder gar nicht), setzt du eine Frist per E-Mail.
- Wenn er liefert => hasts du es, alles ok, wenn nicht: Jetzt kannst du sagen: Ich habe geplant es zu Zeitpunkt X zu haben, habe es bei dir gekauft und du lieferst nicht -> ich kaufe es woanders auf dem freien Markt (das ist der Deckungskauf), und habe als Schaden ja die DIfferenz zu dem was ich auf dem freien Markt bezahlt zu dem was der Händler mir versprochen hat. Den muss er dann tatsächlich ersetzten.
Er muss natürlich auch nur ersetzten wenn er tatsächlich bestätigt hat, dass er liefert (darum die E-Mailbestätigung nochmal checken), und er tatsächlich nicht liefert, und man tatsächlich woanders gekauft hat (d.h. Rechnung/Quittung von der Bezahlung dort vorlegen).
Ich bin natürlich kein Jurist, aber wie gesagt: Hat bei mir in der Praxis schon funktioniert.
D.h.: Nichts verkaufen was man nicht hat. Normalerweise verkaufen die halt zugesagte Mengen, und können sich dann ggf. durchaus beim Distri dann schadlos halten, indem sie den in Regress nehmen (das hängt da natürlich von den genauen Vertragswerken, Handelsbeziehungen,... ab), ggf. wird das als ganz "normales" Geschäftsrisiko verbucht und dann abgeschreiben.